Neuer Denkmalatlas Niedersachsen mit freien Lizenzen

Der Denkmalatlas Niedersachsen ist ein Informationssystem für Informationen und Bilder zu und von Denkmälern in Niedersachsen. Der Atlas wurde am 22. Januar 2020 freigeschaltet.

Erfreulich ist, dass freie Lizenzen gewählt wurden sowohl für die Bilder (CC BY-SA 3.0) als auch für die Metadaten (CC0).

Sakristei und Bibliothek Kloster St.Blasien
Sakristei und Bibliothek Kloster St. Blasien, Lizenz: CC BY-SA 3.0 vom Niedersächsischen Amt für Denkmalpflege

Damit löst die niedersächsische Regierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, das ich hier im Blog mit den Worten

Der digitale Atlas wird hoffentlich ein “offenes Projekt”.

kommentierte. Die Vorgeschichte Niedersachsens in Sachen Offenheit ist nicht gerade ruhmreich, daher kann man das hier getrost als erfreuliche Überraschung und hoffentlich als Zeichen für einen generellen Kurswechsel notieren.

Zur Erinnerung ein paar Links auf verwandte Beiträge aus der Vergangenheit.

Neues aus der OpenGLAM-Szene

Im OpenGLAM-Bereich (Galleries, Libraries, Archives, Museums) wird zur Zeit wie wild diskutiert und publiziert. Da man mit dem Rezipieren kaum noch hinterher kommt, möchte ich hier nur schnell die drei lesenswertesten Veröffentlichungen aus der letzten Zeit aufführen.

Zuerst wäre da die Bestandsaufnahme zur Kulturgutdigitalisierung in Deutschland zu nennen, der man schon jetzt viele, viele Zitierungen prophezeien kann. Ein Auszug aus dem Abstract:

[Es] erfolgt zunächst eine Erhebung des Status Quo: einerseits zur bisherigen Digitalisierung in den Gedächtnisinstitutionen und den (fehlenden) Kennzahlen, andererseits zu den Förderaktivitäten und dem politischen Diskurs auf Bundes- und Länderebene. Anschließend werden konkrete Handlungsvorschläge aus fachwissenschaftlicher und institutioneller Perspektive zu Umfängen und Herangehensweise gemacht. Aus fachwissenschaftlicher Sicht gehen die Handlungsvorschläge von den zu erforschenden Medientypen aus, daher werden zunächst konkrete Anforderungen an text- und bildbasierte Digitalisate sowie audio-visuellen Medien formuliert, aber auch Anforderungsklassen für eine medienunabhängige, allgemeine Digitalisierung abstrahiert. Da die Zweige der Gedächtnisinstitutionen – Bibliotheken, Archive sowie Museen – ganz eigene Voraussetzungen mitbringen, was die Objekte selbst, aber auch den Stand ihrer Erschließung und Digitalisierung angeht, werden diese jeweils getrennt betrachtet. Ergänzt wird dieser Teil um einige Use Cases, die beispielhaft das Potential solch einer programmatischen Digitalisierung und damit einhergehend der Erschließung von Kulturgut herausstellen.

Klaffki; Lisa; Schmunk; Stefan; Säcker; Thomas (2018): Stand der Kulturgutdigitalisierung in Deutschland. Eine Analyse und Handlungsvorschläge des DARIAH-DE Stakeholdergremiums Wissenschaftliche Sammlungen (DARIAH-DE working papers, 26). Online verfügbar unter http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:7-dariah-2018-1-3.

Kaum zu Ende gelesen, wird man auf Twitter auf das Impulsreferat von Ellen Euler zum Projekt Museum 4.0 aufmerksam. Die dazugehörigen Folien sind auf Zenodo veröffentlicht.Damit nicht genug: Hubertus Kohle veröffentlichte gerade gestern seine OA-Monographie “Museen digital : eine Gedächtnisinstitution sucht den Anschluss an die Zukunft”, das nun erst einmal gelesen werden möchte.

