Etherpad-Dienst gesucht: Kostenlos und zuverlässig

Ich bin eigentlich langjähriger Nutzer der Etherpads der Open Knowledge Foundation (OKF). Leider fallen diese in den letzten Monaten immer mal wieder aus. Dies ist der OKF nicht vorzuwerfen, schließlich ist es ein kostenloser Dienst. Aber als Werkzeug für die produktive Arbeit fällt das dortige Pad damit aus.

Durch einen Hinweis von Phillip Zumstein bin ich auf Titanpad gestoßen. Doch dort wird es ab März nicht mehr möglich sein, neue Pads anzulegen. Ende 2017 werden die Pforten gänzlich geschlossen.

Das Piratenpad kommt nicht in Frage, da es von einer Partei bereitgestellt wird. Welcher Etherpad-Anbieter ist empfehlenswert?

Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Landtagswahl von DBV und Wikimedia

DBV und BIB haben Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Landtagswahl an die Parteien des aktuellen Landtags ausgegeben. Die Piraten wurden also nicht befragt.

Neben viel Geschwurbel bieten einige Parteien auch ganz konkrete Ansichten. Zum Beispiel zum Urheberrecht. Das ist allerdings nicht Ländersache und von daher eigentlich wenig geeignet für Wahlprüfsteine. Es lohnt sich dennoch, in die Texte hineinzuschauen. Da erfährt man zum Beispiel, dass die FDP die unkomplizierte Verbreitung von Informationen explizit erschweren will (PDF):

Im Hinblick auf das Urheberrecht setzen wir uns seit langem auf nationaler und europäischer Ebene für eine Respektierung des geistigen Eigentums ein, was eine „unkomplizierte“ Verbreitung von Information – vor allem im Netz (Stichwort. Internetpiraterie) – gerade erschweren soll: Eigentum ist Bürgerrecht, das gilt nicht nur für Sachwerte sondern auch für geistige Werte.

Für die FDP ist es offenbar unvorstellbar, dass es auch Immaterialgüter gibt, die ohne Eurozeichen in den Augen verteilt werden.

Weitere konkrete Positionen (in Auswahl):

Wir fordern, dass über Open Access ein freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung gewährt wird. Dies würde unserer Ansicht nach den wissenschaftlichen Austausch, die Transparenz, den Zugriff, die Verarbeitung und die Verwaltung wissenschaftlicher Informationen vereinfachen und beschleunigen.

Das meinen die Grünen (PDF). Und dies lässt sich auf Landesebene konkret umsetzen. Ich bin gespannt. Die Linke (PDF) formuliert etwas unbeholfen in eine ähnliche Richtung. Gemeint ist wohl Green OA für öffentlich finanzierte Publikationen:

Publikationen von (öffentlich finanzierten) Hochschulangestellten, die über einen privaten Verlag vertrieben werden, müssen der eigenen (öffentlich finanzierten) Hochschulbibliothek kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Und die SPD (PDF) will eine flächendeckende kulturelle Grundversorgung mit Bibliotheken, Theater, Kunst- und Musikschulen oder Museen in einem kommunalen Kulturfördergesetz regeln und sichern.

Wikimedia hat kürzlich ebenfalls Wahlprüfsteine und die Antworten darauf veröffentlicht. Die Highlights:

Zu Open Data:

Nach unserer Einschätzung müsse es in jeder denkbaren Regierungskonstellation nach den Wahlen möglich sein, ein Open Data-Portal zu starten, in dem Inhalte abgelegt und unter freien Lizenzen veröffentlicht werden.

Anmerkung: Vor fast drei Jahren schrieb ich zu Open Data in Niedersachsen aus gegebenem Anlass:

Dies ist (wahrscheinlich!) das erste Mal, dass ein Bundesland beabsichtigt, ein Pilotprojekt im Bereich Open Government Data durchzuführen.

Passiert ist dann lange Zeit überhaupt nichts. Niedersachsen hätte Vorreiter sein können, nun hinkt es hinterher. Ich bin skeptisch, dass ohne einen Regierungswechsel diesbezüglich etwas passiert.

