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Onleihe bei Telepolis

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3rd September 2007

Onleihe bei Telepolis

Gerade bei Netbib gesehen: Rainer Sladek schreibt über die Onleihe nur für Microsoft-User. In den Kommentaren zum Telepolis-Artikel wird auch klar, wie sehr man sich mit dem unreflektierten Einsatz von DRM-Technologien den Ruf bei der Minderheit von Heiseforeneinwohnern versauen kann. Doob stellt dort fest, dass Bibliotheken was tolles sind, aber das wird gleich von firedancer gekontert:

Sind sie jetzt nicht mehr – wenn das Angebot a) der Monopolisierung
dient (denn darum geht es hier nämlich), b) weite Teile der
Bevölkerung ausgeschlossen werden (alles > 5% sind bereits weite
Teile: Wir reden hier von sehr großen Usermassen).

So stark formuliert das sicher nur ein kleiner Bevölkerungsteil, aber wie firedancer richtig bemerkt, sind auch 5% der Bevölkerung schon durchaus relevant. Wir reden hier von sehr großen Bibliotheksbenutzermassen.

Die Divibib-Mitarbeiter sind der anfangs eingeforderten Diskussion in der Biblioblogosphäre übrigens sehr offensichtlich überdrüssig geworden. Sie belassen es jetzt beim Posten von Werbeartikeln in ihrem eigenen Blog. Zumindest in den einschlägigen Biblioblogs (z.B. Netbib, Bibliothek 2.0 oder auch hierzublog) konnte ich sie lange nicht mehr sichten. Es ist vermutlich nicht lukrativ genug, sich mit Kritik auseinanderzusetzen.

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Bisher 5 Kommentare oder Trackbacks zu “Onleihe bei Telepolis”

  1. 1 jge am September 4th, 2007:

    Die Divibib-Mitarbeiter sind doch Mitarbeiter eines Privatunternehmens: denen kann das egal sein. Die öffentlich-rechtlichen Nutzer der Divibib müssen sich Gedanken machen, ob die Nutzung von deren Angebot dem Gleichheitsgrundsatz der Leistungsverwaltung entspricht.

  2. 2 ggK am September 4th, 2007:

    Die Divib-Mitarbeiter sollten sich auch darum kümmern. Ansonsten wächst ihnen diese Debatte über den Kopf. Wenn sie das nicht schon ist.

  3. 3 Hansjörg Stark am September 5th, 2007:

    Der Artikel von Herrn Sladek ist in hohem Maße tendenziös und polemisch. Ganz abgesehen von sprachlichen und logischen Ungereimtheiten werden auch Aussagen von Kollegen fehlerhaft zitiert:

    “Als könnte man die Tagesschau nur mit dem Fernseher empfangen, der die Sendung sponsort ”

    Seit wann werden Sendungen von Fernsehern gesponsert? Wenn schon Vergleiche bemüht werden, dann sprachlich und logisch richtig formulierte.

    Wenn wir die 28% IPod-Nutzer ( von allen MP3 PLayern-Nutzern) nicht bedienen können , dann ist die Vermutung , dass wir ein Drittel der Bevölkerung ausschliessen mehr als gewagt und spricht nicht gerade für die journalistischen Qualitäten dieses Artikels.
    Die Behauptung dass Apple 50.000 € für die Nutzung seines DRMS haben wollte, ist falsch. Richtig ist vielmehr das Apple sein DRMS für die Nutzung durch Dritte überhaupt nicht freigibt. Wie sollen wir da Apple-User mit unserem Angebot bedienen ?

    Grundsätzlich wäre zu bemerken, dass wir als öffentliche Institution natürlich an das Urheberrecht gebunden sind.
    Unsere “analogen” Medien verschenken wir doch auch nicht sondern fordern sie nach Ablauf der Ausleihfrist zurück. Sie sollen ja auch nicht nur einer einzelnen Person zu Gute kommen, sondern möglichst vielen. Warum sollten wir mit digitalen Medien anders verfahren ? Nur weil Sie leichter kopierbar sind ?
    Öffentliche Bibliotheken verleihen Medien und stellen damit Informationen äusserst kostengünstig für jedermann zur Verfügung. Mit unserem neuen Angebot bieten wir sogar einen Rund-um-die-Uhr Service , die Leser müssen nicht mal mehr in die Bibliothek kommen.
    Die ” Verlagslobby” hat ein gutes Recht auf Entgelte für Ihre Leistungen, die Medien werden nicht zum Nulltarif hergestellt.
    Auch Herr Sladek arbeitet doch nicht umsonst.
    Es gibt zwar urheberrechtsfreie Medien, die sind aber meist recht betagt ( das Urheberrecht endet erst nach 70 Jahren ! ).
    Wir wollen doch einigermaßen aktuelle Medien für unsere Kunden bieten.

