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In einem Kommentar im Wisspub-Blog bezieht Heinz-Jürgen Lorenzen (Präsident des BID) im Namen seines Verbands Stellung zur Klage des Verlags Edwin Mellen Press gegen Dale Askey (siehe auch hier):

Bibliothek & Information Deutschland (BID), der Dachverband der bibliothekarischen Verbände, ist tief besorgt, dass Edwin Mellen Press mit einer privaten Klage gegen Dale Askey versucht, massiven Einfluss auf die Meinungsfreiheit von wissenschaftlichen Bibliothekaren und damit auf die Freiheit von Forschung und Lehre zu nehmen. Die Veröffentlichung einer qualifizierten Bewertung von Publikationen durch Bibliothekare ist Ausdruck einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Der Versuch der Unterdrückung einer derartigen öffentlichen Meinungsbildung stellt einen sehr ernsten Angriff auf unsere Demokratie und die freie Meinungsäußerung dar.

Daher appelliert Bibliothek & Information Deutschland an Edwin Mellen Press auch die private Klage gegen Dale Askey zurück zu nehmen.

Ich gehe zwar davon aus, dass diese Stellungnahme echt ist. Eine Publikation dieser Stellungnahme an prominenterem Ort, z.B. auf der BID-Webseite, wäre dennoch wünschenswert. Bislang (23. April 2013) ist dort nichts zu finden.

[Besten Dank an Heinz für den Hinweis!]

Es wird um Teilnahme an einer Umfrage zum Code of Ethics gebeten:

Im Jahr 2007 verfasste der Dachverband BID (Bibliothek & Information Deutschland) ethische Grundsätze für Bibliotheks- und Informationsberufe.
Die Masterarbeit am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin untersucht, wie es heute – sechs Jahre nach dieser schriftlichen, ethischen Grundsteinlegung – um die Rezeption und den Kenntnisstand der Grundsätze steht.

Folgende Links führen zur Umfrage:

http://content.wuala.com/contents/berufsethik/ethik_umfrage/berufsethik.html

http://file2.npage.de/012671/96/html/berufsethik.htm

Weitere Infos finden sich in seiner Inetbib-Mail.

Der Bibliotheksdienst wechselt wie schon IWP zu de Gruyter, siehe unter anderem Archivalia. Und bekommt nun eine moving wall von satten zwölf Monaten.

Ich selbst habe nur einen Artikel im Bibliotheksdienst veröffentlicht, das ist auch schon ein bißchen her. Aber der Bibliotheksdienst ist die einzige bibliothekarische Zeitschrift, die ich immer noch als Printexemplar im Zeitschriftenumlauf bekomme. Der Bibliotheksdienst bringt zu oft die berüchtigten Liebesbriefe an die Projektfinanzierer. Aber manchmal eben auch Perlen wie Joachim Eberhardts “Was ist (bibliothekarische) Sacherschliessung?”

Daher tut es mir tatsächlich leid, nun sagen zu müssen: Ich hoffe, dass der Bibliotheksdienst an Autorenmangel eingeht. Für die interessanten Artikel, die dennoch veröffentlicht werden sollen , wird nun in einem – zur Zeit teils schwer erreichbaren – Etherpad über Alternativen diskutiert. Gemeint ist damit die Neugründung eines OA-Journals für den BID- oder LIS-Bereich.

Mögliche Anknüpfungspunkte:

Shaked Spier schreibt im Bibliotheksdienst (Bibliotheksdienst 46. Jg. (2012), H. 3/4, S. 171-181, PDF in seinem Posting zum Artikel verlinkt) über das fehlende soziale, bzw. politische Engagement der “Information Community”. Er versucht, das Verhältnis zwischen Bibliothek und Urheberrecht, bzw. Bibliothek und Überwachung/Vorratsdatenspeicherung zu beschreiben.

Bei beiden geht es um ein Phänomen, das unseren ethischen Grundsätze und unserer Berufung deutlich widerspricht; ein Phänomen, wofür wir unseren Nutzer/-innen eine Lösung anbieten, solange sie sich physisch in der Bibliothek befinden; ein Phänomen, das der Gesamtgesellschaft schadet und dadurch unserer Tätigkeit auch; ein Phänomen, das uns ausdrücklich betrifft, obwohl es nicht an unseren Bibliothekstresen kommt und auch nie kommen wird.

