Niedersächsischer Landesrechnungshof fordert Neujustierung der Landesbibliotheken

Eine “Neujustierung des Profils der Landesbibliotheken” wird im Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (PDF, ab S. 80) gefordert. Zu den Kritikpunkten gehört unter anderem die bislang ungenügende Digitalisierung von historischen Werken (S. 80):

Zur Stärkung ihres Profils als Forschungseinrichtungen sind zudem insbesondere die Landesbibliothek Hannover und die Herzog August Bibliothek gefordert, ihre historischen Werke für wissenschaftliche Zwecke verstärkt in digitaler Form anzubieten. Die Digitalisierung wurde bislang
jedoch nur punktuell betrieben und projektbezogen durch Drittmittel finanziert. Für eine
systematische elektronische Archivierung der Altbestände, die Kosten in nicht unbeträchtlicher
Höhe verursachen wird, stehen dagegen aktuell keine Mittel zur Verfügung.

Weiter werden die Erwerbungspolitik, das Veranstaltungsbudget und auch die nicht vorhandenen Nutzungsgebühren angesprochen. Zu letzteren heißt es:

Durch ein jährliches Benutzungsentgelt von beispielsweise 20 € könnten die Landesbibliotheken bei insgesamt ca. 28.000 Nutzerinnen und Nutzern zusätzliche Erträge von 560.000 € jährlich generieren.

Wieviele NutzerInnen verblieben denn noch bei 20 Euro Jahresgebühr? Würde ich unsere Studierenden noch guten Gewissens an die hiesige Landesbibliothek verweisen, wenn sie dort 20 Euro Jahresgebühr zahlen müssten? Milchmädchen, ick hör Dir rechnen.

[via @esteinhauer]

Sachsenspiegel für Jedermann

Die Herzog-August-Bibliothek präsentierte diese Woche ein Faksimile des Wolfenbütteler Sachsenspiegels.
Die Original-Handschrift aus dem 14. Jahrhundert liegt im Tresor der Bibliothek und darf nur in Ausnahmefällen benutzt werden.
Die Nachbildung ermöglicht nun jedem Besucher einen Einblick in das wertvolle Werk.

Wer es aus dem Regal zieht, hat viel, was ihm sonst nur das unbezahlbare Original bieten würde: die alte Handschrift, die Bilder, sogar die Anmerkungen und Skizzen, die die Illustratoren im 14. Jahrhundert aufs Pergament kritzelten, als sie den Rechtstext mit Zeichnungen versahen, um ihn auch denen verständlich zu machen, die nicht lesen konnten.

[Via Braunschweiger Zeitung]