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2009 14 Mai
Entscheidung im “Casus Darmstadt”
Abgelegt unter: Bibliothek, Bildung & Gesellschaft, Digitalisierung, Recht | RSS 2.0 | Von: NU | Tags: §52b, Digitalisierung, musterprozess, ulb darmstadt, ulmer, urheberrecht | Kommentare geschlossen
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