AfD-Kreisverband Greiz kritisiert Bibliotheksaktivitäten

Die Ostthüringer Zeitung berichtet von einer bizarren Debatte, die der AfD-Kreisverband Greiz lostreten wollte. Die AdF kritisiert diverse Vorgänge rund um die Stadt- und Kreisbibliothek Greiz. Unter anderem geht es um von der Bibliothek organisierte Lesungen in einer Justizvollzugsanstalt.

Die 10 000 Euro Preisgeld vom Thüringer Bibliothekspreis sollten nicht fürs Bemuttern von Häftlingen eingesetzt werden, so AfD. Den Preis haben die Greizer 2006 gewonnen. Die Knast-Kooperation existiert seit 2012. Das Geld war da schon ausgegeben, für Hard- und Software sowie Einrichtung der Kinderecke in der Musikbibliothek.

Im oben verlinkten Artikel sind noch weitere anscheinend falsche Anschuldigungen der AfD versammelt.

In derselben Zeitung äußern sich auch die in der JVA Lesenden.

Gesetze bloggen

Gesetze kann man in Blogs kommentieren, man kann Sie dort jedoch auch schreiben. Klaus Graf ist es zumindest im deutschsprachigen Raum als vermutlich erstem gelungen, eine Gesetzespassage in einem Blog zu entwerfen, die in leicht abgewandelter Form tatsächlich übernommen wurde.

Sein Vorschlag für den Datenschutz im Thüringer Bibliotheksgesetz [1]das übrigens heute rechtskräftig wurde :

“Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.”

Im Gesetz steht nun:

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Glückwunsch! Soviel dazu.

References

References
1 das übrigens heute rechtskräftig wurde

Thüringer Bibliotheksgesetz verabschiedet …

.. und alle Hoffnungen auf ein wirklich überzeugendes Bibliotheksgesetz verabschiedeten sich gleich mit. Am ausführlichsten aknn man das natürlich in Eric Steinhauers Posting zum Thema nachlesen. Drüben bei Netbib sind noch weitere Kommentare verlinkt. Passend dazu noch die Thüringer Allgemeine:

Gewiss, Jörg Schwäblein (CDU) hatte eine feine Nase, als er die Forderung des Bundespräsidenten in Weimar sofort aufnahm. Nun darf er sagen, er habe das erste deutsche Bibliotheksgesetz auf den Weg gebracht, darf dies “einen Meilenstein der deutschen Bibliotheksgeschichte” nennen. Irgendwie ist das auch nicht wirklich falsch, nur, dass es nichts bedeutet. Denn der wirkende Kern eines solchen Gesetzes wäre die Sicherung, also Finanzierung, der Bibliotheken.

Für eine absolute parlamentarische Mehrheit gilt der bewährte Satz “Was die Partei beschloss, wird sein”. Und gestern beschloss sie: nichts.

Sogar die SuperIllu widmet dem Gesetz fünf Sätze! Wenn das kein Beweis für die Breitenwirksamkeit von Bibliotheksgesetzen ist, weiß ich auch nicht, was sonst. Und selbst dort wird kritisch angemerkt:

Auf Kritik stieß vor allem die Festlegung, dass Bibliotheken weiterhin freiwillige Leistungen der Kommunen bleiben sollen. Damit stünden sie an vorderer Stelle bei Sparprogrammen der Gemeinden.