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Berliner Rede zum Urheberrecht

14th Juni 2010

Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute abend um 19 Uhr eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.

Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben, heißt es bei Netzpolitik.org. Dort habe ich auch das Livestream-Angebot von Carta gefunden:

Weitere Informationen gibt es unter anderem…

Von CH in Open Access, Recht | Tags: | 0 Comments

9th April 2010

England verabschiedet Digital Economy Act

England hat ein Gesetz zur effizienten Durchsetzung von Urheberrechten im Internet verabschiedet und ist damit nach Frankreich das zweite europäische Land, das mit einer Gesetzesinitiative ernsthaft gegen die massenhafte Verletzung von Urheberrechten im Internet vorgeht. Der “Digital Economy Act” sieht unter anderem die Einführung eines sanktionierten Warnmodells bei illegalen Downloads vor.

[via bildungsklick.de]

Von SL in Ausland, Bildung & Gesellschaft | Tags: | Comments Off

2nd Februar 2010

Urheberrechtstage / Skillshare

Der Rahmenterminkalender des DFB ist immer wieder umstritten wegen der terminlichen Ansetzungen zum Beispiel von Freundschaftsspielen der Nationalmannschaft. Dennoch ist er eine hervorragende Einrichtung, die Termindopplungen mit großer Zuverlässigkeit verhindert. Die Informationsszene hat solch einen Rahmenterminkalender leider nicht. Daher werden nun am ersten Juni-Wochenende (4. bis 6. Juni 2010) gleich zwei Veranstaltungen stattfinden.

Der mir bislang unbekannte Skillshare e.V. organisiert eine Tagung in Lüneburg rund um Wikipedia, wo ich auch folgende Infos gefunden habe:

Skillshare ist eine offene Konferenz der deutschsprachigen Wikimedia-Community, die an einem Wochenende in Lüneburg stattfindet. Skillshare bietet den Mitarbeitern der Wikimedia-Projekte eine Plattform zum Austausch und zum Ausbau ihrer Fähigkeiten durch persönliche Kontakte, Workshops, Vorträge und Schulungen. In Kooperation mit externen Projektpartnern werden die Inhalte der Wikimedia-Projekte in Teilprojekten ausgebaut oder verbessert sowie Kenntnisse zur Wikipedia und ihrer Schwesterprojekte vermittelt.

An unserem Tagungsort haben die Teilnehmer alles, was sie benötigen, um Projektideen zu entwickeln, Themen zu vertiefen oder auch erste Einblicke in bisher unbekannte Bereiche der Wikimedia-Projekte zu bekommen. Erste Workshops und Schulungen sind in Vorbereitung, die Räumlichkeiten sowie die Infrastruktur für weitere Themen und Arbeitsgruppen stehen zur Verfügung.

Neben Veranstaltungen zu heißen Eisen wie Ethik und Artikel zu lebenden Personen und Dauerbrennern à la Urheberrecht werden der Maschinenraum rund um Bots, Scripts und Skins sowie Fotografenthemen aufgegriffen.

Schirmdame ist u.a. Edelgard Bulmahn. Die Webseite (gerade down wieder verfügbar, siehe Kommentar) hält noch ausführlichere Informationen bereit.

Persönlich etwas spannender finde ich die zeitgleich in Wilhelmshaven stattfindenden Urheberrechtstage. Zitat:

Das world wide web, eine horizontale Plattform kollaborativer Kommunikation, läßt die Grenzen zwischen “Mein” und “Dein” verschwimmen, ja hebt sie im “Unser” auf. Alle Nutzer haben und wollen Open Access, womit ursprünglich der barrierefreie Zugang zu wissenschaftlichen Fachinformationen von Wissenschaftlern für Wissenschaftler und die interessierte Öffentlichkeit gemeint ist. Heutzutage ist jeder Internet-Nutzer nicht nur ein Konsument, sondern auch potentiell Urheber und Werkvermittler in eigener Sache. “Jeder Narr” könne einen Blog oder ein Video ins Internet stellen, heißt es spöttisch-kritisch, aber ebenso viele professionelle Autoren, Musiker und Wissenschaftler publizieren auf eigene Faust und auf eigene Kosten und stellen ihr Werk über cc-Lizenzen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie werden so zu Kollegen und Konkurrenten des “angestammten”, des traditionellen Medien- und Verlagswesens.

