Internet Manifesto 2014 der IFLA

Die IFLA hat ihrem 2002 verfassten Internet Manifesto ein Update gegeben. Das Internet Manifesto 2014 ist zur Zeit auf Englisch und Russisch (PDF) verfügbar. Weitere Übersetzungen werden in Kürze sicherlich folgen. Der speziell Bibliotheken betreffende Part beschreibt die Rolle und die Pflichten von Bibliotheken und Informationseinrichtungen. Bibliotheken “have a responsibility to”:

  • serve all of the members of their communities, regardless of age, race, nationality, religion, culture, political affiliation, physical or mental abilities, gender or sexual orientation, or other status
  • provide access to the Internet in an appropriate environment for all users
  • support users, including children and young people, to ensure they have the media and information literacy competencies they need to use their chosen information resources freely, confidently and independently
  • support the right of users to seek and share information
  • strive to ensure the privacy of their users, and that the resources and services that they use remain confidential
  • facilitate and promote intellectual, cultural and economic creativity through access to the Internet, its resources and services.

Onleihe macht Bibliotheken zum Buchhandelsschaufenster

Über den neuesten Unsinn zur Onleihe muss ich mich nicht selbst aufregen, das haben andere schon für mich gemacht. Lesenswert:

Jürgen Plieninger in Netbib:

Stellen Sie sich eine Stadtbücherei vor: Wenn ein Buch ausgeliehen wird, kommt eine örtliche Buchhandlung und stellt einen Stellvertreter ein, auf dem dafür geworben wird, doch das Buch zu kaufen, anstatt zu warten, bis es wieder im Regal auftaucht. […]
Ob die Bibliotheken hier nicht die Gewinner sind? – Schließlich könnten sie doch verschiedene Buchhandlungen und Lieferanten gegeneinander ausspielen und den Button dessen nehmen, der die meiste Provision springen lässt. Wie, das geht nicht?

Dörte Böhner auf Bibliothekarisch.de:

Und nein, ich finde es von den Bibliotheken, die sich da an der Pilotphase beteiligen, nicht in Ordnung, dass sie sich dafür zur Verfügung stellen. Liebe Stadtbüchereien Düsseldorf, Hamburger Öffentlichen Bücherhallen und liebe Bibliotheken des Onleihe-Verbunds Oberlausitz, warum lassen Sie sich so vor den Karren der ekz spannen und sorgen nicht dafür, dass wenigsten in gewisser Weise noch eine Wahlfreiheit für Ihre Nutzer bleibt? Warum lassen Sie zu, dass Ihre Angebote kommerzialisiert werden? Ist der Bibliotheksnutzer bereits gedanklich soweit zum Kunden geworden, dass er Geld ausgeben soll, damit Ihr Angebot besser aussieht? Das ist aus meiner Sicht nicht mehr Service, sondern der falsche Weg. Verbessern Sie Ihr E-Book-Angebot, in dem Sie die Lizenzbedingungen angehen. Ideen, was man da machen könnte, gibt es viele. Ca 2000 Bibliotheken sind der Onleihe verfallen? Warum setzen Sie nicht auf diese Masse, um Dinge in Bewegung zu bringen?

Jürgen Fenn in Schneeschmelze:

Geradezu absurd erscheint aber die Lage, die die Onleihe mit diesem neuen Dienst herbeiführt. Erst wird die Verfügbarkeit von digitalen Texten durch das DRM künstlich verknappt, so daß ich z. B. die Zeitung von gestern nur eine Stunde lang lesen darf. Dann wird dem zu spät gekommenen Leser durch den Verkaufsbutton suggeriert, wenn er den Text jetzt lesen wolle, könne – vielleicht kommt bei ihm sogar an: müsse – er ihn bei dem Tochterunternehmen der EKZ und der Onleihe kaufen. Und schließlich sinken infolgedessen auch noch die Ausleihzahlen bei den Bibliotheken, weil die Leute von dort in den Online-Shop geschickt werden – in den sie in Zukunft gleich direkt gehen können? Mit einer so erworbenen Provision entzieht die Bibliothek ihrem eigenen Modell selbst den Boden und sägt an dem Ast, auf dem sie und das gesamte Bibliothekswesen hierzulande sitzt.

