Offene Gesetze für alle

“Nicht alle Helden tragen Capes!” heißt es. Ob dies bei der Open Knowledge Foundation Deutschland der Fall ist, weiß ich nicht. Superheldenkräfte oder zumindest gute Anwälte werden jedoch in näherer Zeit vermutlich benötigt werden, um dem juristischen Ärger zu entgehen, den man sich dort eingebrockt hat. Die OKFN hat es tatsächlich gewagt, das Bundesgesetzblatt im Internet zu veröffentlichen. Damit sind die Gesetze endlich in dem Organ für alle verfügbar, in dem sie zum Inkrafttreten erscheinen müssen.

Man könnte denken, das sei selbstverständlich in einer Demokratie.

Wer juristischen Lesestoff benötigt, kann sich nun also auf OffeneGesetze.de bedienen.

Etherpad-Dienst gesucht: Kostenlos und zuverlässig

Ich bin eigentlich langjähriger Nutzer der Etherpads der Open Knowledge Foundation (OKF). Leider fallen diese in den letzten Monaten immer mal wieder aus. Dies ist der OKF nicht vorzuwerfen, schließlich ist es ein kostenloser Dienst. Aber als Werkzeug für die produktive Arbeit fällt das dortige Pad damit aus.

Durch einen Hinweis von Phillip Zumstein bin ich auf Titanpad gestoßen. Doch dort wird es ab März nicht mehr möglich sein, neue Pads anzulegen. Ende 2017 werden die Pforten gänzlich geschlossen.

Das Piratenpad kommt nicht in Frage, da es von einer Partei bereitgestellt wird. Welcher Etherpad-Anbieter ist empfehlenswert?

Positionspapier zu Open Educational Resources

Das Bündnis Freie Bildung (Wikimedia, Creative Commons, OKF.de und noch ein paar andere) hat ein Positionspapier zur Stärkung freier Bildungsmaterialien veröffentlicht, dessen Hauptpositionen so zusammengefasst werden:

  1. Es ist an der öffentlichen Hand, sich klar zu freien Bildungsmaterialien zu bekennen und eine umfassende OER-Strategie zu entwickeln.
  2. Der öffentlichen Hand obliegt es auch, die Rahmenbedingungen und Strukturen zur Förderung von OER zu schaffen und nachhaltig auszugestalten.
  3. Es bedarf in der gegenwärtigen Phase einer gezielten Förderung der Erstellung und Nutzung von OER, bei der die öffentliche Hand mit den entstehenden OER-Communities zusammenwirken kann und sollte.

[via OKFN]

Zwölf Forderungen, die allgegenwärtige Überwachung betreffend

In einem offenen Brief wenden sich zahlreiche Organisationen (u.a. DigiGes, Ver.di, Wikimedia Deutschland, Reporter ohne Grenzen, OKFN DE etc.) und zur Zeit ca. 3500 individuelle Mitzeichner gegen die allgegenwärtige Überwachung durch diverse inländische und ausländische Inlands-und Auslandsgeheimdienste.

Wir, die nachfolgenden Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern unsere Regierung, unser nationales Parlament, die EU-Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament auf:

  1. Sich gegen jede Form anlassloser und unverhältnismäßiger Überwachungsmaßnahmen auszusprechen und danach zu handeln.
  2. Das Recht auf Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung zu achten und dieses sowohl auf nationaler Ebene wie auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch der Datenschutzrichtlinie und den entsprechenden Normen für EU-Institutionen zu verankern und an erste Stelle zu rücken.
  3. In internationalen Verträgen den Schutz und die Achtung der Privatheit und entsprechende Rechtsmittel auch gegen Überwachungsmaßnahmen durch Drittstaaten zu erwirken.
  4. Zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in der EU verarbeitet werden, nicht ohne Rechtshilfeabkommen und ausreichenden Rechtsschutz an Behörden oder Organisationen in Drittländern übermittelt werden.
  5. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.
  6. Internationale Kooperationen zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Geheimdiensten nicht zur Umgehung innerstaatlichen Grundrechtsschutzes zu missbrauchen.
  7. Alle Verträge, Gesetze und Maßnahmen, die die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger des jeweils eigenen Landes und der EU betreffen, unmittelbar offenzulegen.
  8. Die Verletzung der Privatsphäre ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger durch Unternehmen, Drittstaaten oder dort ansässige Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich und politisch zu sanktionieren.
  9. Eine individuelle Benachrichtigungspflicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger innerhalb möglichst kurzer Frist nach Durchführung jeder digitalen Einsichtnahme und Überwachungsmaßnahme einzuführen, ob durch Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste.
  10. Projekte und Technologien zum informationellen Selbstschutz und freie und quelloffene Umsetzungen aktiv zu fördern und selbst verpflichtend zu nutzen.
  11. Staatliche Überwachungspraktiken, die ohne rechtlichen Rahmen stattfinden, umgehend abzustellen.
  12. Whistleblowern, die gesellschaftlich relevante Missstände aufzeigen, angemessenen rechtlichen Schutz zu garantieren.

