Vorratsdatenspeicherung wie Erfassung aller gelesenen Seiten in der Bibliothek

Liebe KollegInnen aus dem Bibliothekswesen, Jan Korte (Die Linke) hat heute im Bundestag einen Vergleich geliefert, der uns allen sehr plastisch machen sollte, warum die Vorratsdatenspeicherung (VDS), die die große Koalition aus CDU und SPD gerade durchpeitschen möchte, rundheraus abzulehnen ist:

VDS bleibt VDS, bleibt VDS, daher lehne man sie ab. Gehe um Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens fast aller Bürger der BRD. Man muss nur 30 Jahre zurückblicken, um zu versinnbildlichen. Bibliothek-Mitarbeiter hätte jede Seite mitgeschrieben, die man gelesen hätte. Das sei mit demokratischer Rechtsstaat nicht vereinbar. Es gebe keinen nachweislichen Nutzen. BMJV könne keine Fälle benennen. „Das schleichende Gift der Überwachung„ führe zu Anpassung des Kommunikationsverhaltens. Er will auf SPD eingehen, CDU/CSU wären verloren.

Protokoll von Netzpolitik, Hervorhebung von mir, Umkehrung der Unschuldsvermutung und Totalüberwachung von der großen Koalition.

CSU, CDU und SPD beschließen anlasslose Massenüberwachung

Anderswo wurde schon alles gesagt. Die Argumente sind längst mehrfach ausgetauscht, es ist ja nicht einmal das erste Mal unter Angela Merkel, dass die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde.

Die Wut über Heiko Maas, dem offenbar Loyalität zu Sigmar Gabriel wichtiger ist als seine Überzeugung und der Schutz der Grundrechte, ist natürlich berechtigt. Gewollt haben das Gesetz vorwiegend die Unionsparteien. Unterstützt hat die SPD.

Also, liebe Mitglieder der GroKo-Parteien, könnt Ihr da innerparteilich nicht etwas machen? Oder austreten?

Antrag von Union und SPD zur “Digitalen Bildung”

Die Transferstelle für OER hat einen Bundestagsantrag zur Digitalen Bildung veröffentlicht, der am nächsten Donnerstag in die erste Beratung gehen soll. Der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD heißt “Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden” und ist als Google-Dokument verfügbar. Zwei Fundstellen, Hervorhebungen von mir:

die Entwicklung bundeseinheitlicher Mindeststandards zur digitalen Informations- und Medienkompetenz für die unterschiedlichen Altersstufen der Lernenden sowie regelmäßige Überprüfung dieser in einer Ländervergleichsstudie, um im Rahmen dieser auch eine internationale Vergleichbarkeit herzustellen.

der Arbeit an einem bildungs- und forschungsfreundlichen Urheberrecht als Grundlage der digitalen Lehrmittelfreiheit sowie damit verbunden der Einführung einer einheitlichen Bildungs- und Wissenschaftsschranke.

Open Access im Entwurf des Koalitionsvertrags CDU/CSU/SPD

Malte Spitz auf Grün Digital:

Heute wird in zahlreichen Medien aus dem aktuellen Arbeitsstand für den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zitiert. Stand des Dokuments ist laut Deckblatt Sonntag, 24. November 20.00 Uhr. Ich werde erstmal keine Bewertung vornehmen, sondern warte damit auf die finale Fassung. Zahlreiche Punkte sind noch strittig, stehen unter Finanzierungsvorbehalt oder werden ggf. auch noch gekürzt. Um sich selber einen Eindruck zu verschaffen, verlinke ich aber den aktuellen Arbeitsstand als PDF.

Und hier geht es direkt zum Vertragsentwurf (PDF). Über Open Access ist dort zu lesen (Zeile 763-767):

Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden.

Zeile 6037-6045:

Wir werden eine Reform des Urheberrechts auf den Weg bringen mit dem Ziel, den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen.

Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.
Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert

Es bleibt abzuwarten, was in der finalen Fassung steht und was davon dann letztendlich auch umgesetzt wird. Aber eine Open-Access-Strategie, die den effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und Daten verbessert, ist ja schon mal nicht schlecht. Entscheidend wäre hier der Grad der Verbesserung. Die Formulierung klingt sehr zaghaft und sehr nach Verlagslobby. Statt “verbessert” hätte ich mir ein klares “sicherstellt” gewünscht.

Aber ich möchte nicht vorgreifen. Warten wir es ab. Vielleicht bekommen wir in den nächsten ein bis zwei Quartalen tatsächlich eine neue Regierung und erfahren dann mehr.

[via Stefan Niggemeier]

Bundesregierung will 52a retten und Open Access fördern

Plötzlich und für niemanden vorhersehbar läuft §52a des UrhG aus, der die Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung regelt. Nun versucht die stets um den Wissenschaftsstandort besorgte schwarz-gelbe Regierung, den Paragraphen in letzter Minute zu retten. Thomas Hartmann beschreibt auf IUWIS, wie das vor sich gehen soll.

Er weist auch auf die heutige Beratung der Internet-Enquete hin, in der es auch um Open Access ging. Dazu auf Heise.de:

Die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestags hat ihre Empfehlungen zu “Open Access” im Wissenschaftsbereich vorgestellt, mit denen der freie Zugang zu Forschungsergebnissen im Internet verbessert werden soll. Sie rät unter anderem dazu, ein “unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Beiträge zu schaffen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln entstanden sind”. Dies erklärte das Kommissionsmitglied Reinhard Brandl am Mittwoch im Bildungsausschuss des Parlaments.

CDU für Open Access

Bei Netzpolitik heißt es:

Auch die CDU/CSU sieht ein, dass die Wissenschaft erhebliche Probleme mit dem Urheberrecht in Zeiten der Digitalisierung hat. Man plant eine Evaluation und “Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke”. Die CDU/CSU sieht “Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen”, und schlägt eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt vor. Dazu setzt man sich “für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein.”

Auch eine Regelung zu verwaisten Werken soll erfolgen. Weiteres dazu und zu weiteren urheberrechtlichen Positionen der CDU im Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft.

Parteien über freien Zugang zu Gerichtsurteilen

Openjur hat verschiedene Parteien befragt, wie sie sich zur freien Zurverfügungstellung von Gerichtsentscheidungen positionieren.

Grundsätzlich muss für die Übersendung der einzelnen Gerichtsentscheidung eine – entweder durch JVKostO oder die jeweilige Landesnorm festgesetzte – Gebühr bezahlt werden. Grundsätzlich enthält sowohl die JVKostO (§§ 4 Abs. 6 bzw. 7a Abs. 3 JVKostO) als auch die jeweiligen Landesnormen einen Befreiungstatbestand, dass das jeweilige Gericht auf die Erhebung der Gebühren verzichten kann, wenn die Entscheidung zu einem Zweck angefordert wird, der im überwiegend öffentlichen Interesse liegt. Wir sind der Meinung, dass die Tätigkeit von openJur diesen Ausnahmetatbestand erfüllt.

Aus der Antwort von Tobias Miethaner (Landesgeschäftsführer des “AK Juristen” der CSU):

Schließlich leuchtet mir ein, dass ein Gericht nicht Entscheidungen kostenfrei veröffentlichen kann, deren Verbreitung einem kommerziellen Anbieter exklusiv und gegen Entgelt vertraglich überlassen wurde. Insgesamt habe ich vor diesem Hintergrund meine Zweifel, ob das Rechtsstaats- und Demokratiegebot die Gerichte zur kostenlosen Veröffentlichung sämtlicher Entscheidung verpflichtet, wie Sie meinen.

Eine für die CSU wenig überraschende Einstellung. Herr Miethaner glaubt entscheiden zu können, welche Urteile im Sinne des Rechtsstaats- und Demokratiegebots frei verfügbar sein müssen. Oder er glaubt, dass es jemand anders entscheiden kann. Das der Schutz des kommerziellen Anbieters für die CSU Vorrang hat vor profanen Anliegen wissbegieriger Bürger, die die Urteile bezahlt haben und in deren Namen sie gesprochen werden, Bedarf keiner weiteren Erwähnung.

