Library Freedom Project

Library Freedom Project is a partnership among librarians, technologists, attorneys, and privacy advocates which aims to address the problems of surveillance by making real the promise of intellectual freedom in libraries. By teaching librarians about surveillance threats, privacy rights and responsibilities, and digital tools to stop surveillance, we hope to create a privacy-centric paradigm shift in libraries and the communities they serve.

Hier geht’s zur Webseite des Library Freedom Projects, zu dem es auch eine Online-Community gibt.

Vorratsdatenspeicherung wie Erfassung aller gelesenen Seiten in der Bibliothek

Liebe KollegInnen aus dem Bibliothekswesen, Jan Korte (Die Linke) hat heute im Bundestag einen Vergleich geliefert, der uns allen sehr plastisch machen sollte, warum die Vorratsdatenspeicherung (VDS), die die große Koalition aus CDU und SPD gerade durchpeitschen möchte, rundheraus abzulehnen ist:

VDS bleibt VDS, bleibt VDS, daher lehne man sie ab. Gehe um Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens fast aller Bürger der BRD. Man muss nur 30 Jahre zurückblicken, um zu versinnbildlichen. Bibliothek-Mitarbeiter hätte jede Seite mitgeschrieben, die man gelesen hätte. Das sei mit demokratischer Rechtsstaat nicht vereinbar. Es gebe keinen nachweislichen Nutzen. BMJV könne keine Fälle benennen. „Das schleichende Gift der Überwachung„ führe zu Anpassung des Kommunikationsverhaltens. Er will auf SPD eingehen, CDU/CSU wären verloren.

Protokoll von Netzpolitik, Hervorhebung von mir, Umkehrung der Unschuldsvermutung und Totalüberwachung von der großen Koalition.

CSU, CDU und SPD beschließen anlasslose Massenüberwachung

Anderswo wurde schon alles gesagt. Die Argumente sind längst mehrfach ausgetauscht, es ist ja nicht einmal das erste Mal unter Angela Merkel, dass die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde.

Die Wut über Heiko Maas, dem offenbar Loyalität zu Sigmar Gabriel wichtiger ist als seine Überzeugung und der Schutz der Grundrechte, ist natürlich berechtigt. Gewollt haben das Gesetz vorwiegend die Unionsparteien. Unterstützt hat die SPD.

Also, liebe Mitglieder der GroKo-Parteien, könnt Ihr da innerparteilich nicht etwas machen? Oder austreten?

Zwölf Forderungen, die allgegenwärtige Überwachung betreffend

In einem offenen Brief wenden sich zahlreiche Organisationen (u.a. DigiGes, Ver.di, Wikimedia Deutschland, Reporter ohne Grenzen, OKFN DE etc.) und zur Zeit ca. 3500 individuelle Mitzeichner gegen die allgegenwärtige Überwachung durch diverse inländische und ausländische Inlands-und Auslandsgeheimdienste.

Wir, die nachfolgenden Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern unsere Regierung, unser nationales Parlament, die EU-Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament auf:

  1. Sich gegen jede Form anlassloser und unverhältnismäßiger Überwachungsmaßnahmen auszusprechen und danach zu handeln.
  2. Das Recht auf Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung zu achten und dieses sowohl auf nationaler Ebene wie auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch der Datenschutzrichtlinie und den entsprechenden Normen für EU-Institutionen zu verankern und an erste Stelle zu rücken.
  3. In internationalen Verträgen den Schutz und die Achtung der Privatheit und entsprechende Rechtsmittel auch gegen Überwachungsmaßnahmen durch Drittstaaten zu erwirken.
  4. Zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in der EU verarbeitet werden, nicht ohne Rechtshilfeabkommen und ausreichenden Rechtsschutz an Behörden oder Organisationen in Drittländern übermittelt werden.
  5. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.
  6. Internationale Kooperationen zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Geheimdiensten nicht zur Umgehung innerstaatlichen Grundrechtsschutzes zu missbrauchen.
  7. Alle Verträge, Gesetze und Maßnahmen, die die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger des jeweils eigenen Landes und der EU betreffen, unmittelbar offenzulegen.
  8. Die Verletzung der Privatsphäre ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger durch Unternehmen, Drittstaaten oder dort ansässige Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich und politisch zu sanktionieren.
  9. Eine individuelle Benachrichtigungspflicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger innerhalb möglichst kurzer Frist nach Durchführung jeder digitalen Einsichtnahme und Überwachungsmaßnahme einzuführen, ob durch Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste.
  10. Projekte und Technologien zum informationellen Selbstschutz und freie und quelloffene Umsetzungen aktiv zu fördern und selbst verpflichtend zu nutzen.
  11. Staatliche Überwachungspraktiken, die ohne rechtlichen Rahmen stattfinden, umgehend abzustellen.
  12. Whistleblowern, die gesellschaftlich relevante Missstände aufzeigen, angemessenen rechtlichen Schutz zu garantieren.

