Bundesrat stimmt UrhWissG zu: Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft

Der Bundesrat stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft weitgehend zu (vgl. Beschlussdrucksache BR 312/17(B), PDF). An einigen Stellen, besonders bezüglich der Veröffentlichung von Abbildungen musealer Objekte, fordert der Bundesrat eine weitergehende Offenheit:

Bislang dürfen Museen ihre kulturellen Schätze, die noch dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, nur sehr eingeschränkt im Internet zeigen. Erlaubt ist dies nach Unionsrecht – und ihm folgend nach § 58 Absatz 1 UrhG – bislang nur, soweit und solange dies der Förderung aktueller Ausstellungen dient.
§ 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 1 UrhG-E enthält die grundsätzliche Erlaubnis für Museen, Werke aus ihrem Bestand oder ihrer Ausstellung für Zwecke der Zugänglichmachung zu vervielfältigen. Die anschließende öffentliche Zugänglichmachung kann nach § 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 4 UrhG-E indes weiterhin nur museumsintern erfolgen oder – ent-sprechend dem fortgeltenden § 58 Absatz 1 UrhG – ausschließlich zur Förde-rung aktueller Ausstellungen.

§ 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 3 UrhG-E sieht für die Museen vor, dass diese lediglich körperliche Vervielfältigungsstücke in Zusammenhang mit öffentlichen Ausstellungen oder zur Dokumentation ihrer Bestände verbreiten können. Zu begrüßen ist zwar durchaus, dass ein zeitlicher Zusammenhang mit der Ausstellung anders als in § 58 Absatz 2 UrhG nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Diese gesetzliche Erlaubnis muss aber auf die öffentliche Zugänglichmachung der elektronischen Vervielfältigungen der geschützten musealen Ausstellungs-und Bestandswerke ausgeweitet werden, damit insbesondere Museen ihren kulturellen Auftrag in zeitgemäßer Weise erfüllen können:
Museen sollten zum einen auch beendete Ausstellungen weiterhin im Rahmen ihres Online-Angebots dokumentieren können. Zum anderen sollten auch Bestände, die nicht Gegenstand einer Ausstellung waren, auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis im Internet gezeigt werden dürfen. Eine gesetzliche Erlaubnis würde es gerade auch kleinen Museen erlauben, ohne bürokratischen Aufwand zur Verbreitung kulturellen Wissens beizutragen.

In diesem Zusammenhang müssen die Interessen und Rechte der Künstlerinnen und Künstler entsprechend berücksichtigt werden.

Der letzte Satz birgt Sprengstoff, denn was eine “entsprechende Berücksichtigung” bedeutet, ist interpretationsfähig.

Eine eingehende Exegese durch Irights, Netzpolitik, Wisspub, das Aktionsbündnis Urheberrecht und andere übliche Verdächtige steht vermutlich bevor.

 

§ 52a UrhG endlich entfristet

Siehe Mitteilung des Bundesrats, eine kurze Erläuterung zum Inhalt des Gesetzes gibt es auch (PDF). Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat vor einiger Zeit eine Bewertung der Entfristung durch Rainer Kuhlen (PDF) veröffentlicht.

Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute abend um 19 Uhr eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.

Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben, heißt es bei Netzpolitik.org. Dort habe ich auch das Livestream-Angebot von Carta gefunden:

Weitere Informationen gibt es unter anderem…

Bibliothekarisch und informationswissenschaftlich relevante Wahlprüfsteine

Im folgenden eine Auflistung der Wahlprüfsteine, die im bibliothekarischen oder informationswissenschaftlichen Kontext relevant sein könnten. Hinweise auf weitere Wahlprüfsteine bitte in den Kommentaren.

Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

Das Aktionsbündnis fragt nach:

  • einem Bedarf zur Weiterentwicklung des geistigen Eigentums
  • einem Zusammenhang zwischen Urheberrecht und Informationsversorgung durch Bibliotheken
  • dem Ausmaß der Schrankenbestimmungen im Urheberrecht
  • den Chancen für ein spezielles Wissenschaftsprivileg im Urheberrecht
  • einer Regelung für die Vergütungspflichtigkeit urheberrechtsgeschützter Materialien in Bildung und Wissenschaft
  • einer Konkretisierung des Urheberrechts bezüglich e-Learning
  • dem Zusammenhang von Urheberrecht und Open Access
  • dem Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen in Bildung und Wissenschaft
  • einem eventuellen Bedarf nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage

