Aus dem Code of Ethics des BID:
Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kundinnen und Kunden. Wir speichern personenbezogene Daten nur zur Erbringung unserer Dienstleistung und nur im gesetzlichen Rahmen. Anderen Behörden stellen wir Benutzerdaten nur im engen Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.
Da in Schulbibliotheken wohl hauptsächlich Schulrechner aufgestellt sind, ist der “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (die Grundlage für den Einsatz des Schultrojaners) hier sicherlich relevant.
Inzwischen zieht das Thema weitere Kreise. Netzpolitik hat verschiedene Pressestimmen gesammelt. Auch Biblioblogs haben das Thema aufgegriffen, z.B. Markus Trapp oder Klaus Graf.
Gibt es von Bibliotheksverbänden schon Äußerungen zum Schultrojaner?
