Antrag von Union und SPD zur “Digitalen Bildung”

Die Transferstelle für OER hat einen Bundestagsantrag zur Digitalen Bildung veröffentlicht, der am nächsten Donnerstag in die erste Beratung gehen soll. Der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD heißt “Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden” und ist als Google-Dokument verfügbar. Zwei Fundstellen, Hervorhebungen von mir:

die Entwicklung bundeseinheitlicher Mindeststandards zur digitalen Informations- und Medienkompetenz für die unterschiedlichen Altersstufen der Lernenden sowie regelmäßige Überprüfung dieser in einer Ländervergleichsstudie, um im Rahmen dieser auch eine internationale Vergleichbarkeit herzustellen.

der Arbeit an einem bildungs- und forschungsfreundlichen Urheberrecht als Grundlage der digitalen Lehrmittelfreiheit sowie damit verbunden der Einführung einer einheitlichen Bildungs- und Wissenschaftsschranke.

Bibliothek und Wissenschaft im Entwurf der Digitalen Agenda

Netzpolitik hat dankenswerterweise einen Entwurf der Digitalen Agenda veröffentlicht. Natürlich sind ein paar Punkte aus hiesiger Blogperspektive von Interesse.

Nach viel Blabla (“digitaler Wandel”, “Zukunftsvision” etc.) soll es im Programmteil dann konkreter werden. Los geht es mit I. DIGITALE INFRASTRUKTUREN, was hier vorwiegend “Zugang zum Netz” bedeutet.

Dann geht es zu II. DIGITALE WIRTSCHAFT. Sichere Big-Data- und Cloud-Anwendungen sollen unterstützt werden. Hoffentlich diesmal etwas sicherer als die Fehlkonstruktion DE-Mail.

Darüber hinaus soll die Digitalisierung wichtiger Zukunftsmärkte unterstützt werden. Da die Kreativ- und Medienwirtschaft genannt ist, gehe ich davon aus, dass uns noch mehr brillante Ideen à la Leistungsschutzrecht bevorstehen. Immerhin:

Die Einführung einer EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung, in der die Geltung des EU-Datenschutzrechts auch für nicht in der EU niedergelassene Internetunternehmen festgeschrieben werden soll (Marktortprinzip), wird mit Nachdruck unterstützt.

Gleich darauf folgt eine Ankündigung zur Anpassung des Urheberrechts an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft:

Wir passen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Urheberrecht an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der betroffenen Interessengruppen an. Dieses Ziel verfolgen wir auch auf europäischer Ebene. Wir werden dazu die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu Zwecken von Wissenschaft, Forschung und Bildung verbessern, die kollektive Rechtewahrmehmung entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen stärken sowie an der Revision des europäischen Urheberrechts aktiv mitwirken.

Weiter unten wird noch einmal erwähnt, dass eine “allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden” soll.

Nun zum Abschnitt III. INNOVATIVER STAAT. Erst:

Unsere Rolle als großer IT-Beschaffer werden wir dazu nutzen, Innovationen und die Umsetzung von Sicherheit in der IT zu fördern.

Open Source und Verschlüsselung? Super! Aber dann:

Wir führen De-Mail flächendeckend ein.

Ja, was denn nun?

IV. DIGITALE GESELLSCHAFT

“Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen ausweiten” klingt gut, “Digitale Medienkompetenz stärken” auch. Ein interessanter Begriff ist in diesem Zusammenhang “safety by default”. Wie soll das realisiert werden? Mit Websperren? Mit bestimmten Tools, die über White- oder Blacklists den Zugang von Kindern und Jugendlichen einschränken sollen? Oder Zugang zu bestimmten Ressourcen nur nach Login und ordentlicher Registrierung, was sehr ernsthafte Konsequenzen für die Anonymität im Netz hätte? Wer sich anmelden muss, ist schließlich noch leichter überwachbar als ohnehin schon.

Na, stöbern wir ein bißchen weiter:

Wir wollen das Internet dazu nutzen, Familien durch innovative Vermittlungsplattformen von familienunterstützenden Dienstleistungen zu unterstützen.

Kann mir das mal jemand übersetzen und/oder mit Inhalt füllen?

