Arbeitet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages für uns alle? Ist die aus Steuergeld finanzierte Arbeit transparent? Oder bleibt der Dienst eine geschlossene Abteilung, nur nutzbar für die Abgeordneten des Bundestages? Darüber entscheidet morgen Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht in Leipzig.
Das schrieb gestern das Correctiv. Heute wurde nun entschieden, und zwar im Sinne der Informationsfreiheit:
Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde”, begründet das Gericht die Entscheidung. An dieser rechtlichen Einordnung ändere sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. “Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Und nun möge der Bundestag den logischen nächsten Schritt gehen und sämtliche Gutachten und Analysen des Wissenschaftlichen Dienstes bitte online für alle stellen. Es muss ja nicht sein, dass jetzt jeder Bürger nach jedem Gutachten einzeln fragen muss.