Ein Referentenentwurf gibt einen Blick auf die Pläne des Bundesjustizministeriums für den Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken. Das Ministerium will deren Nutzung erleichtern.
Rainer Kuhlen bewertet den Entwurf.
Interessantes aus Informations- und Bibliothekswesen
Du durchsuchst gerade das Archiv des Tags ‘urheberrecht’.
2013 21 Feb
Abgelegt unter: Digitalisierung,Open Access,Recht | RSS 2.0 | TB | Tags: Dritter Korb, orphanworks, urheberrecht, zweitverwertungsrecht | 1 Kommentar
Ein Referentenentwurf gibt einen Blick auf die Pläne des Bundesjustizministeriums für den Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken. Das Ministerium will deren Nutzung erleichtern.
Rainer Kuhlen bewertet den Entwurf.
2013 15 Feb
Abgelegt unter: Recht | RSS 2.0 | TB | Tags: musik, Open Source, urheberrecht, video | Kommentare geschlossen
Über den Umweg einer alten Pizza gefunden.
2013 9 Feb
Abgelegt unter: Bibliothek | RSS 2.0 | TB | Tags: freies-wissen, govdata.de, open government data, opendata, urheberrecht | Kommentare geschlossen
Es wurde schon viel zu den Plänen zum deutschen Open-Data-Portal des Bundes, Govdata.de, geschrieben:
Die Überschriften sagen es schon recht deutlich: so wird das nichts. Hauptkritikpunkt ist die Wahl einer eigens geschaffenen Lizenz. Die Diskusssion wurde zusammengefasst auf Not-your-govdata.de, einer Kampagnenseite, auf der man auch gleich seinen Unmut gegen das gewählte Modell kundtun kann.
2012 8 Nov
Abgelegt unter: Bibliothek | RSS 2.0 | TB | Tags: 52a, cdu, csu, E-Learning, fdp, Open Access, urheberrecht, zweitverwertungsrecht | Kommentare geschlossen
Plötzlich und für niemanden vorhersehbar läuft §52a des UrhG aus, der die Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung regelt. Nun versucht die stets um den Wissenschaftsstandort besorgte schwarz-gelbe Regierung, den Paragraphen in letzter Minute zu retten. Thomas Hartmann beschreibt auf IUWIS, wie das vor sich gehen soll.
Er weist auch auf die heutige Beratung der Internet-Enquete hin, in der es auch um Open Access ging. Dazu auf Heise.de:
Die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestags hat ihre Empfehlungen zu “Open Access” im Wissenschaftsbereich vorgestellt, mit denen der freie Zugang zu Forschungsergebnissen im Internet verbessert werden soll. Sie rät unter anderem dazu, ein “unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Beiträge zu schaffen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln entstanden sind”. Dies erklärte das Kommissionsmitglied Reinhard Brandl am Mittwoch im Bildungsausschuss des Parlaments.
2012 10 Okt
Abgelegt unter: Bibliothek,Recht | RSS 2.0 | TB | Tags: 52a, Digitalisierung, urheberrecht | Kommentare geschlossen
Bildungsklick.de berichtet über den auslaufenden Paragraph 52a UrhG:
Die letzten Wochen des Jahres rinnen den deutschen Bibliothekaren wie Sand durch die Finger. Zum 31. Dezember 2012 läuft eine Regelung des Urheberrechts aus, die nicht nur die Lern- und Lehrbedingungen an Hochschulen mitbestimmt. Sie regelt auch das Angebot der Bibliotheken. Sollte der Paragraph 52a UrhG bis dahin nicht verlängert werden, dann wird wissenschaftliches Arbeiten in wesentlichen Bereichen zum juristischen Problemfall – und das ist längst nicht die einzige Stelle, in der das Gesetz lückenhaft ist.
Auch in Inetbib (und anderswo) wurde die Angelegenheit schon thematisiert.
