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Creative Commons: “Public Domain Mark”

9th August 2010

Creative Commons: “Public Domain Mark”

John Weitzmann: Mitreden erwünscht: CC überholt und ergänzt seine universellen Tools

Seit gestern können im Labs-Bereich von CC die Vorentwürfe für die neue “Public Domain Mark” (PDM), für eine verbesserte CC0 Deed und für neue Nutzungsrichtlinien betrachtet und noch bis zum 18. August auch kommentiert werden.

Anschließend wird die PDM als neues Tool offiziell freigegeben werden. Die PDM ergänzt und ersetzt zum Teil die bereits seit längerem nutzbare “Public Domain Certification”. Anders als die 6 CC-Lizenzen und die Aufgabeerklärung CC0 ist die PDM nur ein Kennzeichnungswerkzeug, ändert also an den Nutzungsrechten am betreffenden Werk nichts, sondern kennzeichnet es als gemeinfrei. Wie bei allen Tools von CC übernimmt auch der Markierende bei der PDM keinerlei Haftung dafür, dass das Werk auch tatsächlich den angegeben Status der Gemeinfreiheit hat. Das zeigt, dass die PDM vor allem auf Institutionen zugeschnitten ist, die ohnehin bereits im Netz Angaben zur Gemeinfreiheit machen (wie etwa öffentliche Archive hinsichtlich ihres eigenen Bestandes). Sie soll aber dennoch auch von Einzelnen eingesetzt werden können. Daher sollte die Kommentierungsphase von allen Interessierten genutzt werden, um ggf. noch Anmerkungen einzubringen.

Kommentare werden bis zum 18. August entgegen genommen.

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30th Juli 2010

#skyoclc: Anti-Trust-Verfahren gegen OCLC

Gemeinsam mit Innovative Interfaces strengt SkyRiver ein Anti-Trust-Verfahren gegen OCLC an. Aus der Pressemeldung:

In a move that could have far-reaching implications for competition in the library software and technology services industry, SkyRiver Technology Solutions, LLC has filed suit in federal court in San Francisco against OCLC Online Computer Library Center, Inc. The suit alleges that OCLC, a purported non-profit with a membership of 72,000 libraries worldwide, is unlawfully monopolizing the markets for cataloging services, interlibrary lending, and bibliographic data, and attempting to monopolize the market for integrated library systems, by anticompetitive and exclusionary practices.

Hervorhebung von mir. Zum Verfahren gibt es seitens SkyRiver auch eine Kampagnenwebseite: http://www.choiceforlibraries.com/

Bei Twitter wird das Verfahren unter dem Hashtag #skyoclc diskutiert.

[via Karen Coyle]

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29th Juli 2010

“Geistiges Eigentum” behindert Innovation

Heidi L. Williams: Intellectual Property Rights and Innovation: Evidence from the Human Genome

This paper provides empirical evidence on how intellectual property (IP) on a given technology affects subsequent innovation. To shed light on this question, I analyze the sequencing of the human genome by the public Human Genome Project and the private firm Celera, and estimate the impact of Celera’s gene-level IP on subsequent scientific research and product development outcomes. Celera’s IP applied to genes sequenced first by Celera, and was removed when the public effort re-sequenced those genes. I test whether genes that ever had Celera’s IP differ in subsequent innovation, as of 2009, from genes sequenced by the public effort over the same time period, a comparison group that appears balanced on ex ante gene-level observables. A complementary panel analysis traces the effects of removal of Celera’s IP on within-gene flow measures of subsequent innovation. Both analyses suggest Celera’s IP led to reductions in subsequent scientific research and product development outcomes on the order of 30 percent. Celera’s short-term IP thus appears to have had persistent negative effects on subsequent innovation relative to a counterfactual of Celera genes having always been in the public domain.

Um diesen Artikel nicht für 5 US$ kaufen zu müssen, müsste man sein: a subscriber, a corporate associate of the NBER, a journalist, an employee of the U.S. federal government with a “.GOV” domain name, or a resident of nearly any developing country or transition economy.

