Neuer Denkmalatlas Niedersachsen mit freien Lizenzen

Der Denkmalatlas Niedersachsen ist ein Informationssystem für Informationen und Bilder zu und von Denkmälern in Niedersachsen. Der Atlas wurde am 22. Januar 2020 freigeschaltet.

Erfreulich ist, dass freie Lizenzen gewählt wurden sowohl für die Bilder (CC BY-SA 3.0) als auch für die Metadaten (CC0).

Sakristei und Bibliothek Kloster St.Blasien
Sakristei und Bibliothek Kloster St. Blasien, Lizenz: CC BY-SA 3.0 vom Niedersächsischen Amt für Denkmalpflege

Damit löst die niedersächsische Regierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, das ich hier im Blog mit den Worten

Der digitale Atlas wird hoffentlich ein “offenes Projekt”.

kommentierte. Die Vorgeschichte Niedersachsens in Sachen Offenheit ist nicht gerade ruhmreich, daher kann man das hier getrost als erfreuliche Überraschung und hoffentlich als Zeichen für einen generellen Kurswechsel notieren.

Zur Erinnerung ein paar Links auf verwandte Beiträge aus der Vergangenheit.

Taguette: Open-Source-Software für qualitative Inhaltsanalyse

Wer eine Software sucht, mit der man Texte annotieren kann, zum Beispiel für qualitative Inhaltsanalyse, der kann viel Geld für etablierte Produkte ausgeben. Oder aber Taguette ausprobieren. Ich habe Taguette inzwischen in zwei Projekten eingesetzt. Die Software kann zumindest für meine Zwecke genug. Wer seine Texte (z.B. Interview-Transkripte) schon vorliegen hat, dem sei ein Blick in Richtung Taguette empfohlen.

Offene Gesetze für alle

“Nicht alle Helden tragen Capes!” heißt es. Ob dies bei der Open Knowledge Foundation Deutschland der Fall ist, weiß ich nicht. Superheldenkräfte oder zumindest gute Anwälte werden jedoch in näherer Zeit vermutlich benötigt werden, um dem juristischen Ärger zu entgehen, den man sich dort eingebrockt hat. Die OKFN hat es tatsächlich gewagt, das Bundesgesetzblatt im Internet zu veröffentlichen. Damit sind die Gesetze endlich in dem Organ für alle verfügbar, in dem sie zum Inkrafttreten erscheinen müssen.

Man könnte denken, das sei selbstverständlich in einer Demokratie.

Wer juristischen Lesestoff benötigt, kann sich nun also auf OffeneGesetze.de bedienen.

Neues aus der OpenGLAM-Szene

Im OpenGLAM-Bereich (Galleries, Libraries, Archives, Museums) wird zur Zeit wie wild diskutiert und publiziert. Da man mit dem Rezipieren kaum noch hinterher kommt, möchte ich hier nur schnell die drei lesenswertesten Veröffentlichungen aus der letzten Zeit aufführen.

Zuerst wäre da die Bestandsaufnahme zur Kulturgutdigitalisierung in Deutschland zu nennen, der man schon jetzt viele, viele Zitierungen prophezeien kann. Ein Auszug aus dem Abstract:

[Es] erfolgt zunächst eine Erhebung des Status Quo: einerseits zur bisherigen Digitalisierung in den Gedächtnisinstitutionen und den (fehlenden) Kennzahlen, andererseits zu den Förderaktivitäten und dem politischen Diskurs auf Bundes- und Länderebene. Anschließend werden konkrete Handlungsvorschläge aus fachwissenschaftlicher und institutioneller Perspektive zu Umfängen und Herangehensweise gemacht. Aus fachwissenschaftlicher Sicht gehen die Handlungsvorschläge von den zu erforschenden Medientypen aus, daher werden zunächst konkrete Anforderungen an text- und bildbasierte Digitalisate sowie audio-visuellen Medien formuliert, aber auch Anforderungsklassen für eine medienunabhängige, allgemeine Digitalisierung abstrahiert. Da die Zweige der Gedächtnisinstitutionen – Bibliotheken, Archive sowie Museen – ganz eigene Voraussetzungen mitbringen, was die Objekte selbst, aber auch den Stand ihrer Erschließung und Digitalisierung angeht, werden diese jeweils getrennt betrachtet. Ergänzt wird dieser Teil um einige Use Cases, die beispielhaft das Potential solch einer programmatischen Digitalisierung und damit einhergehend der Erschließung von Kulturgut herausstellen.

Klaffki; Lisa; Schmunk; Stefan; Säcker; Thomas (2018): Stand der Kulturgutdigitalisierung in Deutschland. Eine Analyse und Handlungsvorschläge des DARIAH-DE Stakeholdergremiums Wissenschaftliche Sammlungen (DARIAH-DE working papers, 26). Online verfügbar unter http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:7-dariah-2018-1-3.