Spannend wiederum klingt das Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr Digital”. Nun aber zum Kernpunkt:

V. BILDUNG, FORSCHUNG UND KULTUR

  • Eine neue Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft wird wesentlich zur Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen (wie z.B. Archive, Bibliotheken, Forschungs- und Publikationsdatenbanken) beitragen.
  • Der von Bund und Ländern beschlossene Rat für Informationsinfrastrukturen wird als übergeordnetes Koordinierungs- und Beratungsgremium die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Intormationsinfrastruktur, z.B. durch Empfehlungen, unterstützen.
  • Die Vernetzung von Forschungsdatenbanken und Repositorien sowie virtuelle Forschungsumgebungen fördern wir im Rahmen eines eigenen Programms.

Es wird also Geld geben. Vermutlich lohnt es sich, schon mal Projekte zu entwerfen. Wenn man nur wüsste, welches Ziel die Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft haben soll…

Den nächsten Punkt möchte ich komplett zitieren:

2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern
Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss insbesondere der Wissenschaft verbessern durch

  • eine umfassende Open Access-Strategie, die den Zugang zu Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll;
  • Verbesserungen im Urheberrecht, um die Potenziale der Digitalisierung für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen. Insbesondere soll eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden.

In der Ausgestaltung und der praktischen Umsetzung kann natürlich noch viel schief gehen. Aber sofern hier echtes Open Access – und nicht nur “gratis im Web ansehbar” – gemeint ist, sehe ich das als sehr gute Nachricht an.

Im Abschnitt Kultur und Medien geht es dann um Kulturgüter und Langzeitarchivierung:

  • Wir entwickeln eine übergreifende Strategie mit geeigneten technischen Lösungen und Standards zur langfristigen digitalen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern und schaffen die dafür notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Wir stellen digitalisierte Kulturgüter und deren Metadaten offen und – soweit urheberrechtlich zulässig – möglichst unentgeltlich zur Verfügung.
  • Zur Digitalisierung von Kulturgut und zu seiner langfristigen digitalen Bewahrung entwickeln wir Strategien und Aktionspläne (u.a. zur Kino- und Filmdigitalisierung) und schaffen die notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen für die langfristige digitale Bewahrung.
  • Wir bauen die „Deutsche Digitale Bibliothek” weiter auf und aus.

Der abschließende Bereich IKT in der Entwicklungshilfezusammenarbeit klingt dann wieder nach Wirtschaftsförderung.

Fazit: Einiges wird angedeutet, aber sehr viel bleibt völlig unklar. Dass es eine “Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft” geben soll, ist ja prima, aber von dieser Agenda hätte ich eigentlich erwartet, dass sie zumindest grob skizziert, in welche Richtung es gehen soll. Laut Netzpolitik soll die finale Version am 20. August veröffentlicht werden. Hoffentlich trägt die via Netzpolitik.org hergestellte Öffentlichkeit dazu bei, dass die Verantwortlichen die Schwachstellen beseitigen.

Alte Smartphones für die Bibliothek?

Katrin Siebler schlägt vor, ausrangierten Privatsmartphones eine zweite Karriere im Bibliothekswesen zu ermöglichen:

CC-BY-SA: MikroLogika

Wir schaffen uns ein Trainingssmartphone an! Und das muss noch nicht einmal viel kosten; denn spätestens nach drei Jahren bekommt man als Smartphonebesitzer mit Flatrate die Möglichkeit, sein “altes” Smartphone gegen ein Neues zu tauschen. Und was passiert dann mit dem alten? In den meisten Fällen liegt es unbeachtet und vernachlässigt in der Schublade.
Geben wir ihm doch eine zweite Chance als Trainingssmartphone in der Bibliothek!
Denn Apps laden und benutzen kann man auch ohne Telefonflatrate über das universitäre WLAN.

Auch wenn es prinzipiell nicht zur Gewohnheit werden darf, bei eigentlich notwendigen Anschaffungen auf private Spenden zu hoffen, ist dies eine gute Idee, den Lebenszyklus von Altgeräten zu verlängern und gleichzeitig den Kompetenzerwerb in der Bibliothek zu erleichtern.

Wozu man Shortlinks nicht benutzen sollte!

Es wurde schon wiederholt erwähnt, nun aus aktuellem Anlass [1] Der aktuelle Anlass besteht aus Links aus etwa zwei Jahre alten Tweets, deren Ziel mir nur durch weitere Recherchen zugänglich war. noch einmal ganz explizit: Wozu man Shortlinks nicht benutzen sollte!