    Was die Unterstützung für Nutzer von Open-Source Betriebssystemen betrifft , so hatten wir Herrn Sladek mitgeteilt, dass mit der nächsten Version unserer Digitalen Bibliothek zumindest E-books auch von Linux-Usern genutzt werden können.
    Diese Aussage hat wohl Herrn Sladek nicht in den Kram gepasst, sonst hätte er sie nicht unterschlagen.
    Was die Nutzung von Audio- und Videofiles unter Open-Source betrifft, so würden wir das liebend gerne unseren Lesern auch unter dieser Plattform bieten. Aber leider gibts da nichts adäquates in der Szene. Sobald sich da was ergibt sind wir dabei. Vielleicht kann uns Herr Sladek bei der Suche helfen ?

    Von einer einseitigen Bevorzugung von Microsoftprodukten kann nicht die Rede sein.
    Nur deswegen weil Microsoft das einzige einsatzfähige DRMS hat, auf dieses Angebot zu verzichten halten wir für falsch. Wir haben schließlich auch geschützte Software wie z.B. Lernprogramme im Angebot, die nicht auf allen PC-Plattformen laufffähig sind. Warum nimmt daran niemand Anstoß?

    Allein durch unser Einwirken ist dieses Projekt zumindest in Richtung Open Source bewegt worden, die anderen Projektteilnehmer hatten da keine Ambitionen. Wir werden auch in Zukunft darauf achten, dass diese Schiene mit bedient wird. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen freilich müssen gegeben werden.

    Noch eine vertrauliche Info: Die anderen Städte samt Ihrer Bibliotheken stehen bereits Schlange um an diesem Projekt teilzunehmen ! Die Verwaltungskräfte sind nicht so betriebsblind wie Herr Sladek vermutet. Als Bediensteter der Landeshaupstadt München sollte er das eigentlich mitbekommen haben.

  4. 4 Holger Behrens am September 5th, 2007:

    Hallo Herr Hauschke,

    ich kann Ihnen versichern, dass wir uns gerne der öffentlichen Kritik stellen sind und auch gerne mit Ihnen über unser Tun diskutieren. Allerdings finde ich persönlich eine Diskussionskultur befremdlich, bei der bisweilen polemische Artikel geschrieben werden und wenn wir diese differenziert beantworten, sich das Gegenüber im Anschluss einfach nur in Schweigen hüllt.

    Davon abgesehen haben Sie aber natürlich Recht, dass die Diskussion nur bedingt lukrativ ist und wir darum nicht so viel bloggen können, wie wir das gerne wollten. “Leider” gibt es bei der DiViBib GmbH wirtschaftliche Zwänge und wir müssen hier hart dafür arbeiten, um Umsätze zu machen und unsere zahlenden Kunden zufrieden zu stellen. Es dürfte Sie aber vielleicht freuen, dass wir im Rahmen des Telepolis-Forums einen umfangreichen Beitrag geschrieben haben, den ich auch gerne an dieser Stelle wiederholen möchte. Selbst wenn die Zielgruppe hier eine etwas andere ist, so enthält er doch einige Informationen, die auch für Sie wertvoll sein dürften:

    Sehr geehrter Herr Sladek,
    liebe Diskutierende zum Onleihe-Artikel,
    mein Name ist Holger Behrens und ich bin geschäftsführender Gesellschafter der DiViBib GmbH, dem technischen und inhaltlichen Dienstleister, der hinter der Onleihe steht. Insofern mögen alle meine Gedanken und Ausführungen „gefärbt“ sein – dennoch bitte ich um eine sachliche Auseinandersetzung mit diesen, da ich mich zum Einen schon einige Zeit mit den diskutierten Themenbereichen beschäftigt habe und zum Anderen auch einige sachliche Fehler bzw. Ungenauigkeiten im Artikel von Herr Sladek richtigstellen kann und möchte. So ist z.B. schon der Titel des Artikels „Onleihe nur für Microsoft-User“ in mehrfacher Hinsicht falsch. Ich hoffe, dass ich in meinem Beitrag das Gleichgewicht zwischen sachlicher und technischer Präzision und allgemeiner Verständlichkeit gefunden habe – bitte sehen Sie mir nach, wenn ich bestimmte technische Sachverhalte und Zusammenhänge der allgemeinen Verständlichkeit zuliebe deutlich vereinfacht darstelle.
    Zunächst einmal vielen Dank an Sie alle für die intensive Auseinandersetzung mit dem Projekt Onleihe. Es war für mich interessant zu lesen, dass in diesem Forum das Angebot der Onleihe einerseits ideologisch-polemisch und emotional kritisiert wird, anderseits aber auch eine fundierte sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema stattfand.
    Bestimmte Fakten sowie rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen scheinen jedoch teilweise augenscheinlich nicht bekannt zu sein oder werden aus persönlichen, eventuell weltanschaulichen Gründen ignoriert. Offensichtlich gehört es in vielen „Heise“-Foren zum „guten Ton“, pauschale Kritik an Microsoft und Digital Rights Management zu betreiben – dennoch ist es schade, dass aufgrund dieser ideologischen Grundhaltung die sachliche Auseinandersetzung auf der Strecke bleibt, weil die Bewertung von Sachverhalten schon vorher feststeht. Zugegebenermaßen ist das Thema ein Bereich mit vielen Facetten und darum fällt es mir hier auch schwer, die in dem Artikel von Herrn Sladek und der Forumsdiskussion geäußerten Gedanken in ein paar knappen Schlagworten sachgerecht abzuarbeiten.
    Meines Erachtens werden in der Diskussion die zwei folgenden zentralen Themenbereiche aufgeworfen:
    1. Sinn und Unsinn von DRM im Bibliotheksumfeld / „Freie“ Zugänglichkeit von Inhalten
    2. Technische Restriktionen / Beschränkungen / Ausgestaltung der Onleihe
    Im Folgenden werde ich versuchen Ihnen unsere Gedanken und Überlegungen zu diesen zwei Themenbereichen transparent zu machen.
    Als Grundlage einer sachlichen Diskussion stelle ich jedoch noch eine Definition von Öffentlichen Bibliotheken aus Wikipedia voran:
    „Öffentliche Bibliotheken werden im deutschen Bibliothekswesen gemeinhin als öffentlich zugängliche Bibliotheken mit einem Angebot an Beständen und Dienstleistungen für die allgemeine Bevölkerung verstanden […]. Öffentliche Bibliotheken dienen der allgemeinen Bildung und Informationsversorgung nach Artikel 5 (1) GG und als kulturelle Einrichtung für die Freizeitgestaltung aller Bürger.
    Das Bild der Öffentlichen Bibliotheken hat sich unter dem Einfluss gesellschaftlicher und medialer Entwicklungen stark gewandelt; sie sind als niedrigschwellige Bildungseinrichtung für alle sozialen Schichten, für alle Altersstufen die meistbesuchte Einrichtung einer Kommune. Sie leisten Integrationsarbeit für Immigranten, arbeiten anderen Einrichtungen und Verstärkern zu, immer mehr auch den Haupt- und weiterführenden Schulen. Sie arbeiten, auch mit medienpädagogischen Angeboten, mit Medien auf dem neuesten Stand – Internet, CD, CD-ROM, DVD, Video usw. ….“