Darüber kommt er zu der Frage, ob es bibliothekarischen Handlungsbedarf gibt, was er (zusammengefasst) bejaht. Im Abschnitt “Was können wir ändern?” macht er konkrete Vorschläge. Den wichtigsten Teil möchte ich zitieren:

Auf eine offizielle Stellungnahme ist nicht zu verzichten! In Verbindung mit den folgenden Vorschlägen, die auf Teilnahme einzelner Mitglieder/-innen der Information Community basieren, muss die Community als Ganzes eine offizielle Stellung zu den verschiedenen Themen nehmen. Dies kann z.B. durch die AG „Bibliothek und Ethik“ [Link aus Fußnote hinzugefügt] erfolgen.

Diese Stellungnahme soll auf unseren ethischen Grundsätzen aufgebaut und mit sachlichen und professionellen Argumenten begründet sein. Sie soll den professionellen und ethischen Standpunkt von Informationsfachleuten reflektieren und als ein solcher der Öffentlichkeit ankommen.

Das wichtigste Kriterium für eine offizielle Stellungnahme ist die schnelle Reaktion und Aktualität. Um an einer öffentlichen Diskussion teilzunehmen und eventuell Einfluss zu haben, muss die Reaktion schnellstmöglich formuliert und veröffentlicht werden. Denn wenn wir z.B. erst eine Woche nach Entlarvung des Bundestrojaners eine Stellungnahme dazu veröffentlichen, sind wir schon längst von der öffentlichen Diskussion ausgeschlossen. Egal wie professionell und augenöffnend diese Stellungnahme auch sein mag.

Dass sich die Verbände so gut wie nie äußern, wenn die im Code of Ethics propagierten Werte in Gefahr sind, habe ich in den letzten Jahren oft angemahnt. Daran wird sich in absehbarer Zeit wohl auch nichts ändern.

Im Artikel wird auch vorgeschlagen, Präsenz in sozialen Medien zu zeigen:

Offizielle Facebook-Seite, Twitter und ein Blog sind das absolute Minimum. Dadurch können offizielle Stellungnahmen und deren Diskussion mehr Transparenz gewinnen sowie ein breiteres Publikum (außerhalb der professionellen Community) erreichen.

Ein Anfang wäre gemacht, wenn sich die maßgeblichen VertreterInnen der Branche selbst ins Web trauen würden. Auch dies ist ein mindestens fünf Jahre altes Thema. Hier kann man immerhin auf Besserung durch personelle Veränderungen hoffen.

Aus dem Code of Ethics des BID:

Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kundinnen und Kunden. Wir speichern personenbezogene Daten nur zur Erbringung unserer Dienstleistung und nur im gesetzlichen Rahmen. Anderen Behörden stellen wir Benutzerdaten nur im engen Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.

Da in Schulbibliotheken wohl hauptsächlich Schulrechner aufgestellt sind, ist der “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (die Grundlage für den Einsatz des Schultrojaners) hier sicherlich relevant.

Inzwischen zieht das Thema weitere Kreise. Netzpolitik hat verschiedene Pressestimmen gesammelt. Auch Biblioblogs haben das Thema aufgegriffen, z.B. Markus Trapp oder Klaus Graf.

Gibt es von Bibliotheksverbänden schon Äußerungen zum Schultrojaner?

Die Debatte um das Recht auf Anonymität im Web ist wieder einmal brandaktuell. Auf SpOn heißt es:

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat anlässlich der Anschläge in Norwegen ein Ende der Anonymität im Internet gefordert. “Politisch motivierte Täter wie Breivik finden heute vor allem im Internet jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen, sie können sich dort von Blog zu Blog hangeln und bewegen sich nur noch in dieser geistigen Sauce”, sagte Friedrich dem SPIEGEL.

Was natürlich auch eine radikale, undifferenzierte These ist. Auch für Google-CEO Eric Schmidt ist Anonymität nicht notwendig.


Warum ist Anonymität so wichtig? In letzter Zeit gab es dazu so viele kluge Kommentare, das ich hier einfach mal ein paar aufliste.

