Fragment einer Landkarte von Herman van Borculo gefunden

[Martin] Scheuplein ist Chef der Kartensammlung an der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (ULB) in Halle. Und neulich ist er zusammen mit seinen Mitarbeitern mal die Kostbarkeiten des Hauses durchgegangen, allein 17.500 Blätter aus der Zeit vor 1850 hat man zu verwalten. Von Zeit zu Zeit müssen die Karten durchgezählt und manchmal auch neu geordnet werden. In der Sammelmappe “Palästina” fand sich dabei neben 30 bis 40 anderen Blättern diese ominöse Darstellung. Nicht katalogisiert, nicht beschrieben. Nichts.

Wer mehr erfahren möchte, kann auf Spiegel Online oder in der Pressemitteilung der UB Halle weiterlesen – dort ist auch das Fragment zu sehen.

Spektakulärer Buchraub in London

In einem an den Film Mission Impossible erinnernden Raubzug in Feltham (London) wurden Bücher überwiegend aus dem 15. und 16. Jahrhundert gestohlen. Die Täter kletterten auf das Dach des Gebäudes und ließen sich durch in die Decke gebohrte Löcher etwa 12 m an Seilen herab, um Bewegungsmelder zu umgehen.

According to the Mail on Sunday, one dealer lost £680,000 worth of material. Experts said the most valuable item in the stolen haul was a 1566 copy of Nicolaus Copernicus’s De Revolutionibus Orbium Coelestium, worth about £215,000.

Among the other books stolen were early works by Galileo, Isaac Newton, Leonardo da Vinci and a 1569 edition of Dante’s Divine Comedy.

Es wird von einem Auftragsdiebstahl ausgegangen, da die Bücher auf dem freien Markt nicht verkäuflich seien. Mehr im Guardian.

Novelle des Kulturgutschutzrechts

Die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter sollen verschärft werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7456) vor, mit dem die derzeit drei Gesetze zum Kulturgutschutz zusammengefasst und an EU-Recht angepasst werden sollen. Ziel der Gesetzesnovelle ist es einerseits, die Einfuhr von illegal gehandelten Kulturgütern zu unterbinden und deren Rückgabe an die Herkunftsländer zu vereinfachen. Anderseits soll aber auch die Ausfuhr von “national wertvollem Kulturgut” unterbunden werden.

Weitere Informationen im Entwurf 18/7456 (PDF) und in der dazugehörigen Pressemitteilung.

Digitalisierung und Open Access im SPD-Grundsatzprogramm

Die SPD hat ein “Grundsatzprogramm für die digitale Gesellschaft” (PDF) veröffentlicht. Ab Zeile 726 heißt es:

Urheberrecht weiterentwickeln, Open Access fördern
Die Herausforderungen der Digitalisierung anzunehmen, bedeutet auch, das Urheberrecht zu modernisieren und weiterzuentwickeln. Notwendig sind ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Durch ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht muss der freie Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen im Internet systematisch gefördert und ausgebaut werden, insbesondere wenn Beiträge durch öffentliche Mittel gefördert wurden. Darüber hinaus braucht es eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.

Umfassende Open-Access-Politik ist reichlich schwammig, zumal nirgendwo definiert wird, was darunter verstanden wird. Zur Digitalisierung ist ab Zeile 1222 folgendes zu lesen:

Nachhaltige Digitalisierungsstrategien von Kunst und Kultur stärken
Digitalisierungsstrategien und -konzepte müssen nicht nur die Sicherung und den Erhalt des kulturellen Erbes im digitalen Zeitalter schaffen, sondern auch die Authentizität und Wirkungsmächtigkeit von Kultur und Kunst stärken. Dies gilt nicht nur für Bildwerke wie Fotografie, Malerei und Film, sondern auch für alle weiteren Bereiche wie Museen und Parks, Architektur, Konzerte und Theater, die durch entsprechende digitale Zugangsformen wie virtuelle Rundgänge und digitale Information erfahrbar werden. Das trifft besonders für Archive und Bibliotheken zu, deren Erhalt als moderne, sozial offene Räume der kulturellen Kommunikation die Digitalisierung mit einschließen muss. Wir brauchen eine Stärkung der kulturellen und medialen Bildung, um das Authentische erfahren zu können. Zugleich müssen die Kultur- und Wissenseinrichtungen darin unterstützt werden, die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung auch nutzen zu können.

