Neuer Denkmalatlas Niedersachsen mit freien Lizenzen

Der Denkmalatlas Niedersachsen ist ein Informationssystem für Informationen und Bilder zu und von Denkmälern in Niedersachsen. Der Atlas wurde am 22. Januar 2020 freigeschaltet.

Erfreulich ist, dass freie Lizenzen gewählt wurden sowohl für die Bilder (CC BY-SA 3.0) als auch für die Metadaten (CC0).

Sakristei und Bibliothek Kloster St.Blasien
Sakristei und Bibliothek Kloster St. Blasien, Lizenz: CC BY-SA 3.0 vom Niedersächsischen Amt für Denkmalpflege

Damit löst die niedersächsische Regierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, das ich hier im Blog mit den Worten

Der digitale Atlas wird hoffentlich ein “offenes Projekt”.

kommentierte. Die Vorgeschichte Niedersachsens in Sachen Offenheit ist nicht gerade ruhmreich, daher kann man das hier getrost als erfreuliche Überraschung und hoffentlich als Zeichen für einen generellen Kurswechsel notieren.

Zur Erinnerung ein paar Links auf verwandte Beiträge aus der Vergangenheit.

Anfragen zu Open Access in Niedersachsen

Auf FragDenStaat.de wurde eine Anfrage nach der von der rot-grünen Koalition angekündigten Open-Access-Strategie für Niedersachsen gestellt. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) antwortete:

Das MWK erarbeitet derzeit gemeinsam mit der Landeshochschulkonferenz Eckpunkte für die nachhaltige Gestaltung des Digitalisierungsprozesses an den niedersächsischen Hochschulen. In diesem Zusammenhang wird auch der freie Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung und dessen Umsetzung durch Open Access-Instrumente Berücksichtigung finden. Es ist davon auszugehen, dass dieser Abstimmungsprozess zwischen Landesregierung und Hochschulen im kommenden Jahr abgeschlossen werden kann. Die Ergebnisse werden in angemessener Weise berücksichtigt.

Die Antragstellerin konkretisierte Ihre Anfrage und wollte in Erfahrung bringen, ob es eine Strategie wie z.B. Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein geben wird.

bezüglich Ihrer Nachfrage zu den möglichen Planungen des MWK für eine Open Access-Strategie vom 27.07.2016 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Bei der Erarbeitung von Eckpunkten für die nachhaltige Gestaltung des Digitalisierungsprozesses werden die beiden hochschulisches Kernaufgaben Forschung und Lehre im Mittelpunkt stehen. Es erfolgt mithin keine Reduzierung auf bibliothekarische Fragestellungen wie die Digitalisierung von Bibliotheksbeständen oder die ausschließliche Fokussierung auf die digitale Gestaltungsmöglichkeiten in der Lehre. Wie ich bereits in meiner ersten Antwort vom 27.07.2016 ausgeführt habe, wird der Open Access-Gedanke in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden. Mit Rücksicht auf die hochschulseitigen Partner in dem Erarbeitungsprozess von Eckpunkte für die Gestaltung der Digitalisierung an den niedersächsischen Hochschulen und vor dem Hintergrund des noch immer andauernden Prozess bitte ich um Verständnis, wenn ich derzeit keine näheren Auskünfte dazu machen kann, in welcher Form das Thema Open Access aufgegriffen wird.

Am 29. Juni 2016 habe ich übrigens recht ähnliche Fragen gestellt, allerdings an die regierenden Fraktionen (SPD und Grüne) im Landtag Niedersachsens. Die Fragen:

1. Wie definiert Ihre Fraktion “Open Access”?

2. Welche Schritte wird Ihre Fraktion gehen, um in dieser Legislaturperiode den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen für Publikationen durchzusetzen, die das Land Niedersachsen finanziert hat?

3. Werden wissenschaftliche Publikationen, die durch Angestellte des Landes erstellt werden (zum Beispiel in Ministerien oder Landesanstalten) frei lizenziert veröffentlicht werden?

