Ab heute keine Mahngebühren mehr in NRW?
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Laut Eric Steinhauer ist die “Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bereich Information, Kommunikation, Medien nach § 30 Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen” (GebO-IKM NRW) vom 18. August 2005 (siehe z.B. hier (PDF)) ab 13. Januar 2010 außer Kraft gesetzt. Also heute!
Die Konsequenz daraus ist, dass bis zum rechtsgültigen Erlass hochschuleigener Gebührensatzungen an den Hochschulbibliotheken in Nordrhein-Westfalen derzeit KEINE Säumnisgebühren mehr erhoben werden dürfen.
Dem Fazit Steinhauers kann man nur beipflichten:
Eine handwerklich saubere Neuregelung des Rechts der Bibliotheksgebühren an den Hochschulen hätte eine Übergangsfrist vorsehen müssen. Einnahmen gerade aus Säumnisgebühren sind ein wichtiger Posten für die Erwerbungsetats in den Hochschulbibliotheken. Man wird auf sie nun bis zur Neuregelung des Gebührenrechts in den einzelnen Hochschulen verzichten müssen.
Starke Leseempfehlung für das gesamte Posting im Bibliotheksrecht-Blog!


[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Christian Hauschke und biblioblogs, Joachim Losehand erwähnt. Joachim Losehand sagte: Einnahmen aus Mahngebühren sind wichtiger Posten für Erwerbungsetats in Hochschulbibliotheken. RT @hauschke: http://bit.ly/5piGTg [...]
posted on Januar 14th, 2010 at 8:44 Uhr