Roboter für Bestandsrevision

In einem Kommentar zu Birgit Fingerles Posting Roboter: Unsere neuen Kollegen? weist Frank Waldschmidt-Dietz auf einen Artikel im Library Journal hin. In diesem wird AuRoSS vorgestellt. Dabei handelt es sich um einen Roboter, der Bibliotheksregale scannt und nach verstellten Büchern sucht. Daraus wird ein Report generiert, den menschliche Kollegen zwecks Bestandsrevision dann abarbeiten können.

Viel mehr Infos (zur Technik) gibt’s für zahlende IEEE-Kunden und -Mitglieder:

Renjun Li, Zhiyong Huang, E. Kurniawan und Chin Keong Ho: AuRoSS: An Autonomous Robotic Shelf Scanning system. In: 2015 IEEE/RSJ International Conference on Intelligent Robots and Systems (IROS), S. 6100-6105. DOI: 10.1109/IROS.2015.7354246

Natürlich bleiben Guttenberg & Co im Regal

Im Tagesspiegel schreibt Amory Burchard über den Umgang von Bibliotheken mit plagiierten Dissertationen. Im Artikel “Guttenberg & Co. bleiben im Regal” beschreibt sie die großen Mühen der Universitäten, die betrügerischen Promotionen aufzuspüren. Dann:

Doch bis in die Bibliotheken reicht die Selbstreinigung der Wissenschaft nicht. Während die betroffenen Wissenschaftsverlage beanstandete Titel umgehend aus dem Programm nehmen, bleiben die plagiierten Werke in den Regalen. Sie werden nicht einmal durchgehend und transparent als Plagiate gekennzeichnet, wie Andreas Degkwitz, Direktor der Universitätsbibliothek der HU, auf Anfrage eingesteht. Im Fall Guttenberg wird nur gewarnt, wer die Dissertation über den Online-Katalog sucht. Als Anmerkung steht dort in zwei klein gedruckten Zeilen: „Entzug des Doktorgrades am 23. Februar 2011 durch die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth.“

Beschrieben wird weiterhin, dass es DBV-Position sei, beanstandete Bücher nicht aus dem Verkehr zu ziehen, […] auch […] wenn Autoren dies selber wünschen.

Natürlich! Burchard suggeriert, ein Bibliothekswesen sei wünschenswert, das erhebliche Eingriffe in die Schreibung der Wissenschaftsgeschichte vornimmt. Wenn die Dissertation Guttenbergs wissenschaftlich nicht mehr wahrgenommen wird, ist es jedoch selbstverständlich nicht Aufgabe der Bibliotheken, dies zu gewährleisten. Die Zeiten, in denen BibliothekarInnen bestimmen, was ihren Nutzern zuträglich ist, sind hoffentlich weitgehend vorbei.

Würden wir Bibliothekswesen versuchen, Werke, die nicht nach wissenschaftlichen Standards entstanden sind, aus dem Bestand zu entfernen, hätte dies mindestens zwei fatale Konsequenzen.

Zuerst würden wir, wie oben beschrieben, die Wissenschaftsgeschichte (und in vielen aktuellen Fällen auch die Erforschung der politischen Geschichte) erschweren oder sogar unmöglich machen. Darüber hinaus würden wir suggerieren, dass alle in Bibliotheken verfügbar gemachten Werke nach allen Regeln der Wissenschaft korrekt sind. Können wir das gewährleisten? Ein lachhafter Gedanke.

Diebesnester in Bibliotheken

Zwar gibt es mangels Statistiken keine repräsentativen Zahlen über den Bücherschwund in Lesesälen. Aber faktisch gibt es ihn, viele Bibliothekare beklagen sich über Studierende, die Exemplare klauen oder verstecken. Die Täter sortieren die Fachliteratur absichtlich in die falschen Regale – auf diese Weise verschwinden laut deutschem Bibliotheksverband die meisten Bände. Sie tauchen ab in eine Art Paralleluniversum der nicht auffindbaren Bücher.

Mehr im UniSpiegel.

Besten Dank an Nina für den Hinweis!

Augmented-Reality-App für bibliothekarische Bestandspflege

Anwendungen von QR-Codes in Bibliotheken werden zur Zeit mal wieder heftig diskutiert. Meist geht es dabei darum, Dienste oder Informationen für Bibliotheksnutzer bereitzustellen. Doch auch für Bibliotheksmitarbeiterinnen können QR-Codes sehr nützlich sein. Golem weist auf Shelvar hin. Dabei handelt es sich um eine Android-App, mit der verstellte Bücher im Bestand ausfindig gemacht werden können.

Einen längeren Artikel über Shelvar gibt’s im Chronicle of Higher Education.

Guttenberg darf bleiben

Guttenberg selbst wurde nach massivem öffentlichen Druck aus dem Dienst entfernt. Das von ihm zusammengeklaubte und -geraubte Werk kann jedoch in Bibliotheksregalen stehen bleiben. Jedenfalls kommt Eric Steinhauer zu folgendem Fazit:

Was folgt daraus für die Praxis? Die geschädigten Urheber müssen den Anspruch aus § 98 UrhG gegen jede einzelne Bibliothek geltend machen. Vorher besteht grundsätzlich keine Handlungspflicht. Im Interesse der Bestandsschonung sollte Guttenbergs Arbeit gleichwohl rarifiziert bzw. auf eine Präsenznutzung beschränkt werden. In jedem Fall aber ist von einer Aussonderung der Arbeit abzusehen.

Für zukünftige forschende Generationen muss der Zugang zu der Arbeit auf jeden Fall erhalten bleiben. Schließlich haben nicht viele Dissertationen eine so große Wirkung erzielen können. Guttenberg darf also bleiben. Nicht im Amt, aber im Bibliotheksregal.

"Edlen Büchern Pate stehen"

Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg braucht Unterstützung bei der Plege ihrer Altbestände. Zu diesem Zweck wird am kommenden Mittwoch, 28.11.2007, die Aktion “Edlen Büchern Pate stehen” gestartet. Begleitet von musikalischem und kulinarischem Rahmenprogramm werden Buchpatenschaften versteigert.

Mehr Informationen und den Link zu den ersten Buchpatenkindern gibt es im Stabi-Weblog.