Gesetzesentwurf für die Mitnutzung von WLANs

Der Verein Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf für die Mitnutzung von WLANs ins Netz und der Politik zur Verfügung gestellt.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Auch wenn so mancher die Vorstellung freien Informationszugangs für jeden erschreckend findet, wäre der Wegfall der Störerhaftung sicherlich auch für Bibliotheken sehr beruhigend. Und sie könnten damit ihrer sozialen Verantwortung einfacher nachgehen:

Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e.V. ist das Teilen von Internetzugängen aber keine reine rechts-, sondern auch eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit: „Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. „Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.“ Der Hartz-IV-Regelsatz sieht einen Zugang zum Internet bisher nämlich überhaupt nicht vor. Gerade für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bedeutet dies eine schwere soziale Benachteiligung.

[via Netzpolitik.org]

Umfrage zum Urheberrecht im Bibliothekskontext

Monika Duppelfeld bittet um Beteiligung bei Ihrer Umfrage zum “Urheberrecht der Bibliotheken im Informationszeitalter nach einer Anwendung der Leseplatzschranke gemäß § 52b Urhebergesetz”.

In einem ersten Teil meiner Arbeit möchte ich die Interessen/Rolle der Bibliothek im Informationszeitalter analysieren und die daraus abzuleitenden Tendenzen für eine juristische Analyse fruchtbar machen. Da ich selbst nicht vom „bibliothekarischen Fach“ bin, fällt es mir nicht leicht, Bibliotheken betreffende Aussagen und Anforderungen, die in Fachbüchern/Aufsätzen zu finden sind, einzuschätzen.

Wer ihr bei der Einschätzung helfen möchte: Zur Umfrage geht’s hier.

DRadio Wissen und die digitale Kluft

Jennifer Pickett sorgt sich in ihrer wöchentlichen Kolumne At Your Library um den Teil der Bevölkerung, der von den Entwicklungen der Web-Gesellschaft zunehmend abgehängt wird.

I am increasingly worried about the expanding digital divide or the gap that exists between people with access to information technology and those who don’t have that access. More and more people are coming to the library who need something they can only get on the Internet but they don’t have the skills to find it themselves. Some of these things are quick to find, but increasingly people are looking for help filling out online forms or doing research that involves entering personal information into the computer.

Passend dazu: DRadio Wissen wird es nur digital geben. Die Mission des Senders:

Wissen, das ist nicht nur Wissenschaft. Wir senden, was hilft, die Welt in all ihrer Vielfalt zu verstehen.

Wer weiß, wie man sich online bewegt, dem wird also zu noch mehr Wissen verholfen. Wer nicht, darf zwar GEZ bezahlen, bleibt aber außen vor.

Der Medina-Report

Vor kurzem gab’s bei Netbib schon mal eine kleine Meldung zum Medina-Report. Nun gibt’s ein paar Details dazu von Gavin Baker und im Wiki von La Quadrature Du Web. Die offizielle Version des Dokumentes gibt es hier.

Besonders kritisch wird (unter anderem von Bernard Lang) folgender Punkt gesehen:

24. Wishes the scientific community and researchers to enter into voluntary licence-issuing schemes with publishers in order to improve access to works for purposes of teaching and research; however, takes particular note of the value of learned journals, which play a key role in the peer review process of validating the results of academic research, and the financial viability of which is dependent on paid subscriptions;

Zu Bibliotheken und Archiven im Procedure File:

The Green Paper focuses on the exceptions to copyright which are most relevant for the dissemination of knowledge, namely:

1)The exception for the benefit of libraries and archives: two core issues have arisen: the production of digital copies of materials held in the libraries’ collections and the electronic delivery of these copies to users. Under the current legal framework, libraries or archives do not enjoy a blanket exception from the right of reproduction. Reproductions are only allowed in specific cases, which arguably would cover certain acts necessary for the preservation of works contained in the libraries’ catalogues. On the other hand, the library exception and national rules implementing it are not always clear.