2012 8 Okt
Abgelegt unter: Open Content,Recht | RSS 2.0 | TB | Tags: freies-wissen, gemeinfreiheit, hörbuch, okfn, schutzfrist, urheberrecht | Kommentare geschlossen
Passend zu der hübschen Visualisierung der Nutzungslücken (hatten wir hier auch schon) haben Christopher J. Buccafusco und Paul J. Heald ein Paper veröffentlicht mit dem schönen Titel “Do Bad Things Happen When Works Enter the Public Domain?: Empirical Tests of Copyright Term Extension”. Untersucht wurde die Nutzung und Bewertung von Audiobooks innerhalb und außerhalb der Public Domain. Abstract:
The international debate over copyright term extension for existing works turns on the validity of three empirical assertions about what happens to works when they fall into the public domain. Our study of the market for audio books and a related human subjects experiment suggest that all three assertions are suspect. We demonstrate that audio books made from public domain bestsellers (1913-22) are significantly more available than those made from copyrighted bestsellers (1923-32). We also demonstrate that recordings of public domain and copyrighted books are of equal quality. While a low quality recording seems to lower a listener’s valuation of the underlying work, our data do not suggest any correlation between that valuation and legal status of the underlying work. We also report important pricing data.
Hier geht’s zum Volltext.
[via @OKFN]
2012 24 Jul
Abgelegt unter: Bibliothek,Recht | RSS 2.0 | TB | Tags: barrierefreiheit, blinde, blindenbibliothek, ebooks, eu, eu-kommission, Maria Martin-Prat, urheberrecht, wipo | Kommentare geschlossen
Die EU tritt auf die Bremse, und das bei einem heiklen Thema. Seit Jahren gibt es Pläne für einen internationalen Vertrag, der das Urheberrecht zu Gunsten Blinder und Sehbehinderter lockern soll. Hauptanliegen ist, die Übertragung von Büchern und anderen Sprachinhalten in geeignete Formate für Blinde auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu gestatten. Die EU sprach sich jetzt aber bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO), wo über den Vertrag verhandelt wird, in einer nichtöffentlichen Sitzung gegen diese Pläne aus.
Mehr im Lawblog, wo auch dieser Erfahrungsbericht eines blinden Studenten verlinkt ist.
2012 16 Jul
Abgelegt unter: Bibliothek | RSS 2.0 | TB | Tags: ala, ausleihe, bibliotheksrecht, first sale doctrine, urheberrecht, USA | Kommentare geschlossen
Ständig werden neue Untiefen im Ozean des Urheberrechtswahnsinns erkundet. Von rekordverdächtigem Irrsinn wird aktuell berichtet:
Durch den Verkauf gebrauchter und neuer Bücher wollte sich der thailändische Student Supap Kirtsaeng sein Studium in den USA finanzieren. Dazu gehörten auch acht echte und legal gekaufte Lehrbücher des Wiley Verlags, die ihm Verwandte aus Thailand geschickt hatten. Eine Jury verurteilte ihn dafür wegen willentlicher Urheberrechtsverletzung zu 600.000 Dollar Strafschadenersatz.
So berichtet der Standard unter der Überschrift “US-Gericht erwägt ewiges Urheberrecht”. Im Artikel wird erläutert, was damit genau gemeint ist. Im Kern geht es um die sogenannte “First Sale Doctrine”, nach der ein Rechteinhaber die Kontrolle über die Kope eines Werks verliert, wenn er es verkauft. Einschränkungen dieser Doktrin gibt es inzwischen anscheinend einige, zum Beispiel was den Verkauf von Gebrauchtsoftware (in der EU sieht das neuerdings anders aus) angeht. Im Standard heißt es weiter:
Dieses Recht hat der Eigentümer aber nur, wenn das Werkstück im Sinne des Copyright-Gesetzes rechtmäßig hergestellt wurde. Illegale Kopien dürfen also nicht weitergegeben werden. Hier geht es aber um ganz legale Kopien. Strittig ist, vereinfacht ausgedrückt, ob das Copyright-Gesetz auf außerhalb der USA erfolgte Produktion angewandt werden kann.
Die Konsequenzen, würde das Recht auf diese Weise ausgehebelt werden, sind leicht auszumalen. Die Produktion wird aus den USA in andere Länder verlegt und die Hersteller behalten die ewige Kontrolle über ihre Ware. Sogar Vererbungen könnten laut Standard zustimmungspflichtig werden.
Die American Library Association sieht große Gefahren für das US-amerikanische Bibliothekswesen. In einer Pressemitteilung heißt es:
More than 200 million books in U.S. libraries have foreign publishers. Additionally, many books published by U.S. publishers were actually printed in other countries, and often these books do not indicate where they were printed. If a book does not specify that it was printed in the United States, a library would not know whether it could lend it without being exposed to a copyright lawsuit.