Und hier noch einmal der Link zum offenen Brief auf stopsurveillance.org.

Do Bad Things Happen When Works Enter the Public Domain? Nein.

Passend zu der hübschen Visualisierung der Nutzungslücken (hatten wir hier auch schon) haben Christopher J. Buccafusco und Paul J. Heald ein Paper veröffentlicht mit dem schönen Titel “Do Bad Things Happen When Works Enter the Public Domain?: Empirical Tests of Copyright Term Extension”. Untersucht wurde die Nutzung und Bewertung von Audiobooks innerhalb und außerhalb der Public Domain. Abstract:

The international debate over copyright term extension for existing works turns on the validity of three empirical assertions about what happens to works when they fall into the public domain. Our study of the market for audio books and a related human subjects experiment suggest that all three assertions are suspect. We demonstrate that audio books made from public domain bestsellers (1913-22) are significantly more available than those made from copyrighted bestsellers (1923-32). We also demonstrate that recordings of public domain and copyrighted books are of equal quality. While a low quality recording seems to lower a listener’s valuation of the underlying work, our data do not suggest any correlation between that valuation and legal status of the underlying work. We also report important pricing data.

Hier geht’s zum Volltext.

[via @OKFN]

Linked Open Vocabularies (LOV)

Die Open Knowledge Foundation hosted nun Linked Open Vocabularies (LOV), eine Verzeichnis von – genau – Linked Open Vocabularies.

LOV Project in 5 points

  • LOV is about vocabularies (aka. metadata element sets or ontologies) in OWL / RDFS used to describe linked data.
  • LOV provides a single-stop access to the Vocabulary Commons ecosystem
  • LOV helps to improve vocabularies understanding, visibility, usability, synergy, sustainability and overall quality
  • LOV promotes a technically and socially sustainable management of the Vocabulary Commons ecosystem
  • LOV is a community and open project. You are welcome to join the team of gardeners of the Vocabulary Commons!

Dort findet man z.B. diverse Vokabulare, wenn man mal Konferenzen als LOD beschreiben möchte.

[via @acka47]

Definition: Offenes Wissen (Version v.1.1)

Neue Übersetzung der Open Knowledge Definition (englisch/deutsch)

Terminologie

Der Begriff Wissen beinhaltet:

  1. Inhalte wie Musik, Filme, Bücher
  2. Jegliche Art von Daten, ob wissenschaftlicher, historischer, geographischer oder anderer Art
  3. Regierungs- und andere Verwaltungsinformationen

Software ist trotz ihrer zentralen Bedeutung von dieser Definition ausgenommen, da sie bereits adäquat durch frühere Arbeiten abgedeckt ist.

Der Ausdruck Werk wird hier verwendet mit Bezug auf eine übertragbare Wissenseinheit.

Der Begriff Sammlung wird benutzt, um eine Vielzahl von zueinander gehörenden Werken zu  bezeichnen. Eine Sammlung kann natürlich auch selbst als Werk angesehen werden.

Der Begriff Lizenz bezieht sich auf die rechtliche Bedingung, unter der ein Werk verfügbar gemacht wird. Wenn keine Lizenz angegeben ist, sollte dies als Verweis auf die normalerweise üblichen Konditionen, unter denen das Werk verfügbar ist, interpretiert werden (z.B. Copyright oder Urheberrecht).

