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Verbraucherschutz ermittelt gegen Google Buzz

17th Februar 2010

Verbraucherschutz ermittelt gegen Google Buzz

Bereits kurz nach dem Start gerät Google Buzz ins Auge des kanadischen Verbaucherschutzes. Dieser soll laut PC Welt ermitteln. Auch dem amerikanischen Verbraucherschutz liege eine Beschwerde vor. Von Beginn an hagelte es Kritik von Datenschützern gegen das neue Google Projekt. [wir berichteten]

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31st Januar 2010

The Public Domain Manifesto

Aus dem Kooptech-Blog

Das neue “Public Domain Manifesto” erinnert daran, dass Wissen verbreitet werden muss – und dass die Prinzipien der Offenheit und Freiheit gepflegt werden müssen, damit das Teilen und Fruchtbarmachen von Wissen auch klappt.

Hier geht’s zum Manifest (in verschiedenen Übersetzungen), hier direkt zur Unterzeichnung.

Manifest der kulturellen Allmende – The Public Domain Manifesto

Entstanden im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten thematischen Forschungsnetzwerks COMMUNIA.
Deutsche Fassung vom 26. Januar (Übersetzung durch Christian Hufgard und Klaas Schmidt)
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26th Januar 2010

Vorschläge für die Enquête-Kommission zum Urheberrecht

Der Telemedicus nennt mit Bezug auf die einzurichtende Enquête-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft verschiedene Themenfelder im Bereich Urheberrecht, die diskutiert werden müssten. Darunter unter anderem die Problematik der verwaisten Werke, die momentan praktisch jeder legalen Verwertung entzogen sind.

Gerade im Buchbereich gibt es viele Werke, die zwar grundsätzlich noch urheberrechtlich geschützt sind, bei denen sich der Urheber aber nicht oder nicht mehr auffinden lässt (sog. „verwaiste Werke”). Problematisch ist dies im Bereich der weiteren Erschließung für die breite Öffentlichkeit. Derartige Werke können nicht ohne weiteres neu aufgelegt werden, auch das Digitalisieren und die digitale Verbreitung sind ohne das Risiko einer Rechtsverletzung oft nicht möglich. Hier stellt sich die Frage, ob ein neues Verfahren eingeführt werden sollte, welches eine solche Nutzung grundsätzlich ermöglicht. Zu denken ist dabei etwa an eine treuhänderische Wahrnehmung von Rechten des Urhebers durch Verwertungsgesellschaften, sofern der Urheber nicht auffindbar ist. Eine solche Regelung würde zum Beispiel den Aufbau digitaler Kataloge deutlich vereinfachen.

Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine radikale Verkürzung der Schutzfristen. Würde man sie ausgehend vom Datum der Erstveröffentlichung berechnen, käme man sehr einfach um diese Problematik herum. Aber dies ist angesichts der politisch gewollten finanziellen Absicherung der Autoren-Enkel nicht in Sicht.

Zum Themenfeld Open Access heißt es:

Mehrfach wurde in der Vergangenheit gefordert, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen frei zugänglich gemacht werden sollen („Open Access”). Begründet wird dies unter anderem damit, dass diese Werke meist bereits in ihrer Entstehung mit staatlichen Mitteln gefördert wurden. Eine darüber hinaus gehende Vergütung sei deshalb unverhältnismäßig und schade der freien Verbreitung von öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen. Dem stehen einige Wissenschaftler skeptisch gegenüber. Open Access könne demnach nicht nur zu einer „Enteignung” der Urheber führen, sondern sei auch für die Wissenschaft nicht zwingend förderlich. Im Detail sind also noch viele Fragen offen. Eine qualifizierte und gründliche Debatte wäre demnach wünschenswert.

Ob hier urheberrechtlich reagiert werden kann oder muss, vermag ich nicht zu sagen. Open Access enteignet niemanden. Hier ist also viel mehr Aufklärung gefragt. Also aktive Opposition gegen Döpfner, Reuß & Co.

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3rd Dezember 2009

OLG Frankfurt zu Ulmer vs. ULB Darmstadt

Heise: OLG Frankfurt schränkt Nutzerrechte in Bibliotheken ein. Nun sollen nicht einmal mehr Ausdrucke von eingescannten Werken möglich sein.

Worin genau unterscheidet sich ein Ausdruck eines eingescannten Werkes von einer Kopie? Auch bei modernen Kopierern wird das Original zuerst eingescannt und dann ausgedruckt. Im Heise-Forum schreibt mukenukem:

Oh, da weiß ich was. Man platziert neben dem Leseplatz einen Fotokopierer, auf den man dann den Monitor drauflegt.

Die Idee ist nicht neu.

Mehr dazu unter anderem bei Archivalia oder Netethics. Die digitale, ausdruckbare Kopie der Urteilsbegründung (PDF) findet sich beim Börsenverein. Sie wurde eingescannt und steht auch außerhalb speziell vorgesehener Leseplätze in Bibliotheken zur Verfügung.

Update: Nun gibt es auch einen Kommentar von Eric Steinhauer zum Urteil.

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14th November 2009

Einigung im Streit um Google Book Settlement

Laut Pressemeldungen wurde von Google, der Autorenvereinigung Authors Guild und dem Verlegerverband AAP ein revidierter Entwurf für das Google Book Settlement vorgelegt. Demnach soll sich der Geltungsbereich der Vereinbarung auf Werke beschränken, die urheberrechtlich in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien registriert sind.

Mehr dazu u.a. bei ZEIT online, Börsenblatt.

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29th Oktober 2009

Keine stereotypen Forderungen in der Urheberrechtsdebatte

In einem offenen Brief an Olaf Zimmermann, den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, fordert Rainer Kuhlen eine differenzierte(re) Diskussion über den Schutz “geistigen Eigentums” und in der Debatte rund ums Urheberrecht.

