Die FAZ mahnt Klaus Graf ab, weil er in einem Blog-Posting angeblich eine Lebenspartnerschaft zwischen Anette Schavan und einer FAZ-Journalistin behauptet hätte. In seinen eigenen Worten:
die Formulierung “Schavan-Freundin Schmoll” verwendet habe und einen Hyperlink auf http://causaschavan.wordpress.com gesetzt hätte, wo u.a. die Vorwürfe erhoben würden, Schmoll sei die Lebensgefährtin von Schavan, soll ich künftig bei einer Vertragsstrafe von 5001 EUR die Veröffentlichung unterlassen “dass Frau Dr. Heike Schmoll die Freundin und/oder die Lebenshefährtin von Frau Annette Schavan sei”.
Erbloggtes fasst das Geschehen in gut lesbarer Form zusammen, eine umfassende Sammlung weiterer Stimmen zum Vorfall hat Klaus Graf in Archivalia gesammelt.
Dass Blogpostings nun auch für Behauptungen abgemahnt werden sollen, die sie gar nicht aufgestellt haben, ist eine neue Eskalationsstufe. Wenn die FAZ damit durchkäme (und das ist weder zu hoffen noch zu erwarten), wäre jegliche Berichterstattung über jedes Menschen und ihre Beziehungen zueinander betreffende Thema unmöglich. Wie oft hat die FAZ von Freunden beliebiger Politiker geschrieben? Kohl und sein Freund Gorbatschow? Sehr geehrte Damen und Herren in der FAZ, nehmen Sie bitte Ihre Juristen an die Kette. Solche Abmahnungen können selbst Sie nicht wollen!
Klaus Graf macht in Archivalia auf einen Meilenstein in der Causa Stralsund aufmerksam. Der Stralsunder OB Alexander Badrow (CDU) gab bekannt, dass ein von Nigel Palmer und Jürgen Wolf erstelltes Gutachten zur Rückabwicklung des Kaufes und zur Suspendierung der Archivleiterin führen soll.
Infobib wird laut Graf übrigens im online m.W. nicht verfügbaren Gutachten erwähnt:
Zu den Quellen des Gutachtens heißt es: “Unsere Stellungsnahme beruht auf der Durchsicht der in Stralsund vorhandenen handschriftlichen Bestandsverzeichnisse der Gymnasialbibliothek, der Recherche in Antiquariatskatalogen mit aktuellen Angeboten aus dem Stralsunder Konvolut, den einschlägigen gedruckten Publikationen (Zober 1860, Ewe 1994, Fabian-Handbuch) und der Kenntnisnahme der Blogs der letzten Wochen im Internet: u. a. Archivalia, Schmalenstroer.net und Infobib.de.”
Dazu sei noch einmal ausdrücklich darauf verwiesen, dass es Falk Eisermann war, der die ganze Angelegenheit – also im Wesentlichen Klaus Graf – mit einem Kommentar ins Rollen brachte.
Auch wenn Badrow nun zurückrudert und die Angelegenheit tatsächlich wieder in Ordnung bringen sollte, bleibt noch zu klären, wie es zum Verkauf kommen konnte. Als Stralsunder würde ich die Politik da nicht so schnell aus der Verantwortung lassen. Immerhin wurde der Verkauf in geheimer Sitzung von der Stralsunder Bürgerschaft genehmigt.
In der Frankfurter Rundschau und beim NDR wird inzwischen über die Stralsunder Missachtung von Kulturgut berichtet. Einen Überblick über die Vorgänge hatte ich hier schon einmal gegeben, aktuelle Informationen gibt es in Archivalia.
Eine der wesentlichen Neuerungen des Falls ist wohl die Petition “Rettet die Stralsunder Archivbibliothek”, die von Philipp Maass am 7. November ins Leben gerufen wurde. Da ich bislang keine Äußerungen des verantwortlichen Oberbürgermeisters Alexander Badrow (CDU) finden konnte, möchte ich mitlesende StralsunderInnen auffordern, sich zusätzlich zur Petitionsmitzeichnung doch direkt an ihn um Auskunft zu wenden.
Auf der “Aktuelles”-Seite des Stadtarchivs ist übrigens seit 15. Dezember 2011 nichts Neues zu verzeichnen. Abgesehen von einem Schimmelbefall und einem veritablen Skandal ist ja auch seither kaum etwas Ungewöhnliches passiert.
PS: Daß Stralsunder Kulturgut zerfällt, ist auch nichts Neues. Erinnert sei an die Einbäume von Stralsund. Vermutlich darf die MV-CDU demnächst wieder eine Pressemitteilung wie vor drei Jahren herausgeben, in der von einer “unglückliche[n] Verkettung von Fehlentscheidungen in der Vergangenheit” gefaselt wird. Weiter: “Eine Vorverurteilung Einzelner oder von Landesbehörden ist der nun unbedingt notwendigen Untersuchung nicht sachdienlich.” Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, wird dort offenbar auch als eher hinderlich empfunden.
Falk Eisermann machte in einem Archivalia-Kommentar darauf aufmerksam, dass bei einer “Veräußerung eines Teilbestandes der ehemaligen Gymnasialbibliothek” Stralsunds Hinweise auf den schlechten Zusatnd des Bücherbestands gegeben hätte. Der verlinkte Artikel “Bücherschätze im Bürgermeister-Büro” aus der Ostsee-Zeitung ist leider online nicht (mehr) zugänglich.