Kaum zu Ende gelesen, wird man auf Twitter auf das Impulsreferat von Ellen Euler zum Projekt Museum 4.0 aufmerksam. Die dazugehörigen Folien sind auf Zenodo veröffentlicht.Damit nicht genug: Hubertus Kohle veröffentlichte gerade gestern seine OA-Monographie “Museen digital : eine Gedächtnisinstitution sucht den Anschluss an die Zukunft”, das nun erst einmal gelesen werden möchte.

Insbesondere Museen im angelsächsischen Bereich verstehen immer besser, dass sie sich in einer medial modernen Form präsentieren müssen, wenn sie auch ein jüngeres Publikum für sich einnehmen wollen. Internet, soziale Medien, Virtual und Augmented Reality, Open Culture: das sind Schlagworte, die auch im Museumskontext immer mehr Bedeutung erlangen. In diesem Buch werden Kunstmuseen vorgestellt, die sich dem Digitalen auf besonders kreative Weise nähern und damit sowohl ihrem Bildungs- als auch ihrem Unterhaltungsauftrag gerecht zu werden versuchen.

Kohle, Hubertus (2018): Museen digital. Eine Gedächtnisinstitution sucht den Anschluss an die Zukunft. Heidelberg: Heidelberg University Publishing. DOI: https://doi.org//10.17885/heiup.365.515

Sind Upload-Filter eine Bedrohung für große Repositories?

Internet platforms hosting “large amounts” of user-uploaded content must monitor user behavior and filter their contributions to identify and prevent copyright infringement.

Der Kampf gegen diese heute vom Rechtsausschuss des EU-Parlaments abgesegnete Formulierung ist noch nicht vorbei, wie Netzpolitik richtig anmerkt. Zwar ist Upload-Filter und Leistungsschutzrecht nun zugestimmt worden, aber es existieren noch Wege, diesen Irrsinn zu verhindern.

Im Bibliothekswesen, nein, im ganzen Wissenschaftssektor sollte man darüber nachdenken, was diese Klausel für große Repositories zur Folge haben könnte. Können Betreiber großer Repositories (egal, ob Software, Forschungsdaten oder konventionelle OA-Repositories) die gewünschte Filterung gewährleisten? Müssen Arxiv.org, RePEc, Zenodo & Co nun Upload-Filter integrieren, die zwischen Zitaten, Paraphrasen und Plagiaten unterscheiden können? Wie sieht es mit Mega-Journals wie PLOS One oder PeerJ aus? Muss auch dort gefiltert und gesiebt werden? Muss auch dort das “user behaviour” überwacht werden?

Gruselige Zeiten, die von den hier namentlich erwähnten Damen und Herren herbei beschworen werden. Es ist noch nicht zu spät, um sich an die eigene Vertretung im EU-Parlament zu wenden. Wiederum Netzpolitik.org:

Noch ist es nicht zu spät. Viele EU-Abgeordnete reagieren auf Druck von Außen – umso wichtiger, dass sie auch Stimmen aus der Zivilgesellschaft vernehmen und nicht nur von finanzstarken Lobbyorganisationen. Gleich drei Plattformen bieten eine einfache Möglichkeit, wacklige Parlamentarier per E-Mail oder noch besser, kostenlos per Telefon, zu kontaktieren. Wie das erbitterte Ringen – und letztlich der Erfolg – um die europäischen Regeln zur Netzneutralität gezeigt haben, lohnt sich der Einsatz.

Wie immer gilt: Höflich bleiben und argumentieren! Eine selbst formulierte Mail und vor allem ein eigenständiger Betreff sind viel wirkungsvoller als eine vorformulierte Mail, die schnell im Spamordner landet.

Regierungsprogrammentwurf der SPD zu Open Access

Bildung und Wissenschaft sollen die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen können. Wir wollen die offenen Kanäle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation fördern (Open Access). Für die Verwertung und Nutzung von Daten wollen wir Rechtssicherheit für alle schaffen und eine solide Vergütung der Urheber sowie eine angemessene Beteiligung der Verlage gewährleistet. In Forschung und Lehre sollen digitale Methoden legal genutzt werden können. Beispiele hierfür sind Text- und Datamining, also die Auswertung digitaler Datenbestände.

So schreibt die SPD in ihrem “Entwurf des Leitantrags der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017” in Zeile 350-356, und skizziert damit so etwas wie den sich abzeichnenden Minimalkonsens unter den Parteien. Text- und Datamining, legale Nutzung für Forschung und Lehre, Open Access. Ob und wie das dann in die Praxis umgesetzt würde, bleibt anzuwarten. Die bisherige Praxis im Bund und den Ländern spricht nicht gerade dafür, dass dieses Thema irgendeiner Partei tatsächlich wichtig wäre, dass man über einen Minimalkonsens hinaus ginge oder so sogar eigene Ideen entwickeln würde.

