Passend zur Anfrage zu Open Access in Niedersachsen wurden auch Anfragen zur Open-Access-Strategie für Thüringen und zur Aussage des Koalitionsvertrages zum zeitgemäßen Urheberrechtim Saarland gestellt. Vielen Dank an die fleissige Antragstellerin!
Schlagwort: grüne
Anfragen zu Open Access in Niedersachsen
Auf FragDenStaat.de wurde eine Anfrage nach der von der rot-grünen Koalition angekündigten Open-Access-Strategie für Niedersachsen gestellt. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) antwortete:
Das MWK erarbeitet derzeit gemeinsam mit der Landeshochschulkonferenz Eckpunkte für die nachhaltige Gestaltung des Digitalisierungsprozesses an den niedersächsischen Hochschulen. In diesem Zusammenhang wird auch der freie Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung und dessen Umsetzung durch Open Access-Instrumente Berücksichtigung finden. Es ist davon auszugehen, dass dieser Abstimmungsprozess zwischen Landesregierung und Hochschulen im kommenden Jahr abgeschlossen werden kann. Die Ergebnisse werden in angemessener Weise berücksichtigt.
Die Antragstellerin konkretisierte Ihre Anfrage und wollte in Erfahrung bringen, ob es eine Strategie wie z.B. Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein geben wird.
bezüglich Ihrer Nachfrage zu den möglichen Planungen des MWK für eine Open Access-Strategie vom 27.07.2016 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Bei der Erarbeitung von Eckpunkten für die nachhaltige Gestaltung des Digitalisierungsprozesses werden die beiden hochschulisches Kernaufgaben Forschung und Lehre im Mittelpunkt stehen. Es erfolgt mithin keine Reduzierung auf bibliothekarische Fragestellungen wie die Digitalisierung von Bibliotheksbeständen oder die ausschließliche Fokussierung auf die digitale Gestaltungsmöglichkeiten in der Lehre. Wie ich bereits in meiner ersten Antwort vom 27.07.2016 ausgeführt habe, wird der Open Access-Gedanke in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden. Mit Rücksicht auf die hochschulseitigen Partner in dem Erarbeitungsprozess von Eckpunkte für die Gestaltung der Digitalisierung an den niedersächsischen Hochschulen und vor dem Hintergrund des noch immer andauernden Prozess bitte ich um Verständnis, wenn ich derzeit keine näheren Auskünfte dazu machen kann, in welcher Form das Thema Open Access aufgegriffen wird.
Am 29. Juni 2016 habe ich übrigens recht ähnliche Fragen gestellt, allerdings an die regierenden Fraktionen (SPD und Grüne) im Landtag Niedersachsens. Die Fragen:
1. Wie definiert Ihre Fraktion “Open Access”?
2. Welche Schritte wird Ihre Fraktion gehen, um in dieser Legislaturperiode den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen für Publikationen durchzusetzen, die das Land Niedersachsen finanziert hat?
3. Werden wissenschaftliche Publikationen, die durch Angestellte des Landes erstellt werden (zum Beispiel in Ministerien oder Landesanstalten) frei lizenziert veröffentlicht werden?
4. Die Veröffentlichung auf Open-Access-Repositorien ist oftmals an die Zugehörigkeit an eine wissenschaftliche Einrichtung gebunden. Wird das Land Niedersachsen auch wissenschaftlich Tätigen außerhalb dieser Einrichtungen (z.B. Heimatforschern) eine Publikationsmöglichkeit bieten?
Antworten auf diese Fragen wurden von beiden Fraktionen angekündigt, stehen aber noch aus.
Drucksache 18/3046: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen
Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen (Drucksache 18/3046).
Die Wortbeiträge der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Sigrid Hupach (DIE LINKE), Burkhard Blienert (SPD), Astrid Freudenstein (CDU/CSU) und Metin Hakverdi (SPD) sind dokumentiert. Diskutiert wurde vorwiegend vor dem Hintergrund der Rückführung von NS-Raubgut und dem Schwabinger Kunstfund. Die Debatte fand statt am 6. Februar 2015.