“Wir brauchen eine Stärkung” ist kein Programm, das ist eine Feststellung. Warum wird hier nicht klarer formuliert? “Angestrebt wird die Digitalisierung aller in öffentlicher Hand befindlicher Werke und ihre bedingungslose Veröffentlichung, sobald sie gemeinfrei sind.” Ja, das kostet viel Geld. Aber nur so wird eine notwendige Grundbedingung für wirkliche “Digitale Bildung” und Teilhabe geschaffen.

[via Heise.de]

Syrische Studenten bauen Trümmerbibliothek auf

Im syrischen Darayya bauen Studenten eine Bibliothek auf. Dazu im Mirror:

Syrians in the rebel-held town of Darayya have faced sniper fire, napalm bombing and indiscriminate killing at the hands of the Assad regime.

But among the destruction, one group of young men managed to create a place of sanctuary – a library.

After residents of the besieged town fled, the students rescued books from their abandoned private libraries. In some cases, the buildings were still burning.

Dazu sammeln sie Bücher aus den Trümmern eingestürzter Häuser. Die Herkunft der Bücher wird verzeichnet, damit die Eigentümer die Bücher zurückbekommen können, wenn sie in die Stadt zurückkehren.

IS zerstört Kulturgut

IS zerstört unwiderbringliches Kulturgut. Auf Tagesschau.de:

IS-Terroristen haben im Irak offenbar Kunstgegenstände von unschätzbarem Wert zerstört. Ein IS-Video zeigt, wie die Extremisten mit Hämmern Statuen zertrümmern. Darunter soll auch eine mehr als 2600 Jahre alte assyrische Türhüterfigur gewesen sein.

Betroffen sind anscheinend ein Museum in Mossul sowie die Ausgrabungsstätte von Ninive. Letztere ist unter anderem als Fundort der Bibliothek des Aššurbanipal bekannt.

 

Drucksache 18/3046: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen (Drucksache 18/3046).

Die Wortbeiträge der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Sigrid Hupach (DIE LINKE), Burkhard Blienert (SPD), Astrid Freudenstein (CDU/CSU) und Metin Hakverdi (SPD) sind dokumentiert. Diskutiert wurde vorwiegend vor dem Hintergrund der Rückführung von NS-Raubgut und dem Schwabinger Kunstfund. Die Debatte fand statt am 6. Februar 2015.

Universität und Bibliotheken in Mossul

Laut Ian Johnson, u.a. Herausgeber der Global Studies in Libraries and Information, wurden an der Universität von Mossul verschiedene Fachbereiche von ISIS geschlossen. Neben (unter anderem) den Archäologen sei auch das Department of Librarianship and Information Studies betroffen. Wie die Situation der Archive, Bibliotheken und Museen in Mossul aussehe, sei nicht bekannt. Die Zeit berichtet dazu:

Der Sitz des syrisch-katholischen Bischofs ging in Flammen auf – die gesamte Einrichtung, Bibliothek und wertvolle Handschriften verbrannten. Am Montag besetzten die Islamisten das bekannte Kloster Sankt Behnam in dem 30 Kilometer entfernten Städtchen Qaraqosh.

Weitere Infos in Ian Johnsons Mail in der Liste IFLA-l.

Siehe auch Archivalia.

Bibliothek und Wissenschaft im Entwurf der Digitalen Agenda

Netzpolitik hat dankenswerterweise einen Entwurf der Digitalen Agenda veröffentlicht. Natürlich sind ein paar Punkte aus hiesiger Blogperspektive von Interesse.

Nach viel Blabla (“digitaler Wandel”, “Zukunftsvision” etc.) soll es im Programmteil dann konkreter werden. Los geht es mit I. DIGITALE INFRASTRUKTUREN, was hier vorwiegend “Zugang zum Netz” bedeutet.

Dann geht es zu II. DIGITALE WIRTSCHAFT. Sichere Big-Data- und Cloud-Anwendungen sollen unterstützt werden. Hoffentlich diesmal etwas sicherer als die Fehlkonstruktion DE-Mail.

Darüber hinaus soll die Digitalisierung wichtiger Zukunftsmärkte unterstützt werden. Da die Kreativ- und Medienwirtschaft genannt ist, gehe ich davon aus, dass uns noch mehr brillante Ideen à la Leistungsschutzrecht bevorstehen. Immerhin:

Die Einführung einer EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung, in der die Geltung des EU-Datenschutzrechts auch für nicht in der EU niedergelassene Internetunternehmen festgeschrieben werden soll (Marktortprinzip), wird mit Nachdruck unterstützt.

Gleich darauf folgt eine Ankündigung zur Anpassung des Urheberrechts an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft:

Wir passen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Urheberrecht an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der betroffenen Interessengruppen an. Dieses Ziel verfolgen wir auch auf europäischer Ebene. Wir werden dazu die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu Zwecken von Wissenschaft, Forschung und Bildung verbessern, die kollektive Rechtewahrmehmung entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen stärken sowie an der Revision des europäischen Urheberrechts aktiv mitwirken.