[...]

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung plant in den kommenden Jahren mit dem sog. “3. Korb” eine Änderung, eine aktualisierende Anpassung des geltenden Urheberrechts an die Bedürfnisse von Urhebern, Nutzern und Werkvermittlern.

Das Urheberrecht muß die berechtigten Interessen und Bedürfnisse von Urhebern, Nutzern und Werkvermittlern gleichermaßen berücksichtigen. Die Urheberrechtstage wollen diesen steten Prozeß begleiten und allen Beteiligten die Möglichkeit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen, sich und die jeweiligen Bedürfnisse, Ängste und Hoffnungen kennenzulernen, in einer freundschaftlichen Atmosphäre konstruktiv zu streiten und sich aneinander anzunähern.

Getreu dem Motto: “Wir reden miteinander, nicht übereinander.”

Der Call for Paper gilt noch bis zum 26. März. Die Deadline ist also angenehm kurz vorm Veranstaltungstermin, aktuelle Beiträge sind also nicht unmöglich.

[Danke an Nina für den Hinweis!]

Von CH in Bibliothek | Tags: | 2 Comments

31st Januar 2010

The Public Domain Manifesto

Aus dem Kooptech-Blog

Das neue “Public Domain Manifesto” erinnert daran, dass Wissen verbreitet werden muss – und dass die Prinzipien der Offenheit und Freiheit gepflegt werden müssen, damit das Teilen und Fruchtbarmachen von Wissen auch klappt.

Hier geht’s zum Manifest (in verschiedenen Übersetzungen), hier direkt zur Unterzeichnung.

Manifest der kulturellen Allmende – The Public Domain Manifesto

Entstanden im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten thematischen Forschungsnetzwerks COMMUNIA.
Deutsche Fassung vom 26. Januar (Übersetzung durch Christian Hufgard und Klaas Schmidt)
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26th Januar 2010

Vorschläge für die Enquête-Kommission zum Urheberrecht

Der Telemedicus nennt mit Bezug auf die einzurichtende Enquête-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft verschiedene Themenfelder im Bereich Urheberrecht, die diskutiert werden müssten. Darunter unter anderem die Problematik der verwaisten Werke, die momentan praktisch jeder legalen Verwertung entzogen sind.

Gerade im Buchbereich gibt es viele Werke, die zwar grundsätzlich noch urheberrechtlich geschützt sind, bei denen sich der Urheber aber nicht oder nicht mehr auffinden lässt (sog. „verwaiste Werke”). Problematisch ist dies im Bereich der weiteren Erschließung für die breite Öffentlichkeit. Derartige Werke können nicht ohne weiteres neu aufgelegt werden, auch das Digitalisieren und die digitale Verbreitung sind ohne das Risiko einer Rechtsverletzung oft nicht möglich. Hier stellt sich die Frage, ob ein neues Verfahren eingeführt werden sollte, welches eine solche Nutzung grundsätzlich ermöglicht. Zu denken ist dabei etwa an eine treuhänderische Wahrnehmung von Rechten des Urhebers durch Verwertungsgesellschaften, sofern der Urheber nicht auffindbar ist. Eine solche Regelung würde zum Beispiel den Aufbau digitaler Kataloge deutlich vereinfachen.

Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine radikale Verkürzung der Schutzfristen. Würde man sie ausgehend vom Datum der Erstveröffentlichung berechnen, käme man sehr einfach um diese Problematik herum. Aber dies ist angesichts der politisch gewollten finanziellen Absicherung der Autoren-Enkel nicht in Sicht.