4. Die Veröffentlichung auf Open-Access-Repositorien ist oftmals an die Zugehörigkeit an eine wissenschaftliche Einrichtung gebunden. Wird das Land Niedersachsen auch wissenschaftlich Tätigen außerhalb dieser Einrichtungen (z.B. Heimatforschern) eine Publikationsmöglichkeit bieten?

Antworten auf diese Fragen wurden von beiden Fraktionen angekündigt, stehen aber noch aus.

Niedersächsischer Landesrechnungshof fordert Neujustierung der Landesbibliotheken

Eine “Neujustierung des Profils der Landesbibliotheken” wird im Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (PDF, ab S. 80) gefordert. Zu den Kritikpunkten gehört unter anderem die bislang ungenügende Digitalisierung von historischen Werken (S. 80):

Zur Stärkung ihres Profils als Forschungseinrichtungen sind zudem insbesondere die Landesbibliothek Hannover und die Herzog August Bibliothek gefordert, ihre historischen Werke für wissenschaftliche Zwecke verstärkt in digitaler Form anzubieten. Die Digitalisierung wurde bislang
jedoch nur punktuell betrieben und projektbezogen durch Drittmittel finanziert. Für eine
systematische elektronische Archivierung der Altbestände, die Kosten in nicht unbeträchtlicher
Höhe verursachen wird, stehen dagegen aktuell keine Mittel zur Verfügung.

Weiter werden die Erwerbungspolitik, das Veranstaltungsbudget und auch die nicht vorhandenen Nutzungsgebühren angesprochen. Zu letzteren heißt es:

Durch ein jährliches Benutzungsentgelt von beispielsweise 20 € könnten die Landesbibliotheken bei insgesamt ca. 28.000 Nutzerinnen und Nutzern zusätzliche Erträge von 560.000 € jährlich generieren.

Wieviele NutzerInnen verblieben denn noch bei 20 Euro Jahresgebühr? Würde ich unsere Studierenden noch guten Gewissens an die hiesige Landesbibliothek verweisen, wenn sie dort 20 Euro Jahresgebühr zahlen müssten? Milchmädchen, ick hör Dir rechnen.

[via @esteinhauer]

Deutschlandfunk über Transparenz in der Drittmittelförderung

Im Beitrag Mehr Transparenz gefordert wird das Hochschulwatch.de vorgestellt:

Wie unabhängig ist die Wissenschaft an deutschen Hochschulen? Gesponsorte Hörsäle und Stiftungsprofessuren sind an vielen Universitäten und Fachhochschulen Alltag und kaum noch wegzudenken. Seit zwei Jahren sammelt das Portal Hochschulwatch fragwürdige Finanzierungen – jetzt ziehen die Macher Bilanz.

Das Thema ist brandaktuell und (beispielsweise) auch im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung [1] Im Koalitionsvertrag auf S. 42: “Transparenz darüber herstellen, wer an öffentlich finanzierten Hochschulen in wessen Auftrag mit welcher Fragestellung forscht.” in Niedersachsen zu finden – mit Auswirkungen auf die Hochschulen und Bibliotheken. Die Forderung, die Finanzierung von Forschungsaktivitäten transparent zu gestalten ist eine Gelegenheit, Forschungsinformationssysteme und Hochschulbibliographie miteinander zu verheiraten.

[via @textundblog]

References

References
1 Im Koalitionsvertrag auf S. 42: “Transparenz darüber herstellen, wer an öffentlich finanzierten Hochschulen in wessen Auftrag mit welcher Fragestellung forscht.”