DonBib in Ultra Biblioteka:

Es ist, Dörte hat es wunderbar formuliert, bereits anstrengend sich die Onleihe schönzureden, denn wir unterstützen als Bibliotheken ein unsägliches System. Dieser Kaufknopf mit anschließender Provision für die Bibliotheken widert mich aber schlicht an. Ich kann dafür ethisch keine Tür entdecken, die so eine Idee möglich machen sollte, da sind bildlich gesprochen nicht mal Fenster in der Mauer vor dieser Idee. Auch fachlich ist der Schaden dieses Ansatzes unberechenbar. Gleichwohl folgt diese Idee dem so unwissenschaftlichen wie unethischen Grundsatz eine Bildungseinrichtung als Unternehmen führen zu wollen. Ich kann die KollegInnen in Düsseldorf und Hamburg nur auffordern, sich schnellstmöglich fachöffentlich zu äußern.

Ich bin gespannt, ob es zu einer ähnlichen Aufregung kommen wird wie im Falle der Amazonlinks im Heidelberger Katalog.

US-Bibliothekare wehren sich gegen Überwachung

Alison Macrina und April Glaser beschreiben, wie sich “radikale Bibliothekare” oder “Ninja-Bibliothekare” dafür einsetzen, dass die Daten ihrer Nutzer geschützt bleiben:

Librarians in Massachusetts are working to give their patrons a chance to opt-out of pervasive surveillance. Partnering with the ACLU of Massachusetts, area librarians have been teaching and taking workshops on how freedom of speech and the right to privacy are compromised by the surveillance of online and digital communications — and what new privacy-protecting services they can offer patrons to shield them from unwanted spying of their library activity.

Zum BoingBoing-Artikel: Radical Librarianship: how ninja librarians are ensuring patrons’ electronic privacy.

ALA-Statement zum PRISM-Skandal

Aus der ALA-Pressemitteilung “ALA calls for national dialogue to reform the nation’s surveillance laws”:

The American Library Association (ALA) is, frankly, saddened that two major revelations about our country’s surveillance practices confirm our gravest worries: the government has obtained vast amounts of personal information about the activities, especially electronic communications of all kinds, of essentially everyone in the United States, including millions of innocent people.

ALA-Präsidentin Maureen Sullivan sieht in Bibliotheken einen geeigneten Ort, die Debatte um die beste Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu führen.

"Open Access – ein Aspekt ethischer Grundsätze?"

Ist Open Access ein Aspekt ethischer Grundsätze? [1] Bibliotheksdienst. Band 47, Heft 3-4, Seiten 231–238, DOI: 10.1515/bd-2013-0025

Kann nicht so wichtig sein, dieses Open Access.

References

References
1 Bibliotheksdienst. Band 47, Heft 3-4, Seiten 231–238, DOI: 10.1515/bd-2013-0025

Umfrage zum Code of Ethics

Es wird um Teilnahme an einer Umfrage zum Code of Ethics gebeten:

Im Jahr 2007 verfasste der Dachverband BID (Bibliothek & Information Deutschland) ethische Grundsätze für Bibliotheks- und Informationsberufe.
Die Masterarbeit am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin untersucht, wie es heute – sechs Jahre nach dieser schriftlichen, ethischen Grundsteinlegung – um die Rezeption und den Kenntnisstand der Grundsätze steht.

Folgende Links führen zur Umfrage:

http://content.wuala.com/contents/berufsethik/ethik_umfrage/berufsethik.html

http://file2.npage.de/012671/96/html/berufsethik.htm

Weitere Infos finden sich in seiner Inetbib-Mail.

