Blogthematisch relevant sind heute zwei TOPs:
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Wie spät die TOPs ungefähr verhandelt werden, wird m.W. nirgendwo aufgeführt.
Interessantes aus Informations- und Bibliothekswesen
Blogthematisch relevant sind heute zwei TOPs:
Wie spät die TOPs ungefähr verhandelt werden, wird m.W. nirgendwo aufgeführt.
Die europäischen Regulierungsbehörden haben heute ihre endgültigen Leitlinien zur Netzneutralität vorgestellt. Und darin ganz klar Überholspuren im Netz verboten! Das ist ein großer Erfolg der europäischen Zivilgesellschaft, die sich mit der Kampagne „Save the Internet“ seit Jahren für den Erhalt der Netzneutralität eingesetzt hat.
Mehr zu dieser überaus erfreulichen Nachricht drüben bei Netzpolitik. Damit kann das Thema nun hoffentlich vom Tisch. Der nächste stets wiederkehrende Netzpolitik-Zombie, den es zu beseitigen gilt, wäre dann vermutlich das Leistungsschutzrecht.
Das EU-Projekt FOSSA ist angetreten, die Sicherheit in Open Source-Projekten zu verbessern. Mit einer aktuellen Umfrage wollen die Projekt-Manager nun Input sammeln, welches Projekt als erstes einen Code-Review bekommen soll. Die Auswahl reicht dabei von 7-zip über VLC bis hin zu Apache Tomcat. Noch bis zum 8. Juli können Interessierte abstimmen.
Weitere Informationen hier: EU-FOSSA pilot project: consultation on the choice of software for a sample code review
Hier ist ein Paper dazu: Draft Council conclusions on the transition towards an Open Science system (PDF), gibt es auch auf Deutsch (auch PDF).
In einem Tweet hat man nur 140 Zeichen, um sich auszudrücken. Wenn man zweisprachig twittert, muss man daher schon mal mit Übersetzungsverlusten leben. Dies ist aktuell bei unserem neuen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger zu erleben.
Looking forward to my new task. Digital Economy & Society one of the top priorities of the Juncker Commission. #DigitalAgenda #TeamJunckerEU
— Günther Oettinger (@GOettingerEU) 10. September 2014
“Digitale Wirtschaft und Gesellschaft” hätte ich übersetzt. Oettinger (und/oder sein Team) setzen andere Prioritäten:
Ich freue mich sehr auf meine neue Aufgabe. Digitaler Binnenmarkt Top-Thema der Juncker-Kommission. #DigitalAgenda #TeamJunckerEU
— Günther Oettinger (@GOettingerEU) 10. September 2014
Solange der Markt funktioniert – für wen auch immer – ist die Gesellschaft also bestenfalls zweitrangig?
Open Access and Open Science principles are an essential part of knowledge creation and sharing. They directly support the researchers need for greater impact, optimum dissemination of research, while also enabling the engagement of citizen scientists and society at large on societal challenges.
This two year project aims to set in place sustainable mechanisms for EU researchers to FOSTER OPEN SCIENCE in their daily workflow, thus supporting researchers optimizing their research visibility and impact, the adoption of EU open access policies in line with the EU objectives on Responsible Research & Innovation.
Mehr Infos gibt es auf der Projektwebseite.
In einem offenen Brief wenden sich zahlreiche Organisationen (u.a. DigiGes, Ver.di, Wikimedia Deutschland, Reporter ohne Grenzen, OKFN DE etc.) und zur Zeit ca. 3500 individuelle Mitzeichner gegen die allgegenwärtige Überwachung durch diverse inländische und ausländische Inlands-und Auslandsgeheimdienste.
Wir, die nachfolgenden Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern unsere Regierung, unser nationales Parlament, die EU-Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament auf:
- Sich gegen jede Form anlassloser und unverhältnismäßiger Überwachungsmaßnahmen auszusprechen und danach zu handeln.
- Das Recht auf Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung zu achten und dieses sowohl auf nationaler Ebene wie auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch der Datenschutzrichtlinie und den entsprechenden Normen für EU-Institutionen zu verankern und an erste Stelle zu rücken.
- In internationalen Verträgen den Schutz und die Achtung der Privatheit und entsprechende Rechtsmittel auch gegen Überwachungsmaßnahmen durch Drittstaaten zu erwirken.
- Zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in der EU verarbeitet werden, nicht ohne Rechtshilfeabkommen und ausreichenden Rechtsschutz an Behörden oder Organisationen in Drittländern übermittelt werden.
- Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.
- Internationale Kooperationen zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Geheimdiensten nicht zur Umgehung innerstaatlichen Grundrechtsschutzes zu missbrauchen.
- Alle Verträge, Gesetze und Maßnahmen, die die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger des jeweils eigenen Landes und der EU betreffen, unmittelbar offenzulegen.
