Erst einmal weder Uploadfilter noch Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene

Das EU-Parlament beweist gesunden Menschenverstand und winkt Uploadfilter und Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene nicht durch.

Ein Blick auf das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parteien ist sicherlich spannend. Zur Zeit ist der Server jedoch aufgrund des überbordenden demokratischen Beteiligungswillens zusammengebrochen.

Sind Upload-Filter eine Bedrohung für große Repositories?

Internet platforms hosting “large amounts” of user-uploaded content must monitor user behavior and filter their contributions to identify and prevent copyright infringement.

Der Kampf gegen diese heute vom Rechtsausschuss des EU-Parlaments abgesegnete Formulierung ist noch nicht vorbei, wie Netzpolitik richtig anmerkt. Zwar ist Upload-Filter und Leistungsschutzrecht nun zugestimmt worden, aber es existieren noch Wege, diesen Irrsinn zu verhindern.

Im Bibliothekswesen, nein, im ganzen Wissenschaftssektor sollte man darüber nachdenken, was diese Klausel für große Repositories zur Folge haben könnte. Können Betreiber großer Repositories (egal, ob Software, Forschungsdaten oder konventionelle OA-Repositories) die gewünschte Filterung gewährleisten? Müssen Arxiv.org, RePEc, Zenodo & Co nun Upload-Filter integrieren, die zwischen Zitaten, Paraphrasen und Plagiaten unterscheiden können? Wie sieht es mit Mega-Journals wie PLOS One oder PeerJ aus? Muss auch dort gefiltert und gesiebt werden? Muss auch dort das “user behaviour” überwacht werden?

Gruselige Zeiten, die von den hier namentlich erwähnten Damen und Herren herbei beschworen werden. Es ist noch nicht zu spät, um sich an die eigene Vertretung im EU-Parlament zu wenden. Wiederum Netzpolitik.org:

Noch ist es nicht zu spät. Viele EU-Abgeordnete reagieren auf Druck von Außen – umso wichtiger, dass sie auch Stimmen aus der Zivilgesellschaft vernehmen und nicht nur von finanzstarken Lobbyorganisationen. Gleich drei Plattformen bieten eine einfache Möglichkeit, wacklige Parlamentarier per E-Mail oder noch besser, kostenlos per Telefon, zu kontaktieren. Wie das erbitterte Ringen – und letztlich der Erfolg – um die europäischen Regeln zur Netzneutralität gezeigt haben, lohnt sich der Einsatz.

Wie immer gilt: Höflich bleiben und argumentieren! Eine selbst formulierte Mail und vor allem ein eigenständiger Betreff sind viel wirkungsvoller als eine vorformulierte Mail, die schnell im Spamordner landet.

Bundesrat stimmt UrhWissG zu: Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft

Der Bundesrat stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft weitgehend zu (vgl. Beschlussdrucksache BR 312/17(B), PDF). An einigen Stellen, besonders bezüglich der Veröffentlichung von Abbildungen musealer Objekte, fordert der Bundesrat eine weitergehende Offenheit:

Bislang dürfen Museen ihre kulturellen Schätze, die noch dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, nur sehr eingeschränkt im Internet zeigen. Erlaubt ist dies nach Unionsrecht – und ihm folgend nach § 58 Absatz 1 UrhG – bislang nur, soweit und solange dies der Förderung aktueller Ausstellungen dient.
§ 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 1 UrhG-E enthält die grundsätzliche Erlaubnis für Museen, Werke aus ihrem Bestand oder ihrer Ausstellung für Zwecke der Zugänglichmachung zu vervielfältigen. Die anschließende öffentliche Zugänglichmachung kann nach § 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 4 UrhG-E indes weiterhin nur museumsintern erfolgen oder – ent-sprechend dem fortgeltenden § 58 Absatz 1 UrhG – ausschließlich zur Förde-rung aktueller Ausstellungen.

§ 60f Absatz 1 in Verbindung mit § 60e Absatz 3 UrhG-E sieht für die Museen vor, dass diese lediglich körperliche Vervielfältigungsstücke in Zusammenhang mit öffentlichen Ausstellungen oder zur Dokumentation ihrer Bestände verbreiten können. Zu begrüßen ist zwar durchaus, dass ein zeitlicher Zusammenhang mit der Ausstellung anders als in § 58 Absatz 2 UrhG nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Diese gesetzliche Erlaubnis muss aber auf die öffentliche Zugänglichmachung der elektronischen Vervielfältigungen der geschützten musealen Ausstellungs-und Bestandswerke ausgeweitet werden, damit insbesondere Museen ihren kulturellen Auftrag in zeitgemäßer Weise erfüllen können:
Museen sollten zum einen auch beendete Ausstellungen weiterhin im Rahmen ihres Online-Angebots dokumentieren können. Zum anderen sollten auch Bestände, die nicht Gegenstand einer Ausstellung waren, auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis im Internet gezeigt werden dürfen. Eine gesetzliche Erlaubnis würde es gerade auch kleinen Museen erlauben, ohne bürokratischen Aufwand zur Verbreitung kulturellen Wissens beizutragen.