Das Recht auf Pseudonymität wird weltweit überall und immer wieder diskutiert. Eine schöne Kampagnenseite dazu ist My Name is me. Dort stellen Menschen verschiedenster Hintergründe vor, warum sie für dieses Recht einstehen. Darunter sind Promis wie Clay Shirky, aber auch virtuelle Identitäten wie Gwyneth Llewelyn.

Hier auf Infobib war das Thema Anonymität vor geraumer Zeit ebenfalls aktuell.

Ich habe heute zwei Mails erhalten, in denen ich gefragt wurde, ob man bei Infobib anonym kommentieren könne, da es nicht immer opportun sei, wenn die Vorgesetzten bestimmte Meinungen mit bestimmten Personen in Einklang bringen könnten.

Im immer wieder gern zitierten Code of Ethics wird auf den Wert der freien Meinungsbildung, zu der m.E. auch die freie Meinungsäußerung gehört, verwiesen:

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

“Wir”, das sind in diesem Zusammenhang die Mitglieder des BID. Bibliothekswesen, das sind die Leute, die so etwas wie die PND aufbauen. Wer beruflich Pseudonyme sammelt, sollte ihren Wert kennen. Also flugs einen Blick geworfen auf die flammenden Statements wider die Einschränkung der freien Meinungsbildung!

Auf den Seiten des Goethe-Instituts (ebenfalls BID-Mitglied) habe ich zwar nichts aktuelles gefunden, dort finden sich aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Aussagen zur Wichtigkeit der Anonymität für die freie Meinungsbildung.

Was sagt uns das? Wird der zitierten Passage im Code of Ethics keine Bedeutung zugemessen? Wird die Wichtigkeit des Rechts auf Pseudonyme nicht erkannt? Gibt es keine personellen Spielräume, um derart politisch aktiv zu werden? Was auch immer der Grund ist: ein Code of Ethics, der in solchen Fällen nicht greift, ist die Bytes nicht wert, die seinetwegen transportiert werden müssen.


  1. Beim DBV sucht man aktuell eine/n Referent/in für politische Kommunikation. Tut sich da was? []

Der Bundesminister für Angst, Schrecken und Überwachung Hans-Peter Friedrich hat anlässlich der Anschläge in Norwegen ein Ende der Anonymität im Internet gefordert. “Politisch motivierte Täter wie Breivik finden heute vor allem im Internet jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen, sie können sich dort von Blog zu Blog hangeln und bewegen sich nur noch in dieser geistigen Sauce”, sagte Friedrich dem SPIEGEL.

Muss man an den arabischen Frühling erinnern? An verhaftete Blogger?

Und muss man an dieser Stelle wieder an den Code of Ethics (PDF) erinnern, wenn durch das Ende der Anonymität die Schere im Kopf eine Renaissance sondergleichen erleben würde?

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

Wir können uns alle sicher sein, dass die bibliothekarischen Berufsverbände mit großer Vehemenz gegen den freiheitsfeindlichen Unsinn Friedrichs anwettern werden. Oder etwa nicht?

Peter Mayr hat in seinem Blog Ethik von unten die Wikileaks-Resolution der ALA aufgegriffen. Zu den Reaktionen anderer Bibliotheksverbände schreibt er:

Übrigens ist die ALA nicht die einzige Bibliotheksorganisation die sich zum Fall WikiLeaks geäussert hat, auch die Norwegischen Bibliotheksverbände haben ein Statement veröffentlicht.

Im BID gibt es ja die Arbeitsgruppe „Bibliothek und Ethik“, die in Ihrer Selbstbeschreibung meint „Die Arbeitsgruppe soll ferner auf aktuelle Konfliktfälle und Kontroversen allgemeiner Art reagieren.“ Ich bin mal gespannt…

Weil’s so schön passt, zitiere ich mich mal selbst:

Der Einsatz “für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen” findet sicherlich hinter den Kulissen statt. In zukünftigen Wikileaks-Veröffentlichungen werden wir lesen können, wie unerbittlich die Vertreter des Bibliothekswesens in Sachen Wikileaks für die Meinungsfreiheit gekämpft haben.

Aber dass die Informationsbranche kollektiv schweigt, ist ja nichts Neues.