Noch kein Open-Access-Fortschritt in Niedersachen
Auf Abgeordnetenwatch habe ich den Vorsitzenden des niedersächsischen Ausschusses für Wissenschaft und Kultur Matthias Möhle (SPD) gefragt, wie es denn mit der im Koalitionsvertrag versprochenen Open-Access-Strategie aussieht. Die Fragen:
1. Gibt es schon einen Entwurf einer Open-Access-Strategie für Niedersachsen, und wo kann man ihn einsehen?
2. Falls es noch keinen Entwurf gibt: Wie ist die Erarbeitung und Diskussion eines solchen Entwurfes geplant? Wird es öffentliche Diskussionen dazu geben?
3. Gibt es im Ausschuss ein gemeinsames Verständnis, dass Open Access auch “Re-Use” beinhalten muss?
Möhle leitete die Antwort ans Ministerium weiter, das mit Auszügen aus dem Hochschulentwicklungsvertrag und den Leitlinien zur Hochschulentwicklung antwortete.
Der Ausschuss hat sich bislang noch nicht mit der Open-Access-Strategie beschäftigt, es sind also in absehbarer Zukunft keine konkreten Schritte zu erwarten. Und was die rot-grüne Landesregierung genau unter Open Access versteht, ist anscheinend noch nicht klar.
Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Landtagswahl von DBV und Wikimedia
DBV und BIB haben Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Landtagswahl an die Parteien des aktuellen Landtags ausgegeben. Die Piraten wurden also nicht befragt.
Neben viel Geschwurbel bieten einige Parteien auch ganz konkrete Ansichten. Zum Beispiel zum Urheberrecht. Das ist allerdings nicht Ländersache und von daher eigentlich wenig geeignet für Wahlprüfsteine. Es lohnt sich dennoch, in die Texte hineinzuschauen. Da erfährt man zum Beispiel, dass die FDP die unkomplizierte Verbreitung von Informationen explizit erschweren will (PDF):
Im Hinblick auf das Urheberrecht setzen wir uns seit langem auf nationaler und europäischer Ebene für eine Respektierung des geistigen Eigentums ein, was eine „unkomplizierte“ Verbreitung von Information – vor allem im Netz (Stichwort. Internetpiraterie) – gerade erschweren soll: Eigentum ist Bürgerrecht, das gilt nicht nur für Sachwerte sondern auch für geistige Werte.
Für die FDP ist es offenbar unvorstellbar, dass es auch Immaterialgüter gibt, die ohne Eurozeichen in den Augen verteilt werden.
Weitere konkrete Positionen (in Auswahl):
Wir fordern, dass über Open Access ein freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung gewährt wird. Dies würde unserer Ansicht nach den wissenschaftlichen Austausch, die Transparenz, den Zugriff, die Verarbeitung und die Verwaltung wissenschaftlicher Informationen vereinfachen und beschleunigen.
Das meinen die Grünen (PDF). Und dies lässt sich auf Landesebene konkret umsetzen. Ich bin gespannt. Die Linke (PDF) formuliert etwas unbeholfen in eine ähnliche Richtung. Gemeint ist wohl Green OA für öffentlich finanzierte Publikationen:
Publikationen von (öffentlich finanzierten) Hochschulangestellten, die über einen privaten Verlag vertrieben werden, müssen der eigenen (öffentlich finanzierten) Hochschulbibliothek kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Und die SPD (PDF) will eine flächendeckende kulturelle Grundversorgung mit Bibliotheken, Theater, Kunst- und Musikschulen oder Museen in einem kommunalen Kulturfördergesetz regeln und sichern.
Wikimedia hat kürzlich ebenfalls Wahlprüfsteine und die Antworten darauf veröffentlicht. Die Highlights:
Zu Open Data:
Nach unserer Einschätzung müsse es in jeder denkbaren Regierungskonstellation nach den Wahlen möglich sein, ein Open Data-Portal zu starten, in dem Inhalte abgelegt und unter freien Lizenzen veröffentlicht werden.