Zum Themenfeld Open Access heißt es:

Mehrfach wurde in der Vergangenheit gefordert, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen frei zugänglich gemacht werden sollen („Open Access”). Begründet wird dies unter anderem damit, dass diese Werke meist bereits in ihrer Entstehung mit staatlichen Mitteln gefördert wurden. Eine darüber hinaus gehende Vergütung sei deshalb unverhältnismäßig und schade der freien Verbreitung von öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen. Dem stehen einige Wissenschaftler skeptisch gegenüber. Open Access könne demnach nicht nur zu einer „Enteignung” der Urheber führen, sondern sei auch für die Wissenschaft nicht zwingend förderlich. Im Detail sind also noch viele Fragen offen. Eine qualifizierte und gründliche Debatte wäre demnach wünschenswert.

Ob hier urheberrechtlich reagiert werden kann oder muss, vermag ich nicht zu sagen. Open Access enteignet niemanden. Hier ist also viel mehr Aufklärung gefragt. Also aktive Opposition gegen Döpfner, Reuß & Co.

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3rd Dezember 2009

OLG Frankfurt zu Ulmer vs. ULB Darmstadt

Heise: OLG Frankfurt schränkt Nutzerrechte in Bibliotheken ein. Nun sollen nicht einmal mehr Ausdrucke von eingescannten Werken möglich sein.

Worin genau unterscheidet sich ein Ausdruck eines eingescannten Werkes von einer Kopie? Auch bei modernen Kopierern wird das Original zuerst eingescannt und dann ausgedruckt. Im Heise-Forum schreibt mukenukem:

Oh, da weiß ich was. Man platziert neben dem Leseplatz einen Fotokopierer, auf den man dann den Monitor drauflegt.

Die Idee ist nicht neu.

Mehr dazu unter anderem bei Archivalia oder Netethics. Die digitale, ausdruckbare Kopie der Urteilsbegründung (PDF) findet sich beim Börsenverein. Sie wurde eingescannt und steht auch außerhalb speziell vorgesehener Leseplätze in Bibliotheken zur Verfügung.

Update: Nun gibt es auch einen Kommentar von Eric Steinhauer zum Urteil.

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27th November 2009

Radio-Diskussion “Kostenlos versus Copyright”

In der Sendung “Wortwechsel” (Deutschlandradio Kultur, 19.07 Uhr) wird heute über das Thema “Kostenlos versus Copyright – Welche Regeln braucht der Marktplatz Internet?” diskutiert.

Die Suchmaschine Google streitet sich mit Autoren und Verlagen. Die Schriftsteller werfen dem Unternehmen vor, Bücher ohne Erlaubnis fürs Internet zu digitalisieren. Die Verleger verlangen einen fairen Anteil an den Werbeerlösen von Suchmaschinen, Portalen und Dienste-Anbietern. Aber auch untereinander streiten Autoren und Verlage über die Zweitverwertung von Texten und Fotos. Es geht ums Urheberrecht der Kreativen und das Leistungsschutzrecht der Medienwirtschaft. Und darauf haben private wie kommerzielle Internetgemeinde nur eine Antwort: Altes Denken müsse man nicht noch gesetzlich schützen. Und die Verlage kontern, da habe sich ein Kartell im Internet gebildet.

Darüber diskutieren im “Wortwechsel”:

Konstantin Neven DuMont, Vorstand der Unternehmensgruppe M. DuMont-Schauberg;
Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes;
Thomas Mosch, Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien;
Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei Deutschland

Von NU in Bildung & Gesellschaft, Digitalisierung, Open Access, Termine | Tags: | Comments Off

29th Oktober 2009

Keine stereotypen Forderungen in der Urheberrechtsdebatte

In einem offenen Brief an Olaf Zimmermann, den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, fordert Rainer Kuhlen eine differenzierte(re) Diskussion über den Schutz “geistigen Eigentums” und in der Debatte rund ums Urheberrecht.