Noch kein Open-Access-Fortschritt in Niedersachen

Auf Abgeordnetenwatch habe ich den Vorsitzenden des niedersächsischen Ausschusses für Wissenschaft und Kultur Matthias Möhle (SPD) gefragt, wie es denn mit der im Koalitionsvertrag versprochenen Open-Access-Strategie aussieht. Die Fragen:

1. Gibt es schon einen Entwurf einer Open-Access-Strategie für Niedersachsen, und wo kann man ihn einsehen?

2. Falls es noch keinen Entwurf gibt: Wie ist die Erarbeitung und Diskussion eines solchen Entwurfes geplant? Wird es öffentliche Diskussionen dazu geben?

3. Gibt es im Ausschuss ein gemeinsames Verständnis, dass Open Access auch “Re-Use” beinhalten muss?

Möhle leitete die Antwort ans Ministerium weiter, das mit Auszügen aus dem Hochschulentwicklungsvertrag und den Leitlinien zur Hochschulentwicklung antwortete.

Der Ausschuss hat sich bislang noch nicht mit der Open-Access-Strategie beschäftigt, es sind also in absehbarer Zukunft keine konkreten Schritte zu erwarten. Und was die rot-grüne Landesregierung genau unter Open Access versteht, ist anscheinend noch nicht klar.

Politische Erdrütsche gen Open Access

Teil der Operation Frühjahrsputz 2014, in deren Verlauf angefangene und nie beendete Postings einfach so veröffentlicht werden.

Das Open Access im Koalitionsvertrag der Großen Koalition steht, wurde hier schon erwähnt. Auch der niedersächsische Koalitionsvertrag enthält solch eine Passage.

Doch während die niedersächsische Landesregierung zum Thema Open Access bislang stumm blieb, passiert in anderen Bundesländern so einiges. Uli Herb weist auf Telepolis auf die Bemühungen Baden-Württembergs hin:

Der Neuentwurf des Landeshochschulgesetzes des Landes Baden-Württemberg will Wissenschaftler dazu verpflichten, sich das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen vorzubehalten.

Open-Access in den USA, der EU und in Niedersachsen

Stefan Krempl berichtet über die aktuelle Open-Access-Initiative der US-Regierung:

Das Weiße Haus hat einen Vermerk (PDF-Datei) herausgegeben, wonach die Ergebnisse staatlich geförderter Forschung zwölf Monate nach ihrer Erstpublikation in einem wissenschaftlichen Journal online frei zugänglich gemacht werden sollen. Die Initiative von US-Präsident Barack Obama bezieht sich auch auf begleitende wissenschaftliche Daten in digitalen Formaten, solange dadurch nicht Rechte Dritte wie etwa der Schutz der Privatsphäre betroffen wäre.

Mehr dazu unter anderem bei Wisspub, wo auch auf das Zweitverwertungsrecht und die vorgeschlagene Open-Access-Verpflichtung im Horizon-2020-Programm eingegangen wird.

Und in Niedersachsen? “Erneuerung und Zusammenhalt : Nachhaltige Politik für Niedersachsen” heißt der Koalitionsvertrag der rot-grünen Koalition in Niedersachsen für die 17. Wahlperiode. Und plagiiert damit den Titel eines SPD-Regierungsprogramms von 2002. Doch sei’s drum! Wichtig ist, was drin ist. Und wie es umgesetzt wird.

Die rot-grüne Koalition wird gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken eine Open-Access-Strategie entwickeln.

Gemeint sind hoffentlich alle Hochschulbibliotheken, denn nicht nur an den Universitäten passiert einiges in Sachen Open Access. Ebenso übrigens in den Ministerien, den Landesanstalten und vielen anderen Institutionen des Landes.

Studie zu Geschäftsmodellen mit "Open Data Niedersachsen"

Wer sich für Open Data in Niedersachsen interessiert, sollte vielleicht einen Blick in die Studie “Open Data Niedersachsen” im Auftrag der GovConnect GmbH werfen. Besonders auf die vorgeschlagenen “Geschäftsmöglichkeiten mit Leistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen”. APIs oder bestimmte Dateiformate könnten laut Studie kostenpflichtig angeboten werden. Wohlgemerkt: es geht nicht um das Angebot durch das Land. Sondern um eine Aufbereitung durch einen Diensleister, in diesem Fall GovConnect. Dies bestätigt natürlich die Befürchtung vieler potentieller Anbieter freier Daten, man sei nach einer freien Veröffentlichung von Daten vielleicht vor die Situation gestellt, diese zurückzukaufen.

