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Kategorie: Recht

Die FAZ mahnt Klaus Graf ab, weil er in einem Blog-Posting angeblich eine Lebenspartnerschaft zwischen Anette Schavan und einer FAZ-Journalistin behauptet hätte. In seinen eigenen Worten:

Da ich

http://archiv.twoday.net/stories/235550257/

die Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll” verwendet habe und einen Hyperlink auf http://causaschavan.wordpress.com gesetzt hätte, wo u.a. die Vorwürfe erhoben würden, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan, soll ich künftig bei einer Vertragsstrafe von 5001 EUR die Veröffentlichung unterlassen “dass Frau Dr. Heike Schmoll die Freundin und/oder die Lebenshefährtin von Frau Annette Schavan sei”.

Erbloggtes fasst das Geschehen in gut lesbarer Form zusammen, eine umfassende Sammlung weiterer Stimmen zum Vorfall hat Klaus Graf in Archivalia gesammelt.

Dass Blogpostings nun auch für Behauptungen abgemahnt werden sollen, die sie gar nicht aufgestellt haben, ist eine neue Eskalationsstufe. Wenn die FAZ damit durchkäme (und das ist weder zu hoffen noch zu erwarten), wäre jegliche Berichterstattung über jedes Menschen und ihre Beziehungen zueinander betreffende Thema unmöglich. Wie oft hat die FAZ von Freunden beliebiger Politiker geschrieben? Kohl und sein Freund Gorbatschow? Sehr geehrte Damen und Herren in der FAZ, nehmen Sie bitte Ihre Juristen an die Kette. Solche Abmahnungen können selbst Sie nicht wollen!

Heise.de:

Ein Referentenentwurf gibt einen Blick auf die Pläne des Bundesjustizministeriums für den Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken. Das Ministerium will deren Nutzung erleichtern.

Rainer Kuhlen bewertet den Entwurf.

2013 15 Feb

Der Plan – Copyright Slavery

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Über den Umweg einer alten Pizza gefunden.

DBV und BIB haben Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Landtagswahl an die Parteien des aktuellen Landtags ausgegeben. Die Piraten wurden also nicht befragt.

Neben viel Geschwurbel bieten einige Parteien auch ganz konkrete Ansichten. Zum Beispiel zum Urheberrecht. Das ist allerdings nicht Ländersache und von daher eigentlich wenig geeignet für Wahlprüfsteine. Es lohnt sich dennoch, in die Texte hineinzuschauen. Da erfährt man zum Beispiel, dass die FDP die unkomplizierte Verbreitung von Informationen explizit erschweren will (PDF):

Im Hinblick auf das Urheberrecht setzen wir uns seit langem auf nationaler und europäischer Ebene für eine Respektierung des geistigen Eigentums ein, was eine „unkomplizierte“ Verbreitung von Information – vor allem im Netz (Stichwort. Internetpiraterie) – gerade erschweren soll: Eigentum ist Bürgerrecht, das gilt nicht nur für Sachwerte sondern auch für geistige Werte.

Für die FDP ist es offenbar unvorstellbar, dass es auch Immaterialgüter gibt, die ohne Eurozeichen in den Augen verteilt werden.

Weitere konkrete Positionen (in Auswahl):

Wir fordern, dass über Open Access ein freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung gewährt wird. Dies würde unserer Ansicht nach den wissenschaftlichen Austausch, die Transparenz, den Zugriff, die Verarbeitung und die Verwaltung wissenschaftlicher Informationen vereinfachen und beschleunigen.

Das meinen die Grünen (PDF). Und dies lässt sich auf Landesebene konkret umsetzen. Ich bin gespannt. Die Linke (PDF) formuliert etwas unbeholfen in eine ähnliche Richtung. Gemeint ist wohl Green OA für öffentlich finanzierte Publikationen:

Publikationen von (öffentlich finanzierten) Hochschulangestellten, die über einen privaten Verlag vertrieben werden, müssen der eigenen (öffentlich finanzierten) Hochschulbibliothek kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Und die SPD (PDF) will eine flächendeckende kulturelle Grundversorgung mit Bibliotheken, Theater, Kunst- und Musikschulen oder Museen in einem kommunalen Kulturfördergesetz regeln und sichern.

