51 Tatort-Autoren gegen "die Netzgemeinde"

“Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!”

Dies sind die Adressaten eines offenen Briefes von 51 Tatort-Autorinnen, der gerade durch die Medien geht und schon verschiedene Antworten erhalten hat. Der offene Brief ist inhaltlich nicht ernst zu nehmen. Dort ist zum Beispiel die Rede von (anlassloser) Vorratsdatenspeicherung, die Sie [die Adressaten, Anm. d. Verf.] gerne Zensur nennen. Wer nennt die VDS Zensur? Ein kleiner Google-Test ergibt einen Treffer für die Phrase “vorratsdatenspeicherung ist zensur”, die sich inhaltlich gegen die Gleichsetzung ausspricht. Für “vorratsdatenspeicherung bedeutet zensur” finden sich gar keine Treffer.

In dem Stil geht es weiter. So wird zu den Schutzfristen im Urheberrecht behauptet, dass nirgendwo eine Argumentation versucht wird, warum gerade diese Eigentumsform überhaupt eine Einschränkung erfahren darf. Ich bin mir nicht sicher, ob man als Tatort-Autor mit den Grundlagen der Recherche vertraut sein muss. Im Trainingshandbuch Recherche steht vielleicht etwas dazu, ich kenne das Buch nicht. Daher hier ein kleiner Crashkurs für informationssuchende DrehbuchautorInnen.

Wenn Sie dies hier lesen, haben Sie es schon einmal ins Internet geschafft – sofern Sie keinen Ausdruck dieses Postings vor sich liegen haben. Herzlichen Glückwunsch!

Von hier ist es nicht weit bis zu so genannten “Suchmaschinen”. Diese Suchmaschinen suchen nicht nur, sie finden auch. Und zwar Informationen nach Ihren Vorgaben. Wenn Sie der Suchmaschine mitteilen, dass Sie gerne Webseiten zu einem bestimmten Thema hätten, geben Sie dort einfach ein paar Stichworte ein und die Suchmaschine schlägt Ihnen passende Webseiten vor.

In unserem Fall können wir es probieren mit der Frage “Warum Schutzfristen”. Gleich der erste Treffer der die auch von Ihnen erwähnten Suchmaschine Google zu dieser Anfrage ist ein Blogposting von Volker Beck (ein Grüner) zu genau diesem Thema. Und natürlich gibt es juristische Fachliteratur in vielen Bibliotheken. Und zum Beispiel die Urheberrechtsfibel (PDF) von Klaus Graf, in der er sich auf S. 142 diesem Thema widmet.

Weitere Auseinandersetzungen mit dem offenen Brief gibt es unter anderem bei Netzpolitik.org und vom CCC (sehr ausführlich).

PS: Oliver Stock schreibt im Handelsblatt:

Die Anrede ist weitschweifig, aber eindeutig: „Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!“ lautet sie und stammt von jenen 51 Autoren, die Deutschland jeden Sonntag Abend mit der neuesten Folge der Krimiserie „Tatort“ beglücken.

Eindeutig? Wer ist denn diese Netzgemeinde?

6 Gedanken zu „51 Tatort-Autoren gegen "die Netzgemeinde"“

  1. Die Netzgemeinde ist groß und bunt. Die Anrede ist ungenau. Aber Sie wollen doch nicht ernstlich behaupten, dass sich die Gegen-Alles-Linken mit dem Thema Schutzfristen beschäftigt haben. Reflexartiges “Dagegen”-Schreien ersetzt keine Argumentation!

  2. Die Tatorte müssen auch geschrieben werden. Sie haben Recht Tatort-Fan ! Alles kostenlos machen hilft auch nicht !

  3. Vera, von kostenlos steht da oben nichts, oder?

    @Infobib: “Gleich der erste Treffer der die auch von Ihnen erwähnten Suchmaschine” hat ein “die” zuviel.

  4. Huch, was ist denn hier los?

    @Tatortfreund: Eine Begründung der Befristung von Schutzfristen im Immaterialgüterrecht durch die Linken findet sich u.a im Arbeitspapier der Projektgruppe Urheberrecht der Internetenquete (PDF). Reflexartiges Behaupten ersetzt keine Recherche.

    @Vera: Tatortautoren werden für Ihre Drehbücher entlohnt. Und die von Ihnen aufgestellte Behauptung, da hat Paulchen Recht, habe ich nicht aufgestellt.

    @Paulchen: Vielen Dank für den Hinweis, ist korrigiert.

  5. @Vera: Es geht hier lediglich darum, dass die Tatort-Autoren behaupten, von Seiten der Schutzfristen-Modernisierer gäbe es keine Argumente für die Kürzung. Das ist aber falsch, wie man schnell herausfinden kann, wenn man eine Suchmaschine (sei es nun Google, Bing oder was auch immer) bemüht. Was die Autoren des Briefes offenbar nicht getan haben, sonst würden sie nicht solchen Unsinn schreiben.

  6. Kleiner Nachtrag @Vera:
    Wozu die jetzt schon extrem langen Schutzfristen (mal ehrlich: 70 Jahre nach dem Tod des Autors? Bis dahin sind selbst eventuell zu versorgende Kinder schon tot.) jetzt schon führen, sieht man sehr gut in diesem Beitrag bei Netzpolitik.org. Eine weitere Verlängerung der Schutzfristen würde das Problem nur noch verschlimmern.

    Und irgendwann stehen Sie dann da, benötigen dringend ein Buch und können es nicht bekommen. Weil der Verlag kein Geld mehr damit verdient und den Druck schon lange eingestellt hat. Weil es aufgrund der Schutzfrist noch nicht Public Domain gestellt werden darf. Und Bibliotheken, die es vielleicht einmal angeschafft hatten, haben es wegen exzessiver (oder mangelnder) Nutzung längst wieder ausgesondert. Was machen Sie dann?

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