2012 13 Jun
Abgelegt unter: Open Access,Recht | RSS 2.0 | TB | Tags: cdu, csu, elsevier, kartell, Open Access, orphanworks, urheberrecht, zweitverwertungsrecht | 1 Kommentar
Bei Netzpolitik heißt es:
Auch die CDU/CSU sieht ein, dass die Wissenschaft erhebliche Probleme mit dem Urheberrecht in Zeiten der Digitalisierung hat. Man plant eine Evaluation und “Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke”. Die CDU/CSU sieht “Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen”, und schlägt eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt vor. Dazu setzt man sich “für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein.”
Auch eine Regelung zu verwaisten Werken soll erfolgen. Weiteres dazu und zu weiteren urheberrechtlichen Positionen der CDU im Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft.
2012 9 Mai
Abgelegt unter: Bibliothek | RSS 2.0 | TB | Tags: überwachung, bid, codeofethics, informationsethik, urheberrecht, vorratsdatenspeicherung, zensur | 8 Kommentare
Shaked Spier schreibt im Bibliotheksdienst (Bibliotheksdienst 46. Jg. (2012), H. 3/4, S. 171-181, PDF in seinem Posting zum Artikel verlinkt) über das fehlende soziale, bzw. politische Engagement der “Information Community”. Er versucht, das Verhältnis zwischen Bibliothek und Urheberrecht, bzw. Bibliothek und Überwachung/Vorratsdatenspeicherung zu beschreiben.
Bei beiden geht es um ein Phänomen, das unseren ethischen Grundsätze und unserer Berufung deutlich widerspricht; ein Phänomen, wofür wir unseren Nutzer/-innen eine Lösung anbieten, solange sie sich physisch in der Bibliothek befinden; ein Phänomen, das der Gesamtgesellschaft schadet und dadurch unserer Tätigkeit auch; ein Phänomen, das uns ausdrücklich betrifft, obwohl es nicht an unseren Bibliothekstresen kommt und auch nie kommen wird.
Darüber kommt er zu der Frage, ob es bibliothekarischen Handlungsbedarf gibt, was er (zusammengefasst) bejaht. Im Abschnitt “Was können wir ändern?” macht er konkrete Vorschläge. Den wichtigsten Teil möchte ich zitieren:
Auf eine offizielle Stellungnahme ist nicht zu verzichten! In Verbindung mit den folgenden Vorschlägen, die auf Teilnahme einzelner Mitglieder/-innen der Information Community basieren, muss die Community als Ganzes eine offizielle Stellung zu den verschiedenen Themen nehmen. Dies kann z.B. durch die AG „Bibliothek und Ethik“ [Link aus Fußnote hinzugefügt] erfolgen.
Diese Stellungnahme soll auf unseren ethischen Grundsätzen aufgebaut und mit sachlichen und professionellen Argumenten begründet sein. Sie soll den professionellen und ethischen Standpunkt von Informationsfachleuten reflektieren und als ein solcher der Öffentlichkeit ankommen.
Das wichtigste Kriterium für eine offizielle Stellungnahme ist die schnelle Reaktion und Aktualität. Um an einer öffentlichen Diskussion teilzunehmen und eventuell Einfluss zu haben, muss die Reaktion schnellstmöglich formuliert und veröffentlicht werden. Denn wenn wir z.B. erst eine Woche nach Entlarvung des Bundestrojaners eine Stellungnahme dazu veröffentlichen, sind wir schon längst von der öffentlichen Diskussion ausgeschlossen. Egal wie professionell und augenöffnend diese Stellungnahme auch sein mag.
Dass sich die Verbände so gut wie nie äußern, wenn die im Code of Ethics propagierten Werte in Gefahr sind, habe ich in den letzten Jahren oft angemahnt. Daran wird sich in absehbarer Zeit wohl auch nichts ändern.
Im Artikel wird auch vorgeschlagen, Präsenz in sozialen Medien
zu zeigen:
Offizielle Facebook-Seite, Twitter und ein Blog sind das absolute Minimum. Dadurch können offizielle Stellungnahmen und deren Diskussion mehr Transparenz gewinnen sowie ein breiteres Publikum (außerhalb der professionellen Community) erreichen.
Ein Anfang wäre gemacht, wenn sich die maßgeblichen VertreterInnen der Branche selbst ins Web trauen würden. Auch dies ist ein mindestens fünf Jahre altes Thema. Hier kann man immerhin auf Besserung durch personelle Veränderungen hoffen.
23 Verweise - 0.700 Sekunden.