Warum auch nicht? Wenn die Daten mit einem Mehrwert angeboten werden, wieso soll man für diesen nicht bezahlen? Wenn es keinen Mehrwert gibt, lässt man es bleiben. Man muss die kommerzielle Verwertung von offenen Daten nicht sympathisch finden. Das sie ermöglicht wird, halte ich im Sinne wirklich freier Information jedoch für selbstverständlich.

Und um die Interessen der potentiellen Verwerter zu verstehen, ist die Studie (deren Veröffentlichung durch den Auftraggeber ich bemerkenswert finde) gut geeignet.

Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Landtagswahl von DBV und Wikimedia

DBV und BIB haben Wahlprüfsteine zur niedersächsischen Landtagswahl an die Parteien des aktuellen Landtags ausgegeben. Die Piraten wurden also nicht befragt.

Neben viel Geschwurbel bieten einige Parteien auch ganz konkrete Ansichten. Zum Beispiel zum Urheberrecht. Das ist allerdings nicht Ländersache und von daher eigentlich wenig geeignet für Wahlprüfsteine. Es lohnt sich dennoch, in die Texte hineinzuschauen. Da erfährt man zum Beispiel, dass die FDP die unkomplizierte Verbreitung von Informationen explizit erschweren will (PDF):

Im Hinblick auf das Urheberrecht setzen wir uns seit langem auf nationaler und europäischer Ebene für eine Respektierung des geistigen Eigentums ein, was eine „unkomplizierte“ Verbreitung von Information – vor allem im Netz (Stichwort. Internetpiraterie) – gerade erschweren soll: Eigentum ist Bürgerrecht, das gilt nicht nur für Sachwerte sondern auch für geistige Werte.

Für die FDP ist es offenbar unvorstellbar, dass es auch Immaterialgüter gibt, die ohne Eurozeichen in den Augen verteilt werden.

Weitere konkrete Positionen (in Auswahl):

Wir fordern, dass über Open Access ein freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung gewährt wird. Dies würde unserer Ansicht nach den wissenschaftlichen Austausch, die Transparenz, den Zugriff, die Verarbeitung und die Verwaltung wissenschaftlicher Informationen vereinfachen und beschleunigen.

Das meinen die Grünen (PDF). Und dies lässt sich auf Landesebene konkret umsetzen. Ich bin gespannt. Die Linke (PDF) formuliert etwas unbeholfen in eine ähnliche Richtung. Gemeint ist wohl Green OA für öffentlich finanzierte Publikationen:

Publikationen von (öffentlich finanzierten) Hochschulangestellten, die über einen privaten Verlag vertrieben werden, müssen der eigenen (öffentlich finanzierten) Hochschulbibliothek kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Und die SPD (PDF) will eine flächendeckende kulturelle Grundversorgung mit Bibliotheken, Theater, Kunst- und Musikschulen oder Museen in einem kommunalen Kulturfördergesetz regeln und sichern.

Wikimedia hat kürzlich ebenfalls Wahlprüfsteine und die Antworten darauf veröffentlicht. Die Highlights:

Zu Open Data:

Nach unserer Einschätzung müsse es in jeder denkbaren Regierungskonstellation nach den Wahlen möglich sein, ein Open Data-Portal zu starten, in dem Inhalte abgelegt und unter freien Lizenzen veröffentlicht werden.

Anmerkung: Vor fast drei Jahren schrieb ich zu Open Data in Niedersachsen aus gegebenem Anlass:

Dies ist (wahrscheinlich!) das erste Mal, dass ein Bundesland beabsichtigt, ein Pilotprojekt im Bereich Open Government Data durchzuführen.