Zu freien Lizenzen:

Eine künftige Landesregierung wird aber ebenso in den meisten denkbaren Konstellationen ausgehend von den Antworten auf unsere Frage in der Lage sein, mehr staatliche Werke als bisher durch Verwendung Freier Lizenzen für Dritte nachnutzbar zu machen.

Eine künftige Landesregierung wird abgesehen durch gesetzgeberische Maßnahmen im Land und in Gemeinschaft der Länder den politischen Willen für Freie Lizenzen im Rundfunk artikulieren können, abhängig von den Mehrheitsverhältnissen nach der Wahl.

Zum Informationsfreiheitsgesetz:

Bereits nach den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Landesparlament vor der Wahl hätte es also ein Informationsfreiheitsgesetz geben können. Wir haben große Hoffnungen, dass eine der ersten Handlungen einer künftigen Landesregierung (gleich welcher Konstellation) die Einführung eines Transparenzgesetzes sein wird.

Anmerkung: Das kann ich mir nicht vorstellen, solange Schünemann im Amt ist. Er hat sich schon vielfach explizit gegen ein IFG geäußert. Zum Beispiel in dieser Pressemitteilung von 2004: [1]Welchen Sinn haben Informationsansprüche, die ohne Angabe eines Verwendungszwecks, ohne rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden ? fragt er noch. Wer Schünemanns Positionen … Continue reading

Es gibt keinen Bedarf für ein solches Gesetz. Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten. Es ist daher kein Zufall, dass die meisten Bundesländer und der Bund kein Informationszugangsgesetz haben.

Und als Herrscher über die Stammtische genießt er Narrenfreiheit in der Landesregierung.

Zu OER:

Eine künftige Landesregierung wird entweder selbst entsprechende OER-Initiativen starten können oder ihre Kräfte mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bündeln können.

Zur Freigabe von Luftbildern:

Eine künftige Landesregierung wird keine Probleme bekommen, im Parlament Zustimmung zur Freigabe der landeseigenen Luftbilder und Orthofotos zu erhalten.

References

References
1 Welchen Sinn haben Informationsansprüche, die ohne Angabe eines Verwendungszwecks, ohne rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden ? fragt er noch. Wer Schünemanns Positionen zur Vorratsdatenspeicherung kennt, kann sich da nur auf die Schenkel klopfen.

51 Tatort-Autoren gegen "die Netzgemeinde"

“Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!”

Dies sind die Adressaten eines offenen Briefes von 51 Tatort-Autorinnen, der gerade durch die Medien geht und schon verschiedene Antworten erhalten hat. Der offene Brief ist inhaltlich nicht ernst zu nehmen. Dort ist zum Beispiel die Rede von (anlassloser) Vorratsdatenspeicherung, die Sie [die Adressaten, Anm. d. Verf.] gerne Zensur nennen. Wer nennt die VDS Zensur? Ein kleiner Google-Test ergibt einen Treffer für die Phrase “vorratsdatenspeicherung ist zensur”, die sich inhaltlich gegen die Gleichsetzung ausspricht. Für “vorratsdatenspeicherung bedeutet zensur” finden sich gar keine Treffer.

In dem Stil geht es weiter. So wird zu den Schutzfristen im Urheberrecht behauptet, dass nirgendwo eine Argumentation versucht wird, warum gerade diese Eigentumsform überhaupt eine Einschränkung erfahren darf. Ich bin mir nicht sicher, ob man als Tatort-Autor mit den Grundlagen der Recherche vertraut sein muss. Im Trainingshandbuch Recherche steht vielleicht etwas dazu, ich kenne das Buch nicht. Daher hier ein kleiner Crashkurs für informationssuchende DrehbuchautorInnen.

Wenn Sie dies hier lesen, haben Sie es schon einmal ins Internet geschafft – sofern Sie keinen Ausdruck dieses Postings vor sich liegen haben. Herzlichen Glückwunsch!

Von hier ist es nicht weit bis zu so genannten “Suchmaschinen”. Diese Suchmaschinen suchen nicht nur, sie finden auch. Und zwar Informationen nach Ihren Vorgaben. Wenn Sie der Suchmaschine mitteilen, dass Sie gerne Webseiten zu einem bestimmten Thema hätten, geben Sie dort einfach ein paar Stichworte ein und die Suchmaschine schlägt Ihnen passende Webseiten vor.