Alle anderen Parteien, die reagiert haben (FDP, Freie Wähler, Piraten, SPD), haben den Sinn des Openjur-Anliegens übrigens positiv beantwortet. Alle Antworten gibt’s bei Openjur.

Freiheitskämpfer Guttenberg

KT zu Guttenberg wurde von Neelie Kroes engagiert als “Berater in der Frage […], wie Internetnutzer, Blogger und Cyberaktivisten in autoritär regierten Ländern auf Dauer unterstützt werden können” (Pressemitteilung). Die Süddeutsche empört sich in die falsche Richtung:

Ausgerechnet der Ex-Minister, der das Internet für seine Texträuberei missbraucht, der von Onlineaktivisten widerlegt und verspottet wurde, soll nun die Freiheitskämpfer im Netz beflügeln.

Die Zeit argumentiert ähnlich.

Ob er das Internet für seinen Betrug nutzte, weiß ich nicht. Er hätte es auf jeden Fall auch offline machen können. Wichtiger ist ein anderer Punkt. Guttenberg ist ausgewiesener Befürworter von Zensurinfrastrukturen.

Mit welcher Glaubwürdigkeit will er nun gegen Infrastrukturen argumentieren, die er selbst schaffen wollte? Dazu Markus Beckedahl:

Ich beschäftige mich intensiv mit diesem Thema und bisher ist mir Karl Theodor zu Guttenberg zu diesem Thema nicht einmal positiv aufgefallen. Wenn er sich bisher zum Thema Internet geäussert hat, ging es wahlweise um einen Ausbau von Überwachungsmaßnahmen oder zur Einführung von Netzsperren. Sowohl Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung als auch Netzsperren werden in repressiven Regimen zur Einschränkung von Meinungsfreiheit genutzt – u.a. exportiert von deutschen Unternehmen, weil das Wirtschaftsministerium keine Exportkontrolle für Überwachungstechnologien einführen will, dessen Minister zu Guttenberg vor nicht allzulanger Zeit war.

PS: Kommt es mir nur so vor, oder hat Guttenberg auch seine Comebackstrategie kopiert? Er macht den Özdemir in Zeitraffer.

  1. Skandal.
  2. Rücktritt.
  3. Arbeit für einen “Think tank” in den USA.
  4. Posten auf EU-Ebene
  5. Rückkehr in die dt. Politik.

Cem Özdemir hat nur vergessen, seine Schuld zu konsequent zu leugnen und der eigenen Partei vor den Kopf zu stoßen. Und er hat sich ein paar Jahre Zeit gelassen. Nicht nur ein paar Wochen.

PPS: In der FTD sind ein paar schöne Tweets zum Thema gesammelt.

FDP verhindert Breitbandsozialismus im ländlichen Raum

Kleiner Rückblick zum Thema “Merkel und die flächendeckende Breitbandversorgung”:

29.6.2005 zum Deutschen Multimedia Kongress Digitale Wirtschaft:

Merkel will sich für eine stärkere Nutzung der Breitbandtechnologie einsetzen und fordert weitere Investitionen. Die CDU-Vorsitzende sieht gerade in ländlichen Gegenden ein hohes Nachrüstpotenzial für das Breitband – vor allem auch vor dem Hintergrund, dass ungefähr die Hälfte der bundesdeutschen Bevölkerung auf dem Land lebt.

20.11.2008 zum IT-Gipfel:

“Ich habe auf europäischer Ebene vorgeschlagen, dass so wie China jetzt das Eisenbahn- und Straßennetz ausbaut, wir jetzt das Breitbandnetz ausbauen sollten”, sagte Merkel am Donnerstag beim dritten nationalen Informationstechnologie-Gipfel in Darmstadt. Zugleich kündigte sie an, allen Bundesbürgern in den kommenden drei bis vier Jahren flächendeckend Zugang zu schnellen Internet-Verbindungen zu ermöglichen.

