Lässt Lindner Links löschen?

FDP-Politiker lässt kritische Links per Anwalt löschen:

FDP-Nachwuchshoffnung Lindner geht gegen Links vor, die auf einen seiner Ansicht nach rechtsverletzenden Artikel verweisen.

Ja, sind denn gerade Streisand-Wochen? Die Intervention hat rasch dazu geführt, dass sie in Wikipedia einen eigenen Abschnitt erhalten hat. Wenn man bedenkt, dass sich der Artikel, um den es ursprünglich ging, mit angeblichen Wikipedia-Manipulationen durch Lindners Büro beschäftigt hat, nicht ganz unwitzig.

Bundesregierung will 52a retten und Open Access fördern

Plötzlich und für niemanden vorhersehbar läuft §52a des UrhG aus, der die Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung regelt. Nun versucht die stets um den Wissenschaftsstandort besorgte schwarz-gelbe Regierung, den Paragraphen in letzter Minute zu retten. Thomas Hartmann beschreibt auf IUWIS, wie das vor sich gehen soll.

Er weist auch auf die heutige Beratung der Internet-Enquete hin, in der es auch um Open Access ging. Dazu auf Heise.de:

Die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestags hat ihre Empfehlungen zu “Open Access” im Wissenschaftsbereich vorgestellt, mit denen der freie Zugang zu Forschungsergebnissen im Internet verbessert werden soll. Sie rät unter anderem dazu, ein “unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Beiträge zu schaffen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln entstanden sind”. Dies erklärte das Kommissionsmitglied Reinhard Brandl am Mittwoch im Bildungsausschuss des Parlaments.

Parteien über freien Zugang zu Gerichtsurteilen

Openjur hat verschiedene Parteien befragt, wie sie sich zur freien Zurverfügungstellung von Gerichtsentscheidungen positionieren.

Grundsätzlich muss für die Übersendung der einzelnen Gerichtsentscheidung eine – entweder durch JVKostO oder die jeweilige Landesnorm festgesetzte – Gebühr bezahlt werden. Grundsätzlich enthält sowohl die JVKostO (§§ 4 Abs. 6 bzw. 7a Abs. 3 JVKostO) als auch die jeweiligen Landesnormen einen Befreiungstatbestand, dass das jeweilige Gericht auf die Erhebung der Gebühren verzichten kann, wenn die Entscheidung zu einem Zweck angefordert wird, der im überwiegend öffentlichen Interesse liegt. Wir sind der Meinung, dass die Tätigkeit von openJur diesen Ausnahmetatbestand erfüllt.

Aus der Antwort von Tobias Miethaner (Landesgeschäftsführer des “AK Juristen” der CSU):

Schließlich leuchtet mir ein, dass ein Gericht nicht Entscheidungen kostenfrei veröffentlichen kann, deren Verbreitung einem kommerziellen Anbieter exklusiv und gegen Entgelt vertraglich überlassen wurde. Insgesamt habe ich vor diesem Hintergrund meine Zweifel, ob das Rechtsstaats- und Demokratiegebot die Gerichte zur kostenlosen Veröffentlichung sämtlicher Entscheidung verpflichtet, wie Sie meinen.

Eine für die CSU wenig überraschende Einstellung. Herr Miethaner glaubt entscheiden zu können, welche Urteile im Sinne des Rechtsstaats- und Demokratiegebots frei verfügbar sein müssen. Oder er glaubt, dass es jemand anders entscheiden kann. Das der Schutz des kommerziellen Anbieters für die CSU Vorrang hat vor profanen Anliegen wissbegieriger Bürger, die die Urteile bezahlt haben und in deren Namen sie gesprochen werden, Bedarf keiner weiteren Erwähnung.

Alle anderen Parteien, die reagiert haben (FDP, Freie Wähler, Piraten, SPD), haben den Sinn des Openjur-Anliegens übrigens positiv beantwortet. Alle Antworten gibt’s bei Openjur.

FDP verhindert Breitbandsozialismus im ländlichen Raum

Kleiner Rückblick zum Thema “Merkel und die flächendeckende Breitbandversorgung”:

29.6.2005 zum Deutschen Multimedia Kongress Digitale Wirtschaft:

Merkel will sich für eine stärkere Nutzung der Breitbandtechnologie einsetzen und fordert weitere Investitionen. Die CDU-Vorsitzende sieht gerade in ländlichen Gegenden ein hohes Nachrüstpotenzial für das Breitband – vor allem auch vor dem Hintergrund, dass ungefähr die Hälfte der bundesdeutschen Bevölkerung auf dem Land lebt.

20.11.2008 zum IT-Gipfel:

“Ich habe auf europäischer Ebene vorgeschlagen, dass so wie China jetzt das Eisenbahn- und Straßennetz ausbaut, wir jetzt das Breitbandnetz ausbauen sollten”, sagte Merkel am Donnerstag beim dritten nationalen Informationstechnologie-Gipfel in Darmstadt. Zugleich kündigte sie an, allen Bundesbürgern in den kommenden drei bis vier Jahren flächendeckend Zugang zu schnellen Internet-Verbindungen zu ermöglichen.

