Falk Eisermann machte in einem Archivalia-Kommentar darauf aufmerksam, dass bei einer “Veräußerung eines Teilbestandes der ehemaligen Gymnasialbibliothek” Stralsunds Hinweise auf den schlechten Zusatnd des Bücherbestands gegeben hätte. Der verlinkte Artikel “Bücherschätze im Bürgermeister-Büro” aus der Ostsee-Zeitung ist leider online nicht (mehr) zugänglich.
In der Folge hat Klaus Graf Kontakt mit der Stadt Stralsund aufgenommen und folgende Antwort des Pressesprechers erhalten:
Bestätigen können wir Ihnen deshalb, dass ein Antiquar die bisher im Stadtarchiv Stralsund befindliche Gymnasialbibliothek angekauft hat. Darüber hinaus können wir jedoch keine weiteren Informationen geben, da es sich hierbei um schutzwürdige Interessen handelt. Deshalb wurde dem Verkauf durch ein Gremium der Bürgerschaft im nichtöffentlichen Teil der entsprechenden Sitzung zugestimmt.

Als schutzwürdig werden hier die Interessen der am Ausverkauf Beteiligten benannt, und nicht etwa das Interesse der Allgemeinheit an Kulturgut. Eric W. Steinhauer dazu, ebenfalls in einem Archivalia-Kommentar:
Ob die Unveräußerlichkeit von Archivgut in Archivgesetz auch für kommunale Archive in MV gilt, ist nach dem Gesetzeswortlaut eher fraglich. Darauf kommt es aber nicht an, weil sich aus der Satzung des Archivs eindeutig ein Veräußerungsverbot ergibt. Der Rat hätte vorher die Satzung ändern müssen, was in einer ÖFFENTLICHEN Ratssitzung zu beraten wäre. Allein das ist schon eine relevante Hürde. Ich stimme Herrn Graf im Ergebnis zu, dass der Verkauf der Bibliothek rechtswidrig war und damit ein Fall für die Kommunalaufsicht ist.
Harald Müller sekundiert (laut Archivalia) in Inetbib, dort konnte ich die Mail jedoch nicht finden:
Ich teile die rechtliche Einschätzung von Herrn Steinhauer: hier ist § 134 BGB anwendbar.
Der genannte Paragraph ist schlicht betitelt mit “Gesetzliches Verbot” und lautet ebenso schlicht:Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
In Inetbib wird der Vorgang in diesem Thread diskutiert. Die Blogpostings zu diesem Fall kann man recht gut über Plan3t.info recherchieren.
Ach ja: Stralsunds Bürgermeister, Alexander Badrow von der CDU, schreibt auf seiner Homepage:
Stralsund hat ein außergewöhnlich breites Kulturangebot. Dies gilt es zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Es ist Badrow sehr wichtig, von den Nöten seiner Mitbürger zu erfahren: Stralsund kann nur vorankommen, wenn Ihre Meinung gehört wird. Deshalb können Sie sich hier direkt an Dr. Alexander Badrow wenden.
Hier geht’s zu Herrn Badrow. Dass Stralsund sich zwar überall “Hansestadt” nennt, nun aber eine Bibliothek aus eben dieser Zeit verscherbelt, passt schließlich nicht so gut zusammen.
2 Gedanken zu „Ausverkauf der Stralsunder Gymnasialbibliothek“
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