Und hier noch einmal der Link zum offenen Brief auf stopsurveillance.org.

Neue RSS-Reader unter fünf Augen

Google Reader geht, viele Alternativen kommen. In einem kurzen Artikelchen weist Heise.de auf diverse Kandidaten für die Google-Reader-Nachfolge hin. Unter anderem von, man höre und staune, AOL. Mich hat es ja erst einmal gewundert, dass es die überhaupt noch gibt. Wir befinden uns also noch immer im Eternal September?

Wie auch immer, wer seine RSS-Feeds und damit ein gutes Bild des persönlichen Neuigkeitenkonsums online verwalten möchte, sei daran erinnert, dass AOL seit einigen Jahren durch PRISM überwacht wird. Wie auch Facebook, Google, …

ALA-Statement zum PRISM-Skandal

Aus der ALA-Pressemitteilung “ALA calls for national dialogue to reform the nation’s surveillance laws”:

The American Library Association (ALA) is, frankly, saddened that two major revelations about our country’s surveillance practices confirm our gravest worries: the government has obtained vast amounts of personal information about the activities, especially electronic communications of all kinds, of essentially everyone in the United States, including millions of innocent people.

ALA-Präsidentin Maureen Sullivan sieht in Bibliotheken einen geeigneten Ort, die Debatte um die beste Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu führen.

Äthiopien kriminalisiert VOIP

Techcrunch berichtet:

The Ethiopian government, Al Jazeera reports, has criminalized the use of Skype and other VoIP services like Google Talk. Using VoIP services is now punishable by up to 15 years in prison.

Begründet wird diese Ungeheuerlichkeit mit der nationalen Sicherheit und der Durchsetzung des staatlichen Telekommunikationsmonopols.

Laut Techcentral sind auch audio and video data traffic via social media betroffen.

Infos zum politischen System Äthiopiens hält Wikipedia bereit.

Schultrojaner? Karlsruhe, bitte übernehmen Sie!

Die Kultusminister der Länder haben Verlagen vertraglich zugesichert, mittels Überwachungssoftware auf Schulrechnern nach “Plagiaten” (gemeint sind urheberrechtlich geschützte Materialien) suchen zu dürfen. Paragraph 6, Absatz 4 aus dem “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF):

Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.

Netzpolitik.org fasst zusammen:

Unsere Kultusminister schließen einen Rahmenvertrag mit Rechteinhabern und erlauben diesen im Gegenzug, einen Schultrojaner auf unsere Schulen loszulassen, und ggf. Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren. Es klingt wie eine Schnapsidee, wobei es äußerst fragwürdig ist, ob das überhaupt rechtlich durchführbar ist. Hat das eigentlich mal jemand vor Vertragsabschluß durchdacht? Erschütternd ist, dass unsere Kultusministerien sowas überhaupt verhandelt und dann durch den bayrischen Kultusminister unterschrieben haben. Noch ist Zeit, den Einsatz dieser Schnüffelsoftware zu verhindern.

Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: im Dezember letzten Jahres haben die Kultusminister der Länder einem Vertrag zugestimmt, der es Verlagen erlaubt, auf Schulrechnern Software zwecks Überwachung der dort liegenden Inhalte zu installieren. Auch Schulbibliotheksrechner sind übrigens Schulrechner. Karlsruhe, bitte übernehmen Sie. Danach möge es bitte gesunden Menschenverstand und ein wenig Bewusstsein für Grundrechte vom Himmel regnen.