Daher statt des Volltexts eine Präsentation, die den Inhalt des Artikels hoffentlich einigermaßen gut wiedergibt. Weitere Informationen finden sich u.a. bei Techdirt.


human genome study slide summary

Zum Thema behinderte Innovation sind auch folgende Artikel aktuell:

Big Potatoes – Das Londoner Manifest für Innovation

Geistiges Eigentum wird akribisch geschützt, weil es so hart erarbeitet werden muss. In den Wissenschaften werden viele Erkenntnisse frei untereinander ausgetauscht. Aber in der Geschäftswelt wird beim geistigen Eigentum mehr auf das Eigentum geachtet als auf die geistige Komponente. Die Arbeit von Patentanwälten erlangt zuweilen höheren Stellenwert als die der Innovatoren, obwohl diese wahrscheinlich härter arbeiten müssen.

Fair Use als Wirtschaftsmotor

Die US-Wirtschaft profitiert in Billionenhöhe von den Fair-Use-Regelungen des amerikanischen Copyrights. Das hat eine Studie des IT-Verbands Computer & Communications Industry Association (CCIA) festgestellt. Damit konterkariert sie diverse Anti-Piraterie-Studien der Medienindustrie, denen zufolge Verstöße gegen das Copyright nur Milliardenschäden verursachen.

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14th Juni 2010

Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute abend um 19 Uhr eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.

Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben, heißt es bei Netzpolitik.org. Dort habe ich auch das Livestream-Angebot von Carta gefunden:

Weitere Informationen gibt es unter anderem…

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7th Juni 2010

Flattr vs. non-commercial

Nicht wenige meiner Lieblingsblogs setzen seit kurzer Zeit Flattr ein. Flattr ist ein “Social-Payment-Service” (Wikipedia):

“Show some love”, “flatter people”, “social payment”… Klingt alles recht hübsch und nett, doch de facto geht es eigentlich nur darum, Geld zu transferieren. Wer also Flattr in seinem Blog verbaut, möchte Geld verdienen. Ist ja nichts Schlimmes.

Doch sollte dieser Schritt wohlüberlegt sein: Bei einer Blog-Neugründung kann man das problemlos machen. Was aber, wenn man schon ein Archiv mit etlichen hundert, tausend Blogpostings hat? Einzeln überprüfen, ob man jemals irgendwo CC-NC-lizenzierte Bilder verwendet hat?

Meine Laien-Meinung (IANAL): Wer Flattr einbindet, sollte alle NC-lizenzierten Werke entfernen. Was sagt die juristische Fachwelt dazu?

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17th Februar 2010

Verbraucherschutz ermittelt gegen Google Buzz

Bereits kurz nach dem Start gerät Google Buzz ins Auge des kanadischen Verbaucherschutzes. Dieser soll laut PC Welt ermitteln. Auch dem amerikanischen Verbraucherschutz liege eine Beschwerde vor. Von Beginn an hagelte es Kritik von Datenschützern gegen das neue Google Projekt. [wir berichteten]

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31st Januar 2010

The Public Domain Manifesto

Aus dem Kooptech-Blog

Das neue “Public Domain Manifesto” erinnert daran, dass Wissen verbreitet werden muss – und dass die Prinzipien der Offenheit und Freiheit gepflegt werden müssen, damit das Teilen und Fruchtbarmachen von Wissen auch klappt.

Hier geht’s zum Manifest (in verschiedenen Übersetzungen), hier direkt zur Unterzeichnung.

Manifest der kulturellen Allmende – The Public Domain Manifesto

Entstanden im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten thematischen Forschungsnetzwerks COMMUNIA.
Deutsche Fassung vom 26. Januar (Übersetzung durch Christian Hufgard und Klaas Schmidt)
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26th Januar 2010

Vorschläge für die Enquête-Kommission zum Urheberrecht

Der Telemedicus nennt mit Bezug auf die einzurichtende Enquête-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft verschiedene Themenfelder im Bereich Urheberrecht, die diskutiert werden müssten. Darunter unter anderem die Problematik der verwaisten Werke, die momentan praktisch jeder legalen Verwertung entzogen sind.