Anmerkung: Vor fast drei Jahren schrieb ich zu Open Data in Niedersachsen aus gegebenem Anlass:
Dies ist (wahrscheinlich!) das erste Mal, dass ein Bundesland beabsichtigt, ein Pilotprojekt im Bereich Open Government Data durchzuführen.
Passiert ist dann lange Zeit überhaupt nichts. Niedersachsen hätte Vorreiter sein können, nun hinkt es hinterher. Ich bin skeptisch, dass ohne einen Regierungswechsel diesbezüglich etwas passiert.
Zu freien Lizenzen:
Eine künftige Landesregierung wird aber ebenso in den meisten denkbaren Konstellationen ausgehend von den Antworten auf unsere Frage in der Lage sein, mehr staatliche Werke als bisher durch Verwendung Freier Lizenzen für Dritte nachnutzbar zu machen.
Eine künftige Landesregierung wird abgesehen durch gesetzgeberische Maßnahmen im Land und in Gemeinschaft der Länder den politischen Willen für Freie Lizenzen im Rundfunk artikulieren können, abhängig von den Mehrheitsverhältnissen nach der Wahl.
Zum Informationsfreiheitsgesetz:
Bereits nach den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Landesparlament vor der Wahl hätte es also ein Informationsfreiheitsgesetz geben können. Wir haben große Hoffnungen, dass eine der ersten Handlungen einer künftigen Landesregierung (gleich welcher Konstellation) die Einführung eines Transparenzgesetzes sein wird.
Anmerkung: Das kann ich mir nicht vorstellen, solange Schünemann im Amt ist. Er hat sich schon vielfach explizit gegen ein IFG geäußert. Zum Beispiel in dieser Pressemitteilung von 2004: [1]Welchen Sinn haben Informationsansprüche, die ohne Angabe eines Verwendungszwecks, ohne rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden ? fragt er noch. Wer Schünemanns Positionen … Continue reading
Es gibt keinen Bedarf für ein solches Gesetz. Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten. Es ist daher kein Zufall, dass die meisten Bundesländer und der Bund kein Informationszugangsgesetz haben.
Und als Herrscher über die Stammtische genießt er Narrenfreiheit in der Landesregierung.
Zu OER:
Eine künftige Landesregierung wird entweder selbst entsprechende OER-Initiativen starten können oder ihre Kräfte mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bündeln können.
Zur Freigabe von Luftbildern:
Eine künftige Landesregierung wird keine Probleme bekommen, im Parlament Zustimmung zur Freigabe der landeseigenen Luftbilder und Orthofotos zu erhalten.
References
↑1 | Welchen Sinn haben Informationsansprüche, die ohne Angabe eines Verwendungszwecks, ohne rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden ?fragt er noch. Wer Schünemanns Positionen zur Vorratsdatenspeicherung kennt, kann sich da nur auf die Schenkel klopfen. |
---|
51 Tatort-Autoren gegen "die Netzgemeinde"
“Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!”
Dies sind die Adressaten eines offenen Briefes von 51 Tatort-Autorinnen, der gerade durch die Medien geht und schon verschiedene Antworten erhalten hat. Der offene Brief ist inhaltlich nicht ernst zu nehmen. Dort ist zum Beispiel die Rede von (anlassloser) Vorratsdatenspeicherung, die Sie [die Adressaten, Anm. d. Verf.] gerne Zensur nennen
. Wer nennt die VDS Zensur? Ein kleiner Google-Test ergibt einen Treffer für die Phrase “vorratsdatenspeicherung ist zensur”, die sich inhaltlich gegen die Gleichsetzung ausspricht. Für “vorratsdatenspeicherung bedeutet zensur” finden sich gar keine Treffer.