In unserem Fall können wir es probieren mit der Frage “Warum Schutzfristen”. Gleich der erste Treffer der die auch von Ihnen erwähnten Suchmaschine Google zu dieser Anfrage ist ein Blogposting von Volker Beck (ein Grüner) zu genau diesem Thema. Und natürlich gibt es juristische Fachliteratur in vielen Bibliotheken. Und zum Beispiel die Urheberrechtsfibel (PDF) von Klaus Graf, in der er sich auf S. 142 diesem Thema widmet.

Weitere Auseinandersetzungen mit dem offenen Brief gibt es unter anderem bei Netzpolitik.org und vom CCC (sehr ausführlich).

PS: Oliver Stock schreibt im Handelsblatt:

Die Anrede ist weitschweifig, aber eindeutig: „Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!“ lautet sie und stammt von jenen 51 Autoren, die Deutschland jeden Sonntag Abend mit der neuesten Folge der Krimiserie „Tatort“ beglücken.

Eindeutig? Wer ist denn diese Netzgemeinde?

Parteien über freien Zugang zu Gerichtsurteilen

Openjur hat verschiedene Parteien befragt, wie sie sich zur freien Zurverfügungstellung von Gerichtsentscheidungen positionieren.

Grundsätzlich muss für die Übersendung der einzelnen Gerichtsentscheidung eine – entweder durch JVKostO oder die jeweilige Landesnorm festgesetzte – Gebühr bezahlt werden. Grundsätzlich enthält sowohl die JVKostO (§§ 4 Abs. 6 bzw. 7a Abs. 3 JVKostO) als auch die jeweiligen Landesnormen einen Befreiungstatbestand, dass das jeweilige Gericht auf die Erhebung der Gebühren verzichten kann, wenn die Entscheidung zu einem Zweck angefordert wird, der im überwiegend öffentlichen Interesse liegt. Wir sind der Meinung, dass die Tätigkeit von openJur diesen Ausnahmetatbestand erfüllt.

Aus der Antwort von Tobias Miethaner (Landesgeschäftsführer des “AK Juristen” der CSU):

Schließlich leuchtet mir ein, dass ein Gericht nicht Entscheidungen kostenfrei veröffentlichen kann, deren Verbreitung einem kommerziellen Anbieter exklusiv und gegen Entgelt vertraglich überlassen wurde. Insgesamt habe ich vor diesem Hintergrund meine Zweifel, ob das Rechtsstaats- und Demokratiegebot die Gerichte zur kostenlosen Veröffentlichung sämtlicher Entscheidung verpflichtet, wie Sie meinen.

Eine für die CSU wenig überraschende Einstellung. Herr Miethaner glaubt entscheiden zu können, welche Urteile im Sinne des Rechtsstaats- und Demokratiegebots frei verfügbar sein müssen. Oder er glaubt, dass es jemand anders entscheiden kann. Das der Schutz des kommerziellen Anbieters für die CSU Vorrang hat vor profanen Anliegen wissbegieriger Bürger, die die Urteile bezahlt haben und in deren Namen sie gesprochen werden, Bedarf keiner weiteren Erwähnung.

Alle anderen Parteien, die reagiert haben (FDP, Freie Wähler, Piraten, SPD), haben den Sinn des Openjur-Anliegens übrigens positiv beantwortet. Alle Antworten gibt’s bei Openjur.

Demonstration für freien Internetzugang in tschechischen Bibliotheken

In Prag wurde gegen die Abschaffung freien Internetzugangs in Bibliotheken demonstriert.

About 50 opponents of the abolition of free access to the Internet in Czech libraries, which the Interior Ministry is pondering as an austerity measure, held a protest meeting in front of the ministry yesterday.

The meeting was staged by the extra-parliamentary Czech Pirate Party. It took place in spite of the ministry’s recent statement that the free access project will continue until the government decides on a different way of its financing.

Weiteres im Prague Daily Monitor.