Insbesondere Museen im angelsächsischen Bereich verstehen immer besser, dass sie sich in einer medial modernen Form präsentieren müssen, wenn sie auch ein jüngeres Publikum für sich einnehmen wollen. Internet, soziale Medien, Virtual und Augmented Reality, Open Culture: das sind Schlagworte, die auch im Museumskontext immer mehr Bedeutung erlangen. In diesem Buch werden Kunstmuseen vorgestellt, die sich dem Digitalen auf besonders kreative Weise nähern und damit sowohl ihrem Bildungs- als auch ihrem Unterhaltungsauftrag gerecht zu werden versuchen.

Kohle, Hubertus (2018): Museen digital. Eine Gedächtnisinstitution sucht den Anschluss an die Zukunft. Heidelberg: Heidelberg University Publishing. DOI: https://doi.org//10.17885/heiup.365.515

Bundesrat stimmt UrhWissG zu: Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft

Der Bundesrat stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft weitgehend zu (vgl. Beschlussdrucksache BR 312/17(B), PDF). An einigen Stellen, besonders bezüglich der Veröffentlichung von Abbildungen musealer Objekte, fordert der Bundesrat eine weitergehende Offenheit:

Bislang dürfen Museen ihre kulturellen Schätze, die noch dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, nur sehr eingeschränkt im Internet zeigen. Erlaubt ist dies nach Unionsrecht – und ihm folgend nach § 58 Absatz 1 UrhG – bislang nur, soweit und solange dies der Förderung aktueller Ausstellungen dient.
§ 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 1 UrhG-E enthält die grundsätzliche Erlaubnis für Museen, Werke aus ihrem Bestand oder ihrer Ausstellung für Zwecke der Zugänglichmachung zu vervielfältigen. Die anschließende öffentliche Zugänglichmachung kann nach § 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 4 UrhG-E indes weiterhin nur museumsintern erfolgen oder – ent-sprechend dem fortgeltenden § 58 Absatz 1 UrhG – ausschließlich zur Förde-rung aktueller Ausstellungen.

§ 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 3 UrhG-E sieht für die Museen vor, dass diese lediglich körperliche Vervielfältigungsstücke in Zusammenhang mit öffentlichen Ausstellungen oder zur Dokumentation ihrer Bestände verbreiten können. Zu begrüßen ist zwar durchaus, dass ein zeitlicher Zusammenhang mit der Ausstellung anders als in § 58 Absatz 2 UrhG nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Diese gesetzliche Erlaubnis muss aber auf die öffentliche Zugänglichmachung der elektronischen Vervielfältigungen der geschützten musealen Ausstellungs-und Bestandswerke ausgeweitet werden, damit insbesondere Museen ihren kulturellen Auftrag in zeitgemäßer Weise erfüllen können:
Museen sollten zum einen auch beendete Ausstellungen weiterhin im Rahmen ihres Online-Angebots dokumentieren können. Zum anderen sollten auch Bestände, die nicht Gegenstand einer Ausstellung waren, auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis im Internet gezeigt werden dürfen. Eine gesetzliche Erlaubnis würde es gerade auch kleinen Museen erlauben, ohne bürokratischen Aufwand zur Verbreitung kulturellen Wissens beizutragen.

In diesem Zusammenhang müssen die Interessen und Rechte der Künstlerinnen und Künstler entsprechend berücksichtigt werden.

Der letzte Satz birgt Sprengstoff, denn was eine “entsprechende Berücksichtigung” bedeutet, ist interpretationsfähig.

Eine eingehende Exegese durch Irights, Netzpolitik, Wisspub, das Aktionsbündnis Urheberrecht und andere übliche Verdächtige steht vermutlich bevor.

 

Digita Vaticana

Die Vatikanbibliothek ist voller historischer Schätze. Tausende alter Handschriften sollen digitalisiert und online gestellt werden. Überraschende Kleinode könnten gehoben werden. Es ist eine Jahrhundertaufgabe.

Mehr bei Heise.de und natürlich auf DigitalVaticana.org. Auf den ersten Blick sehe ich:

  • Schutzrechtsberühmung (oder ist es im Vatikanstaat rechtmäßig, das Urheberrecht für jahrhundertealte Werke zu reklamieren?)
  • JPG-Download
  • kein Download des Gesamtwerks
  • keine Möglichkeit, auf einzelne Seiten zu verlinken

Ob die angebotene Auflösung reicht, kann ich nicht beurteilen. Als Laie würde ich sagen, dass da noch Luft nach oben wäre. Mehr zu DigitaVaticana bei Archivalia.