In der Folge hat Klaus Graf Kontakt mit der Stadt Stralsund aufgenommen und folgende Antwort des Pressesprechers erhalten:
Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt. Deshalb wurde dem Verkauf durch ein Gremium der Bürgerschaft im nichtöffentlichen Teil der entsprechenden Sitzung zugestimmt.
Stadtarchiv Stralsund (CC-BY-SA, von DarkOne)
Als schutzwürdig werden hier die Interessen der am Ausverkauf Beteiligten benannt, und nicht etwa das Interesse der Allgemeinheit an Kulturgut. Eric W. Steinhauer dazu, ebenfalls in einem Archivalia-Kommentar:
Ob die Unveräußerlichkeit von Archivgut in Archivgesetz auch für kommunale Archive in MV gilt, ist nach dem Gesetzeswortlaut eher fraglich. Darauf kommt es aber nicht an, weil sich aus der Satzung des Archivs eindeutig ein Veräußerungsverbot ergibt. Der Rat hätte vorher die Satzung ändern müssen, was in einer ÖFFENTLICHEN Ratssitzung zu beraten wäre. Allein das ist schon eine relevante Hürde. Ich stimme Herrn Graf im Ergebnis zu, dass der Verkauf der Bibliothek rechtswidrig war und damit ein Fall für die Kommunalaufsicht ist.
Harald Müller sekundiert (laut Archivalia) in Inetbib, dort konnte ich die Mail jedoch nicht finden:
Ich teile die rechtliche Einschätzung von Herrn Steinhauer: hier ist § 134 BGB anwendbar.
Der genannte Paragraph ist schlicht betitelt mit “Gesetzliches Verbot” und lautet ebenso schlicht:Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
In Inetbib wird der Vorgang in diesem Thread diskutiert. Die Blogpostings zu diesem Fall kann man recht gut über Plan3t.info recherchieren.
Ach ja: Stralsunds Bürgermeister, Alexander Badrow von der CDU, schreibt auf seiner Homepage:
Stralsund hat ein außergewöhnlich breites Kulturangebot. Dies gilt es zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Es ist Badrow sehr wichtig, von den Nöten seiner Mitbürger zu erfahren: Stralsund kann nur vorankommen, wenn Ihre Meinung gehört wird. Deshalb können Sie sich hier direkt an Dr. Alexander Badrow wenden. Hier geht’s zu Herrn Badrow. Dass Stralsund sich zwar überall “Hansestadt” nennt, nun aber eine Bibliothek aus eben dieser Zeit verscherbelt, passt schließlich nicht so gut zusammen.
“Heute vor fünf Jahren…” sollte dieser Artikel eigentlich anfangen. Nun ist es ein paar Tage später, doch der geneigte Leser ignoriere das bitte.
Also, genau heute vor fünf Jahren, am 12. August 2006, hat Klaus Graf in Archivalia ein Posting veröffentlicht mit dem zum geflügelten Wort avancierten Titel “Die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken”. Darin kritisiert er sieben Punkte:
(1) Bibliothekarische Fachzeitschriften sind nur zum kleinen Teil Open Access!
Kaum Änderung im deutschsprachigen Bereich. Bis auf Libreas ist da eigentlich nichts. Peinlich.
(2) Bibliothekarische Fachliteratur ist kaum OA!
Hier ist Verbesserung zu spüren, zum Beispiel mit dem Handbuch Bibliothek 2.0.
(3) Bibliotheken beliefern kostenpflichtige bibliographische Datenbanken!
Gilt weiter. Wenn es eine nicht-exklusive Lieferung ist, die Daten also jedem zur Verfügung stünden, wäre das übrigens auch nicht weiter zu beanstanden.
(4) Bibliotheken treten als Mitglieder von Digizeitschriften e.V. die Interessen von Bildung und Wissenschaft mit Füßen!
Gilt weiter.
(5) Bibliotheken denken nicht daran, “permission barriers” einzureissen!
Gilt generell nicht mehr. CC-Lizenzen sind inzwischen vielerorts im Einsatz.
(6) Sogar OAI-Metadaten werden nicht OA freigegeben!
Die Diskussion ist faktisch beendet, alle Argumente ausgetauscht. Der Trend geht zu CC0. Da wird in sehr kurzer Zeit sehr viel passieren.
(7) Die Bibliotheken betreiben in großem Stil Bildrechte-Tyrannei und Copyfraud!
Gilt weiter.
Fazit: Es sind Fortschritte zu erkennen. Insgesamt ist es jedoch ernüchternd, wie wenig sich in fünf Jahren bewegt hat. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, können wir eine offene Fachkommunikation im Bibliothekswesen für ca. 2025 prognostizieren.
Gesetze kann man in Blogs kommentieren, man kann Sie dort jedoch auch schreiben. Klaus Graf ist es zumindest im deutschsprachigen Raum als vermutlich erstem gelungen, eine Gesetzespassage in einem Blog zu entwerfen, die in leicht abgewandelter Form tatsächlich übernommen wurde.
Sein Vorschlag für den Datenschutz im Thüringer Bibliotheksgesetz [1]das übrigens heute rechtskräftig wurde :
“Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.”
Im Gesetz steht nun:
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.
Getroffene Hunde bellen. Und vergreifen sich extrem im Ton, wenn sie die Äußerungen Klaus Grafs mit dem Leugnen des Holocaust vergleichen. Mehr Informationen bei Archivalia.