Weiter unten wird noch einmal erwähnt, dass eine “allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden” soll.

Nun zum Abschnitt III. INNOVATIVER STAAT. Erst:

Unsere Rolle als großer IT-Beschaffer werden wir dazu nutzen, Innovationen und die Umsetzung von Sicherheit in der IT zu fördern.

Open Source und Verschlüsselung? Super! Aber dann:

Wir führen De-Mail flächendeckend ein.

Ja, was denn nun?

IV. DIGITALE GESELLSCHAFT

“Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen ausweiten” klingt gut, “Digitale Medienkompetenz stärken” auch. Ein interessanter Begriff ist in diesem Zusammenhang “safety by default”. Wie soll das realisiert werden? Mit Websperren? Mit bestimmten Tools, die über White- oder Blacklists den Zugang von Kindern und Jugendlichen einschränken sollen? Oder Zugang zu bestimmten Ressourcen nur nach Login und ordentlicher Registrierung, was sehr ernsthafte Konsequenzen für die Anonymität im Netz hätte? Wer sich anmelden muss, ist schließlich noch leichter überwachbar als ohnehin schon.

Na, stöbern wir ein bißchen weiter:

Wir wollen das Internet dazu nutzen, Familien durch innovative Vermittlungsplattformen von familienunterstützenden Dienstleistungen zu unterstützen.

Kann mir das mal jemand übersetzen und/oder mit Inhalt füllen?

Spannend wiederum klingt das Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr Digital”. Nun aber zum Kernpunkt:

V. BILDUNG, FORSCHUNG UND KULTUR

  • Eine neue Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft wird wesentlich zur Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen (wie z.B. Archive, Bibliotheken, Forschungs- und Publikationsdatenbanken) beitragen.
  • Der von Bund und Ländern beschlossene Rat für Informationsinfrastrukturen wird als übergeordnetes Koordinierungs- und Beratungsgremium die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Intormationsinfrastruktur, z.B. durch Empfehlungen, unterstützen.
  • Die Vernetzung von Forschungsdatenbanken und Repositorien sowie virtuelle Forschungsumgebungen fördern wir im Rahmen eines eigenen Programms.

Es wird also Geld geben. Vermutlich lohnt es sich, schon mal Projekte zu entwerfen. Wenn man nur wüsste, welches Ziel die Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft haben soll…

Den nächsten Punkt möchte ich komplett zitieren:

2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern
Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss insbesondere der Wissenschaft verbessern durch

  • eine umfassende Open Access-Strategie, die den Zugang zu Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll;
  • Verbesserungen im Urheberrecht, um die Potenziale der Digitalisierung für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen. Insbesondere soll eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden.

In der Ausgestaltung und der praktischen Umsetzung kann natürlich noch viel schief gehen. Aber sofern hier echtes Open Access – und nicht nur “gratis im Web ansehbar” – gemeint ist, sehe ich das als sehr gute Nachricht an.

Im Abschnitt Kultur und Medien geht es dann um Kulturgüter und Langzeitarchivierung:

  • Wir entwickeln eine übergreifende Strategie mit geeigneten technischen Lösungen und Standards zur langfristigen digitalen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern und schaffen die dafür notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Wir stellen digitalisierte Kulturgüter und deren Metadaten offen und – soweit urheberrechtlich zulässig – möglichst unentgeltlich zur Verfügung.
  • Zur Digitalisierung von Kulturgut und zu seiner langfristigen digitalen Bewahrung entwickeln wir Strategien und Aktionspläne (u.a. zur Kino- und Filmdigitalisierung) und schaffen die notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen für die langfristige digitale Bewahrung.
  • Wir bauen die „Deutsche Digitale Bibliothek” weiter auf und aus.

Der abschließende Bereich IKT in der Entwicklungshilfezusammenarbeit klingt dann wieder nach Wirtschaftsförderung.

Fazit: Einiges wird angedeutet, aber sehr viel bleibt völlig unklar. Dass es eine “Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft” geben soll, ist ja prima, aber von dieser Agenda hätte ich eigentlich erwartet, dass sie zumindest grob skizziert, in welche Richtung es gehen soll. Laut Netzpolitik soll die finale Version am 20. August veröffentlicht werden. Hoffentlich trägt die via Netzpolitik.org hergestellte Öffentlichkeit dazu bei, dass die Verantwortlichen die Schwachstellen beseitigen.