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Archiv: ökonomisierung

TIB/UB Hannover, CC: BY-SA von Manfred Nowak

CC: BY-SA von Manfred Nowak


Die niedersächsische Wissenschaftsministerin Johanna Wanka zeigt sich beeindruckt vom volkswirtschaftlichen Nutzen der TIB /UB Hannover. Wie einer Pressemitteilung der Bibliothek zu entnehmen ist:

Aus jedem Euro öffentlicher Finanzierung generiert die TIB 3,80 Euro Mehrwert. Damit schafft sie für ihre Kunden einen 3,8 Mal höheren Nutzen als sie kostet. Aus 23 Millionen Euro jährlicher Förderung erwirtschaftet die TIB 87 Millionen Euro für die deutsche Wissenschaftsgesellschaft.

Errechnet wurde der Wert mit Hilfe der Contingent-Valuation-Methode. Die vollständige Studie ist als PDF verfügbar.

Update am 26. November: Ich wurde gerade aus der TIB informiert, dass die Studie nur die TIB betrifft, nicht den die /UB Hannover. Obwohl nur die TIB untersucht wurde, halte ich den Rest der TIB/UB Hannover dennoch für wertvoll und belasse es daher bei der bisherigen Überschrift.

Edlef machte in Netbib auf dieses Video aufmerksam. Die im Video beschriebene Bibliothek wurde im Rahmen des Bibliomist-Programms (nicht: Biblio-Mist) mit einem Internetzugang ausgestattet. Die Ziele des Programms:

  • Equipping libraries with technology so citizens have better access to information.
  • Training librarians in how to use new technologies to provide better services to library visitors.
  • Helping develop the capacity of the national library association to advocate on behalf of libraries and librarians.
  • Fostering government support for recognition of the essential role of libraries in a modern society.
  • Besonders erwähnenswert ist die Betonung auf kostenlosen Zugang zum Internet. Etwas, das in Deutschland “dank” der allgegenwärtigen Bibliotheksgebühren auch nicht selbstverständlich ist.

    Via Abgeordnetenwatch wurde der Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Bartels (Dr. phil., Magister der Politischen Wissenschaft, Soziologie und Volkskunde, Journalist) gefragt, warum er als einer von zwei Mitgliedern des Bundestags (die andere ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) den Heidelberger Appell unterschrieben habe. Im Wortlaut:

    Haben Sie sich mit der Unterzeichnung des Heidelberger Appells bewusst auch gegen Open Access ausgesprochen?

    Und falls ja: Warum lehnen Sie Open Access ab?

    Bartels antwortet, dass OA im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich aufgrund der dort üblichen Publikationstrukturen durchaus einen wünschenswerten Fortschritt darstellen mag. Allerdings:

    Für den sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich sehe ich das aber anders. Hier wollen und sollen wissenschaftliche Autoren mit ihren Aufsätzen und insbesondere Büchern erfolgreich sein, auch in bescheidenem Maße ökonomisch. Die Möglichkeit, wirtschaftlich verwertbares Wissen zum Patent anzumelden, haben sie im Gegensatz zu ihren natur- und ingenieurwissenschaftlichen Kolleginnen und Kollegen nicht.

    Frei übersetzt: OA ist nur da wünschenswert, wo die Autoren eh kein privates finanzielles Kapital aus ihrem öffentlich finanzierten Werk schlagen können. Welche Möglichkeit haben Grundlagenforscher, ihr Wissen zu versilbern? Wieviel Patente meldet der durchschnittliche Fledermausforscher jährlich an? Je nachdem, wie diese Fragen beantwortet werden, könnte also die SPD-Empfehlung zu Open Access für die jeweilige Fachdisziplin ausfallen.

    Bartels, ist übrigens für die SPD stellvertretendes Mitglied im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Da wird es doch gleich doppelt so spannend, was die Parteien auf die Fragen der Hochschulrektorenkonferenz u.a. zu Open Access antworten werden.

    Via Abgeordnetenwatch stellte Oliver Graute folgende Frage an Herbert Reul, Mitglied des Europaparlaments und der CDU:

    Wie stehen Sie als Mitglied des Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie zur Open Access Debatte

    Zu Forschungsdaten meinte Reul:

    Dabei muss unterschieden werden zwischen dem freien Zugang zu Forschungsdaten und dem freien Zugang zu Zeitschriftenaufsätzen. Forschungsdaten werden oft von Forschungseinrichtungen aufwändig gesammelt. Durch den Verkauf dieser Daten werden die hierbei entstehenden Kosten wieder reingeholt.