In diesem Zusammenhang müssen die Interessen und Rechte der Künstlerinnen und Künstler entsprechend berücksichtigt werden.

Der letzte Satz birgt Sprengstoff, denn was eine “entsprechende Berücksichtigung” bedeutet, ist interpretationsfähig.

Eine eingehende Exegese durch Irights, Netzpolitik, Wisspub, das Aktionsbündnis Urheberrecht und andere übliche Verdächtige steht vermutlich bevor.

 

Endlich fix: Netzneutralität in der EU

Die europäischen Regulierungsbehörden haben heute ihre endgültigen Leitlinien zur Netzneutralität vorgestellt. Und darin ganz klar Überholspuren im Netz verboten! Das ist ein großer Erfolg der europäischen Zivilgesellschaft, die sich mit der Kampagne „Save the Internet“ seit Jahren für den Erhalt der Netzneutralität eingesetzt hat.

Mehr zu dieser überaus erfreulichen Nachricht drüben bei Netzpolitik. Damit kann das Thema nun hoffentlich vom Tisch. Der nächste stets wiederkehrende Netzpolitik-Zombie, den es zu beseitigen gilt, wäre dann vermutlich das Leistungsschutzrecht.

Vorratsdatenspeicherung wie Erfassung aller gelesenen Seiten in der Bibliothek

Liebe KollegInnen aus dem Bibliothekswesen, Jan Korte (Die Linke) hat heute im Bundestag einen Vergleich geliefert, der uns allen sehr plastisch machen sollte, warum die Vorratsdatenspeicherung (VDS), die die große Koalition aus CDU und SPD gerade durchpeitschen möchte, rundheraus abzulehnen ist:

VDS bleibt VDS, bleibt VDS, daher lehne man sie ab. Gehe um Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens fast aller Bürger der BRD. Man muss nur 30 Jahre zurückblicken, um zu versinnbildlichen. Bibliothek-Mitarbeiter hätte jede Seite mitgeschrieben, die man gelesen hätte. Das sei mit demokratischer Rechtsstaat nicht vereinbar. Es gebe keinen nachweislichen Nutzen. BMJV könne keine Fälle benennen. „Das schleichende Gift der Überwachung„ führe zu Anpassung des Kommunikationsverhaltens. Er will auf SPD eingehen, CDU/CSU wären verloren.

Protokoll von Netzpolitik, Hervorhebung von mir, Umkehrung der Unschuldsvermutung und Totalüberwachung von der großen Koalition.

Zur "Realnamen"-Pflicht bei Facebook

Nadia Kayyali und Jillian York beschreiben mögliche negative Konsequenzen von Facebooks “Realnamen”-Pflicht: Facebook’s ‘Real Name’ Policy Can Cause Real-World Harm for the LGBTQ Community.

There are myriad reasons why individuals may wish to use a name other than that which they were born with. For some, these reasons could mean life or death—for example, political dissidents voicing unpopular opinions in places like Syria or Vietnam, or people trying to get away from abusers—while for others, it may still very much be a matter of safety and security. Pseudonyms can enable people to access information, social services, and gain entry to communities while maintaining safety. This is especially true online, where individuals from distributed or marginalized groups can find community, spread awareness of issues they face, and seek information. LGBTQ individuals number among those who rely heavily on the Internet.

Siehe auch: “Wem schadet der Realnamen-Grundsatz?”

Oettingers Binnenmarkt

In einem Tweet hat man nur 140 Zeichen, um sich auszudrücken. Wenn man zweisprachig twittert, muss man daher schon mal mit Übersetzungsverlusten leben. Dies ist aktuell bei unserem neuen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger zu erleben.

“Digitale Wirtschaft und Gesellschaft” hätte ich übersetzt. Oettinger (und/oder sein Team) setzen andere Prioritäten:

Solange der Markt funktioniert – für wen auch immer – ist die Gesellschaft also bestenfalls zweitrangig?