Bibliothek & Information Deutschland (BID)

  • Wie steht Ihre Partei zu Förderaktivitäten des Bundes zu Gunsten der Länder hinsichtlich einer Verankerung der Informationskompetenz-Vermittlung in den Bildungsstandards und in der Lehrerausbildung?
  • Wie steht Ihre Partei zu Initiativen der Kommunen für die Schulen – in Partnerschaft mit Informationsfachleuten und Bibliotheken – zur Durchführung erfolgreicher Entwicklungsprojekte von Informationskompetenz im Unterricht, der Begabtenförderung und bei Exzellenzwettbewerben?
  • Welche zentralen Förderaktivitäten des Bundes auf diesen Gebieten unterstützt Ihre Partei?
  • Wie steht Ihre Partei zu einem bundesweiten Initiativprogramm zur Digitalisierung von gedrucktem und handschriftlichem Kulturgut?
  • Wie steht Ihre Partei zu einer nationalen Bestandserhaltungskonzeption zugunsten von Büchern, Handschriften und Archivalien aus historischen Sammlungen der wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationseinrichtungen?
  • Wie steht Ihre Partei zu einem bundesweiten Initiativprogramm zugunsten der langfristigen Zugänglichkeit von digital erzeugten Netzpublikationen in wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationseinrichtungen?
  • Wie steht Ihre Partei zum Ausbau von Nationallizenzen in wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationseinrichtungen? Wird sie sich für eine zentrale Finanzierung einsetzen?
  • Wie beabsichtigt Ihre Partei, die Rechte des Urhebers wieder zu stärken und zugleich für einen gerechten Interessensausgleich bei der Nutzung urheberrechtlichen Schaffens im Rahmen von Schranken für Bildung und Wissenschaft herzustellen?
  • Zurzeit werden einzelne Tatbestände der Nutzung im Rahmen von Bildung und Wissenschaft in unterschiedlichen Schranken geregelt (§§ 52a, 52b, 53, 53a UrhG).
    Würde Ihre Partei eine gesetzliche Schranke für Bildung und Wissenschaft, in der alle Anwendungen geregelt sind, präferieren, und, wenn ja, würden Sie sich dafür einsetzen?
  • Open Access bedeutet nicht, dass der Urheber auf seine Rechte aus dem Urheberrechtsgesetz verzichtet. Vielmehr wendet er sein exklusives Recht, Dritten Nutzungen zu gestatten, bewusst an (§ 31 ff UrhG). Das Renommee eines Wissenschaftlers hängt maßgeblich von seinen Veröffentlichungen in namhaften wissenschaftlichen Zeitschriften ab. Deren Verlage verlangen in der Regel die Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten. Das Recht, nach Fristablauf anderen ein einfaches Nutzungsrecht zu nichtkommerziellen Zwecken einzuräumen (§ 38 UrhG), kann vertraglich abbedungen werden. Wie steht Ihre Partei zur Stärkung des Urhebers, indem in § 38 UrhG das Recht zwingend ausgestaltet wird und eine vertragliche Abbedingung als nichtig erklärt wird?
  • Wie will Ihre Partei die Öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft in Programmen und Einzelmaßnahmen des Bundes zur Kulturellen Bildung und zur Erwachsenenbildung strategisch verankern und konkret fördern?
  • Wie steht Ihre Partei zu der Errichtung einer Bibliotheksentwicklungsagentur, wie sie im Abschlussbericht der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ empfohlen wurde?
  • Wie steht Ihre Partei zu unseren Forderungen für eine nationale Bibliotheksstrategie bzw. ein Bibliotheksrahmengesetz auf Bundesebene, worin die Aufgaben und Funktionen der Bibliotheken sowie Finanzierungsmodalitäten definiert werden?
  • Wie steht Ihre Partei zu einer strategischen Bibliotheksförderung des Bundes?

Deutscher Kulturrat (PDF)

Sehr umfangreich, daher an dieser Stelle nur ein paar ausgewählte Fragen.