    Wenn Forschung sich direkt refinanzieren müsste, hätte die hiesige Wissenschaftsszene ein gewaltiges Problem. Vielleicht stehen die Pläne für den Large Hadron Collider auch nur frei im Netz, weil die Zahl potentieller Kunden arg übersichtlich ist? Würde dieses Denken konsequent umgesetzt werden, gäbe es keine Grundlagenforschung mehr. Sie wäre nicht finanzierbar.

    Zu OA für Zeitschriftenaufsätze gibt er nur Gemeinplätze (Motto: “Gute Sache, aber Bücher sind doch auch schön”) von sich. Schade, viele Politikeraussagen zu diesem Thema gibt es ja leider nicht.

    Wie man dem Newsletter der Württembergischen Landesbibliothek entnehmen kann, wird dort ab dem 9. Mai eine Jahresbenutzungsgebühr von 30 Euro erhoben.

    bitte beachten Sie, dass nach der Verkündigung im Gesetzblatt Baden-Württemberg, voraussichtlich mit Wirkung zum 9. Mai 2009, eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft treten wird.
    Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken (§ 2 n.F).

    30 Euro! Vermutlich möchte die Landesregierung der Schweinegrippe ungesunden Lesewuth entschlossen entgegentreten.

    Sehr geehrter Ministerpräsident Günther Oettinger: können Sie mir sagen, wo der Sinn dieser Maßnahme liegt? Als Volkswirt sollten Sie eigentlich wissen, dass man an dieser Stelle nicht unbedingt kürzen sollte. Betriebswirtschaftlich sind Benutzungsgebühren übrigens auch nicht immer ein Erfolgsmodell, wie unter anderem das Beispiel Schaffhausen belegt.

    Notiz zum Stellenwert des Themas Bibliotheken in Baden-Württemberg: Von dort kam zu meiner Umfrage zu Landesbibliotheksgesetzen außer einer nichtssagenden Antwort der FDP keine Reaktion.

    [via Netbib]

    In einer realitätsfernen menschenverachtenden originellen Studie rechnen zwei Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftlern (Friedrich Thießen und Christian Fischer) vor, dass der Hartz-IV-Regelsatz bei nur 132 Euro liegen könnte. In der Studie, deren Grundlage ein gesundes, rational handelndes Individuum frei von Sucht oder anderen Erkrankungen oder Behinderungen ist, tauchen die Bibliothek gleich in zwei Kategorien des Warenkorbs auf:

    Kommunikation:

    Pauschale für schriftliche Kommunikation entsprechend EVS. Kein Kabelanschluss und Betreiberkosten in der Wohnung. Dafür Radio- TV-Anschluss sowie 20 Min./Tag Internet in Stadtbibliothek.

    Freizeit, Unterhaltung:

    Pauschale für Stadtbibliothek. Ermöglicht Zugang zu Internet, Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. Unterstellt wird darüber hinaus eine Freizeitgestaltung in Form von Gesprächen, Spaziergängen, Nutzung von Parks, Teilnahme an öffentlichen Festen etc..

    Hervorhebungen von mir. Die Kosten für beide Kategorien werden im Minimalfall mit 3 € veranschlagt (1 € für Kommunikation, 2 € für Freizeit, Unterhaltung), eine Jahresmitgliedschaft bei der Stadtbibliothek mit 7 €. Da in manchen Städten Empfänger von ALG II die Stadtbibliothek gratis nutzen können (z.B. in der Stadtbibliothek Hannover), könnte man diesen Betrag doch sogar noch ein wenig einkürzen!

    Der Studie wurde eine Präambel hinzugefügt. In dieser heißt es:

    Die folgende Studie hat Wirbel ausgelöst. Sie ist in der Presse und im Fernsehen teilweise sinnentstellt dargestellt worden. [...] Die Studie hat daraus keine Konsequenzen abgeleitet.

    Die Autoren fühlen sich offensichtlich mißverstanden. Bei aller Liebe: Wer so ein Papier mit solchen Zahlen veröffentlicht und auch noch an alle möglichen Presseverteiler gibt, hat es offensichtlich auf Pressewirbel angelegt und verdient nichts anderes, als öffentlich auseinandergenommen zu werden.

    Die Studie ist online zugänglich, einmal komplett, und einmal als Zusammenfassung (beides PDF).

    [via taz]

    Sharp EL-8

    Die Debatte über Tools zur Berechnung des wirtschaftlichen Nutzens von Bibliotheken kocht zur Zeit wieder etwas höher. Ausgangspunkt war die Meldung von Jürgen Plieninger in Netbib, dass im Bibliotheksportal nun ein Bibliothekswert-Rechner zu finden sei. In INETBIB wurde dazu natürlich eifrig diskutiert, auch beim Haftgrund stieß die Meldung auf reges Interesse und große Ablehnung.