02.03.2009 (müsste rund um die Cebit gewesen sein):

Merkel sagte, gleiche Bedingungen auf dem Land wie in den Städten seien eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft der ländlichen Räume. “Was früher ein Elektrizitäts-, Wasser- oder Abwasseranschluss war, das wird in Zukunft auch ein Breitbandanschluss gewährleisten.”


08.12.2009 zum IT-Gipfel
:

Die Bundesregierung werde deshalb bis Sommer 2010 Vorschläge machen, wie auch dünn besiedelte Regionen schnellere Anschlüsse bekommen könnten. “Die Zukunft des ländlichen Raums wird davon abhängig sein”, sagte Merkel.

Und jetzt das neue Telekommunikationsgesetz. Dazu schreibt Konstantin Notz von den Grünen:

Eigentlich hatte der Entwurf der Regierung für die sogenannte Intercarrier-Abrechung in § 97, Abs. 4 des TKG eine maximal dreimonatige Speicherfrist vorgesehen. Um diese sinnvolle Beschränkung wurde hinter den Kulissen hart gerungen, auch vor dem Hintergrund, dass sich die CSU für einen Breitband-Universaldienst ausgesprochen hat. Die FDP hat der Nicht-Begrenzung offenbar zugestimmt, weil im Gegenzug der von Grünen, Linken, SPD und Teilen der Union geforderte Breitband-Universaldienst aufgegeben wurde. Die Bürgerinnen und Bürger haben den doppelten Schaden: Weder gibt es schnelles Internet für alle, noch angemessenen Datenschutz.

Merkel macht sich also fünf Jahre für eine flächendeckende Breitbandversorgung im ländlichen Raum stark und eine Partei kurz vor dem Untergang kippt das en passant?

Rösler dazu laut FAZ:

Moderne Kommunikationsnetze seien „das Nervensystem der Informationsgesellschaft“. Um den Breitbandausbau voranzutreiben setze die Regierung aber nicht auf Planwirtschaft. Der Staat gebe nur den Rahmen vor, für die neuen Netze müssten die Unternehmen sorgen. „Deswegen setzen wir auf eine bessere Anreizregulierung“, sagte Rösler.

Gottseidank konnte Rösler, der wackere Verteidiger der freien Welt, Planwirtschaft und quasisozialistische Verhältnisse verhindern! Der Held!

[u.a. via Netzpolitik.org]

Update:
Kommentar in der Zeit, “Gleichberechtigung im Netz fällt aus”. Fällt bei der FDP bei allen “Zumutungen”, die der deutschen Wirtschaft erspart werden sollen, eigentlich nicht auf, dass das Nichtvorhandensein einer flächendeckenden Breitbandversorgung auch eine Zumutung ist? Und zwar unter anderem auch für die deutsche Wirtschaft in eben diesen unterversorgten Gebieten?

Update II:
Spiegel Online: Schwarz-Gelb gibt Breitband für alle auf

Die echten Oxford- und Harvard-Zitierweisen

Im Folgenden, liebe WissenschaftlerInnen, sehen Sie aus aktuellem Anlass Beispiele für Zitationen in den ins Gerede gekommenen “Harvard- und Oxford-Zitierweisen”. Durchexerziert wurde anhand des Werkes “Informationeller Globalismus. Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des elektronischen Geschäftsverkehrs” von Georgios Chatzimarkakis.

Nach Oxford Style Manual:
Chatzimarkakis, G. (2000), ‘Informationeller Globalismus. Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des elektronischen Geschäftsverkehrs’, Dissertation (Bonn, Universität).

Der von Chatzimarkakis verwendete Begriff “Harvard-Zitierweise” ist mehrdeutig. Hier ein paar Kandidaten, die Citavi serienmäßig mitbringt:

Nach Harvard Business School (PDF):
Chatzimarkakis, Georgios. “Informationeller Globalismus: Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des elektronischen Geschäftsverkehrs.” Dissertation, Bonn, 2000. http://hss.ulb.uni-bonn.de/2000/0140/0140.htm.

Nach Harvard (UWA-Interpretation):
Chatzimarkakis, G 2000, Informationeller Globalismus. Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des elektronischen Geschäftsverkehrs. Dissertation, Bonn. Available from: http://hss.ulb.uni-bonn.de/2000/0140/0140.htm.

Nach Harvard (GBFE-Interpretation, PDF):
Chatzimarkakis, Georgios 2000. Informationeller Globalismus: Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des elektronischen Geschäftsverkehrs. Dissertation. Universität. URL: http://hss.ulb.uni-bonn.de/2000/0140/0140.htm.

Zur Korrektheit der Zitierstile: Ich übernahm treuherzig die Citavi-Varianten.