In dem Stil geht es weiter. So wird zu den Schutzfristen im Urheberrecht behauptet, dass nirgendwo eine Argumentation versucht wird, warum gerade diese Eigentumsform überhaupt eine Einschränkung erfahren darf
. Ich bin mir nicht sicher, ob man als Tatort-Autor mit den Grundlagen der Recherche vertraut sein muss. Im Trainingshandbuch Recherche steht vielleicht etwas dazu, ich kenne das Buch nicht. Daher hier ein kleiner Crashkurs für informationssuchende DrehbuchautorInnen.
Wenn Sie dies hier lesen, haben Sie es schon einmal ins Internet geschafft – sofern Sie keinen Ausdruck dieses Postings vor sich liegen haben. Herzlichen Glückwunsch!
Von hier ist es nicht weit bis zu so genannten “Suchmaschinen”. Diese Suchmaschinen suchen nicht nur, sie finden auch. Und zwar Informationen nach Ihren Vorgaben. Wenn Sie der Suchmaschine mitteilen, dass Sie gerne Webseiten zu einem bestimmten Thema hätten, geben Sie dort einfach ein paar Stichworte ein und die Suchmaschine schlägt Ihnen passende Webseiten vor.
In unserem Fall können wir es probieren mit der Frage “Warum Schutzfristen”. Gleich der erste Treffer der die auch von Ihnen erwähnten Suchmaschine Google zu dieser Anfrage ist ein Blogposting von Volker Beck (ein Grüner) zu genau diesem Thema. Und natürlich gibt es juristische Fachliteratur in vielen Bibliotheken. Und zum Beispiel die Urheberrechtsfibel (PDF) von Klaus Graf, in der er sich auf S. 142 diesem Thema widmet.
Weitere Auseinandersetzungen mit dem offenen Brief gibt es unter anderem bei Netzpolitik.org und vom CCC (sehr ausführlich).
PS: Oliver Stock schreibt im Handelsblatt:
Die Anrede ist weitschweifig, aber eindeutig: „Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!“ lautet sie und stammt von jenen 51 Autoren, die Deutschland jeden Sonntag Abend mit der neuesten Folge der Krimiserie „Tatort“ beglücken.
Eindeutig? Wer ist denn diese Netzgemeinde?
FDP verhindert Breitbandsozialismus im ländlichen Raum
Kleiner Rückblick zum Thema “Merkel und die flächendeckende Breitbandversorgung”:
29.6.2005 zum Deutschen Multimedia Kongress Digitale Wirtschaft:
Merkel will sich für eine stärkere Nutzung der Breitbandtechnologie einsetzen und fordert weitere Investitionen. Die CDU-Vorsitzende sieht gerade in ländlichen Gegenden ein hohes Nachrüstpotenzial für das Breitband – vor allem auch vor dem Hintergrund, dass ungefähr die Hälfte der bundesdeutschen Bevölkerung auf dem Land lebt.
“Ich habe auf europäischer Ebene vorgeschlagen, dass so wie China jetzt das Eisenbahn- und Straßennetz ausbaut, wir jetzt das Breitbandnetz ausbauen sollten”, sagte Merkel am Donnerstag beim dritten nationalen Informationstechnologie-Gipfel in Darmstadt. Zugleich kündigte sie an, allen Bundesbürgern in den kommenden drei bis vier Jahren flächendeckend Zugang zu schnellen Internet-Verbindungen zu ermöglichen.
02.03.2009 (müsste rund um die Cebit gewesen sein):
Merkel sagte, gleiche Bedingungen auf dem Land wie in den Städten seien eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft der ländlichen Räume. “Was früher ein Elektrizitäts-, Wasser- oder Abwasseranschluss war, das wird in Zukunft auch ein Breitbandanschluss gewährleisten.”
Die Bundesregierung werde deshalb bis Sommer 2010 Vorschläge machen, wie auch dünn besiedelte Regionen schnellere Anschlüsse bekommen könnten. “Die Zukunft des ländlichen Raums wird davon abhängig sein”, sagte Merkel.