    Die gemeinhin bekannteste Ausprägung der oben genannten Aufgaben und Ziele von Öffentlichen Bibliotheken ist jedoch sicher die Ausleihe von Medien, die von den meisten Menschen in Deutschland im Laufe ihres Lebens bereits einmal genutzt wurde. In dieser „Tradition“ ist auch die Onleihe konzipiert worden: als ein (erster) ernster Versuch diese Aufgaben auch in der sich radikal wandelnden (digitalen) Medienwelt wahrzunehmen.
    1. Sinn und Unsinn von DRM im Bibliotheksumfeld / „Freie“ Zugänglichkeit von Inhalten
    Kopier- und DRM-Schutz lassen im Allgemeinen ohne Zweifel eine Menge Probleme entstehen, die z.B. auch darin bestehen, dass die Nutzung von Inhalten bestimmte (höhere/spezifischere) Hard- und Software-Voraussetzungen erfordert, die ohne Schutzmechanismen nicht nötig wären. Hierdurch wird die Nutzung von Inhalten erschwert und deren Verbreitung behindert. Im Verkaufsbereich von Medien gibt es aus diesem Grund Tendenzen, komplett auf DRM-Mechanismen zu verzichten (was der Leserschaft von Telepolis hinlänglich bekannt ist). Was jedoch in einem Verkaufsumfeld sinnvoll und richtig sein kann, funktioniert in einer Bibliothek nicht, die die Medien nicht verschenken kann, sondern ausgeliehene Medien wieder zurück bekommen muss.
    Kann man eine zeitlich befristete Nutzung von Inhalten ohne DRM-Mechanismen sicherstellen?
    Sicher ist es einfach zu sagen, dass es ja keine physikalischen Zwänge mehr für eine Beschränkung des Zuganges zu digitalen Medien gibt und dass darum Inhalte grenzenlos durch die Bibliotheken freizugeben sind. Hier stellt sich jedoch sofort die Frage, wie diese kostenlose Verteilung von Inhalten finanziert werden soll. Übertragen auf analoge Medien wäre dies gleichbedeutend mit dem Verschenken (und anschließendem Nachkaufen) der durch eine Bibliothek gekauften Medien an die Nutzer, was ja theoretisch durchaus möglich wäre. Diese (Wunsch-)Vorstellung ignoriert jedoch die Tatsache, dass öffentliche Bibliotheken mit beschränkten Budgets arbeiten müssen, die Ihnen von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden. Vor allem weil öffentliche Bibliotheken beschränkte finanzielle Mittel haben, kaufen sie nur eine beschränkte Anzahl von Exemplaren eines Mediums. Ich kann an dem effizienten Einsatz von öffentlichen Geldern und den sich daraus ergebenden Zwängen auch für die Funktionsweise einer digitalen Bibliothek, im Gegensatz zu Herrn Sladek, nichts „albernes“ und „Puppenstuben“-haftes entdecken. Eine öffentliche Bibliothek kauft ein Medium und macht dieses vielen Menschen zugänglich – zwar nicht gleichzeitig, aber zumindest nacheinander kommen viele Menschen in den Genuss von Medien, die sie sonst vielleicht nicht lesen/sehen/hören würden.
    Ideologisch ist es an dieser Stelle natürlich griffig, hier die (böse) „Verlagslobby“ zu bezichtigen, Nutzern und Bibliotheken diese „ungerechten“ Mechanismen aus „kapitalistischer Profitgier“ aufzuzwingen und damit die Freiheit der Nutzer zu beschneiden.
    Allerdings frage ich mich an dieser Stelle der weit verbreiteten Argumentation immer, warum die Urheber von Inhalten (Autoren, Komponisten, Sprecher, Regisseure, etc.) und deren Rechte und materiellen Ansprüche vielfach von Nutzerseite ignoriert werden.
