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Die Anwendung einer neuen Urheberrechtsregelung (Wiedergabe von Werken
an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken) durch die
Universitätsbibliothek Würzburg soll Grundlage eines Musterprozesses,
finanziert durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, werden. Der
Deutsche Bibliotheksverband unterstützt die Auffassung der Bibliothek,
dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf
bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer ohne vorherige
Genehmigung durch den Verlag möglich sein muß.

Dies stellt der dbv in einer Pressemitteilung vom 04.03.09 klar.

Weiter Informationen zum Thema Musterprozess gegen die UB Würzburg bei ad-hoc-news.de, gulli.news.de und auch bei netbib.de.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Donnerstag, 5. März 2009 und wurde abgelegt unter "Bibliothek, Bildung & Gesellschaft, Digitalisierung, Recht". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Kommentare und Pings sind zur Zeit geschlossen.

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