Wikimedia hat kürzlich ebenfalls Wahlprüfsteine und die Antworten darauf veröffentlicht. Die Highlights:

Zu Open Data:

Nach unserer Einschätzung müsse es in jeder denkbaren Regierungskonstellation nach den Wahlen möglich sein, ein Open Data-Portal zu starten, in dem Inhalte abgelegt und unter freien Lizenzen veröffentlicht werden.

Anmerkung: Vor fast drei Jahren schrieb ich zu Open Data in Niedersachsen aus gegebenem Anlass:

Dies ist (wahrscheinlich!) das erste Mal, dass ein Bundesland beabsichtigt, ein Pilotprojekt im Bereich Open Government Data durchzuführen.

Passiert ist dann lange Zeit überhaupt nichts. Niedersachsen hätte Vorreiter sein können, nun hinkt es hinterher. Ich bin skeptisch, dass ohne einen Regierungswechsel diesbezüglich etwas passiert.

Zu freien Lizenzen:

Eine künftige Landesregierung wird aber ebenso in den meisten denkbaren Konstellationen ausgehend von den Antworten auf unsere Frage in der Lage sein, mehr staatliche Werke als bisher durch Verwendung Freier Lizenzen für Dritte nachnutzbar zu machen.

Eine künftige Landesregierung wird abgesehen durch gesetzgeberische Maßnahmen im Land und in Gemeinschaft der Länder den politischen Willen für Freie Lizenzen im Rundfunk artikulieren können, abhängig von den Mehrheitsverhältnissen nach der Wahl.

Zum Informationsfreiheitsgesetz:

Bereits nach den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Landesparlament vor der Wahl hätte es also ein Informationsfreiheitsgesetz geben können. Wir haben große Hoffnungen, dass eine der ersten Handlungen einer künftigen Landesregierung (gleich welcher Konstellation) die Einführung eines Transparenzgesetzes sein wird.

Anmerkung: Das kann ich mir nicht vorstellen, solange Schünemann im Amt ist. Er hat sich schon vielfach explizit gegen ein IFG geäußert. Zum Beispiel in dieser Pressemitteilung von 2004:1

Es gibt keinen Bedarf für ein solches Gesetz. Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten. Es ist daher kein Zufall, dass die meisten Bundesländer und der Bund kein Informationszugangsgesetz haben.

Und als Herrscher über die Stammtische genießt er Narrenfreiheit in der Landesregierung.

Zu OER:

Eine künftige Landesregierung wird entweder selbst entsprechende OER-Initiativen starten können oder ihre Kräfte mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bündeln können.

Zur Freigabe von Luftbildern:

Eine künftige Landesregierung wird keine Probleme bekommen, im Parlament Zustimmung zur Freigabe der landeseigenen Luftbilder und Orthofotos zu erhalten.


  1. Welchen Sinn haben Informationsansprüche, die ohne Angabe eines Verwendungszwecks, ohne rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden ? fragt er noch. Wer Schünemanns Positionen zur Vorratsdatenspeicherung kennt, kann sich da nur auf die Schenkel klopfen. []

Falk Eisermann machte in einem Archivalia-Kommentar darauf aufmerksam, dass bei einer “Veräußerung eines Teilbestandes der ehemaligen Gymnasialbibliothek” Stralsunds Hinweise auf den schlechten Zusatnd des Bücherbestands gegeben hätte. Der verlinkte Artikel “Bücherschätze im Bürgermeister-Büro” aus der Ostsee-Zeitung ist leider online nicht (mehr) zugänglich.