    Urheber haben in häufig monate- und jahrelanger Arbeit geistige Werte geschaffen und leben danach vom Verkauf und der Vermarktung ihrer geistigen Leistung. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Urheber in keiner Weise von anderen „handwerklichen“ Berufen, die genauso davon leben, dass sie „Werke“ erschaffen und dann von deren Verkauf leben. Kaum jemand in Deutschland würde auf die Idee kommen, diese Produzenten zu enteignen und ihnen das Wahlrecht zu nehmen, was sie mit den von ihnen erzeugten Produkten machen wollen.
    Sollen die Urheber aber jetzt enteignet werden? Soll ihnen das Wahlrecht entzogen werden, was mit den von ihnen geschaffenen Inhalten passiert? Sollen sie nicht entscheiden dürfen, ob „ihre“ Inhalte nur mit DRM genutzt werden dürfen oder auch ohne? Es gibt zwar durchaus digitale Geschäftsmodelle, bei denen Urheber auch ohne jegliche DRM-Mechanismen Geld verdienen können (z.B. Lulu.com), jedoch kann ich nicht nachvollziehen, warum man den „Eigentümern“ der Inhalte die Wahlfreiheit, wie sie ihre Inhalte vermarkten wollen, nehmen möchte. So mag es wirtschaftlich ja vielleicht sogar ein Fehler der Urheber sein, ihre Inhalte nur mit DRM-Schutz vermarkten zu wollen – ist dies aber ein Grund, ihnen das Wahlrecht abzusprechen?
    Rosa Luxemburg sagte „Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“ – in dieser wichtigen demokratischen Tradition ist es kurios, dass manche Forumsteilnehmer mit dem Verweis auf das eigene Recht der InformationsFREIHEIT, die Freiheit der Urheber beschränken möchten. Letztlich sollte sich jeder klar machen, dass ohne finanziellen Ausgleich, schon allein aus wirtschaftlichen Zwängen heraus, bestimmte Inhalte nie entstehen würden: Die wenigsten professionellen Computer-Bücher entstehen aus dem tiefen Bedürfnis heraus, sich der Welt über dieses Thema mitzuteilen, sondern aus dem Wunsch des Autoren damit Geld zu verdienen. Und wenn diese Computer-Autoren kein Geld für ihre inhalteschaffende Tätigkeit bekommen würden, dann würden Sie Ihre Zeit nicht mit dem Schreiben verbringen.
    Ironischerweise ignorieren sogar manche Autoren wie Herr Reiner Sladek die wirtschaftlichen Zwänge hinter dem Urhebertum – dabei sollte man doch meinen, dass gerade Urheber von geistigen Inhalten Solidarität mit anderen Urhebern üben sollten.
    Zusammenfassend möchte ich darum festhalten, dass wenn
    1. man es als gegeben hinnimmt, dass öffentliche Bibliotheken keine unbegrenzten Mittel zur Verfügung haben, um Ihren Auftrag zur Informationsversorgung zu erfüllen, und
    2. man darüberhinaus die geistige Leistung von Urhebern respektiert und ihnen nicht die Möglichkeit abspricht, mit ihren geschaffenen Inhalten selbstbestimmt Geld zu verdienen,
    dann gibt es meiner Meinung nach keine Alternative zum Einsatz von DRM-Mechanismen, um einen digitalen Bibliotheksbetrieb zu realisieren. Einzig eine wie auch immer gestaltete „Content-Flatrate“ (wie in einem Forumsbeitrag erwähnt) wäre hier eine zumindest denkbare Alternative, wobei man hier natürlich trefflich darüber streiten könnte, wie die Verteilung an die Urheber zu erfolgen hätte.
    Ein denkbares Gegenmodel zum klassischen Kauf von Medien und deren seriellem Verleih (wie es die Onleihe als grundsätzliches Abrechnungsmodell gewählt hat) wäre das „verbrauchsorientierte Leasing“ von Inhalten – Bibliotheken würden an die Urheber nach Nutzung durch die Bibliotheksnutzer zahlen. Dieses Verfahren hätte jedoch, zumindest aus Sicht der Bibliotheken, den gravierenden Nachteil, dass man die Budgethoheit verlieren würde: Was wäre, wenn bereits im September das Jahresbudget für Mediennutzung aufgebraucht wäre? Müsste dann die Bibliothek für den Rest des Jahres schließen? Aber auch in diesem alternativen denkbaren Abrechnungsmodell würde man nicht ohne ein DRM auskommen.