Gesetzesentwurf für die Mitnutzung von WLANs

Der Verein Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf für die Mitnutzung von WLANs ins Netz und der Politik zur Verfügung gestellt.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Auch wenn so mancher die Vorstellung freien Informationszugangs für jeden erschreckend findet, wäre der Wegfall der Störerhaftung sicherlich auch für Bibliotheken sehr beruhigend. Und sie könnten damit ihrer sozialen Verantwortung einfacher nachgehen:

Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e.V. ist das Teilen von Internetzugängen aber keine reine rechts-, sondern auch eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit: „Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. „Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.“ Der Hartz-IV-Regelsatz sieht einen Zugang zum Internet bisher nämlich überhaupt nicht vor. Gerade für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bedeutet dies eine schwere soziale Benachteiligung.

[via Netzpolitik.org]

Shaked Spier: Zwischen Bibliothekaren und Bücherwürmern. Über das (fehlende) soziale Engagement der Information Community

Shaked Spier schreibt im Bibliotheksdienst (Bibliotheksdienst 46. Jg. (2012), H. 3/4, S. 171-181, PDF in seinem Posting zum Artikel verlinkt) über das fehlende soziale, bzw. politische Engagement der “Information Community”. Er versucht, das Verhältnis zwischen Bibliothek und Urheberrecht, bzw. Bibliothek und Überwachung/Vorratsdatenspeicherung zu beschreiben.

Bei beiden geht es um ein Phänomen, das unseren ethischen Grundsätze und unserer Berufung deutlich widerspricht; ein Phänomen, wofür wir unseren Nutzer/-innen eine Lösung anbieten, solange sie sich physisch in der Bibliothek befinden; ein Phänomen, das der Gesamtgesellschaft schadet und dadurch unserer Tätigkeit auch; ein Phänomen, das uns ausdrücklich betrifft, obwohl es nicht an unseren Bibliothekstresen kommt und auch nie kommen wird.

Darüber kommt er zu der Frage, ob es bibliothekarischen Handlungsbedarf gibt, was er (zusammengefasst) bejaht. Im Abschnitt “Was können wir ändern?” macht er konkrete Vorschläge. Den wichtigsten Teil möchte ich zitieren:

Auf eine offizielle Stellungnahme ist nicht zu verzichten! In Verbindung mit den folgenden Vorschlägen, die auf Teilnahme einzelner Mitglieder/-innen der Information Community basieren, muss die Community als Ganzes eine offizielle Stellung zu den verschiedenen Themen nehmen. Dies kann z.B. durch die AG „Bibliothek und Ethik“ [Link aus Fußnote hinzugefügt] erfolgen.

Diese Stellungnahme soll auf unseren ethischen Grundsätzen aufgebaut und mit sachlichen und professionellen Argumenten begründet sein. Sie soll den professionellen und ethischen Standpunkt von Informationsfachleuten reflektieren und als ein solcher der Öffentlichkeit ankommen.

Das wichtigste Kriterium für eine offizielle Stellungnahme ist die schnelle Reaktion und Aktualität. Um an einer öffentlichen Diskussion teilzunehmen und eventuell Einfluss zu haben, muss die Reaktion schnellstmöglich formuliert und veröffentlicht werden. Denn wenn wir z.B. erst eine Woche nach Entlarvung des Bundestrojaners eine Stellungnahme dazu veröffentlichen, sind wir schon längst von der öffentlichen Diskussion ausgeschlossen. Egal wie professionell und augenöffnend diese Stellungnahme auch sein mag.

Dass sich die Verbände so gut wie nie äußern, wenn die im Code of Ethics propagierten Werte in Gefahr sind, habe ich in den letzten Jahren oft angemahnt. Daran wird sich in absehbarer Zeit wohl auch nichts ändern.

