Illegales "Librarying"

Über eine illegale Aktivität namens „Librarying“ (im Zusammenhang mit dem neuen australischen Urheberrecht) berichtet Heise:

In seiner [Anm.: Generalstaatsanwalt Philip Ruddock] FAQ heißt es, es müsse bei Radio- und Fernsehaufnahmen zwischen „librarying“ und „time-shift recording“ unterschieden werden. Das erste diene dazu, eine Sammlung zum wiederholten Anschauen anzulegen und sei nicht zulässig; das zweite dazu, eine Fernsehsendung zu einem versetzten Termin zu schauen. Das sei legitim und dabei dürften Familienmitglieder und Freunde dabei sein.