  • Wie stehen Sie dazu, über Gesetze Kultureinrichtungen aufzuwerten und deren finanzielle Unterstützung als wichtige Bildungsfaktoren zur Pflichtaufgabe zu machen?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Forderung nach ausgewogenen Vertragsbedingungen sowie einer angemessenen Aufteilung der Verwertungsrechte zwischen Verwertern einerseits und Urhebern, ausübenden Künstlern und Produzenten andererseits politisch zu unterstützen?
  • Halten Sie – insbes. in Hinblick auf die Entwicklung der Wissens- und Informationsgesellschaft – eine weitere Reform des Urheberrechts für notwendig? Wie stehen Sie zu Forderungen nach „erleichtertem“ bzw. „offenem“ Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen im Spannungsverhältnis zur angemessenen Vergütung der Urheber und Leistungsschutzberechtigten?
  • Welche Maßnahmen zur Stärkung der Kulturwirtschaft wollen Sie gerade angesichts der Marktveränderungen infolge der Digitalisierung ergreifen? Sehen Sie das Erfordernis für spezielle Investitionsprogramme?

Hochschulrektorenkonferenz

  • Deutschland weist im OECD-Durchschnitt eine relativ geringe Bildungsbeteiligung bei gleichzeitig bereits absehbaren Lücken auf dem Akademikerarbeitsmarkt auf. Was wird Ihre Partei tun, um den Hochschulbereich in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln?
  • Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 4. Juni den Hochschulpakt II beschlossen. Gegenwärtig zeichnen sich in den Ländern erste Probleme bei der Hochschulfinanzierung aufgrund der Wirtschaftskrise ab. Ist die Finanzierung des Hochschulpaktes II unter diesen Bedingungen gesichert?
  • Neben dem quantitativen Ausbau der Studienplätze sind die Verbesserung der Lehre und eine Verringerung der Abbruchquoten erklärtes Ziel der Parteien. Wie will Ihre Partei die dafür erforderliche verbesserte Betreuung und Beratung der Studierenden sicherstellen?
  • Aufgrund der jüngsten Grundgesetzänderungen schränkt die so genannte Schuldenbremse die finanzielle Beweglichkeit der Länder in Zukunft stark ein. Mit welchen Konzepten wird Ihre Partei eine auskömmliche Finanzierung des Hochschulbereichs sicherstellen?
  • Die soziale Selektivität des Bildungswesens ist hoch. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die finanzielle Förderung des Studiums. Wie will Ihre Partei diese in Zukunft sicherstellen?
  • Welche Modelle der Hochschulfinanzierung favorisiert Ihre Partei und welche Bedeutung haben dabei private Komponenten, z.B. Studienbeiträge?
  • Die Grundfinanzierung der Hochschulen ist seit einiger Zeit bedauerlicherweise rückläufig. Demgegenüber gewinnt die ergänzende wettbewerbsorientierte Finanzierung über Projekte zunehmend an Bedeutung. Deren Finanzierung erfolgt jedoch nicht auf Vollkostenbasis, sondern ist nur unter Einbeziehung von Grundmitteln möglich. Welche Konzepte hat Ihre Partei, den „Overhead“ einer zunehmend wettbewerblich finanzierten Hochschullandschaft abzudecken?
  • Der Kooperation von hochschulischer und außeruniversitärer Forschung wird große Bedeutung für die Ausschöpfung von Innovationspotenzialen beigemessen. Eine Kooperation auf Augenhöhe wird jedoch immer schwieriger. Die außeruniversitäre Forschung verzeichnet nicht nur stetige Zuwächse in ihren Haushalten, sie genießt auch bezüglich der Besoldung ihres Personals über größere Freiheitsgrade (Aufgabe des Vergaberahmens). Wie gedenkt Ihre Partei, die Hochschulen im Wettbewerb und in der Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen zu stärken?
  • Welche Vorstellungen hat Ihre Partei bezüglich der künftigen Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Hochschulpolitik?
  • Wie stellt sich Ihre Partei die Rolle Deutschlands im europäischen Hochschul- und Forschungsraum vor? Wie will sie sicherstellen, dass Deutschland in Europa trotz der föderalen Struktur mit einer Stimme spricht und auf die Gestaltung der Hochschul- und Forschungspolitik Einfluss nimmt?
  • Vor allem die europäische Forschungsförderung setzt stark auf Anwendungsorientierung und Innovation im Bereich der Naturwissenschaften und Technik. Wie sieht Ihre Partei vor diesem Hintergrund den Auftrag der Hochschulen und die Forschungsförderung im Bereich der Geisteswissenschaften und der künstlerischen Ausbildung?
  • Unterstützt Ihre Partei die open-access-Strategie der Allianz im Wissenschaftsbereich und beabsichtigt sie den 3. Korb der Urheberrechts-Novelle in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen?