Wäre nicht die Forderung nach einer neuen Kultur des Teilens und der gemeinsamen Beförderung von Wissen und Kultur nicht auch dem Deutschen Kulturrat angemessener als auf den individuellen Interessen und auf Schutz von Verwertung und damit auf Verknappung zu beharren? Versuchen sie es doch einmal damit!

Kuhlen reagiert auf die kulturpolitischen Mindestanforderungen an die neue Bundesregierung und den neuen Deutschen Bundestag. Eine davon bezieht sich auf “geistiges Eigentum”:

Die Debatte zur Weiterentwicklung des Urheberrechts und Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum muss konsequent und offen fortgeführt werden.

In einer aktuellen Presseerklärung jubelt der Kulturrat, besonders in der Urheberrechtspolitik [seien] von der neuen Bundesregierung deutliche Aktivitäten zu erwarten.

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22nd Oktober 2009

Schwarz-Gelb für Robots.txt in Gesetzesform

Schwarz-Gelb plant eine Revision des Urheberrechts, einen dritten Korb. Dazu soll unter anderem ein Leistungsschutzrecht gehören, nach dem Verlage “im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein [sollen] als andere Werkmittler.” Warum ausgerechnet die FDP (“Bürokratie abbauen”) darauf kommt, man müsse die Funktioner der robots.txt in Gesetzestext gießen, ist mir unverständlich.

Mehr dazu bei Carta, Heise, iRights.info und Message-Online.

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21st Juni 2009

Martina Krogmann findet alle Bedenken berücksichtigt

Alles ist gut, behauptet Martina Krogmann (CDU):

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD im Deutschen Bundestag haben alle richtigen und ernst zu nehmenden Kritikpunkte aus der Sachverständigenanhörung vor dem Wirtschaftsauschuss des Deutschen Bundestages, aus weiteren Expertengesprächen und aus der Internet Community, auch aus der Petition, in unseren umfassenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf aufgenommen.

Gibt es eigentlich schon Berichte über Austritte aus der CDU, die aus dieser unglaublichen Ignoranz und Wählerverachtung resultieren, oder müssen nur SPD und Grüne unter dem ZugErschwG leiden?

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19th Juni 2009

Schweigen im Walde: Die Bibliotheksverbände zu Zensursula

Wordpress hat in Kooperation mit Firefox meinen sehr ausführlichen Artikel über die Schaffung der Zensurinfrastruktur durch CDU und SPD leider verschluckt. Egal, drüben bei Netzpolitik oder im Handelsblatt-Blog gibt’s sowieso so viel zum Thema, dass man gar nicht mehr aufhören kann, sich aufzuregen. Also fasse ich mich kurz: Willkommen, Deutschland, in diesem feinen Klub:

zensurklub

Eine Frage möchte ich nun noch wieder aufgreifen, noch bevor in Karlsruhe hoffentlich wieder für rechtsstaatliche Verhältnisse gesorgt wird1. Hat der Code of Ethics praktische Auswirkungen? Im Code of Ethics ist zu lesen:

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

Wie haben die Verbände ihrer Ablehnung Ausdruck verliehen? Recherchiert habe ich auf den Webseiten der Organisationen, in Inetbib und in ihren Twitter-Accounts, soweit sie mir bekannt waren2 . Vertreten sind im Bibliothek und Information Deutschland (BID):

Was steckt hinter diesem Engagement? Trgägheit, Unsicherheit, Ignoranz, Desinteresse? Sind die Verantwortlichen der Verbände eventuell sogar der Meinung, das es schon seine Richtigkeit hätte mit den Internetsperren?

Fest steht meines Erachtens: Das bibliothekarische Selbstbewusstsein in Deutschland ist ein sehr zartes Pflänzchen in der Arena der Political Players.3 Wenn es nun auch in der Debatte um den Heidelberger Appell nicht gegossen wird, ist es noch bevor es zur ersten Blüte gelangen konnte, tot.


  1. Die vom Verfassungsschutz beobachtete Linkspartei hat übrigens geschlossen gegen die Zensurinfrastruktur gestimmt. Ganz im Gegenteil zu CDU und SPD. Wo kann man Parteien zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorschlagen? []
  2. Sehr gut möglich, dass ich Äußerungen der Verbände übersehen habe. Falls dies so sein sollte, bitte ich um Hinweise in den Kommentaren! []
  3. Andrea Kaufmann : Der bibliothekarische Aufbruch – Impressionen vom 3. Leipziger Kongress für Information und Bibliothek []

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18th Juni 2009

Zentrum für die Erforschung des Buch- und Schrifterbes

Heute wird in der Grazer Universität das Zentrum für die Erforschung des Buch- und Schrifterbes, kurz ZEBS, eröffnet. Das Zentrum wurde im Januar diesen Jahrs als fakultätsübergreifende Forschungsstätte eingerichtet.

Es setzt sich aus den historisch gewachsenen Beständen der Sondersammlungen der Universitätsbibliothek, der Restaurierung, der Digitalisierung sowie dem Forschungszentrum Vestigia zusammen. Forschungsobjekte sind: Manuskripte, Frühdrucke, Inkunabeln, Urkunden, Autographen, Pläne, Karten und Topographica, Nachlässe, sonstige Rara. Ziel ist es, dieses historische Schrifttum und diese Druckerzeugnisse zu erhalten, sie bekanntzumachen, sie leicht d.h. über elektronische Medien zugänglich zu machen und sie wissenschaftlich zu erschließen.

Mehr Informationen im Österreich Journal.

[via vöb-blog]

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