Ein Referentenentwurf gibt einen Blick auf die Pläne des Bundesjustizministeriums für den Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken. Das Ministerium will deren Nutzung erleichtern.
Rainer Kuhlen bewertet den Entwurf.
Interessantes aus Informations- und Bibliothekswesen
Ein Referentenentwurf gibt einen Blick auf die Pläne des Bundesjustizministeriums für den Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken. Das Ministerium will deren Nutzung erleichtern.
Rainer Kuhlen bewertet den Entwurf.
Heise berichtet über eine neue Kontroverse um Online-Publikationsrechte in der Wissenschaft.
Der Streit um den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information gemäß dem “Open Access”-Prinzip hat sich durch die Forderung von Forschern nach einem “formatgleichen Zweitveröffentlichungsrecht” verschärft. Auf einem Fachgespräch der SPD-Bundestagsfraktion Anfang der Woche zur geplanten erneuten Novellierung des Urheberrechts kam es so zu einem Schlagabtausch zwischen Vertretern der Verleger und Wissenschaftlern.
Zum Zweitverwertungsrecht, aber auch zu anderen Aspekten des Dritten Korbs hat sich Timo Ehmann in seinem Vortrag “Das Wissenschaftsurheberrecht in der Urheberrechtsreform”auf den Open-Access-Tagen am 4. und 5. Oktober 2010 in Göttingen geäußert. Eine Aufzeichnung ist bei Youtube verfügbar.
Das Manuskript findet sich in vollständiger Länge im Jusmeum-Blog.
Weitere Äußerungen zur Kontroverse gibt es unter anderem in Archivalia und vom Schockwellenreiter.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute abend um 19 Uhr eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.
Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben
, heißt es bei Netzpolitik.org. Dort habe ich auch das Livestream-Angebot von Carta gefunden:
Weitere Informationen gibt es unter anderem…
Es ist zu hoffen, dass Leutheusser-Schnarrenberger die Positionen des Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” zu Open Access & C0 (unter anderem hier (PDF)) in ihre Rede einfließen lässt.