    Öffentliche Bibliotheken sind wichtige Träger der Bildungs- und Informationsversorgung im Sinne des Grundgesetzes. Möchte man deren Funktionen auf digitale Medien und das Internet übertragen, dann kann man dabei nicht auf DRM-Mechanismen verzichten – zumindest dann nicht, wenn man die Grundpfeiler des gesellschaftlichen Konsenses in Deutschland dabei nicht ignorieren möchte.
    2. Technische Restriktionen / Beschränkungen / Ausgestaltung der Onleihe
    Aus dieser Erkenntnis ergeben sich dann automatisch sehr praktische Fragen nach dem „Wie“. Wie sollte man eine digitale virtuelle Bibliothek heute technisch verwirklichen? Aus diesen Überlegungen ergeben sich die Antworten zu den technischen Restriktionen und Beschränkungen der Onleihe, die rein gar nicht mit der Bevorzugung eines bestimmten Systems zu tun haben. Wie Sie sehen werden, ist das Gegenteil der Fall: das Projekt Onleihe hat schon heute aktiv zur Überwindung von Plattformgrenzen beigetragen.

    Selbstverständlich war es unser Ziel bei der Onleihe von Anfang an einer möglichst breiten Nutzerschicht die Nutzung der digitalen virtuellen Bibliothek vollumfänglich zu ermöglichen. Dies impliziert natürlich auch möglichst geringe Anforderungen an die Hard- und Software des Nutzers und Nicht-Diskriminierung von einzelnen Plattformen. Als zu berücksichtigende Plattformen wurden hier zu Beginn Windows, Apple und Linux definiert. Da die Onleihe nicht nur eine Medienart, sondern neben E-Books auch noch Audio- und Videoinhalte anbieten wollte, wurde schnell klar, dass dies nach dem derzeitigen Stand der Technik nur mit mehreren Formaten und DRM-Systemen möglich sein würde. Eine weitere Nebenbedingung bei der Entwicklung war, dass die Inhalte auch Offline genutzt werden können sollten. Ich werde hier nur ein paar vereinfachende Bemerkungen zu dem Thema machen, da auch dieser Themenbereich deutlich vielschichtiger und komplizierter ist, als man auf den ersten Blick vermuten könnte.
    Im E-Book-Bereich fiel hier die Wahl relativ schnell auf das PDF-Format, da es grundsätzlich plattformübergreifend konzipiert ist und zumindest in der Apple und der Windowswelt funktioniert. Und auch die Übertragung auf eine Vielzahl von mobilen Endgeräten war mit dem PDF-Format grundsätzlich möglich. Leider mussten wir hier feststellen, dass die zeitlich befristete zur Verfügungsstellung von Inhalten auf Linux-Adobe-Readern derzeit noch nicht funktioniert. Wir haben aus diesem Grund gemeinsam mit der Firma Adobe dieses Problem gelöst und als Folge dieser Zusammenarbeit wird ein künftiges Release des Linux-Adobe-Readers in der Lage sein, auch mit einer zeitlichen Befristung versehene Inhalte zu nutzen. Das Onleihe-Projekt hat an dieser Stelle bereits signifikant dazu beigetragen, dass Plattform-Barrieren verkleinert wurden.
    Deutlich schwieriger fiel die Wahl für ein (oder mehrere) DRM-System(e) für Audio- und Video-Daten. Auch als Folge der grundsätzlichen Vorbehalte im Linux-Bereich vor DRM-Systemen (wie ja auch bereits von Herrn Sladek erwähnt), haben wir bis jetzt kein geeignetes System identifizieren können, mit dem eine zeitlich befristete Übertragung von Inhalte für die Offline-Nutzung möglich wäre. Linus Thorvald, der „Erfinder“ von Linux, hat zwar ausgeführt, dass DRM und Linux keineswegs im Widerspruch zueinander stehen, aber bis jetzt gibt es hier noch keine tragfähige und (für den Schutz der Urheberrechte) „sichere“ Implementierung (eine bemerkenswerte und vielleicht überraschende Ausnahme in einem Teil der Linux-Distributionen werde ich später noch aufzeigen).
    Die nächste zu bedienende Plattform sollte das Apple Betriebssystem sein, für das es jedoch außer dem proprietären FairPlay-DRM (Medienformat AAC), welches Apple grundsätzlich bisher nicht für andere Firmen geöffnet hat, kein geeignetes DRM-System für die zeitlich befristete Ausleihe von Inhalten gibt. An dem proprietären FairPlay hängt wiederum der von Herrn Sladek zitierte iPod, den wir natürlich ebenfalls gerne bedienen wollen.
    Im Gegensatz zur Apple-Welt ist die Lizensierung des Microsoft-DRM-Systems relativ einfach – und das Microsoft-DRM bietet die Möglichkeit zur zeitlich befristeten Überlassung von Audio- und Video-Medien (in den Formaten WMA und WMV). Im Gegensatz zur vorherrschenden Meinung ist Microsoft jedoch in diesem speziellen Fall sehr offen mit der Lizensierung seiner Technologie, was dazu geführt hat, dass sehr viele mobile Endgeräte und MP3-Player von unterschiedlichen Herstellern (z.B. von Creative, über Nokia bis hin zu Trekstor) das WMA-Format unterstützen. Das im Bibliothekssinne „schöne“ (im Sinne der Informationsvermittlung) an dieser Politik ist, dass die mobilen Endgeräte durch diese Politik relativ billig sind und schon für weniger als Euro 50 zu haben sind. Es mag in diesem Kontext einige Leser erstaunen, dass es durchaus einige Linux-Distributionen (Linspire, Novell und Xandros) gibt, auf denen der Microsoft Media Player läuft und die damit auch das Microsoft DRM unterstützen. Somit ist sogar die Linux-Nutzung mit der Nutzung von Microsoft-DRM geschützten Inhalten möglich.