- Die Verletzung der Privatsphäre ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger durch Unternehmen, Drittstaaten oder dort ansässige Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich und politisch zu sanktionieren.
- Eine individuelle Benachrichtigungspflicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger innerhalb möglichst kurzer Frist nach Durchführung jeder digitalen Einsichtnahme und Überwachungsmaßnahme einzuführen, ob durch Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste.
- Projekte und Technologien zum informationellen Selbstschutz und freie und quelloffene Umsetzungen aktiv zu fördern und selbst verpflichtend zu nutzen.
- Staatliche Überwachungspraktiken, die ohne rechtlichen Rahmen stattfinden, umgehend abzustellen.
- Whistleblowern, die gesellschaftlich relevante Missstände aufzeigen, angemessenen rechtlichen Schutz zu garantieren.
Und hier noch einmal der Link zum offenen Brief auf stopsurveillance.org.
“Aktion 23” der Digital Agenda der Europäischen Kommission heißt “Provide guidance on ICT standardisation and public procurement”. Die Kommission will also helfen, IT-Infrastrukturen auf offene Standards umzustellen.
Das Problem: In einigen Fällen sind öffentliche Einrichtungen durch Closed Source und proprietäre Formate an einen Anbieter gebunden, ohne dies zu wollen; public authorities find themselves unintentionally locked into particular IT solutions for decades
. Schön formuliert.
Und, liebe Bibliothekswesen, kommt Euch das nicht seltsam vertraut vor? Bibliothekssysteme, deren Clients nur unter bestimmten Betriebssystemen mit veraltetem Browser und speziellen Java-Versionen laufen? SystembibliothekarInnen, die sich bei der Frage nach offenen Schnittstellen schütteln vor Lachen?
Mehr Infos zum Leitfaden gibt’s bei Heise.de.
Stefan Krempl berichtet über die aktuelle Open-Access-Initiative der US-Regierung:
Das Weiße Haus hat einen Vermerk (PDF-Datei) herausgegeben, wonach die Ergebnisse staatlich geförderter Forschung zwölf Monate nach ihrer Erstpublikation in einem wissenschaftlichen Journal online frei zugänglich gemacht werden sollen. Die Initiative von US-Präsident Barack Obama bezieht sich auch auf begleitende wissenschaftliche Daten in digitalen Formaten, solange dadurch nicht Rechte Dritte wie etwa der Schutz der Privatsphäre betroffen wäre.
Mehr dazu unter anderem bei Wisspub, wo auch auf das Zweitverwertungsrecht und die vorgeschlagene Open-Access-Verpflichtung im Horizon-2020-Programm eingegangen wird.
Und in Niedersachsen? “Erneuerung und Zusammenhalt : Nachhaltige Politik für Niedersachsen” heißt der Koalitionsvertrag der rot-grünen Koalition in Niedersachsen für die 17. Wahlperiode. Und plagiiert damit den Titel eines SPD-Regierungsprogramms von 2002. Doch sei’s drum! Wichtig ist, was drin ist. Und wie es umgesetzt wird.
Die rot-grüne Koalition wird gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken eine Open-Access-Strategie entwickeln.
Gemeint sind hoffentlich alle Hochschulbibliotheken, denn nicht nur an den Universitäten passiert einiges in Sachen Open Access. Ebenso übrigens in den Ministerien, den Landesanstalten und vielen anderen Institutionen des Landes.
Phil Archer hat eine Studie zur Gestaltung von URIs veröffentlicht. Praktischerweise gibt er eine knackige Zusammenfassung in Form von 10 Regeln, die es zu beachten gilt:
Follow the pattern
e.g. http://{domain}/{type}/{concept}/{reference}Avoid stating ownership
e.g. http://education.data.gov.uk/ministryofeducation/id/school/123456Re-use existing identifiers
e.g. http://education.data.gov.uk/id/school/123457Avoid version numbers
e.g. http://education.data.gov.uk/doc/school/v01/123456Link multiple representations
e.g. http://data.example.org/doc/foo/bar.rdf
e.g. http://data.example.org/doc/foo/bar.htmlAvoid using auto-increment
e.g. http://education.data.gov.uk/id/school/123456
e.g. http://education.data.gov.uk/id/school/123457Implement 303 redirects for real-world objects
e.g. http://www.example.com/id/alice_brown
e.g. http://www.example.com/doc/alice_brownAvoid query strings
e.g. http://education.data.gov.uk/doc/school?id=123456Use a dedicated service
i.e. independent of the data originatorAvoid file extensions
http://education.data.gov.uk/doc/schools/123456.csv
Die Erläuterungen zu den einzelnen Thesen sind unbedingt zu lesen, und zwar in der “Study on Persistent URIs with identification of best practices and recommendations on the topic for the Member States and the European Commission”.