Rassentrennung in der Bibliothek (60er)

“Das ist nun einmal der Stand der Dinge”, bekommt die Afroamerikanerin Dorothy Vaughan in der Bibliothek zu hören, als sie in der Sektion für Weiße nach einem Buch sucht, das es in der für sie vorgesehenen nicht gibt. Wegen der Übertretung der Rassengrenze wird sie aus der Stadtbibliothek geschmissen. Das Buch über Fortran hat sie aber heimlich eingesteckt, immerhin habe auch sie es mit ihren Steuern bezahlt, erklärt sie ihren Söhnen. Damit kann sie sich daran machen, ihren Teil zur Raumfahrtgeschichte beizutragen.

Kontext auf Heise.de.

Was zahlen niederländische Universitäten an wissenschaftliche Verlage?

Christian Gutknecht arbeitet seit einiger Zeit mit großer Beharrlichkeit an der Offenlegung der Zahlungen von wissenschaftlichen Einrichtungen in der Schweiz an wissenschaftliche Verlage, wie zum Beispiel von der Universität Zürich. In den Niederlanden versuchen nun der Student Amos Keestra und der sich im Ruhestand befindliche Bibliothekar Leo Waaijers (u.a. Quality Open Access Market) über eine Art Informationsfreiheitsanfrage (“wob-verzoek“) in Erfahrung zu bringen, was die Einrichtungen an die Verlage bezahlen.

Ich hoffe, diese Informationen aus einem Volkskrant-Artikel sind korrekt wiedergegeben. Über Korrekturen und wichtige fehlende Informationen in den Kommentaren würde ich mich sehr freuen.

[via jeroenbosman]

#mehrinternet: Petition gegen Störerhaftung ist relevant für Bibliotheken, Museen & Co

Über 60.000 Personen haben die von Christian Heise gestartete Petition zur Abschaffung der Störerhaftung schon gezeichnet.

Auch Bibliotheken oder Museen könnten ohne Störerhaftung ihre WLANs deutlich einfacher und ohne Angst vor Klagen ihren Nutzern und Besuchern öffnen und somit erhöhte Interaktionsmöglichkeiten mit den dortigen Beständen bieten. Wer daran interessiert ist, Menschen Zugang zu verschaffen, sollte diese Petition zeichnen. Und vielleicht einfach mal beim örtlichen Unions-Abgeordneten anrufen, denn die Union (CDU und CSU) ist der maßgebliche Störenfried, wenn es um freien Zugang zum Web geht. Auf Abgeordnetenwatch kann man durch Eingabe der Postleitzahl schnell feststellen, von wem man im Bundestag vertreten wird. Eine Suchmaschinenabfrage später hat man in der Regel die passende Telefonnummer.

Wissenschaftlicher Dienst über “Archiv- und Urheberrecht”

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags scheint inzwischen auch Gutachten zu veröffentlichen, die noch nicht angefragt wurden. Zumindest ist jetzt schon eine am 16.
Februar 2016 fertiggestellte Arbeit über den Sachstand zu “Archiv- und Urheberrecht” (WD 7 – 3000 – 028/16, PDF) verfügbar, das sich mit dem unterschiedlichen Fristen im Bundesarchivgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz befasst. Eine Kernaussage (S. 8):

Nach dem BArchG beträgt die grundsätzliche Sperrfrist zur Einsichtnahme 30 Jahre. Aufgrund des Inkrafttretens des IFG zum 01.01.2006 ist jedoch eine Einsichtnahme auf entsprechenden Antrag hin möglich. Deswegen wird die Sperrfrist von 30 Jahren dispensiert, soweit zuvor eine Einsichtnahme nach dem IFG möglich war. Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist.

Anlass des Gutachtens war – so steht es auch im Gutachten – die FragDenStaat-Aktion.

Die Survival-Bibliothek “Keepalive”

Der Künstler Aram Bartholl hat nahe Hartböhn (Lüneburger Heide) mit der Installation Keepalive eine überlebensrettende Informationstankstelle in Form eines Findlings aufgebaut.

Erst wenn jemand darunter ein kleines Lagerfeuer entfacht, werden ein thermoelektrischer Generator und ein WLAN-Router im Inneren aktiviert und man erhält per Smartphone oder Laptop Zugriff auf eine elektronische Bibliothek mit Überlebensratgebern aller Art, zu der man eigene Daten und Texte hinzufügen kann.

Die Eröffnung findet am 30. August 2015 statt.

Technisch beruht Keepalive übrigens auf der Librarybox, wie auf der Leuphana-Projektseite zu lesen ist.

[Vielen Dank an Frank!]

Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bald zugänglich?