Dafür aber bibliographische Angaben zur das jeweilige Manuskript behandelnder Literatur. Beispiel:
http://digi.vatlib.it/view/MSS_Vat.lat.3773
http://digi.vatlib.it/mss/detail/Vat.lat.3773

Dass um Spenden für die Digitalisierung geboten wird, empfinde ich als recht belustigend.

Beat Mattmann: Die digitale Zugänglichkeit von Archivalien: Stand der Dinge aus Praxissicht

In der Informationspraxis ist nun der vielleicht weltweit erste Call for Call for Papers und der erste Artikel mit Archivbezug erschienen.

Die digitale Zugänglichkeit von Archivalien: Stand der Dinge aus Praxissicht / Beat Mattmann

Abstract:

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – ein Sprichwort, das bei der Digitalisierung von Kulturgut nicht immer gilt, wie dieser Artikel zeigt. Natürlich sind die Chancen der Digitalisierung allgemein bekannt. Der Weg zur Nutzung dieser Chancen ist allerdings nicht selten steinig. Eine Digitalisierung ist weder günstig, wie dieser Artikel vorrechnet, noch rechtlich immer unproblematisch. In der Praxis zeigt sich jedoch ein kreativer Umgang mit diesen Hürden – durch effiziente Ressourcennutzung, aber auch progressive Rechtsauslegungen oder Beteiligung an Gesetzesrevisionen. Mit diesem Willen ist man also, trotz ungünstiger Rahmenbedingungen, auf einem guten Weg, auch wenn dieser Geduld erfordert.

Hier geht’s zum Volltext

Digitalisierung und Open Access im SPD-Grundsatzprogramm

Die SPD hat ein “Grundsatzprogramm für die digitale Gesellschaft” (PDF) veröffentlicht. Ab Zeile 726 heißt es:

Urheberrecht weiterentwickeln, Open Access fördern
Die Herausforderungen der Digitalisierung anzunehmen, bedeutet auch, das Urheberrecht zu modernisieren und weiterzuentwickeln. Notwendig sind ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Durch ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht muss der freie Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen im Internet systematisch gefördert und ausgebaut werden, insbesondere wenn Beiträge durch öffentliche Mittel gefördert wurden. Darüber hinaus braucht es eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.

Umfassende Open-Access-Politik ist reichlich schwammig, zumal nirgendwo definiert wird, was darunter verstanden wird. Zur Digitalisierung ist ab Zeile 1222 folgendes zu lesen:

Nachhaltige Digitalisierungsstrategien von Kunst und Kultur stärken
Digitalisierungsstrategien und -konzepte müssen nicht nur die Sicherung und den Erhalt des kulturellen Erbes im digitalen Zeitalter schaffen, sondern auch die Authentizität und Wirkungsmächtigkeit von Kultur und Kunst stärken. Dies gilt nicht nur für Bildwerke wie Fotografie, Malerei und Film, sondern auch für alle weiteren Bereiche wie Museen und Parks, Architektur, Konzerte und Theater, die durch entsprechende digitale Zugangsformen wie virtuelle Rundgänge und digitale Information erfahrbar werden. Das trifft besonders für Archive und Bibliotheken zu, deren Erhalt als moderne, sozial offene Räume der kulturellen Kommunikation die Digitalisierung mit einschließen muss. Wir brauchen eine Stärkung der kulturellen und medialen Bildung, um das Authentische erfahren zu können. Zugleich müssen die Kultur- und Wissenseinrichtungen darin unterstützt werden, die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung auch nutzen zu können.

“Wir brauchen eine Stärkung” ist kein Programm, das ist eine Feststellung. Warum wird hier nicht klarer formuliert? “Angestrebt wird die Digitalisierung aller in öffentlicher Hand befindlicher Werke und ihre bedingungslose Veröffentlichung, sobald sie gemeinfrei sind.” Ja, das kostet viel Geld. Aber nur so wird eine notwendige Grundbedingung für wirkliche “Digitale Bildung” und Teilhabe geschaffen.