Main questions:

* Should the exception for libraries and archives remain unchanged because publishers themselves will develop online access to their catalogues?
* In order to increase access to works, should publicly accessible libraries, educational establishments, museums and archives enter into licensing schemes with the publishers?
* Should the scope of the exception for publicly accessible libraries, educational establishments, museums and archives be clarified with respect to: format shifting; the number of copies that can be made under the exception; the scanning of entire collections held by libraries?
* Is a further Community statutory instrument required to deal with the problem of orphan works, which goes beyond the Commission Recommendation 2006/585/EC?

Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0

Auf einer Verdi-Konferenz zur „Staatlichen Verantwortung und Öffentlichen Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft“ wurde ein Berliner Manifest verabschiedet, dessen Volltext bei Netzpolitik.org einzusehen ist. Das riecht nach einem klassisch bibliothekspolitischen Thema. Im Folgenden sind die Punkte herausgepickt, in denen Bibliotheken auf den ersten Blick eine Rolle spielen.

1. Grundversorgung und offener Zugang!
Offener Zugang zum Internet gehört heute zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Informationsgesellschaft. Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe – privat, wie beruflich.

Jeder Bürger – ob in Stadt oder Land, ob arm oder reich, ob behindert oder nicht – benötigt Zugang zum Internet mit ausreichender Bandbreite. Um die „digitale Spaltung“ von Arbeitswelt und Gesellschaft zu verhindern, gilt es:

Die Grundversorgung neu zu definieren, Zugang für alle Menschen auch dadurch zu garantieren, dass Dienstleistungen von „Mensch zu Mensch“ erhalten bleiben und in der Arbeitswelt alle Beschäftigten (z.B. auch ArbeiterInnen) Zugang zu Intra- und Internet bekommen.

Logisch: So lange es keine Hartz-IV-Flatrate gibt, ist der Internetzugang über die Bibliothek für viele zumindest theoretisch eine Möglichkeit, ins Internet zu gelangen. Wenn nicht sogar die Einzige. Siehe auch hier.

Das Bibliotheken von ganzen Bevölkerungsschichten kaum genutzt werden [1] unbelegte Behauptung. Hat jemand Zahlen parat? , steht dem faktisch allerdings im Weg.

3. Keine Privatisierung öffentlicher Güter im virtuellen Raum!
Öffentliche Archive, Bibliotheken, Museen und andere Kulturstätten gehören der Allgemeinheit – deren Bestände und Schätze auch in digitalisierter Form. Ihre Veräußerung oder Abtretung an private Einrichtungen muss unterbleiben.

Was mit öffentlichen Geldern oder Zuschüssen finanziert wurde, muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein und sollte entsprechend der neuen technischen Möglichkeiten auch digital öffentlich und weitgehend kostenfrei nutzbar gemacht werden.

Kurz gefasst: Mehr Open Access, weniger Copyfraud. (Ich habe gerade mit Erstaunen festgestellt, dass es bei Archivalia keine gleichnamige Kategorie gibt. Über die Suchfunktion erhält man jedoch einen guten Überblick.)

References

References
1 unbelegte Behauptung. Hat jemand Zahlen parat?

Stiglitz & Sulston fordern Open Access (zumindest zwischen den Zeilen)

Die meist hitzige Debatte über geistiges Eigentum geht in eine neue Runde; diesmal angestoßen von sehr prominenter. Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz kritisiert – gemeinsam mit Medizin-Nobelpreisträger John Sulston – das System des geistigen Eigentums:

It is now widely recognised that the system of law and practice that has regulated science and protected the rights of those who make scientific discoveries and turn them into products and therapies in a process known as “innovation” is unfit to serve the needs of the contemporary world.

Weiter:

The second issue we wish to highlight is that of access to science itself. The ideal shared by almost all scientists is that science should be open and transparent, not just in its practices and procedures, but so that the results and the knowledge generated through research should be freely accessible to all. There is a broad consensus in the scientific community that such openness and transparency promotes the advancement of science and enhances the likelihood that the benefits of science are enjoyed by all. For more than a hundred years, these principles have been the bedrock of academia and the scientific community.