Ein paar Links rund um Wikileaks:

  • Was WikiLeaks mit Internetsperren zu tun hat
  • Hätten die USA ein Zugangserschwerungsgesetz, wie es Ursula von der Leyen einst vorgeschlagen hat, hätten sie die nötige Infrastruktur – wie würden sie heute verfahren? Würde dieses Werkzeug weiterhin nur gegen Kinderpornografie eingesetzt? Oder wäre ein Land, in dem man Soldaten das Zeitunglesen verbietet, nicht womöglich doch bereit, eine solche Infrastruktur auch zum Schutz der eigenen Bevölkerung vor allzu viel Information zu nutzen? Wären Wikileaks.ch, Wikileaks.de und all die anderen Alternativadressen (mittlerweile sind es weit über 2000), unter denen man die Botschaftsdepeschen und andere Dokumente heute selbst nachlesen kann, von den USA aus noch zu erreichen? Oder würde im Interesse der nationalen Sicherheit nicht vielleicht doch gefiltert?

  • Heinrich C. Kuhn zieht die Konsequenz aus einer befremdlichen Diskussion über Wikileaks in Inetbib und meldet sich nach ca. 15 Jahren ab:
  • Wenn in einer Liste zum Bibliothekswesen nicht mehr einhellig die Freiheit der Information aus öffentlich zugänglichen Quellen verteidigt wird, wenn in diesem Kontext Schreiben über Netiquette wichtiger ist als Erwägen inhaltlicher Argumente und Erwägen was gültige Argumente sind, und was nicht, und warum: wenn dem so ist, dann bin ich zu sehr zum Dinosaurier geworden als dass meines Bleibens noch wäre. Der Punkt ist erreicht.

    Grund dürften unter anderem die absurden Behauptungen sein, die in dieser Diskussion aufgestellt wurden. Völlig unbeleckt jeder Tatsachen vermuten “Informationsprofis” alles mögliche über Wikileaks. Dabei ist eine Faktenprüfung kaum je einfacher gewesen als im Falle Wikileaks. Man nehme: die FAQ zu den Cablegate-Dokumenten. Zweit- und Drittmeinungen und Expertisen jeglicher Couleur sind darüber hinaus einfach zu recherchieren.

  • Der Freitag, die tageszeitung, Frankfurter Rundschau, Perlentaucher, ECCHR, Der Tagesspiegel und Berliner Zeitung veröffentlichen Appell gegen die Angriffe auf Wikileaks
  • Abschließend die Reaktionen von BID, DBV und IFLA auf Wikileaks. An dieser Stelle sei nochmal erinnert an den Code of Ethics (PDF):
  • Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

Der Einsatz “für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen” findet sicherlich hinter den Kulissen statt. In zukünftigen Wikileaks-Veröffentlichungen werden wir lesen können, wie unerbittlich die Vertreter des Bibliothekswesens in Sachen Wikileaks für die Meinungsfreiheit gekämpft haben.

Abschließend ein Zitat:

Die Frage, ob wir als Berufsgruppe bedingungslos an die Gesetze halten sollen wird sich dann stellen, wenn staatliche Stellen beginnen zensierend auf das Internet zu wirken. Die Geschichte Deutschlands muß als Warnung dienen. Die Schwelle zur Zensur wird in Deutschland auch in den letzten Jahren aktuell debattiert. Wenn es zu spät ist hilft nur noch ziviler Ungehorsam für das hohe Gut der Informationsfreiheit.

(Gerald Schleiwies im Blog Ethik von unten)

Im folgenden eine Auflistung der Wahlprüfsteine, die im bibliothekarischen oder informationswissenschaftlichen Kontext relevant sein könnten. Hinweise auf weitere Wahlprüfsteine bitte in den Kommentaren.

Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

Das Aktionsbündnis fragt nach:

  • einem Bedarf zur Weiterentwicklung des geistigen Eigentums
  • einem Zusammenhang zwischen Urheberrecht und Informationsversorgung durch Bibliotheken
  • dem Ausmaß der Schrankenbestimmungen im Urheberrecht
  • den Chancen für ein spezielles Wissenschaftsprivileg im Urheberrecht
  • einer Regelung für die Vergütungspflichtigkeit urheberrechtsgeschützter Materialien in Bildung und Wissenschaft
  • einer Konkretisierung des Urheberrechts bezüglich e-Learning
  • dem Zusammenhang von Urheberrecht und Open Access
  • dem Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen in Bildung und Wissenschaft
  • einem eventuellen Bedarf nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage

Bibliothek & Information Deutschland (BID)