[via Heise.de]

Kooperationsvereinbarung zwischen BSZ und VZG

Die Kooperationsvereinbarung zwischen BSZ und VZG (PDF) ist online verfügbar. Die Kernpunkte:

  • Vereinigung der Verbundkataloge des BSZ und der VZG in einer Produktivumgebung.
  • Anpassung der technischen Strukturen der Pica-Systeme beider Verbünde.
  • Einführung eines gemeinsamen Internformats und einheitlicher Katalogisierungs- und Anwendungsrichtlinien.
  • Arbeitsteiliger Aufbau einer gemeinsam genutzten Infrastruktur für den Nachweis und die Administration von E-Ressourcen wie z.B. E-Books für die Verbundzentralen und ihre teilnehmenden Bibliotheken.
  • Aufbau und arbeitsteiliger Betrieb von Infrastruktur und Support für lokale Bibliothekssysteme und Discovery-Services.
  • Gemeinsame Bereitstellung eines Workflow-Systems zur retrospektiven Digitalisierung.
  • Einführung einer arbeitsteiligen Infrastruktur für Dienstleistungen zur Langzeitarchivierung.
  • Abstimmung von Personalentwicklung, Kompetenz- und Leistungssaufbau, um Redundanzen zu vermeiden und Synergien zu nutzen.

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Nach vier Jahren wird die Kooperation von der Verbundleitung des GBV und dem Kuratorium des BSZ evaluiert.

Niedersächsischer Landesrechnungshof fordert Neujustierung der Landesbibliotheken

Eine “Neujustierung des Profils der Landesbibliotheken” wird im Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (PDF, ab S. 80) gefordert. Zu den Kritikpunkten gehört unter anderem die bislang ungenügende Digitalisierung von historischen Werken (S. 80):

Zur Stärkung ihres Profils als Forschungseinrichtungen sind zudem insbesondere die Landesbibliothek Hannover und die Herzog August Bibliothek gefordert, ihre historischen Werke für wissenschaftliche Zwecke verstärkt in digitaler Form anzubieten. Die Digitalisierung wurde bislang
jedoch nur punktuell betrieben und projektbezogen durch Drittmittel finanziert. Für eine
systematische elektronische Archivierung der Altbestände, die Kosten in nicht unbeträchtlicher
Höhe verursachen wird, stehen dagegen aktuell keine Mittel zur Verfügung.

Weiter werden die Erwerbungspolitik, das Veranstaltungsbudget und auch die nicht vorhandenen Nutzungsgebühren angesprochen. Zu letzteren heißt es:

Durch ein jährliches Benutzungsentgelt von beispielsweise 20 € könnten die Landesbibliotheken bei insgesamt ca. 28.000 Nutzerinnen und Nutzern zusätzliche Erträge von 560.000 € jährlich generieren.

Wieviele NutzerInnen verblieben denn noch bei 20 Euro Jahresgebühr? Würde ich unsere Studierenden noch guten Gewissens an die hiesige Landesbibliothek verweisen, wenn sie dort 20 Euro Jahresgebühr zahlen müssten? Milchmädchen, ick hör Dir rechnen.

[via @esteinhauer]

Wie illustriert man "Online"?

Scan-Workflows und Langzeitarchivierung? Widmen wir uns den wahren Herausforderungen der Digitalisierung! Die Bibliothek hat zigtausend neue elektronische Dissertationen im Katalog. Diese grandiose Erweiterung des Bestandes soll in einem Blogbeitrag gefeiert werden. Welche Abbildung wähle ich, um die neuen Dokumente zu symbolisieren?

Dies ist ein regelmäßig wiederkehrendes Problem. Und jedes Mal, wenn ich mich der Herausforderung stelle, “Online” zu visualisieren, schiele ich neidisch zu den Altbeständlern herüber. Denn so etwas macht sich doch in jedem Blogposting sehr gut:

Doch was bleibt den Onlinern? Logos von Verlagen, das Open-Access-Logo, zur Abwechslung ab und an Geräte mit oder ohne bedienende Personen? Oder ein Blick in die Matrix?

Damit wären wir bei meinem stets wiederkehrenden Problem und daran anschließend meiner Herausforderung an die Allgemeinheit: Wie kann man Postings oder Pressemitteilungen über “Online” interessant und anschaulich bebildern, ohne immer wieder in dieselbe Klischee-Kiste greifen zu müssen?