Wäre nicht die Forderung nach einer neuen Kultur des Teilens und der gemeinsamen Beförderung von Wissen und Kultur nicht auch dem Deutschen Kulturrat angemessener als auf den individuellen Interessen und auf Schutz von Verwertung und damit auf Verknappung zu beharren? Versuchen sie es doch einmal damit!

Kuhlen reagiert auf die kulturpolitischen Mindestanforderungen an die neue Bundesregierung und den neuen Deutschen Bundestag. Eine davon bezieht sich auf “geistiges Eigentum”:

Die Debatte zur Weiterentwicklung des Urheberrechts und Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum muss konsequent und offen fortgeführt werden.

In einer aktuellen Presseerklärung jubelt der Kulturrat, besonders in der Urheberrechtspolitik [seien] von der neuen Bundesregierung deutliche Aktivitäten zu erwarten.

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22nd Oktober 2009

Schwarz-Gelb für Robots.txt in Gesetzesform

Schwarz-Gelb plant eine Revision des Urheberrechts, einen dritten Korb. Dazu soll unter anderem ein Leistungsschutzrecht gehören, nach dem Verlage “im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein [sollen] als andere Werkmittler.” Warum ausgerechnet die FDP (“Bürokratie abbauen”) darauf kommt, man müsse die Funktioner der robots.txt in Gesetzestext gießen, ist mir unverständlich.

Mehr dazu bei Carta, Heise, iRights.info und Message-Online.

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28th August 2009

Matthias Kleiner und Roland Reuß zu Open Access und zum Heidelberger Appell

Harter Starker Tobak von Roland Reuß im Interview mit Forschung&Lehre, die einen Schwerpunktausgabe zu Open Access herausgebracht haben.

F&L: Sie meinen, die DFG gibt Gutachten mit Hinweis auf das gewünschte Ergebnis in Auftrag?

Roland Reuß: Ja, bei jemandem, der auch schon den englischen Open-Access-Publikationssektor schöngerechnet hat. Souveränität sieht anders aus. Offenheit und selbstkritisches Verhalten auch.

Reuß prophezeit auch, dass die OA-Initiative der Allianz der Wissenschaftsorganisationen am Grundgesetz scheitern wird. Ich bin gespannt auf die erste Verfassungsklage gegen das Max-Planck-Institut. Ansonsten wirft er mal wieder OA und Google in einen Topf. Man kann das nicht mehr mit Unkenntnis entschuldigen. Reuß sollte inzwischen wissen, wo die Unterschiede liegen. Ich bin auch müde, sie immer und immer wieder zu formulieren. Dazu Matthias Kleiner (DFG-Präsident) im zweiten F&L-Artikel zu OA:

Die Freiheit der Autoren ist durch Open Access nicht bedroht. Der „Heidelberger Appell“ hat leider sehr unglücklich, und wie ich finde auch unzulässig, die Debatten um die Google Book Search einerseits und um Open Access andererseits vermischt. Beim Open-Access- Publizieren geht es ausschließlich darum, dass Autoren als Urheber ihrer Werke den über das Internet für den Leser entgeltfreien Zugang zu ihren eigenen Schöpfungen gewähren. Somit entscheiden immer die Urheber über die Art und Weise einer Publikation.
Diesen ganz grundsätzlichen Punkt konnte ich inzwischen auch in einem Briefwechsel mit Vittorio Klostermann, der ja nicht nur Mit-Initiator des „Heidelberger Appells“, sondern auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger ist, klar stellen. Dadurch sind solche Missverständnisse für die Zukunft hoffentlich ausgeräumt.

Ein frommer Wunsch, der schon wegen der sturen Ignoranz der Heidelberger Missionare nicht in Erfüllung gehen wird.

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