In der Folge hat Klaus Graf Kontakt mit der Stadt Stralsund aufgenommen und folgende Antwort des Pressesprechers erhalten:

Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt. Deshalb wurde dem Verkauf durch ein Gremium der Bürgerschaft im nichtöffentlichen Teil der entsprechenden Sitzung zugestimmt.

Stadtarchiv Stralsund (CC-BY-SA, von DarkOne)

Stadtarchiv Stralsund (CC-BY-SA, von DarkOne)

Als schutzwürdig werden hier die Interessen der am Ausverkauf Beteiligten benannt, und nicht etwa das Interesse der Allgemeinheit an Kulturgut. Eric W. Steinhauer dazu, ebenfalls in einem Archivalia-Kommentar:

Ob die Unveräußerlichkeit von Archivgut in Archivgesetz auch für kommunale Archive in MV gilt, ist nach dem Gesetzeswortlaut eher fraglich. Darauf kommt es aber nicht an, weil sich aus der Satzung des Archivs eindeutig ein Veräußerungsverbot ergibt. Der Rat hätte vorher die Satzung ändern müssen, was in einer ÖFFENTLICHEN Ratssitzung zu beraten wäre. Allein das ist schon eine relevante Hürde. Ich stimme Herrn Graf im Ergebnis zu, dass der Verkauf der Bibliothek rechtswidrig war und damit ein Fall für die Kommunalaufsicht ist.

Harald Müller sekundiert (laut Archivalia) in Inetbib, dort konnte ich die Mail jedoch nicht finden:

Ich teile die rechtliche Einschätzung von Herrn Steinhauer: hier ist § 134 BGB anwendbar.

Der genannte Paragraph ist schlicht betitelt mit “Gesetzliches Verbot” und lautet ebenso schlicht:Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

In Inetbib wird der Vorgang in diesem Thread diskutiert. Die Blogpostings zu diesem Fall kann man recht gut über Plan3t.info recherchieren.

Ach ja: Stralsunds Bürgermeister, Alexander Badrow von der CDU, schreibt auf seiner Homepage:

Stralsund hat ein außergewöhnlich breites Kulturangebot. Dies gilt es zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Es ist Badrow sehr wichtig, von den Nöten seiner Mitbürger zu erfahren: Stralsund kann nur vorankommen, wenn Ihre Meinung gehört wird. Deshalb können Sie sich hier direkt an Dr. Alexander Badrow wenden. Hier geht’s zu Herrn Badrow. Dass Stralsund sich zwar überall “Hansestadt” nennt, nun aber eine Bibliothek aus eben dieser Zeit verscherbelt, passt schließlich nicht so gut zusammen.

2012 23 Okt

Grünes, offenes Ireland!

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Open Access adds value to research, to the economy and to society.

Mit diesen Worten beginnt die Erklärung der irischen Open-Access-Prinzipien (National Principles for Open Access Policy Statement, PDF).

Nach Großbritannien setzt nun auch Irland auf OA für alle öffentlich finanzierte Forschung. Die wissenschaftlichen Förderorganisationen haben zugestimmt. Definiert wird OA nach der Budapest-Deklaration.

Spannend ist, dass Irland im Gegensatz zu Großbritannien auf Green OA setzt.

Researchers are encouraged to publish in Open Access Journals but publishing through Open Access Journals is not necessary to comply with this Open Access policy. Payment of additional Open Access charges through the ‘Gold’ Open Access model is not necessary to comply with this policy.

  • Researchers and their research funding agencies may choose to pay for this option. ‘Gold’ Open Access complements, but does not replace, the procedures for deposit in an Open Access repository required by this policy.
  • Research papers published in Open Access Journals must also be deposited in an Open Access repository in the same way as other publications.

Die Entscheidung Großbritanniens für Gold OA wurde und wird heftig kritisiert, zum Beispiel von Stevan Harnad.