    Zusammenfassend mussten wir feststellen, dass wir weder für die Linux-, noch für die Apple-Welt eine wirklich zufriedenstellende Lösung für die zeitlich befristete Ausleihe von Audio- und Video-Dateien finden konnten, dass aber das Microsoft DRM bereits einen relativ hohen Anteil der Hardwareausstattung der potentielle Bibliotheksnutzer abdecken konnte. Darüberhinaus wird das Microsoft DRM noch von einer Vielzahl von mobilen Endgeräten unterstützt.
    Nach dieser Bestandsaufnahme kann man natürlich die Frage stellen, ob man einen Dienst anbieten soll, der derzeit nur von 90 bis 95% der Computernutzer vollständig in Anspruch genommen werden kann.
    In den Foren gab es zu dieser Frage ja von einem Diskussionsteilnehmer eine sehr klare Antwort: wenn eine öffentliche Einrichtung nicht 100% der möglichen Nutzer bedienen kann, dann sollte sie den Dienst gar nicht anbieten.
    Das sehen wir und die beteiligten Pilotbibliotheken deutlich anders und differenzierter: die öffentliche Hand sollte ja auch nicht deswegen Kindergärten schließen, weil kinderlose Paare diese nicht vollumfänglich nutzen können. Öffentliche Bibliotheken bieten bereits seit Jahren diverse CD-Roms zur Ausleihe an, die in den sehr vielen Fällen nur von Windows-Rechnern genutzt werden können. Sollen die öffentlichen Bibliotheken deshalb vollständig auf diese Inhalte verzichten und diese dann gar niemandem mehr anbieten? Und wie sieht es mit DVD-Inhalten aus? Und in der Vergangenheit VHS- und Beta-Inhalten? Auch die DVD ist ein proprietäres Format, welches nur nach Lizenzzahlungen von Geräteherstellern an Phillips und Sony genutzt werden darf. Sollen/Dürfen die öffentlichen Bibliotheken aus diesem Grund keine DVDs in den Bestand aufnehmen, weil sie dadurch helfen, das Monopol von Philips und Sony zu festigen? Und selbst wenn die Onleihe schon heute in der Lage wäre, Linux- und Apple- und Windows-Systeme vollständig zu unterstützen – was wäre dann mit den Personen, die noch einen Atari-Rechner, einen alten Macintosh oder einen MS-DOS-Rechner nutzen? Dürfte man dann wegen dieser Nutzer allen anderen Bibliotheksbenutzern eine neue Dienstleistung verwehren? Und was ist mit den Menschen, die keinen Computer haben (wollen)? Sollte man um deren Willen allen anderen Nutzern die Bereitstellung von digitalen Inhalten verwehren?
    Wir sind gemeinsam mit den Pilotbibliotheken in Hamburg, Köln, Würzburg und München überzeugt davon, dass es nicht im Sinne der Bibliotheksnutzer sein kann, wenn man aufgrund einer (noch) nicht perfekten Lösung ein zukunftsweisendes Angebot gar nicht startet. Zu behaupten oder zu unterstellen, dass die Onleihe in ihrer derzeitigen Form nicht der Mehrheit der potentiellen Bibliotheksnutzer einen zusätzlichen Nutzwert bietet, ist einfach falsch. Und die Auswahl der verwendeten DRM-Produkte ist nicht der Bevorzugung eines Herstellers geschuldet, sondern ausschließlich den aktuellen Gegebenheiten am Markt.
    Die Onleihe ist noch weit von der perfekten Lösung entfernt (so es diese in diesem Zusammenhang überhaupt geben kann), aber wie Sie vielleicht an dem oben beschriebenen Linux-Adobe-Beispiel erkennen konnten, arbeitet die DiViBib GmbH gemeinsam mit den Pilotbibliotheken zielstrebig an der größtmöglichen Plattformunabhängigkeit unserer Lösung. Und wir tun dies nicht aufgrund eines irgendwie gearteten Drucks einer politischen Institution, sondern aus dem verinnerlichten Wunsch heraus, den Bibliotheksnutzern einen bestmöglichen Service anzubieten.
    Polemische, diskreditierende und auf schlecht recherchiertem Halbwissen basierende Artikel helfen den Bibliotheksnutzern meiner Überzeugung nach nicht weiter – ich halte hier pragmatisches, lösungsorientiertes „Anfangen“ und evolutionäres Verbessern einer funktionierenden Lösung für den kundenorientierteren Weg.
    Es gibt noch viele weitere technische und juristische Gründe für die jetzt gewählte Ausgestaltung der Onleihe und auch Projekte wie MobiPocket, DivX und OMA könnten in dem technischen Zusammenhang noch genauer erläutert werden. Da ich aber bereits jetzt den „üblichen“ Rahmen für eine Forumsdiskussion wie diese schon bei weitem überschritten habe, lasse ich es zunächst einmal hiermit bewenden. Ich hoffe, dass die von mir gelieferten Hintergrundinformationen für Sie hilfreich waren, unsere Beweggründe für die Onleihe in ihrer jetzigen Form nachzuvollziehen.
    Die Onleihe erfüllt schon heute das gesteckte Ziel, die (digitale) Informationsversorgung in Deutschland zu verbessern. Sie tut dies noch nicht in der optimalen Weise und völlig technisch diskriminierungsfrei, jedoch unter Berücksichtigung der gegebenen Rechtslage und der technischen Möglichkeiten. Da die Onleihe zudem ein Projekt ist, dessen Entwicklung rein privatwirtschaftlich finanziert wurde und keine unbegrenzten finanziellen Mittel zur Verfügung hatte, sind wir zufrieden mit diesem ersten Schritt auf dem noch weiten Weg zur perfekten digitalen virtuellen Bibliothek. Sicher ließe sich mit hundert Millionen öffentlicher Fördergelder ein besseres und barrierefreieres System bauen, aber hier könnte man mit Recht fragen, ob dies ein sinnvoller Einsatz von öffentlichen Mitteln wäre.
    Ich freue mich auf die weitere Diskussion und bin gespannt, ob Sie etwas mit unseren Gedanken zum Thema anfangen können.