Passiert ist dann lange Zeit überhaupt nichts. Niedersachsen hätte Vorreiter sein können, nun hinkt es hinterher. Ich bin skeptisch, dass ohne einen Regierungswechsel diesbezüglich etwas passiert.

Zu freien Lizenzen:

Eine künftige Landesregierung wird aber ebenso in den meisten denkbaren Konstellationen ausgehend von den Antworten auf unsere Frage in der Lage sein, mehr staatliche Werke als bisher durch Verwendung Freier Lizenzen für Dritte nachnutzbar zu machen.

Eine künftige Landesregierung wird abgesehen durch gesetzgeberische Maßnahmen im Land und in Gemeinschaft der Länder den politischen Willen für Freie Lizenzen im Rundfunk artikulieren können, abhängig von den Mehrheitsverhältnissen nach der Wahl.

Zum Informationsfreiheitsgesetz:

Bereits nach den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Landesparlament vor der Wahl hätte es also ein Informationsfreiheitsgesetz geben können. Wir haben große Hoffnungen, dass eine der ersten Handlungen einer künftigen Landesregierung (gleich welcher Konstellation) die Einführung eines Transparenzgesetzes sein wird.

Anmerkung: Das kann ich mir nicht vorstellen, solange Schünemann im Amt ist. Er hat sich schon vielfach explizit gegen ein IFG geäußert. Zum Beispiel in dieser Pressemitteilung von 2004: [1]Welchen Sinn haben Informationsansprüche, die ohne Angabe eines Verwendungszwecks, ohne rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden ? fragt er noch. Wer Schünemanns Positionen … Continue reading

Es gibt keinen Bedarf für ein solches Gesetz. Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten. Es ist daher kein Zufall, dass die meisten Bundesländer und der Bund kein Informationszugangsgesetz haben.

Und als Herrscher über die Stammtische genießt er Narrenfreiheit in der Landesregierung.

Zu OER:

Eine künftige Landesregierung wird entweder selbst entsprechende OER-Initiativen starten können oder ihre Kräfte mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bündeln können.

Zur Freigabe von Luftbildern:

Eine künftige Landesregierung wird keine Probleme bekommen, im Parlament Zustimmung zur Freigabe der landeseigenen Luftbilder und Orthofotos zu erhalten.

References

References
1 Welchen Sinn haben Informationsansprüche, die ohne Angabe eines Verwendungszwecks, ohne rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend gemacht werden ? fragt er noch. Wer Schünemanns Positionen zur Vorratsdatenspeicherung kennt, kann sich da nur auf die Schenkel klopfen.

Fetchclimate – Klimadaten suchen und visualisieren

Microsofts Computational Science Laboratory hat mit Fetchclimate vor einiger Zeit ein Tool veröffentlicht, mit dem man Klima- und klimarelevante Daten recherchieren und auf einer Karte visualisieren kann.

FetchClimate is a fast, free, intelligent climate data retrieval service that operates over the cloud to return only the climate data you need. FetchClimate can be accessed either through a simple web interface, or via a few lines of code inside any .NET program. FetchClimate is intended to make it easy for you to retrieve data for any geographical region, at any grid resolution: from global, through continental, to a few kilometres, and for any range of years (1900 – 2010), days within the year, and / or hours within the day. FetchClimate can also return information on the uncertainty associated with the climate data and data sources used to fulfil the request. When multiple sources of data could potentially provide data on the same environmental variable FetchClimate automatically selects the most appropriate data sources. Finally, the entire query you ran can be shared as a single url, enabling others to retrieve the identical data.

In folgender Abbildung ist zum Beispiel die Bodenfeuchtigkeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet visualisiert:

Die Daten lassen sich auch als CSV herunterladen. Frei lizenziert sind die Daten jedoch anscheinend nicht. Weitere Infos zu FetchClimate finden sich auf der Projektseite.