[via Trinity College Library Dublin]

Heise.de berichtet über Google Reaktion auf ein französisches Leistungsschutzrecht:

Google droht der französischen Regierung wegen einer möglichen Abgabe an Verleger. Wenn der Staat Forderungen nach einem sogenannten Leistungsschutzrecht für Online-Presseinhalte nachkomme, werde das Unternehmen künftig nicht mehr auf französische Medienseiten verlinken, zitierte die französische Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus einem Google-Schreiben an mehrere Kabinettsmitglieder. Die Einführung einer solchen Rechtes sei nicht hinnehmbar und stelle die Existenz des Unternehmens infrage. Google beschere den Seiten von französischen Verlegern jeden Monat vier Milliarden Klicks.

Googles Position kann man nur zustimmen. Wer nicht in Suchmaschinen auftauchen will, kann dies schließlich verhindern. Niemand zwingt die Verlage, ihre Inhalte via Google auffindbar zu machen.

PS: Sogar Rupert Murdoch hat seinen Anti-Google-Feldzug kürzlich abgeblasen: Rupert Murdoch has been forced to back down in his war with Google, amid fears that his newspapers are losing their influence because they do not appear in the search engine’s rankings.

2012 10 Okt

Paragraph 52a UrhG läuft aus

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Bildungsklick.de berichtet über den auslaufenden Paragraph 52a UrhG:

Die letzten Wochen des Jahres rinnen den deutschen Bibliothekaren wie Sand durch die Finger. Zum 31. Dezember 2012 läuft eine Regelung des Urheberrechts aus, die nicht nur die Lern- und Lehrbedingungen an Hochschulen mitbestimmt. Sie regelt auch das Angebot der Bibliotheken. Sollte der Paragraph 52a UrhG bis dahin nicht verlängert werden, dann wird wissenschaftliches Arbeiten in wesentlichen Bereichen zum juristischen Problemfall – und das ist längst nicht die einzige Stelle, in der das Gesetz lückenhaft ist.

Auch in Inetbib (und anderswo) wurde die Angelegenheit schon thematisiert.

Passend zu der hübschen Visualisierung der Nutzungslücken (hatten wir hier auch schon) haben Christopher J. Buccafusco und Paul J. Heald ein Paper veröffentlicht mit dem schönen Titel “Do Bad Things Happen When Works Enter the Public Domain?: Empirical Tests of Copyright Term Extension”. Untersucht wurde die Nutzung und Bewertung von Audiobooks innerhalb und außerhalb der Public Domain. Abstract:

The international debate over copyright term extension for existing works turns on the validity of three empirical assertions about what happens to works when they fall into the public domain. Our study of the market for audio books and a related human subjects experiment suggest that all three assertions are suspect. We demonstrate that audio books made from public domain bestsellers (1913-22) are significantly more available than those made from copyrighted bestsellers (1923-32). We also demonstrate that recordings of public domain and copyrighted books are of equal quality. While a low quality recording seems to lower a listener’s valuation of the underlying work, our data do not suggest any correlation between that valuation and legal status of the underlying work. We also report important pricing data.

Hier geht’s zum Volltext.

[via @OKFN]

Die EU tritt auf die Bremse, und das bei einem heiklen Thema. Seit Jahren gibt es Pläne für einen internationalen Vertrag, der das Urheberrecht zu Gunsten Blinder und Sehbehinderter lockern soll. Hauptanliegen ist, die Übertragung von Büchern und anderen Sprachinhalten in geeignete Formate für Blinde auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu gestatten. Die EU sprach sich jetzt aber bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO), wo über den Vertrag verhandelt wird, in einer nichtöffentlichen Sitzung gegen diese Pläne aus.

Mehr im Lawblog, wo auch dieser Erfahrungsbericht eines blinden Studenten verlinkt ist.


EU-Kommission blockt Verbesserungen für Sehbehinderte von CH steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz. blogoscoop
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