Und jetzt das neue Telekommunikationsgesetz. Dazu schreibt Konstantin Notz von den Grünen:
Eigentlich hatte der Entwurf der Regierung für die sogenannte Intercarrier-Abrechung in § 97, Abs. 4 des TKG eine maximal dreimonatige Speicherfrist vorgesehen. Um diese sinnvolle Beschränkung wurde hinter den Kulissen hart gerungen, auch vor dem Hintergrund, dass sich die CSU für einen Breitband-Universaldienst ausgesprochen hat. Die FDP hat der Nicht-Begrenzung offenbar zugestimmt, weil im Gegenzug der von Grünen, Linken, SPD und Teilen der Union geforderte Breitband-Universaldienst aufgegeben wurde. Die Bürgerinnen und Bürger haben den doppelten Schaden: Weder gibt es schnelles Internet für alle, noch angemessenen Datenschutz.
Merkel macht sich also fünf Jahre für eine flächendeckende Breitbandversorgung im ländlichen Raum stark und eine Partei kurz vor dem Untergang kippt das en passant?
Rösler dazu laut FAZ:
Moderne Kommunikationsnetze seien „das Nervensystem der Informationsgesellschaft“. Um den Breitbandausbau voranzutreiben setze die Regierung aber nicht auf Planwirtschaft. Der Staat gebe nur den Rahmen vor, für die neuen Netze müssten die Unternehmen sorgen. „Deswegen setzen wir auf eine bessere Anreizregulierung“, sagte Rösler.
Gottseidank konnte Rösler, der wackere Verteidiger der freien Welt, Planwirtschaft und quasisozialistische Verhältnisse verhindern! Der Held!
[u.a. via Netzpolitik.org]
Update:
Kommentar in der Zeit, “Gleichberechtigung im Netz fällt aus”. Fällt bei der FDP bei allen “Zumutungen”, die der deutschen Wirtschaft erspart werden sollen, eigentlich nicht auf, dass das Nichtvorhandensein einer flächendeckenden Breitbandversorgung auch eine Zumutung ist? Und zwar unter anderem auch für die deutsche Wirtschaft in eben diesen unterversorgten Gebieten?
Update II:
Spiegel Online: Schwarz-Gelb gibt Breitband für alle auf
Open Data in Baden-Württemberg
Im Koalitionsvertrag der Grün-Roten Koalition in Baden-Württemberg (PDF) sind zwei erfreuliche Abschnitte zu finden. Der Erste beschäftigt sich mit “Leistungsfähiger Informationsinfrastruktur und Open Access” (S. 14):
Der Zugang zu Datenbanken und E-Journals sowie die Nachhaltigkeit und Nachnutzung wissenschaftlicher Daten wird neben der Geräteausstattung ein immer wichtigerer Faktor für Forschungsund Innovationsprozesse. Wir werden deshalb verstärkt in die Informationsversorgung investieren.
Gleichzeitig wollen wir größtmögliche Transparenz und allgemeine Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Daten herstellen. Dazu werden wir gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken des Landes eine Open-Access-Strategie entwickeln. Dabei prüfen wir, wie das Prinzip umgesetzt werden kann, alle öffentlich geförderten und alle durch das Land beauftragten Forschungsergebnisse kostenfrei der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Möglichkeit der Hochschulen zur Forschung im Auftrag Dritter darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Weiterhin wird erhöhte Transparenz bei militärisch relevanter Forschung gefordert.
Der Zweite Abschnitt beschäftigt sich mit “Transparenz des Regierungshandelns im Netz” (S. 79):
Wir stehen für eine offene Gesellschaft und eine transparente Verwaltung. Die bisherigen Aktivitäten Baden-Württembergs im Bereich e-Government und digitaler Demokratie werden wir ausbauen. Dabei werden wir insbesondere auch auf die Barrierefreiheit aller öffentlichen Angebote achten, und darauf, dass Teilhabe am öffentlichen Leben auch ohne Netzzugang möglich bleibt. Zu den großen Chancen digitaler Netze gehört die Möglichkeit, die Grundlagen des Regierungshandelns transparent und zugänglich zu machen.