Ohne Sulston und Stiglitz Naivität unterstellen zu wollen: Liege ich sehr falsch, wenn ich den meisten vielen manchen Wissenschaftlern wesentlich weniger edle Motive unterstelle? Das Zurückhalten von Informationen ist doch immer noch gängige Praxis, wird durch die Konkurrenz bei Projektanträgen auch (ungewollt) gefördert.

Die Richtigkeit von Sulston & Stiglitz’ Folgerungen bleibt davon natürlich unberührt. Auch wenn die Worte open und accessible im Text nicht direkt nebeneinander stehen, ist eindeutig, wie diesen Forderungen entsprochen werden kann und muss.

Mehr im offenen Brief von S&S in der Times.

Adobe Flash Media Rights Management Server

DRM error

Heise berichtet über einen neues, von Adobe angebotenen DRMS:

Inhalteanbieter können demnach mit der Software FLV- und F4V-Audio- und Videodateien verschlüsseln und Zugangsrichtlinien setzen, auch nachträglich nach einem Download.

Großartig. Es reicht also nicht, dass mir vorgeschrieben wird, mit welchem Betriebssystem, wie lange und wie oft ich Medien sehen darf. Nun kann es sogar sein, dass sich die Richtlinien ändern, nachdem ich die Medien schon längst in meinem Besitz wähnte. Ein Alptraum für die Langzeitarchivierung und Zitierbarkeit von audiovisuellen Daten. Wie in Adobes Presseerklärung zu lesen ist:

Precise usage control allows service providers to specify a range of parameters for user access and media expiration, while dynamic rights management lets them change usage rights even after a file has been distributed.

De facto kann ich also ein Flash-Video verteilen, und wenn ich dann irgendwann nicht mehr der dort vertretenen Meinung bin, ziehe ich es einfach zurück. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten für Politik und PR. Ab heute heißt es nicht mehr Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. Wenn es nicht mehr opportun erscheint, lässt man es einfach verschwinden.

Wegweisende Bibliothekare

Im ReadwriteWeb wird ermittelt, was BibliothekarInnen in Zukunft für ihre Nutzer machen könnten: Sexy Librarians of the Future Will Help You Upload Your Videos to YouTube. Man stelle sich vor, ein Nutzer käme mit einem gerade selbsterstellten Videoclip in die Bibliothek und fragt, was er damit machen könne. Die imaginierte Antwort:

You should upload it to YouTube and tag it with these four tags – two broad and two more specific to existing communities of interest on YouTube and the topic of your video. Then you should embed that video in a blog post along with some text introducing it and linking to some of your favorite posts by other people who have also written today about the Presidential debates. Make sure to send trackbacks to those posts!

Sozusagen Bibliothekare als Wegweiser im digitalen Dschungel.

"e-Inclusion – Eine Informationsgesellschaft für alle" – Nationale Tagung des BAKOM in Bern

Am 28. November 2007 findet im Zentrum Paul Klee in Bern eine nationale Tagung zum Thema “e-Inclusion – Eine Informationsgesellschaft für alle” der Koordinationsstelle Informationsgesellschaft des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) statt. Die Tagung stellt das Netzwerk “Digitale Integration Schweiz” sowie Projekte und Initiativen vor, die den Zugang von älteren und behinderten Menschen sowie Migranten zu Informations- und Kommunikationstechnologien fördern. Parallel zur Tagung ist im Zentrum Paul Klee eine Ausstellung zum Thema „Integrative Informationsgesellschaft“ zu sehen. Anlässlich der Tagung überreicht Bundesrat Moritz Leuenberger ebenfalls den Preis für den Gewinner des Wettbewerbes “Ritter der Kommunikation 2007”.

[via news.admin.ch]