Netzpolitik.org

  • Wird es mit Ihrer Partei in der Regierung Massnahmen wie Graduate Response / 3 Strikes bei wiederholten Urheberrechtsverstössen geben?
  • Werden Sie sich in der Regierung dafür einsetzen, den Schutz der Netzneutralität gesetzlich zu verankern um damit Benachteiligung einzelner Anwendungen zu verhindern?
  • Wird Ihre Partei in der Regierung die Ausweitung der Netzsperren auf andere Bereiche als Kinderpornographie mit beschließen oder lehnen Sie dies kategorisch ab?
  • Unterstützen Sie die Forderung, Freie Software und Open-Source-Projekte wie Wikipedia oder OpenStreetMap zu fördern und wenn ja, wie?

Ver.di (PDF)

Ver.di stellt ab Seite 6 Forderungen auf, zu denen die Parteien Stellung nehmen. Relevant sind:

Bibliotheksrahmengesetz des Bundes, das Mindestanforderungen an die Ausstattung mit Bibliotheken, deren Standards und Finanzierung festschreibt.

Bundeseinheitliche Berufsausbildung und Weiterqualifizierungen des Bibliothekspersonals, die den Ansprüchen einer Informationsgesellschaft Rechnung tragen.

Wikimedia

  • Befürworten Sie eine Ausweitung des Geltungsbereiches des §5 UrhG auf alle Werke, die von Personen im Dienst oder im Auftrage des Bundes im Rahmen ihrer Arbeit erstellt wurden? (Analog zu United States Code, Title 17, Chapter 1, §105 – Government Works)
  • Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, die bzw. deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (co-)finanziert werden, nach den Grundsätzen von Open Access (etwa im Verständnis der Berlin Declaration) der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden sollen?
  • Sollen Datenbanken, die von öffentlichen Einrichtungen erstellt wurden, an einem zentralen Repositorium zur Verfügung gestellt werden, wie dies bei data.gov durch die Vereinigten Staaten gerade umgesetzt wird?
  • Wie beurteilen Sie die derzeitige Situation bei IT-Ausschreibungen des Bundes hinsichtlich der Chancengleichheit zwischen Anbietern proprietärer Lösungen und Open-Source-Anwendungen?
  • Sehen Sie Bedarf für eine Klarstellung des §72 UrhG, dass Reproduktionen von urheberrechtlich nicht (mehr) geschützten zweidimensionalen Werken (Gemälden, Fotos u.ä.) ebenfalls keinen urheberrechtlichen Schutz genießen?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie für eine Bundesregierung unter Ihrer Mitwirkung, die von der Europäischen Kommission behandelten Fragen von Urheberrechtswaisen – also noch urheberrechtlich geschützten Werken, deren Nutzungsrechteinhaber nicht mehr auffindbar sind – zu adressieren?
  • Sehen Sie Bedarf für ein Leistungsschutzrecht für Verlage? Wenn ja, welche konkreten Handlungen sollen von diesem Leistungsschutzrecht erfasst werden? Sollte Ihrer Meinung nach ein solches Leistungsschutzrecht für Verleger die Aussagen der BGH-Entscheidung zu Paperboy (Urteil vom 17.07.2003 Az: I ZR 259/00) erhalten oder negieren?
  • Sehen Sie Bedarf für die Festschreibung der Netzneutralität für Internetserviceprovider?
  • Artikel 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen hat es der Bundesregierung aufgegeben, binnen zwei Jahren nach seinem Inkrafttreten Bericht über die Anwendung dieses Gesetzes zu erstatten. Befürworten Sie dazu die Aufnahme von Fragestellungen in diese Evaluierung, die die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Netzpublikationen und kollaborativ erstellte Werke wie Wikipedia erfassen? Welche Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Diskussion um den Umgang mit islamistischen, rechtsradikalen oder jugendgefährdenden Inhalten erwarten Sie?
  • Ganz allgemein gefragt: Welche Rolle spielen in der Bildungs- und Forschungspolitik Ihrer Partei offene Projekte wie die Wikipedia? Wie bewerten Sie die Qualität der Inhalte im Licht Ihrer bildungs- und forschungspolitischen Schwerpunkte?

Wird §52a doch verlängert?