Gerade im Buchbereich gibt es viele Werke, die zwar grundsätzlich noch urheberrechtlich geschützt sind, bei denen sich der Urheber aber nicht oder nicht mehr auffinden lässt (sog. „verwaiste Werke”). Problematisch ist dies im Bereich der weiteren Erschließung für die breite Öffentlichkeit. Derartige Werke können nicht ohne weiteres neu aufgelegt werden, auch das Digitalisieren und die digitale Verbreitung sind ohne das Risiko einer Rechtsverletzung oft nicht möglich. Hier stellt sich die Frage, ob ein neues Verfahren eingeführt werden sollte, welches eine solche Nutzung grundsätzlich ermöglicht. Zu denken ist dabei etwa an eine treuhänderische Wahrnehmung von Rechten des Urhebers durch Verwertungsgesellschaften, sofern der Urheber nicht auffindbar ist. Eine solche Regelung würde zum Beispiel den Aufbau digitaler Kataloge deutlich vereinfachen.

Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine radikale Verkürzung der Schutzfristen. Würde man sie ausgehend vom Datum der Erstveröffentlichung berechnen, käme man sehr einfach um diese Problematik herum. Aber dies ist angesichts der politisch gewollten finanziellen Absicherung der Autoren-Enkel nicht in Sicht.

Zum Themenfeld Open Access heißt es:

Mehrfach wurde in der Vergangenheit gefordert, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen frei zugänglich gemacht werden sollen („Open Access”). Begründet wird dies unter anderem damit, dass diese Werke meist bereits in ihrer Entstehung mit staatlichen Mitteln gefördert wurden. Eine darüber hinaus gehende Vergütung sei deshalb unverhältnismäßig und schade der freien Verbreitung von öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen. Dem stehen einige Wissenschaftler skeptisch gegenüber. Open Access könne demnach nicht nur zu einer „Enteignung” der Urheber führen, sondern sei auch für die Wissenschaft nicht zwingend förderlich. Im Detail sind also noch viele Fragen offen. Eine qualifizierte und gründliche Debatte wäre demnach wünschenswert.

Ob hier urheberrechtlich reagiert werden kann oder muss, vermag ich nicht zu sagen. Open Access enteignet niemanden. Hier ist also viel mehr Aufklärung gefragt. Also aktive Opposition gegen Döpfner, Reuß & Co.

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3rd Dezember 2009

OLG Frankfurt zu Ulmer vs. ULB Darmstadt

Heise: OLG Frankfurt schränkt Nutzerrechte in Bibliotheken ein. Nun sollen nicht einmal mehr Ausdrucke von eingescannten Werken möglich sein.

Worin genau unterscheidet sich ein Ausdruck eines eingescannten Werkes von einer Kopie? Auch bei modernen Kopierern wird das Original zuerst eingescannt und dann ausgedruckt. Im Heise-Forum schreibt mukenukem:

Oh, da weiß ich was. Man platziert neben dem Leseplatz einen Fotokopierer, auf den man dann den Monitor drauflegt.

Die Idee ist nicht neu.

Mehr dazu unter anderem bei Archivalia oder Netethics. Die digitale, ausdruckbare Kopie der Urteilsbegründung (PDF) findet sich beim Börsenverein. Sie wurde eingescannt und steht auch außerhalb speziell vorgesehener Leseplätze in Bibliotheken zur Verfügung.

Update: Nun gibt es auch einen Kommentar von Eric Steinhauer zum Urteil.

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14th November 2009

Einigung im Streit um Google Book Settlement

Laut Pressemeldungen wurde von Google, der Autorenvereinigung Authors Guild und dem Verlegerverband AAP ein revidierter Entwurf für das Google Book Settlement vorgelegt. Demnach soll sich der Geltungsbereich der Vereinbarung auf Werke beschränken, die urheberrechtlich in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien registriert sind.

Mehr dazu u.a. bei ZEIT online, Börsenblatt.

Von NU in Digitalisierung, Recht | Tags: | Comments Off

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