Definition

Ein Werk ist offen, wenn die Art und Weise seiner Verbreitung folgende Bedingungen erfüllt:

1. Zugang

Das Werk soll als Ganzes verfügbar sein, zu Kosten, die nicht höher als die Reproduktionskosten sind, vorzugsweise zum gebührenfreien Download im Internet. Das Werk soll ebenso in einer zweckmäßigen und modifizierbaren Form verfügbar sein.

Kommentar: Dies lässt sich als “soziale” Offenheit bezeichnen – es ist einem nicht nur erlaubt, ein Werk zu nutzen sondern auch praktisch möglich. “Als Ganzes” untersagt die Beschränkung der Zugangsmöglichkeiten auf indirektem Weg, zum Beispiel durch eine Beschränkung des gleichzeitigen Zugriffs auf einige wenige Elemente einer Datenquelle.

2. Weiterverbreitung

Die Lizenz darf niemanden hindern, das Werk entweder eigenständig oder als Teil einer Sammlung aus verschiedenen Quellen zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf keine Lizenzzahlungen oder andere Gebühren für Verkauf oder Verbreitung erfordern.

3. Nachnutzung

Die Lizenz muss Modifikationen oder Derivate erlauben, ebenso wie deren Weiterverbreitung unter den Bedingungen Lizenzbedingungen des ursprünglichen Werks.

Kommentar: Man beachte, dass diese Klausel nicht die Verwendung “viraler” Lizenzen oder von Share-Alike-Lizenzen verhindert, die die Weiterverbreitung abgeleiteter Werke unter den Lizenzbedingungen der ursprünglichen Werke verlangen.

4. Keine technischen Einschränkungen

Das Werk muss in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die keine technischen Hindernisse für die Durchführung der oben genannten Nutzungen beinhaltet. Dies kann durch die Bereitstellung des Werks in einem offenen Datenformat erreicht werden, dessen Spezifikation öffentlich und frei verfügbar ist und das keine finanziellen oder anderen Hindernisse bezüglich der Nutzung auferlegt.

5. Namensnennung

Die Lizenz kann als Bedingung für Weiterverbreitung und Nachnutzung des Werkes die Nennung der Namen seiner Urheber und Mitwirkenden verlangen. Sollte diese Bedingung gestellt werden, darf sie nicht behindernd wirken. Zum Beispiel sollte, sofern eine Namensnennung verlangt wird, dem Werk eine Liste derjenigen Personen beigefügt sein, deren Namen zu nennen sind.

6. Integrität

Die Lizenz kann als Bedingung für die Verbreitung des Werkes in modifizierter Form verlangen, dass das Derivat einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als das ursprüngliche Werk erhält.

7. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen

Die Lizenz darf keine Einzelpersonen oder Personengruppen diskriminieren.

Kommentar: Um maximalen Nutzen aus Open-Knowledge-Prozessen zu ziehen, sollte die größtmögliche Vielfalt an Personen und Gruppen gleichermaßen berechtigt sein, zum offenen Wissen beizutragen. Daher verbieten wir allen Open-Knowledge-Lizenzen, Personen von diesen Prozessen auszuschließen.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 5 der Open-Source-Definition übernommen.

8. Keine Einschränkung der Einsatzzwecke

Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Werk zu einem beliebigen Zweck einzusetzen. Zum Beispiel darf die Nutzung des Werkes für kommerzielle Zwecke oder zur Genforschung nicht ausgeschlossen werden.

Kommentar: Hauptabsicht dieser Klausel ist es, Lizenzfallen vorzubeugen, die eine kommerzielle Verwendung von Open Source verhindern. Wir wollen, dass kommerzielle Nutzer sich unserer Community anschließen, und nicht, dass sie sich ausgeschlossen fühlen.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 6 der Open-Source-Definition übernommen.

9. Lizenzvergabe

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, müssen bei der Weiterverteilung an alle Empfangenden übergehen, ohne dass diese verpflichtet sind, zusätzliche Bedingungen zu akzeptieren.

Kommentar: Diese Klausel soll verhindern, dass Wissen durch indirekte Mechanismen wie Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitserklärungen unzugänglich gemacht wird.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 7 der Open-Source-Definition übernommen.

