Niedersächsischer Landesrechnungshof fordert Neujustierung der Landesbibliotheken

Eine “Neujustierung des Profils der Landesbibliotheken” wird im Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (PDF, ab S. 80) gefordert. Zu den Kritikpunkten gehört unter anderem die bislang ungenügende Digitalisierung von historischen Werken (S. 80):

Zur Stärkung ihres Profils als Forschungseinrichtungen sind zudem insbesondere die Landesbibliothek Hannover und die Herzog August Bibliothek gefordert, ihre historischen Werke für wissenschaftliche Zwecke verstärkt in digitaler Form anzubieten. Die Digitalisierung wurde bislang
jedoch nur punktuell betrieben und projektbezogen durch Drittmittel finanziert. Für eine
systematische elektronische Archivierung der Altbestände, die Kosten in nicht unbeträchtlicher
Höhe verursachen wird, stehen dagegen aktuell keine Mittel zur Verfügung.

Weiter werden die Erwerbungspolitik, das Veranstaltungsbudget und auch die nicht vorhandenen Nutzungsgebühren angesprochen. Zu letzteren heißt es:

Durch ein jährliches Benutzungsentgelt von beispielsweise 20 € könnten die Landesbibliotheken bei insgesamt ca. 28.000 Nutzerinnen und Nutzern zusätzliche Erträge von 560.000 € jährlich generieren.

Wieviele NutzerInnen verblieben denn noch bei 20 Euro Jahresgebühr? Würde ich unsere Studierenden noch guten Gewissens an die hiesige Landesbibliothek verweisen, wenn sie dort 20 Euro Jahresgebühr zahlen müssten? Milchmädchen, ick hör Dir rechnen.

[via @esteinhauer]

Richter/van Lengen: "Usability-Studie zur Webseite der Landessbibliothek Oldenburg"

Julia Richter, Talea van Lengen: “Usability-Studie zur Webseite der Landessbibliothek Oldenburg”

Abstract:

Internetpräsenzen von Bibliotheken müssen zunehmend mit kommerziellen oder frei zugänglichen Informationsangeboten konkurrieren. Um sich von diesen Angeboten abzuheben, müssen nicht nur, wie gehabt, qualitativ hochwertige Informationen bereitgestellt werden – der Zugang zu diesen Informationen muss nutzerfreundlich gestaltet werden und sich an Usability-Standards orientieren, um für den Nutzer attraktiv zu sein.

In der Bachelorarbeit wird eine Studie zur Usability der Website der Landesbibliothek Oldenburg durchgeführt. Nach einer Einführung in die Thematik der Usability und der Analyse des IST-Zustandes der Website erfolgt eine Evaluation anhand von vier Methoden. Basierend auf Evaluationen mittels Personas, Heuristiken, Thinking-Aloud-Tests und einer Logfile-Analyse werden Usability-Probleme der Website ermittelt und anschließend Empfehlungen zur Verbesserung der Usability gegeben.

Hier geht’s zum Volltext.

Nur gucken, nicht anfassen: Kulturerbe Niedersachsen

Wie der NDR berichtet, ist das Portal Kulturerbe Niedersachsen nun eröffnet:

Das Land Niedersachsen ist um ein virtuelles Museum reicher: Im Internet-Portal “Kulturerbe Niedersachsen” sind nun bedeutende Kulturschätze des Landes für jedermann kostenlos zu besichtigen. Kulturministerin Johanna Wanka (CDU) hat den offiziellen Startschuss für die Website am Dienstag gegeben.

Museum heißt hier, dass man sich bunte Bilder innerhalb des Portals ansehen kann. Bei vielen Werken (zum Beispiel hier)ist folgender Hinweis zu finden: Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.

Was bedeutet das? Ich finde keinen Unterschied zu Werken, bei denen dieser Hinweis nicht zu finden ist. Zum Beispiel bei diesem Gemälde von Jacob Philipp Hackert. Keine Downloadmöglichkeit, Rechtsklick funktioniert jedoch. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Beschränkung auf das Original bezieht.

In den Nutzungsbedingungen heißt es übrigens: Die Inhalte des Onlineportals “Kulturerbe Niedersachsen” sind urheberrechtlich geschützt.”

Das ist dringend zu ändern. Einige Objekte sind sicherlich urheberrechtlich geschützt. Wenn man sich aber die Verteilung der Objekte auf die Jahrhunderte anschaut, merkt man sehr schnell, dass dies für den Großteil der Objekte nicht zutrifft (in Klammern steht die Zahl der Objekte aus dem jeweiligen Jahrhundert):

21. Jhd. (2)
20. Jhd. (762)
19. Jhd. (2565)
18. Jhd. (4666)
17. Jhd. (3410)
16. Jhd. (959)
15. Jhd. (87)
14. Jhd. (19)

Ohne jetzt einzelne Schutzfristen zu prüfen: Von 12470 Objekten kann man bei der Mehrheit davon ausgehen, dass sie nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Da das Portal und auch die Digitalisierungen mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden und die Werke nicht urheberrechtlich geschützt sind, ist hier (übrigens auch im Sinne der Verbreitung des niedersächsischen Kulturerbes) dringend geboten,

a) die Nutzungsbedingungen anzupassen und
b) eine Downloadmöglichkeit zu schaffen, am Besten für einzelne Objekte und auch für die Sammlung als Ganzes.

Tipp für die Projektbeteiligten: Wenden Sie sich an Open GLAM. Mathias Schindler (Wikimedia) hat auf dem Open-GLAM-Workshop (hierzublog schon einmal erwähnt) einen Vortrag gehalten, in dem er Empfehlungen für GLAMs (Galleries, Libraries, Archives and Museums) gibt.

Seiner Aussage auf der 19 13. Folie kann ich mich nur anschließen: “Betreiben Sie bitte kein Copyfraud“!