Arbeitet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages für uns alle? Ist die aus Steuergeld finanzierte Arbeit transparent? Oder bleibt der Dienst eine geschlossene Abteilung, nur nutzbar für die Abgeordneten des Bundestages? Darüber entscheidet morgen Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht in Leipzig.

Das schrieb gestern das Correctiv. Heute wurde nun entschieden, und zwar im Sinne der Informationsfreiheit:

Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde”, begründet das Gericht die Entscheidung. An dieser rechtlichen Einordnung ändere sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. “Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Und nun möge der Bundestag den logischen nächsten Schritt gehen und sämtliche Gutachten und Analysen des Wissenschaftlichen Dienstes bitte online für alle stellen. Es muss ja nicht sein, dass jetzt jeder Bürger nach jedem Gutachten einzeln fragen muss.

Benötigen wir Alternativen zum DRM-Web?

Fefe weist darauf hin, dass die Motion Picture Association of America (MPAA) dem W3C beigetreten ist. Die MPAA hat eine lange Historie in der Bekämpfung von Privatkopien. Sie hat einst gefordert, dass Videorekorder mit einem Chip versehen werden müssen, der Kopien verhindert.

Cory Doctorov befürchtet, dass wir uns – nicht nur hiermit – “in einen vollen Orwell huxleyen”. Er befürchtet, dass DRM ein integraler Bestandteil von HTML5 wird und somit aller Browser wird.

As near as I can work out, there’s no one poised to do anything about this. Google, Apple and Microsoft have all built proprietary DRM silos that backed the WC3 into accepting standardization work on DRM (and now the W3C have admitted the MPAA as a member – an organization that expressly believes that all technology should be designed for remote, covert control by someone other than its owner, and that it should be illegal to subvert this control).

Bitte das ganze Posting lesen! Kim Dotcom hat schon Pläne zu einem MegaWeb in der Schublade. Encrypted, non-IP based, ultra-fast, with homeless data (constantly shifting). Ob das etwas und was auch immer das wird: Alternativen zu einem DRM-Web zu entwickeln scheint eine dringend gebotene Aufgabe zu sein. Wenn das W3C nicht mehr im Sinne eines freien Netzes agieren sollte, wäre vielleicht auch die Schaffung von Alternativstrukturen sinnvoll.

Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Landtagswahl von DBV und Wikimedia

DBV und BIB haben Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Landtagswahl an die Parteien des aktuellen Landtags ausgegeben. Die Piraten wurden also nicht befragt.

Neben viel Geschwurbel bieten einige Parteien auch ganz konkrete Ansichten. Zum Beispiel zum Urheberrecht. Das ist allerdings nicht Ländersache und von daher eigentlich wenig geeignet für Wahlprüfsteine. Es lohnt sich dennoch, in die Texte hineinzuschauen. Da erfährt man zum Beispiel, dass die FDP die unkomplizierte Verbreitung von Informationen explizit erschweren will (PDF):

Im Hinblick auf das Urheberrecht setzen wir uns seit langem auf nationaler und europäischer Ebene für eine Respektierung des geistigen Eigentums ein, was eine „unkomplizierte“ Verbreitung von Information – vor allem im Netz (Stichwort. Internetpiraterie) – gerade erschweren soll: Eigentum ist Bürgerrecht, das gilt nicht nur für Sachwerte sondern auch für geistige Werte.

Für die FDP ist es offenbar unvorstellbar, dass es auch Immaterialgüter gibt, die ohne Eurozeichen in den Augen verteilt werden.

Weitere konkrete Positionen (in Auswahl):

Wir fordern, dass über Open Access ein freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung gewährt wird. Dies würde unserer Ansicht nach den wissenschaftlichen Austausch, die Transparenz, den Zugriff, die Verarbeitung und die Verwaltung wissenschaftlicher Informationen vereinfachen und beschleunigen.

Das meinen die Grünen (PDF). Und dies lässt sich auf Landesebene konkret umsetzen. Ich bin gespannt. Die Linke (PDF) formuliert etwas unbeholfen in eine ähnliche Richtung. Gemeint ist wohl Green OA für öffentlich finanzierte Publikationen:

Publikationen von (öffentlich finanzierten) Hochschulangestellten, die über einen privaten Verlag vertrieben werden, müssen der eigenen (öffentlich finanzierten) Hochschulbibliothek kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Und die SPD (PDF) will eine flächendeckende kulturelle Grundversorgung mit Bibliotheken, Theater, Kunst- und Musikschulen oder Museen in einem kommunalen Kulturfördergesetz regeln und sichern.

Wikimedia hat kürzlich ebenfalls Wahlprüfsteine und die Antworten darauf veröffentlicht. Die Highlights:

Zu Open Data:

Nach unserer Einschätzung müsse es in jeder denkbaren Regierungskonstellation nach den Wahlen möglich sein, ein Open Data-Portal zu starten, in dem Inhalte abgelegt und unter freien Lizenzen veröffentlicht werden.