Wissenschaftsallianz fordert Rückzug Koch-Mehrins

In einer Pressemitteilung fordert die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisatoren den Rückzug der Plagiatorin Koch-Mehrin aus dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments.

Wer wegen Plagiats den Doktortitel verliert, sollte auch und gerade als Forschungspolitiker im europäischen Raum besondere Maßstäbe an sein Amt und sein Handeln anlegen. „Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten sind alles andere als ein Kavaliersdelikt“, sagt der Sprecher der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, Leibniz-Präsident Karl Ulrich Mayer. „Deshalb hält die Allianz es für nicht akzeptabel, wenn Frau Koch-Mehrin im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments Deutschland vertritt.“

Wie die FDP, bzw. deren europäisches Pendant ALDE auf die Idee kam, ausgerechnet eine frisch ertappte Plagiatorin in diesen Ausschuss zu entsenden, ist schleierhaft. Erklärungsversuche bitte gerne in den Kommentaren hinterlassen!

Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute abend um 19 Uhr eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.

Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben, heißt es bei Netzpolitik.org. Dort habe ich auch das Livestream-Angebot von Carta gefunden:

Weitere Informationen gibt es unter anderem…

Themen der Enquête-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"

Netzpolitik.org macht auf die angekündigte Enquête-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” aufmerksam. Mitglieder werden je 13 Sachverständige und 13 Mitglieder des Bundestages sein:

  • 5x CDU
  • 3x SPD
  • 2x FDP
  • 2x Linke
  • 1x Grüne

Es sind verschiedene Themen angekündigt. Eine Auswahl:

  • Stärkung des Bewusstseins für den Wert geistigen Eigentums
  • Maßnahmen zur digitalen Sicherung des kulturellen Erbes und seiner Nutzung
  • Förderung der Medienkompetenz, Medienerziehung in Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung
  • Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Wissenschaft
  • Strategien zur Überwindung der digitalen Spaltung (Digital Divide)
  • Initiativen zum freien Zugang zu den Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung (Open Access)
  • Weiterentwicklung und Definition offener Standards und Normen
  • Weiterentwicklung der staatlichen Dienstleistungen (eGovernment)
  • Strategien für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen (Open Data)

Auswahl und Hervorhebungen von mir, die komplette Liste entnehme man bitte dem Netzpolitik-Posting.

Schwarz-Gelb für Robots.txt in Gesetzesform

Schwarz-Gelb plant eine Revision des Urheberrechts, einen dritten Korb. Dazu soll unter anderem ein Leistungsschutzrecht gehören, nach dem Verlage “im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein [sollen] als andere Werkmittler.” Warum ausgerechnet die FDP (“Bürokratie abbauen”) darauf kommt, man müsse die Funktioner der robots.txt in Gesetzestext gießen, ist mir unverständlich.

Mehr dazu bei Carta, Heise, iRights.info und Message-Online.

Laut MdB Hans-Peter Bartels: Kein Bedarf für Open Access in den Sozial- und Geisteswissenschaften

Via Abgeordnetenwatch wurde der Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Bartels (Dr. phil., Magister der Politischen Wissenschaft, Soziologie und Volkskunde, Journalist) gefragt, warum er als einer von zwei Mitgliedern des Bundestags (die andere ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) den Heidelberger Appell unterschrieben habe. Im Wortlaut:

Haben Sie sich mit der Unterzeichnung des Heidelberger Appells bewusst auch gegen Open Access ausgesprochen?

Und falls ja: Warum lehnen Sie Open Access ab?

Bartels antwortet, dass OA im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich aufgrund der dort üblichen Publikationstrukturen durchaus einen wünschenswerten Fortschritt darstellen mag. Allerdings:

Für den sozial- und geisteswissenschaftlichen Bereich sehe ich das aber anders. Hier wollen und sollen wissenschaftliche Autoren mit ihren Aufsätzen und insbesondere Büchern erfolgreich sein, auch in bescheidenem Maße ökonomisch. Die Möglichkeit, wirtschaftlich verwertbares Wissen zum Patent anzumelden, haben sie im Gegensatz zu ihren natur- und ingenieurwissenschaftlichen Kolleginnen und Kollegen nicht.

Frei übersetzt: OA ist nur da wünschenswert, wo die Autoren eh kein privates finanzielles Kapital aus ihrem öffentlich finanzierten Werk schlagen können. Welche Möglichkeit haben Grundlagenforscher, ihr Wissen zu versilbern? Wieviel Patente meldet der durchschnittliche Fledermausforscher jährlich an? Je nachdem, wie diese Fragen beantwortet werden, könnte also die SPD-Empfehlung zu Open Access für die jeweilige Fachdisziplin ausfallen.

Bartels, ist übrigens für die SPD stellvertretendes Mitglied im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Da wird es doch gleich doppelt so spannend, was die Parteien auf die Fragen der Hochschulrektorenkonferenz u.a. zu Open Access antworten werden.