Nun ja, in einem Bundestagswahlprogramm werden alle Themen nur sehr kurz angeschnitten, übermäßige Kritik ist an dieser Stelle also nicht angebracht. Abzuwarten ist, wie sich das Schattenkabinett zusammensetzen wird und wer wie für diesen Bereich in die Bresche springen wird.

Scholia – Forschungsprofile aus Wikidata generieren

Scholia baut Forscherprofile aus in Wikidata vorhandenen Informaionen. Zum Beispiel werden bibliographische Informationen für die Darstellung von Koautorschaften genutzt. Scholia sieht mehr wie ein proof-of-concept aus, das Potential von Wikidata als zentralem Lieferanten von (nicht nur) Normdaten wird aber sofort klar ersichtlich.

Bundesrat stimmt UrhWissG zu: Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft

Der Bundesrat stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft weitgehend zu (vgl. Beschlussdrucksache BR 312/17(B), PDF). An einigen Stellen, besonders bezüglich der Veröffentlichung von Abbildungen musealer Objekte, fordert der Bundesrat eine weitergehende Offenheit:

Bislang dürfen Museen ihre kulturellen Schätze, die noch dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, nur sehr eingeschränkt im Internet zeigen. Erlaubt ist dies nach Unionsrecht – und ihm folgend nach § 58 Absatz 1 UrhG – bislang nur, soweit und solange dies der Förderung aktueller Ausstellungen dient.
§ 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 1 UrhG-E enthält die grundsätzliche Erlaubnis für Museen, Werke aus ihrem Bestand oder ihrer Ausstellung für Zwecke der Zugänglichmachung zu vervielfältigen. Die anschließende öffentliche Zugänglichmachung kann nach § 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 4 UrhG-E indes weiterhin nur museumsintern erfolgen oder – ent-sprechend dem fortgeltenden § 58 Absatz 1 UrhG – ausschließlich zur Förde-rung aktueller Ausstellungen.

§ 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 3 UrhG-E sieht für die Museen vor, dass diese lediglich körperliche Vervielfältigungsstücke in Zusammenhang mit öffentlichen Ausstellungen oder zur Dokumentation ihrer Bestände verbreiten können. Zu begrüßen ist zwar durchaus, dass ein zeitlicher Zusammenhang mit der Ausstellung anders als in § 58 Absatz 2 UrhG nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Diese gesetzliche Erlaubnis muss aber auf die öffentliche Zugänglichmachung der elektronischen Vervielfältigungen der geschützten musealen Ausstellungs-und Bestandswerke ausgeweitet werden, damit insbesondere Museen ihren kulturellen Auftrag in zeitgemäßer Weise erfüllen können:
Museen sollten zum einen auch beendete Ausstellungen weiterhin im Rahmen ihres Online-Angebots dokumentieren können. Zum anderen sollten auch Bestände, die nicht Gegenstand einer Ausstellung waren, auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis im Internet gezeigt werden dürfen. Eine gesetzliche Erlaubnis würde es gerade auch kleinen Museen erlauben, ohne bürokratischen Aufwand zur Verbreitung kulturellen Wissens beizutragen.

In diesem Zusammenhang müssen die Interessen und Rechte der Künstlerinnen und Künstler entsprechend berücksichtigt werden.

Der letzte Satz birgt Sprengstoff, denn was eine “entsprechende Berücksichtigung” bedeutet, ist interpretationsfähig.

Eine eingehende Exegese durch Irights, Netzpolitik, Wisspub, das Aktionsbündnis Urheberrecht und andere übliche Verdächtige steht vermutlich bevor.

 

Wiki loves earth – Wikipedia-Fotowettbewerb rund um Naturschutz

„Wiki Loves Earth“ ist ein von der Wikipedia durchgeführter Fotowettbewerb, der sich um Naturschutzgebiete aller Art dreht. Er fand erstmals 2013 in der Ukraine statt, seit 2014 wird er gleichzeitig auch in anderen Ländern abgehalten.

Dieser Wettbewerb soll dazu beitragen, die Vielfalt der Natur zu dokumentieren. Die Initiatoren hoffen, so das Bewusstsein für den Naturschutz in unserer Umgebung fördern zu können.

Die „deutsche Ausgabe“ von Wiki Loves Earth 2017 kooperiert mit der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK).

Es sollen Bilder von Nationalparks, Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern, Naturparks, ausgewiesenen Geotopen, geologischen Objekten in zertifizierten Geoparks, Bannwäldern oder Naturerlebnisräumen gesammelt werden. Listen mit einer Auswahl geeigneter Schutzgebiete sind auf dieser Website unter Objektlisten verlinkt.

Hier gibt es weitere Informationen.