10. Die Lizenz darf nicht an eine spezifische Sammlung gebunden sein

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, dürfen nicht davon abhängen, ob das Werk Teil einer spezifischen Sammlung ist. Wenn das Werk der Sammlung entnommen und innerhalb deren Lizenzbestimmungen verwendet oder verbreitet wird, müssen alle Parteien, an die das Werk weiterverteilt wird, sämtliche Rechte erhalten, mit denen auch die ursprüngliche Sammlung ausgestattet war.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 8 der Open-Source-Definition übernommen.

11. Die Lizenz darf die Verbreitung anderer Werke nicht einschränken

Die Lizenz darf anderen Werken, die mit dem lizensierten Werk gemeinsam weitergegeben werden, keine Beschränkungen auferlegen. Die Lizenz darf beispielsweise nicht dazu verpflichten, dass alle Werke, die auf demselben Medium enthalten sind, offen sind.

Kommentar: Verbreiter offenen Wissens haben das Recht, ihre eigene Wahl zu treffen. Man beachte, dass “Share-Alike”-Lizenzen konform sind, da ihre Bestimmungen nur gelten, wenn die betroffene Einheit ein einziges Werk darstellt.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 9 der Open-Source-Definition übernommen.

Translated by Christian Hauschke & Ulrich Herb with kind support by the German OKF community

Open Knowledge Index

Die Open Knowledge Foundation (OKFN) wagt sich an den Versuch, mit dem Open Knowledge Index “Offenheit” in verschiedenen Ländern zu quantifizieren und zu vergleichen.

Bevor man misst, muss definiert werden, was Offenheit ausmacht. Grundlage sind hier die three dimensions of open knowledge:

I) Capability: Following Sen (1999), capability measures whether individuals have the capability to access and process data and knowledge. The availability of data and tools does not necessarily imply that citizens have the knowledge about how to access and understand the information. This problem, known as the Digital Divide, is particularly evident in the stark differences between the high income and lower income countries. As capability is difficult to measure directly, we proxy these dimensions using:

– Total communication access paths per 100 inhabitants (OECD)
– Newspaper circulation rate (World Bank)
– Press freedom (Reporters without Borders)
– Tertiary education rate (World Bank)

II) Legislation: Open public administration is one of the most important administrative law principles (Bugaric 1975). An open government allows citizens to acquire information and is fundamental to the democratic legitimisation of the government. Legislation, empowering citizen access, provides the legal framework de jure, yet the effective access in terms of shorter times and costs for acquiring information proxies the citizens’ access in practice.

– Years since first Freedom of Information legislation (OECD “Citizens as Partners”)
– Depth of Freedom of Information legislation (OECD)
– Open Budget Index (Open Budget Partnership)
– Effective access to information (World Bank)

III) Open Knowledge Society: Civil society, as the fourth pillar, has become increasingly involved in activities traditionally occupied by governments, international organizations and established NGOs (Develtere and De Bruyn 2009). Grass-root activities often possess contextual knowledge, alleviating vertical information asymmetries between large organizations and the “ground”. Access and use of social media, as well as crowd-sourced knowledge are characteristics of a open knowledge society which are captured using:

– Number of Wikipedia edits per 100.000 inhabitants (Wikipedia)
– Open Source Index (Red Hat)
– GI Civil Society Index (World Bank)
– (Number of twitter users per 100.000 inhabitants)

Deutschland steht im Ranking überraschend gut da. Ein Blick auf die Kriterien lohnt da sicherlich. So sagt beispielsweise die Zeit, seit der ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wurde, sicherlich nichts darüber aus, wie gut es umgesetzt ist.

Der jetzige Index wird als “vorläufig” veröffentlicht. Das die Kriterien mit der heißen Nadel gestrickt sind, sieht man nicht nur an der entfernten Twitter-Quote und daran, dass es zwar nur drei Säulen gibt, bei der Open Knowledge Society jedoch von der “Civil society, as the fourth pillar” gesprochen wird. Die Mitglieder des OKFN-Teams fragen jedoch ausdrücklich nach Verbesserungsvorschlägen, wie man den Index verbessern kann.