Bei Netzpolitik heißt es:
Auch die CDU/CSU sieht ein, dass die Wissenschaft erhebliche Probleme mit dem Urheberrecht in Zeiten der Digitalisierung hat. Man plant eine Evaluation und “Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke”. Die CDU/CSU sieht “Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen”, und schlägt eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt vor. Dazu setzt man sich “für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein.”
Auch eine Regelung zu verwaisten Werken soll erfolgen. Weiteres dazu und zu weiteren urheberrechtlichen Positionen der CDU im Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft.
Ein Gedanke zu „CDU für Open Access“
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