Rainer Kuhlen macht in einer Rundmail des Aktionsbündnis Urheberrecht Hoffnung, dass der § 52a des Urhheberrechts (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung), der am 1. Januar 2009 verfällt, verlängert werden könnte. Der Paragraph im Wortlaut:

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

    (1) Zulässig ist,

    1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder
    2. veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung

    öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
    (2) Die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Filmwerkes ist vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn der üblichen regulären Auswertung in Filmtheatern im Geltungsbereich dieses Gesetzes stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
    (3) Zulässig sind in den Fällen des Absatzes 1 auch die zur öffentlichen Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen.
    (4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

    Fußnote: § 52a: Nicht mehr anzuwenden gem. § 137k (F 2006-11-10) mWv 1.1.2009

Der Paragraph ist nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht besonders wissenschaftsfreundlich, jedoch besser als gar keine Regelung. Im Falle des (Weg)falles wären unter anderem Semesterapparate betroffen.

Mailaktion zur Urheberrechtsänderung morgen im Bundestag

Text&Blog-Markus macht aufmerksam:

Als Unterzeichner der Göttinger Erklärung zum «Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft» bin ich auch im Verteiler des gleichnamigen Aktionsbündnisses. Heute früh erhielt ich eine Mail von Prof. Dr. Rainer Kuhlen, dem Sprecher des Aktionsbündnisses “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”, verbunden mit einem Appell heute noch (!) eine E-Mail an die Mitglieder des Bundestages zu senden, um Sie auf meine Haltung zur am Donnerstag im Bundestag anstehenden Entscheidung über die zweite Anpassung des Urheberrechtsgesetzes hinzuweisen.

Näheres bei ihm.

Das Wichtigste für alle, die schon wissen, worum es geht:

Ein Beispieltext ist als RTF, PDF oder ODT erhältlich, und die Mail sollte möglichst sofort an mail[at]bundestag.de geschickt werden. Wer es nicht herunterladen möchte, kann auch hier den Volltext bekommen:
„Mailaktion zur Urheberrechtsänderung morgen im Bundestag“ weiterlesen

Mash-ups für Professoren

Steffan Heuer schreibt in der aktuellen Ausgabe der Technology Review über Mash-ups für Professoren. Der Titel ist irreführend, es geht nämlich nicht um Mash-Ups, sondern um Open Access:

Die Fachverlage Springer und Wiley sowie der Verleger der “Science”, die Technology Review um Stellungnahme bat, wollten sich zum Thema Open Access nicht äußern.
Ihre Gegner werden dafür umso deutlicher: Als “Dinosaurier mit Gnadenfrist” bezeichnet Barbara Cohen die ungeliebten Verlage. Die ehemalige Redakteurin beim Fachmagazin “Nature Genetics” vergleicht das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit mit einer Geburt: “Es dauert eine Weile, ist äußerst schmerzhaft, und man freut sich, wenn das Baby endlich auf der Welt ist. Mit einem entscheidenden Unterschied: Bei Fachartikeln gehört das Kind der Hebamme. Die Verlage bestimmen, welche Besuchsrechte die Eltern haben, und man muss dafür auch noch bezahlen.

Mash-Ups werden nur am Rande erwähnt, als Möglichkeit, jenseits der konventionellen Pfade über Dinge zu publizieren, die in herkömmlichen Journalen nicht veröffentlich würden: Gescheiterte Experimente, Labor-Logbücher (als Beispiele wurden Useful Chemistry und AstroGrid genannt) oder Notizen über ungeklärte Fragen.

Ein paar Links zum Thema:

Professoren pro Open Access

Golem und Heise berichten über eine Presseerklärung des Aktionsbündnisses Urheberrecht, in der es heißt:

Professoren appellieren an die Politik, der Privatisierung und Kommerzialisierung von mit öffentlichen Mitteln erzeugtem Wissen nicht weiteren Vorschub zu leisten und fordern ein bildung- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht.

Zusätzlich sei hier noch auf zwei Veranstaltungen mit Beteiligung des Urheberechtsbündnisses hingewiesen.

  1. Session IuK 3: Positionen zum Urheberrecht für die Wissenschaft
  2. Podiumsdiskussion: Originale brauchen Kopien – Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft; Haus der Wissenschaft in Bremen, siehe auch der Eintrag im SuUB-Blog

Der Blogeintrag weist auch auf eine sehr lobenswerte Informationsseite der SuUB für die Wissenschaftler der Universität Bremen hin: Neues Urheberrecht behindert freien Zugang zu Informationen.