    Mit freundlichem Gruß aus Wiesbaden

    Holger Behrens

    PS: Und hier noch ein paar kleinere Korrekturen sachlicher Fehler und Missverständlichkeiten des Artikels von Herrn Sladek:
    1. Die Nutzungsfristen für die einzelnen Medien werden grundsätzlich individuell von den einzelnen Bibliotheken festgelegt – bei E-Papern wie dem Spiegel ist das derzeit ein Tag, bei E-Books und Audio- und Video-Inhalten derzeit eine Woche. Diese Fristen lassen sich jedoch jederzeit problemlos verändern.
    2. Für die mobile Nutzung von Audio-Inhalten ist kein Microsoft-Zune-Player notwendig, sondern nur ein beliebiger MP3-Player, der das Microsoft DRM unterstützt. Es gibt hier derzeit ca. 300 mobile Endgeräte (MP3-Player, Smart-Phones, PDAs) die dieses DRM unterstützen.
    3. Die Nutzung der digitalen Inhalte ist natürlich nicht auf die Lesesäle einer Bibliothek beschränkt, sondern kann bequem durch Download von Zuhause erfolgen.
    4. 28 % Prozent Marktanteil beim iPod bedeutet nicht, dass ein Drittel der Bevölkerung das Angebot nicht nutzen kann, sondern es bedeutet, dass knapp ein Drittel der Menschen, die einen MP3-Player haben, die digitalen Audiodateien derzeit noch nicht auf ein Endgerät übertragen können.

  5. 5 CH am September 8th, 2007:

    Da hier und in Netbib identische Kommentare der Divibib-Mitarbeiter gepostet wurden, schlage ich vor, die Diskussion, doch einfach komplett dorthin zu verlegen:

    Onleihe.de – jetzt ohne 2.0 und Telepolis über Onleihe

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