Im Artikel wird auch vorgeschlagen, Präsenz in sozialen Medien zu zeigen:

Offizielle Facebook-Seite, Twitter und ein Blog sind das absolute Minimum. Dadurch können offizielle Stellungnahmen und deren Diskussion mehr Transparenz gewinnen sowie ein breiteres Publikum (außerhalb der professionellen Community) erreichen.

Ein Anfang wäre gemacht, wenn sich die maßgeblichen VertreterInnen der Branche selbst ins Web trauen würden. Auch dies ist ein mindestens fünf Jahre altes Thema. Hier kann man immerhin auf Besserung durch personelle Veränderungen hoffen.

Arbeitskreis "Kritische Bibliothek"

Via Archivalia:

Nachdem der alte Arbeitskreis kritischer BibliothekarInnen mehrheitlich seine Arbeit eingestellt hat (s. http://www.akribie.org), versuchen wir – ein Kreis von jüngeren und älteren BibliothekarInnen und Fachangestellten aus verschiedenen Zweigen des deutschen Bibliothekswesens, etwas Neues aufzubauen: den Arbeitskreis Kritische Bibliothek.

Es gibt nun ein Blog. Man darf kommentieren, diskutieren. Und es geht auch gleich gut los: “Wikipedia negiert die Frauen”, behauptet Frauke Mahrt-Thomsen, und die Diskussion hat schon begonnen.

Update: Zwar verlinkt, aber vergessen zu erwähnen, dass die neue Webseite kribiblio.de heißt.

SOPA/PIPA: Das Web wird dunkel / Code of Ethics

Die umfangreichste Berichterstattung zu SOPA/PIPA hat wohl bei Netzpolitik stattgefunden. Markus Beckedahl hat die Artikel in einem Posting zusammengefasst. Eine ganz kurze Zusammenfassung gibt es im Posting “Warum SOPA auch uns angeht”:

Im Rahmen eines sogenannten “Blackout Days” haben sich heute zahlreiche Webseiten verhüllt, darunter die englischsprachige Wikipedia. Sie protestieren damit gegen zwei amerikanische Gesetzesentwürfe, den Stop Online Piracy Act (SOPA) und den Protect IP Act (PIPA). Diese sollen Wirtschaftsinteressen amerikanischer Copyright-Inhaber schützen, haben aber massive Auswirkungen auf die digitale Welt: Internetprovider sollen gezwungen werden, Inhalte proaktiv zu überwachen, Inhalte sollen gesperrt, Suchmaschinen-Treffer nicht mehr angezeigt und Verlinken strafbar werden. Dies hat in Amerika für einen Aufschrei gesorgt, wie er in Deutschland bei der “Zensursula”-Debatte um Netzsperren stattfand. “Sollten diese Gesetze auch nur zur Hälfte so kommen wie vorgeschlagen, hat dies negative Auswirkungen auf das gesamte Internet”, sagt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.

Eine Galerie streikender Webseiten findet sich ebenfalls bei Netzpolitik. Weitere streikende Seiten sind auf sopastrike.com gesammelt. Zum Beispiel Librarian.net, gavialib.com, Librarian in Black

Für mich etwas überraschend ist die Seite der ALA nicht geschwärzt.

Passend zum Thema hat Hermann Rösch auf seiner Webseite einen Entwurf für eine “internationale bibliothekarische Berufsethik” veröffentlicht: International Code of Ethics for Librarians: Draft Dec 2011 (PDF)

Obwohl dieser Code of Ethics meines Erachtens ohnehin genauso folgenlos bleiben wird wie alle früheren Bemühungen dieser Art, mache ich auf die Möglichkeit aufmerksam, Kommentare zum Code of Ethics per Mail einzureichen. Auf der oben verlinkten Webseiten ist die entsprechende Adresse genannt. Eine offene, transparente Diskussion (Wiki, Blog, sonstwas ohne Anmeldepflicht) wäre m.E. förderlicher gewesen.