Anmerkung: Vor fast drei Jahren schrieb ich zu Open Data in Niedersachsen aus gegebenem Anlass:

Dies ist (wahrscheinlich!) das erste Mal, dass ein Bundesland beabsichtigt, ein Pilotprojekt im Bereich Open Government Data durchzuführen.

Passiert ist dann lange Zeit überhaupt nichts. Niedersachsen hätte Vorreiter sein können, nun hinkt es hinterher. Ich bin skeptisch, dass ohne einen Regierungswechsel diesbezüglich etwas passiert.

Zu freien Lizenzen:

Eine künftige Landesregierung wird aber ebenso in den meisten denkbaren Konstellationen ausgehend von den Antworten auf unsere Frage in der Lage sein, mehr staatliche Werke als bisher durch Verwendung Freier Lizenzen für Dritte nachnutzbar zu machen.

Eine künftige Landesregierung wird abgesehen durch gesetzgeberische Maßnahmen im Land und in Gemeinschaft der Länder den politischen Willen für Freie Lizenzen im Rundfunk artikulieren können, abhängig von den Mehrheitsverhältnissen nach der Wahl.

Zum Informationsfreiheitsgesetz:

Bereits nach den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Landesparlament vor der Wahl hätte es also ein Informationsfreiheitsgesetz geben können. Wir haben große Hoffnungen, dass eine der ersten Handlungen einer künftigen Landesregierung (gleich welcher Konstellation) die Einführung eines Transparenzgesetzes sein wird.

Anmerkung: Das kann ich mir nicht vorstellen, solange Schünemann im Amt ist. Er hat sich schon vielfach explizit gegen ein IFG geäußert. Zum Beispiel in dieser Pressemitteilung von 2004: [1]Welchen Sinn haben Informationsansprüche, die ohne Angabe eines Verwendungszwecks, ohne rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden ? fragt er noch. Wer Schünemanns Positionen … Continue reading

Es gibt keinen Bedarf für ein solches Gesetz. Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten. Es ist daher kein Zufall, dass die meisten Bundesländer und der Bund kein Informationszugangsgesetz haben.

Und als Herrscher über die Stammtische genießt er Narrenfreiheit in der Landesregierung.

Zu OER:

Eine künftige Landesregierung wird entweder selbst entsprechende OER-Initiativen starten können oder ihre Kräfte mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bündeln können.

Zur Freigabe von Luftbildern:

Eine künftige Landesregierung wird keine Probleme bekommen, im Parlament Zustimmung zur Freigabe der landeseigenen Luftbilder und Orthofotos zu erhalten.

References

References
1 Welchen Sinn haben Informationsansprüche, die ohne Angabe eines Verwendungszwecks, ohne rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden ? fragt er noch. Wer Schünemanns Positionen zur Vorratsdatenspeicherung kennt, kann sich da nur auf die Schenkel klopfen.

Bezahlschranken sind eine Motivationsbremse

In einigermaßen regelmäßigen Abständen werden Beiträge aus der Libworld-Reihe in Journals oder Büchern zitiert. Ich erfahre davon meistens über Alerts, z.B. bei Google Scholar. Was ich selten erfahre ist der eigentliche Inhalt der Publikation über den Abstract hinaus. Fast immer handelt es sich um Closed-Access-Publikationen. Natürlich ließe sich an die Artikel gelangen. Die Möglichkeiten sind zahlreich. Ich könnte die meist geforderten 25 – 39 US$ zahlen, [1] Haha. Hat das überhaupt schon mal jemand gemacht? Oder ist das eher ein symbolischer Preis? ich könnte die Fernleihe bemühen, ich könnte nach eventuellen Embargo-Zeiten nach OA-Versionen suchen. Und noch vieles mehr.

Will ich das? Ich will ja nur schnell nachsehen, in welchem Kontext die Libworld-Publikation (aktuell der Finnland-Artikel von Reetta Saine, der anscheinend in diesem Artikel zitiert wurde) erwähnt wird. Dafür so ein Aufwand? [2] Besonders unverständlich ist das bei Publikationen der IFLA, die sich oft an ein Publikum aus Schwellen- und Entwicklungsländern richten.

Zusammenfassung: Bezahlschranken sind Zugangsschranken sind Entdeckungsverhinderer sind innovations- und wissenschaftsfeindlich.

References

References
1 Haha. Hat das überhaupt schon mal jemand gemacht? Oder ist das eher ein symbolischer Preis?
2 Besonders unverständlich ist das bei Publikationen der IFLA, die sich oft an ein Publikum aus Schwellen- und Entwicklungsländern richten.