In einem umfassenden Informationsfreiheitsgesetz werden wir gesetzliche Regelungen treffen, damit Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen haben. Wir werden unser Regierungshandeln daran orientieren, die zugrunde liegenden Daten und Dokumente weitestmöglich öffentlich zugänglich zu machen. Hier orientieren wir uns am Grundsatz „Open Data“.
Drei Bibliotheken in Baden-Württemberg (Konstanz, Mannheim, Tübingen) gehen in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel voran. Sie haben ihre Katalogdaten unter CC0 veröffentlicht. Die UB Mannheim bietet Linked Open Data (zum SPARQL-Endpoint) wie kürzlich schon hier erwähnt.
Die Grünen und ein Network zu Open Data
Die Bundestagsfraktion der Grünen begrüßt die Veröffentlichung bibliographischer Daten unter CC0-Lizenz.
Gerade in Zeiten, in denen Werke und Daten oftmals unter rein finanziellen Gesichtspunkten betrachtet werden, ist die Freigabe von solchen öffentlichen Beständen ein Gebot der Stunde. Die Bereitstellung von Daten, deren Erstellung erst durch öffentliche Mittel ermöglicht wurde, darf sich künftig jedoch nicht bloß auf Bibliotheken beschränken. Während es uns andere Länder vormachen und ihre staatlichen Daten-Bestände für die Öffentlichkeit nutzbar machen, gibt es in Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf. Der nun eingeschlagene Weg für mehr Transparenz und Partizipation muss daher konsequent fortgesetzt werden.
Wer sich für diese Themen wie z.B. Open Data, Transparenz oder Informationsfreiheit interessiert, dem sei das Open-Data-Network empfohlen, in dessen Blog ich kürzlich einen Gastbeitrag veröffentlichen durfte.
Das Network richtet am 17. und 18. April, also leider parallel zur Inetbib-Tagung einen (eigentlich: zwei) Open-Data-Hackday(s) aus:
Mit dem Opendata Hackday “Apps 4 Democracy” wollen wir einen Beitrag dazu leisten Daten aus Politik und Verwaltung öffentlich zugänglich zu machen.
Der Ideenwettbewerb ist eröffnet: Wer hat die besten Ideen für Webseiten / Apps / Visualisierungen / Mashups um die Daten der öffentlichen Verwaltung zugänglich zu machen und so dazu beizutragen Verwaltung und Regierung offen, transparent und bürgernah zu gestalten?
Auch Datenprovider sind gerne gesehen!
Themen der Enquête-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"
Netzpolitik.org macht auf die angekündigte Enquête-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” aufmerksam. Mitglieder werden je 13 Sachverständige und 13 Mitglieder des Bundestages sein:
- 5x CDU
- 3x SPD
- 2x FDP
- 2x Linke
- 1x Grüne
Es sind verschiedene Themen angekündigt. Eine Auswahl:
- Stärkung des Bewusstseins für den Wert geistigen Eigentums
- Maßnahmen zur digitalen Sicherung des kulturellen Erbes und seiner Nutzung
- Förderung der Medienkompetenz, Medienerziehung in Schule, Hochschule sowie Aus- und Weiterbildung
- Internationale Zusammenarbeit in Forschung und Wissenschaft
- Strategien zur Überwindung der digitalen Spaltung (Digital Divide)
- Initiativen zum freien Zugang zu den Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung (Open Access)
- Weiterentwicklung und Definition offener Standards und Normen
- Weiterentwicklung der staatlichen Dienstleistungen (eGovernment)
- Strategien für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen (Open Data)
Auswahl und Hervorhebungen von mir, die komplette Liste entnehme man bitte dem Netzpolitik-Posting.