Bibliothek und Wissenschaft im Entwurf der Digitalen Agenda

Netzpolitik hat dankenswerterweise einen Entwurf der Digitalen Agenda veröffentlicht. Natürlich sind ein paar Punkte aus hiesiger Blogperspektive von Interesse.

Nach viel Blabla (“digitaler Wandel”, “Zukunftsvision” etc.) soll es im Programmteil dann konkreter werden. Los geht es mit I. DIGITALE INFRASTRUKTUREN, was hier vorwiegend “Zugang zum Netz” bedeutet.

Dann geht es zu II. DIGITALE WIRTSCHAFT. Sichere Big-Data- und Cloud-Anwendungen sollen unterstützt werden. Hoffentlich diesmal etwas sicherer als die Fehlkonstruktion DE-Mail.

Darüber hinaus soll die Digitalisierung wichtiger Zukunftsmärkte unterstützt werden. Da die Kreativ- und Medienwirtschaft genannt ist, gehe ich davon aus, dass uns noch mehr brillante Ideen à la Leistungsschutzrecht bevorstehen. Immerhin:

Die Einführung einer EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung, in der die Geltung des EU-Datenschutzrechts auch für nicht in der EU niedergelassene Internetunternehmen festgeschrieben werden soll (Marktortprinzip), wird mit Nachdruck unterstützt.

Gleich darauf folgt eine Ankündigung zur Anpassung des Urheberrechts an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft:

Wir passen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Urheberrecht an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der betroffenen Interessengruppen an. Dieses Ziel verfolgen wir auch auf europäischer Ebene. Wir werden dazu die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu Zwecken von Wissenschaft, Forschung und Bildung verbessern, die kollektive Rechtewahrmehmung entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen stärken sowie an der Revision des europäischen Urheberrechts aktiv mitwirken.

Weiter unten wird noch einmal erwähnt, dass eine “allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden” soll.

Nun zum Abschnitt III. INNOVATIVER STAAT. Erst:

Unsere Rolle als großer IT-Beschaffer werden wir dazu nutzen, Innovationen und die Umsetzung von Sicherheit in der IT zu fördern.

Open Source und Verschlüsselung? Super! Aber dann:

Wir führen De-Mail flächendeckend ein.

Ja, was denn nun?

IV. DIGITALE GESELLSCHAFT

“Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen ausweiten” klingt gut, “Digitale Medienkompetenz stärken” auch. Ein interessanter Begriff ist in diesem Zusammenhang “safety by default”. Wie soll das realisiert werden? Mit Websperren? Mit bestimmten Tools, die über White- oder Blacklists den Zugang von Kindern und Jugendlichen einschränken sollen? Oder Zugang zu bestimmten Ressourcen nur nach Login und ordentlicher Registrierung, was sehr ernsthafte Konsequenzen für die Anonymität im Netz hätte? Wer sich anmelden muss, ist schließlich noch leichter überwachbar als ohnehin schon.

Na, stöbern wir ein bißchen weiter:

Wir wollen das Internet dazu nutzen, Familien durch innovative Vermittlungsplattformen von familienunterstützenden Dienstleistungen zu unterstützen.

Kann mir das mal jemand übersetzen und/oder mit Inhalt füllen?

Spannend wiederum klingt das Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr Digital”. Nun aber zum Kernpunkt:

V. BILDUNG, FORSCHUNG UND KULTUR

  • Eine neue Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft wird wesentlich zur Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen (wie z.B. Archive, Bibliotheken, Forschungs- und Publikationsdatenbanken) beitragen.
  • Der von Bund und Ländern beschlossene Rat für Informationsinfrastrukturen wird als übergeordnetes Koordinierungs- und Beratungsgremium die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Intormationsinfrastruktur, z.B. durch Empfehlungen, unterstützen.
  • Die Vernetzung von Forschungsdatenbanken und Repositorien sowie virtuelle Forschungsumgebungen fördern wir im Rahmen eines eigenen Programms.

Es wird also Geld geben. Vermutlich lohnt es sich, schon mal Projekte zu entwerfen. Wenn man nur wüsste, welches Ziel die Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft haben soll…

Den nächsten Punkt möchte ich komplett zitieren:

2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern
Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss insbesondere der Wissenschaft verbessern durch

  • eine umfassende Open Access-Strategie, die den Zugang zu Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll;
  • Verbesserungen im Urheberrecht, um die Potenziale der Digitalisierung für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen. Insbesondere soll eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden.