  • Wie steht Ihre Partei zu Förderaktivitäten des Bundes zu Gunsten der Länder hinsichtlich einer Verankerung der Informationskompetenz-Vermittlung in den Bildungsstandards und in der Lehrerausbildung?
  • Wie steht Ihre Partei zu Initiativen der Kommunen für die Schulen – in Partnerschaft mit Informationsfachleuten und Bibliotheken – zur Durchführung erfolgreicher Entwicklungsprojekte von Informationskompetenz im Unterricht, der Begabtenförderung und bei Exzellenzwettbewerben?
  • Welche zentralen Förderaktivitäten des Bundes auf diesen Gebieten unterstützt Ihre Partei?
  • Wie steht Ihre Partei zu einem bundesweiten Initiativprogramm zur Digitalisierung von gedrucktem und handschriftlichem Kulturgut?
  • Wie steht Ihre Partei zu einer nationalen Bestandserhaltungskonzeption zugunsten von Büchern, Handschriften und Archivalien aus historischen Sammlungen der wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationseinrichtungen?
  • Wie steht Ihre Partei zu einem bundesweiten Initiativprogramm zugunsten der langfristigen Zugänglichkeit von digital erzeugten Netzpublikationen in wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationseinrichtungen?
  • Wie steht Ihre Partei zum Ausbau von Nationallizenzen in wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationseinrichtungen? Wird sie sich für eine zentrale Finanzierung einsetzen?
  • Wie beabsichtigt Ihre Partei, die Rechte des Urhebers wieder zu stärken und zugleich für einen gerechten Interessensausgleich bei der Nutzung urheberrechtlichen Schaffens im Rahmen von Schranken für Bildung und Wissenschaft herzustellen?
  • Zurzeit werden einzelne Tatbestände der Nutzung im Rahmen von Bildung und Wissenschaft in unterschiedlichen Schranken geregelt (§§ 52a, 52b, 53, 53a UrhG).
    Würde Ihre Partei eine gesetzliche Schranke für Bildung und Wissenschaft, in der alle Anwendungen geregelt sind, präferieren, und, wenn ja, würden Sie sich dafür einsetzen?
  • Open Access bedeutet nicht, dass der Urheber auf seine Rechte aus dem Urheberrechtsgesetz verzichtet. Vielmehr wendet er sein exklusives Recht, Dritten Nutzungen zu gestatten, bewusst an (§ 31 ff UrhG). Das Renommee eines Wissenschaftlers hängt maßgeblich von seinen Veröffentlichungen in namhaften wissenschaftlichen Zeitschriften ab. Deren Verlage verlangen in der Regel die Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten. Das Recht, nach Fristablauf anderen ein einfaches Nutzungsrecht zu nichtkommerziellen Zwecken einzuräumen (§ 38 UrhG), kann vertraglich abbedungen werden. Wie steht Ihre Partei zur Stärkung des Urhebers, indem in § 38 UrhG das Recht zwingend ausgestaltet wird und eine vertragliche Abbedingung als nichtig erklärt wird?
  • Wie will Ihre Partei die Öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft in Programmen und Einzelmaßnahmen des Bundes zur Kulturellen Bildung und zur Erwachsenenbildung strategisch verankern und konkret fördern?
  • Wie steht Ihre Partei zu der Errichtung einer Bibliotheksentwicklungsagentur, wie sie im Abschlussbericht der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ empfohlen wurde?
  • Wie steht Ihre Partei zu unseren Forderungen für eine nationale Bibliotheksstrategie bzw. ein Bibliotheksrahmengesetz auf Bundesebene, worin die Aufgaben und Funktionen der Bibliotheken sowie Finanzierungsmodalitäten definiert werden?
  • Wie steht Ihre Partei zu einer strategischen Bibliotheksförderung des Bundes?

Deutscher Kulturrat (PDF)

Sehr umfangreich, daher an dieser Stelle nur ein paar ausgewählte Fragen.