02.03.2009 (müsste rund um die Cebit gewesen sein):

Merkel sagte, gleiche Bedingungen auf dem Land wie in den Städten seien eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft der ländlichen Räume. “Was früher ein Elektrizitäts-, Wasser- oder Abwasseranschluss war, das wird in Zukunft auch ein Breitbandanschluss gewährleisten.”


08.12.2009 zum IT-Gipfel
:

Die Bundesregierung werde deshalb bis Sommer 2010 Vorschläge machen, wie auch dünn besiedelte Regionen schnellere Anschlüsse bekommen könnten. “Die Zukunft des ländlichen Raums wird davon abhängig sein”, sagte Merkel.

Und jetzt das neue Telekommunikationsgesetz. Dazu schreibt Konstantin Notz von den Grünen:

Eigentlich hatte der Entwurf der Regierung für die sogenannte Intercarrier-Abrechung in § 97, Abs. 4 des TKG eine maximal dreimonatige Speicherfrist vorgesehen. Um diese sinnvolle Beschränkung wurde hinter den Kulissen hart gerungen, auch vor dem Hintergrund, dass sich die CSU für einen Breitband-Universaldienst ausgesprochen hat. Die FDP hat der Nicht-Begrenzung offenbar zugestimmt, weil im Gegenzug der von Grünen, Linken, SPD und Teilen der Union geforderte Breitband-Universaldienst aufgegeben wurde. Die Bürgerinnen und Bürger haben den doppelten Schaden: Weder gibt es schnelles Internet für alle, noch angemessenen Datenschutz.

Merkel macht sich also fünf Jahre für eine flächendeckende Breitbandversorgung im ländlichen Raum stark und eine Partei kurz vor dem Untergang kippt das en passant?

Rösler dazu laut FAZ:

Moderne Kommunikationsnetze seien „das Nervensystem der Informationsgesellschaft“. Um den Breitbandausbau voranzutreiben setze die Regierung aber nicht auf Planwirtschaft. Der Staat gebe nur den Rahmen vor, für die neuen Netze müssten die Unternehmen sorgen. „Deswegen setzen wir auf eine bessere Anreizregulierung“, sagte Rösler.

Gottseidank konnte Rösler, der wackere Verteidiger der freien Welt, Planwirtschaft und quasisozialistische Verhältnisse verhindern! Der Held!

[u.a. via Netzpolitik.org]

Update:
Kommentar in der Zeit, “Gleichberechtigung im Netz fällt aus”. Fällt bei der FDP bei allen “Zumutungen”, die der deutschen Wirtschaft erspart werden sollen, eigentlich nicht auf, dass das Nichtvorhandensein einer flächendeckenden Breitbandversorgung auch eine Zumutung ist? Und zwar unter anderem auch für die deutsche Wirtschaft in eben diesen unterversorgten Gebieten?

Update II:
Spiegel Online: Schwarz-Gelb gibt Breitband für alle auf

Bundesinnenminister fordert Ende der Anonymität im Internet

Der Bundesminister für Angst, Schrecken und Überwachung Hans-Peter Friedrich hat anlässlich der Anschläge in Norwegen ein Ende der Anonymität im Internet gefordert. “Politisch motivierte Täter wie Breivik finden heute vor allem im Internet jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen, sie können sich dort von Blog zu Blog hangeln und bewegen sich nur noch in dieser geistigen Sauce”, sagte Friedrich dem SPIEGEL.

Muss man an den arabischen Frühling erinnern? An verhaftete Blogger?

Und muss man an dieser Stelle wieder an den Code of Ethics (PDF) erinnern, wenn durch das Ende der Anonymität die Schere im Kopf eine Renaissance sondergleichen erleben würde?

Wir setzen uns für die freie Meinungsbildung und für den freien Fluss von Informationen ein sowie für die Existenz von Bibliotheken und Informationseinrichtungen als Garanten des ungehinderten Zugangs zu Informationsressourcen aller Art in unserer demokratischen Gesellschaft. Eine Zensur von Inhalten lehnen wir ab.

Wir können uns alle sicher sein, dass die bibliothekarischen Berufsverbände mit großer Vehemenz gegen den freiheitsfeindlichen Unsinn Friedrichs anwettern werden. Oder etwa nicht?