Shortlinks sind praktisch, wenn man sie in Medien nutzt, in denen man auf jedes Zeichen angewiesen ist. Prominentestes Beispiel ist natürlich Twitter. Dort hat man 140 Zeichen. Wenn man dort auf http://www.llanfairpwllgwyngyllgogerychwyrndrobwllllantysiliogogogoch.co.uk/ verweisen möchte, bleibt nicht mehr viel Platz, um die Qualität des dortigen Aufenthalts zu erläutern. Alles kein Problem, ab in den URL-Shortener.

Auch wenn man es sich nicht vorzustellen vermag: Sogar Webdienste sind vergänglich! Möchte man also in einem Blog, in einer Mailingliste, einem Forum oder in einem anderen Medium auf eine Webseite hinweisen, sollte man sich bei der Verwendung eines URL-Shorteners darüber klar sein, dass man seine Informationen auf wacklige Füße stellt.

Die Risiken sind längst bekannt, dennoch werden weiterhin Shortlinks auch an Stellen verwendet, wo sie einfach nichts zu suchen haben. Dass der längst eingestellte Dienst tr.im weiterhin von Spambots bei Twitter benutzt wird, ist irrelevant. Dass solche Dienste auch in Mailinglisten und Blogs (auch von “Information Professionals”, die es eigentlich besser wissen sollten) genutzt werden, ist äußerst nervig.

Wirklich bescheuert (und mir fällt wirklich kein schmeichelhafteres Wort dafür ein) ist jedoch die Verwendung von URL-Shortenern in Büchern und Zeitschriften. Beispiele gefällig?

Gab’s das schon einmal, dass das Literaturverzeichnis eines Buches durch den Aufkauf eines Start-Ups komplett wertlos werden kann?

Ein paar Links zu URL-Shortenern:
Techcrunch: URL Shorteners Slow Down The Web – Especially Facebook’s FB.me
Hilary Mason: A Data-driven Look at the Realtime Web
David Weiss: The Security Implications of URL Shortening Services
Alexander Neumann, Johannes Barnickel, Ulrike Meyer: Security and Privacy Implications of URL Shortening Services

Zum Datenschutz-Aspekt aus dem Paper von Neumann, Barnickel und Meyer, S. 5:

A shortening service can extract much data from the request for shortened URLs. This data includes the requested URL, time of request, requesting browser version, HTTP referrer, and the IP address of the user’s machine. The latter allows for discovering different Internet connections of a user and often also the user’s physical location using a Geo IP database.

In addition, like other web servers, many shortening services set a unique cookie in the user’s browser. The browser then transmit the cookie to the service every time a short URL is requested. While identifying users is not necessary for the shortening service to function, setting a unique cookie enables the service to track the user without much effort. When the validity period of the unique cookie is long enough, the service can over time build a history of accessed URLs and mine interesting data.

Medienkompetenz beinhaltet nicht nur die Fähigkeit, Dienste nutzen zu können. Sondern auch das Wissen darüber, wann man dieselben Dienste nicht nutzen sollte.

References

References
1 Der aktuelle Anlass besteht aus Links aus etwa zwei Jahre alten Tweets, deren Ziel mir nur durch weitere Recherchen zugänglich war.

Themen der Enquête-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"

Netzpolitik.org macht auf die angekündigte Enquête-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” aufmerksam. Mitglieder werden je 13 Sachverständige und 13 Mitglieder des Bundestages sein:

  • 5x CDU
  • 3x SPD
  • 2x FDP
  • 2x Linke
  • 1x Grüne

Es sind verschiedene Themen angekündigt. Eine Auswahl:

  • Stärkung des Bewusstseins für den Wert geistigen Eigentums
  • Maßnahmen zur digitalen Sicherung des kulturellen Erbes und seiner Nutzung
  • Förderung der Medienkompetenz, Medienerziehung in Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung
  • Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Wissenschaft
  • Strategien zur Überwindung der digitalen Spaltung (Digital Divide)
  • Initiativen zum freien Zugang zu den Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung (Open Access)
  • Weiterentwicklung und Definition offener Standards und Normen
  • Weiterentwicklung der staatlichen Dienstleistungen (eGovernment)
  • Strategien für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen (Open Data)

Auswahl und Hervorhebungen von mir, die komplette Liste entnehme man bitte dem Netzpolitik-Posting.