In der Ausgestaltung und der praktischen Umsetzung kann natürlich noch viel schief gehen. Aber sofern hier echtes Open Access – und nicht nur “gratis im Web ansehbar” – gemeint ist, sehe ich das als sehr gute Nachricht an.

Im Abschnitt Kultur und Medien geht es dann um Kulturgüter und Langzeitarchivierung:

  • Wir entwickeln eine übergreifende Strategie mit geeigneten technischen Lösungen und Standards zur langfristigen digitalen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern und schaffen die dafür notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Wir stellen digitalisierte Kulturgüter und deren Metadaten offen und – soweit urheberrechtlich zulässig – möglichst unentgeltlich zur Verfügung.
  • Zur Digitalisierung von Kulturgut und zu seiner langfristigen digitalen Bewahrung entwickeln wir Strategien und Aktionspläne (u.a. zur Kino- und Filmdigitalisierung) und schaffen die notwendigen (urheber-)rechtlichen Rahmenbedingungen für die langfristige digitale Bewahrung.
  • Wir bauen die „Deutsche Digitale Bibliothek” weiter auf und aus.

Der abschließende Bereich IKT in der Entwicklungshilfezusammenarbeit klingt dann wieder nach Wirtschaftsförderung.

Fazit: Einiges wird angedeutet, aber sehr viel bleibt völlig unklar. Dass es eine “Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft” geben soll, ist ja prima, aber von dieser Agenda hätte ich eigentlich erwartet, dass sie zumindest grob skizziert, in welche Richtung es gehen soll. Laut Netzpolitik soll die finale Version am 20. August veröffentlicht werden. Hoffentlich trägt die via Netzpolitik.org hergestellte Öffentlichkeit dazu bei, dass die Verantwortlichen die Schwachstellen beseitigen.

Netzpolitische Rückblicke

Zwischendurch ein kurzer Linktipp: Auf Netzpolitik.org stellt Anna Biselli an jedem Sonnabend die wichtigsten netzpolitischen Themen [1]Der Begriff der Netzpolitik bedarf m.E. einer grundlegenden Kritik. Ist es Netzpolitik, wenn über die Verhinderung von Zensurinfrastruktur gesprochen wird? Ist es Netzpolitik, wenn über das … Continue reading der letzten Woche zusammen, zum Beispiel hier. Das Prinzip ist ja von der Lesewolke bekannt, deren montägliche Rückschau vermutlich unter diesem Link hier zu erreichen sein wird.

References

References
1 Der Begriff der Netzpolitik bedarf m.E. einer grundlegenden Kritik. Ist es Netzpolitik, wenn über die Verhinderung von Zensurinfrastruktur gesprochen wird? Ist es Netzpolitik, wenn über das Versagen des Urheberrechts im digitalen Zeitalter gesprochen wird? Ist es Netzpolitik, wenn über die komplette und anlasslose Überwachung riesiger Bevölkerungsanteile gesprochen wird? Der Begriff Netzpolitik macht die Themen zu klein, stellt sie als Spleen einer kauzigen Splittergruppe dar. Es geht hier oft um grundlegende Grundrechtsfragen. Nur, dass die Instrumente inzwischen digital sind. Vielleicht ist dies eins der Wahrnehmungsprobleme der “Netzpolitik”.

Markus Beckedahl ist kein Journalist?

Markus Beckedahl sei kein Journalist, sondern nur ein Blogger. Daher bekommt er keine sogenannte Jahresakkreditierung für den Bundestag, wurde von der Pressestelle des Bundestags mitgeteilt.

Wer ihn nicht kennt: Markus Beckedahl ist einer der Hauptautoren bei Netzpolitik.org, das eins der wenigen, ja, journalistischen Angebote überhaupt ist, das in den letzten Jahren konstant und in meist hoher Qualität über netzpolitische Themen berichtet hat. Sollte dies der Pressestelle nicht bekannt sein, wäre das verwunderlich.

Der Ausschluss von journalistisch arbeitenden Bloggern betrifft nicht nur Beckedahl, auch Tobias Schwarze (u.a. Freitag und Carta) wurde die Akkreditierung verweigert. Die Begründung: “Zu viele Blogger haben versucht sich zu akkreditieren.”

Ist ja auch eine Unverschämtheit, dass sich die Bevölkerung nicht nur bei FAZ, Holtzbrinck, Madsack und Axel Springer informieren möchte. Da sei die Pressestelle des Bundestags vor, denn nur die weiß, was gut für uns ist.

[via Archivalia]