  • Wie stehen Sie dazu, über Gesetze Kultureinrichtungen aufzuwerten und deren finanzielle Unterstützung als wichtige Bildungsfaktoren zur Pflichtaufgabe zu machen?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Forderung nach ausgewogenen Vertragsbedingungen sowie einer angemessenen Aufteilung der Verwertungsrechte zwischen Verwertern einerseits und Urhebern, ausübenden Künstlern und Produzenten andererseits politisch zu unterstützen?
  • Halten Sie – insbes. in Hinblick auf die Entwicklung der Wissens- und Informationsgesellschaft – eine weitere Reform des Urheberrechts für notwendig? Wie stehen Sie zu Forderungen nach „erleichtertem“ bzw. „offenem“ Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen im Spannungsverhältnis zur angemessenen Vergütung der Urheber und Leistungsschutzberechtigten?
  • Welche Maßnahmen zur Stärkung der Kulturwirtschaft wollen Sie gerade angesichts der Marktveränderungen infolge der Digitalisierung ergreifen? Sehen Sie das Erfordernis für spezielle Investitionsprogramme?

Hochschulrektorenkonferenz

  • Deutschland weist im OECD-Durchschnitt eine relativ geringe Bildungsbeteiligung bei gleichzeitig bereits absehbaren Lücken auf dem Akademikerarbeitsmarkt auf. Was wird Ihre Partei tun, um den Hochschulbereich in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln?
  • Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 4. Juni den Hochschulpakt II beschlossen. Gegenwärtig zeichnen sich in den Ländern erste Probleme bei der Hochschulfinanzierung aufgrund der Wirtschaftskrise ab. Ist die Finanzierung des Hochschulpaktes II unter diesen Bedingungen gesichert?
  • Neben dem quantitativen Ausbau der Studienplätze sind die Verbesserung der Lehre und eine Verringerung der Abbruchquoten erklärtes Ziel der Parteien. Wie will Ihre Partei die dafür erforderliche verbesserte Betreuung und Beratung der Studierenden sicherstellen?
  • Aufgrund der jüngsten Grundgesetzänderungen schränkt die so genannte Schuldenbremse die finanzielle Beweglichkeit der Länder in Zukunft stark ein. Mit welchen Konzepten wird Ihre Partei eine auskömmliche Finanzierung des Hochschulbereichs sicherstellen?
  • Die soziale Selektivität des Bildungswesens ist hoch. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die finanzielle Förderung des Studiums. Wie will Ihre Partei diese in Zukunft sicherstellen?
  • Welche Modelle der Hochschulfinanzierung favorisiert Ihre Partei und welche Bedeutung haben dabei private Komponenten, z.B. Studienbeiträge?
  • Die Grundfinanzierung der Hochschulen ist seit einiger Zeit bedauerlicherweise rückläufig. Demgegenüber gewinnt die ergänzende wettbewerbsorientierte Finanzierung über Projekte zunehmend an Bedeutung. Deren Finanzierung erfolgt jedoch nicht auf Vollkostenbasis, sondern ist nur unter Einbeziehung von Grundmitteln möglich. Welche Konzepte hat Ihre Partei, den „Overhead“ einer zunehmend wettbewerblich finanzierten Hochschullandschaft abzudecken?
  • Der Kooperation von hochschulischer und außeruniversitärer Forschung wird große Bedeutung für die Ausschöpfung von Innovationspotenzialen beigemessen. Eine Kooperation auf Augenhöhe wird jedoch immer schwieriger. Die außeruniversitäre Forschung verzeichnet nicht nur stetige Zuwächse in ihren Haushalten, sie genießt auch bezüglich der Besoldung ihres Personals über größere Freiheitsgrade (Aufgabe des Vergaberahmens). Wie gedenkt Ihre Partei, die Hochschulen im Wettbewerb und in der Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen zu stärken?
  • Welche Vorstellungen hat Ihre Partei bezüglich der künftigen Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulpolitik?
  • Wie stellt sich Ihre Partei die Rolle Deutschlands im europäischen Hochschul- und Forschungsraum vor? Wie will sie sicherstellen, dass Deutschland in Europa trotz der föderalen Struktur mit einer Stimme spricht und auf die Gestaltung der Hochschul- und Forschungspolitik Einfluss nimmt?
  • Vor allem die europäische Forschungsförderung setzt stark auf Anwendungsorientierung und Innovation im Bereich der Naturwissenschaften und Technik. Wie sieht Ihre Partei vor diesem Hintergrund den Auftrag der Hochschulen und die Forschungsförderung im Bereich der Geisteswissenschaften und der künstlerischen Ausbildung?
  • Unterstützt Ihre Partei die open-access-Strategie der Allianz im Wissenschaftsbereich und beabsichtigt sie den 3. Korb der Urheberrechts-Novelle in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen?