    Was mir auch an diesem Rechner wieder mißfällt:

    1. Scheingenauigkeit
    2. Wenn ich alle anklickbaren Dienstleistungen genau ein Mal nutze, bekommt man einen Wert von € 134,59. Über das Zustandekommen der Zahl muss man nun gar nicht debattieren. Ob eine durchschnittliche Zeitschriftenausleihe wirklich dem Gegenwert des Spiegels entspricht, sei dahingestellt. Die Genauigkeit der Angaben wird auf der Seite nirgendwo in Frage gestellt. Journalisten nehmen so etwas für bare Münze. Aber das ist wohl beabsichtigt.

    3. Das Konzept des “Bibliothekswerts”
    4. Berücksichtigt wird hier ausschließlich der Wert für den einzelnen Nutzer. Das eine Bibliothek einen gesamtgesellschaftlichen Effekt hat, der auch rein wirtschaftlich weit über den Nutzen für den einzelnen hinaus geht, wird überhaupt nicht erwähnt. Wenn bibliothekarische Lobbyarbeit schon über ökonomische Zahlenspielereien stattfinden soll, dann darf das auf keinen Fall verschwiegen werden.

    5. Fokus auf den Konsumenten
    6. Bibliotheken haben auch eine wichtige Rolle für die Partizipation am politischen, sozialen und kulturellem Leben. Wer am Geschehen teilhaben möchte, benötigt Informationen. An vieles kommt man inzwischen zwar auch ohne Bibliotheken, an andere aber auch nicht.

    Selbst wenn man den Rechner als das nimmt, was er ist (nämlich als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit) müsste er meines Erachtens in einen größeren Kontext gestellt werden. Es sollten zumindest Informationen verlinkt werden, die auch den Nutzen erläutern, der über den für das Individuum hinausgeht.

    2008 15 Mai

    “Workfare”

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    Telepolis berichtet:

    Das Wirtschaftsministerium propagiert neue Maßnahmen, wie Arbeitslose dazu genötigt werden können, Arbeit aufzunehmen. Das Institut für die Zukunft der Arbeit (IZA) hat dazu im Auftrag des Ministeriums eine Studie mit dem Titel “Umsetzung des Workfare-Ansatzes im BMWi-Modell für eine existenzsichernde Beschäftigung” ausgearbeitet, die allerdings sehr spekulativ und wenig belastbar zu sein scheint.

    Laut Wikipedia ist Workfare (“Wohlpflicht”) in Anlehnung an Welfare (engl. Wohlfahrt) entstanden und bezeichnet eine Sozialfürsorge, die mit einer Pflicht zur Arbeit verbunden ist. Eindeutig die nächste Möglichkeit für kostenbewusste Bibliotheken, Fachpersonal einzusparen. Schon 1-Euro-Kräfte sind ja auf reges Interesse gestoßen. Nicht nur auf Seiten der Bibliotheken.

    Und wieder wird darauf gesetzt, dass auf diese Weise neue Arbeitsplätze entstehen. Wie schon beim 1-Euro-Unsinn (PDF).

    RFID-Technologie in der Münchner Stadtbibliothek: Selbstverbuchung – Mediensicherung – Benutzerausweis – Aktivitäten von Dr. Eva Schubert, Münchener Stadtbibliothek.

    In Stichworten:
    Dank geeigneter baulicher Maßnahmen erweiterte Öffnungszeiten, gesundheitliche Entlastung der Mitarbeiter (Handscanner), Imagegewinn, mehr Diskretion (?).

    Sicherheitsphilosophie: Teilweise ungesicherter Freihandbestand muss in Kauf genommen werden, Buchbeschädigungen wird unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte nur noch eingeschränkt verfolgt.

    Die Mitarbeiter stehen nicht mehr hinter dem “Thekenbollwerk” (sic!), sondern bewegen sich frei.

    Die Referentin suggeriert einen Zusammenhang zwischen einer Zunahme der Benutzung durch die Einführung von RFID. Klingt fragwürdig.

    “Kunden helfen Kunden”. Es wird also eine bibliothekarische Dienstleistung an den Nutzer “outgesourced”.

    Probleme:

    • Metallschicht von Datenträgern. Alte CDs mit dicker Metallschicht und neue mit großer Kapazität können nicht gesichert werden.
    • Medienkoffer
    • Unterschiedliche Reichweite der Lesegeräte
    • 2D-Gates
    • Kosten

    Kein Wort zur Mitarbeiterzufriedenheit.

    Die ethischen Grundsätze der Bibliotheks- und Informationsberufe sind nun über ein Jahr in der Welt. Zeit für eine kleine Untersuchung des Impact Factors und eine sehr kurze kritische Würdigung einzelner inhaltlicher Punkte.
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