Netzpolitik.org

  • Wird es mit Ihrer Partei in der Regierung Massnahmen wie Graduate Response / 3 Strikes bei wiederholten Urheberrechtsverstössen geben?
  • Werden Sie sich in der Regierung dafür einsetzen, den Schutz der Netzneutralität gesetzlich zu verankern um damit Benachteiligung einzelner Anwendungen zu verhindern?
  • Wird Ihre Partei in der Regierung die Ausweitung der Netzsperren auf andere Bereiche als Kinderpornographie mit beschließen oder lehnen Sie dies kategorisch ab?
  • Unterstützen Sie die Forderung, Freie Software und Open-Source-Projekte wie Wikipedia oder OpenStreetMap zu fördern und wenn ja, wie?

Ver.di (PDF)

Ver.di stellt ab Seite 6 Forderungen auf, zu denen die Parteien Stellung nehmen. Relevant sind:

Bibliotheksrahmengesetz des Bundes, das Mindestanforderungen an die Ausstattung mit Bibliotheken, deren Standards und Finanzierung festschreibt.

Bundeseinheitliche Berufsausbildung und Weiterqualifizierungen des Bibliothekspersonals, die den Ansprüchen einer Informationsgesellschaft Rechnung tragen.

Wikimedia

  • Befürworten Sie eine Ausweitung des Geltungsbereiches des §5 UrhG auf alle Werke, die von Personen im Dienst oder im Auftrage des Bundes im Rahmen ihrer Arbeit erstellt wurden? (Analog zu United States Code, Title 17, Chapter 1, §105 – Government Works)
  • Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, die bzw. deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (co-)finanziert werden, nach den Grundsätzen von Open Access (etwa im Verständnis der Berlin Declaration) der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden sollen?
  • Sollen Datenbanken, die von öffentlichen Einrichtungen erstellt wurden, an einem zentralen Repositorium zur Verfügung gestellt werden, wie dies bei data.gov durch die Vereinigten Staaten gerade umgesetzt wird?
  • Wie beurteilen Sie die derzeitige Situation bei IT-Ausschreibungen des Bundes hinsichtlich der Chancengleichheit zwischen Anbietern proprietärer Lösungen und Open-Source-Anwendungen?
  • Sehen Sie Bedarf für eine Klarstellung des §72 UrhG, dass Reproduktionen von urheberrechtlich nicht (mehr) geschützten zweidimensionalen Werken (Gemälden, Fotos u.ä.) ebenfalls keinen urheberrechtlichen Schutz genießen?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie für eine Bundesregierung unter Ihrer Mitwirkung, die von der Europäischen Kommission behandelten Fragen von Urheberrechtswaisen – also noch urheberrechtlich geschützten Werken, deren Nutzungsrechteinhaber nicht mehr auffindbar sind – zu adressieren?
  • Sehen Sie Bedarf für ein Leistungsschutzrecht für Verlage? Wenn ja, welche konkreten Handlungen sollen von diesem Leistungsschutzrecht erfasst werden? Sollte Ihrer Meinung nach ein solches Leistungsschutzrecht für Verleger die Aussagen der BGH-Entscheidung zu Paperboy (Urteil vom 17.07.2003 Az: I ZR 259/00) erhalten oder negieren?
  • Sehen Sie Bedarf für die Festschreibung der Netzneutralität für Internetserviceprovider?
  • Artikel 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen hat es der Bundesregierung aufgegeben, binnen zwei Jahren nach seinem Inkrafttreten Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes zu erstatten. Befürworten Sie dazu die Aufnahme von Fragestellungen in diese Evaluierung, die die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Netzpublikationen und kollaborativ erstellte Werke wie Wikipedia erfassen? Welche Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Diskussion um den Umgang mit islamistischen, rechtsradikalen oder jugendgefährdenden Inhalten erwarten Sie?
  • Ganz allgemein gefragt: Welche Rolle spielen in der Bildungs- und Forschungspolitik Ihrer Partei offene Projekte wie die Wikipedia? Wie bewerten Sie die Qualität der Inhalte im Licht Ihrer bildungs- und forschungspolitischen Schwerpunkte?

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