Eugene Garfield (1925 – 2017)

Eugene Garfield, Mitbegründer der Bibliometrie und zweifelsohne eine der einflussreichsten Persönlichkeiten der Informationswissenschaft des 21. Jahrhunderts, verstarb am 26. Februar. In der von ihm gegründeten Zeitschrift The Scientist wurde ein ausführlicher Nachruf veröffentlicht.

Die Verwendung des von ihm entwickelten Impact Factors zur Evaluation von Forschungsoutput sah er äußerst kritisch. Um ihn selbst zu zitieren: [1] Garfield, Eugene (2006): The History and Meaning of the Journal Impact Factor. In: JAMA 295 (1), S. 90–93.(PDF)

The use of journal impacts in evaluating individuals has its inherent dangers. In an ideal world, evaluators would read each article and make personal judgments.

References

References
1 Garfield, Eugene (2006): The History and Meaning of the Journal Impact Factor. In: JAMA 295 (1), S. 90–93.(PDF)

Neues Wikipedia-Portal zu BID

Am Portal Bibliothek, Information, Dokumentation haben größere Umbaumaßnahmen stattgefunden. Vieles betrifft die Optik, die vorher aber auch wirklich nicht mehr zeitgemäß war. Für MitmacherInnen und die, die es werden wollen, ist der Abschnitt To do sicherlich am nützlichsten. Laut Diskussionsseite wird an dieser Seite auch noch gebastelt. Der Entwurf von User Mischa004 sieht sehr vielversprechend aus, obwohl im Detail sicherlich noch eine Menge Arbeit steckt.

Blogstöckchen: Das beste/wichtigste LIS-Werk der letzten Jahre

Teil der Operation Frühjahrsputz, in deren Verlauf angefangene und nie beendete Postings einfach so veröffentlicht werden. Eigentlich wollte ich ausführlich begründen, warum das Buch so lesenswert ist. Das mache ich jetzt nicht mehr. Ich werfe das Stöckchen auch niemandem zu. Wer es aufheben möchte, soll das natürlich dennoch gerne machen!

Vor kurzem fragte ich:

Was mich zu der Frage bringt, ob Blogstöckchen schon so sehr außer Mode sind, dass man eine Vintage-Retro-Renaissance-Auflage mit der Frage starten kann, welche drei Bücher der letzten fünf Jahre für den LIS-Bereich persönlich am besten/wichtigsten gefunden wurden. Kann man?

Die Reaktion war einstimmig positiv. Ich erweitere die Auswahl allerdings auf Zeitschriftenartikel, Blogpostings und so weiter. Gleichzeitig reduziere ich die Anzahl auf ein einziges Werk. Mein Favorit, der mir nach nicht allzu langem Überlegen eingefallen ist:

Weinberger, David: Das Ende der Schublade : die Macht der neuen digitalen Unordnung. München: Hanser.

Dieses Buch sollte jeder lesen, der in irgendeiner Art und Weise mit Ordnungssystemen zu tun hat. Bibliothekswesen auf jeden Fall. Und auch jedem, der einfach gerne gut geschriebene Sachbücher liest, kann ich es ans Herz legen.

Definition: Offenes Wissen (Version v.1.1)

Neue Übersetzung der Open Knowledge Definition (englisch/deutsch)

Terminologie

Der Begriff Wissen beinhaltet:

  1. Inhalte wie Musik, Filme, Bücher
  2. Jegliche Art von Daten, ob wissenschaftlicher, historischer, geographischer oder anderer Art
  3. Regierungs- und andere Verwaltungsinformationen

Software ist trotz ihrer zentralen Bedeutung von dieser Definition ausgenommen, da sie bereits adäquat durch frühere Arbeiten abgedeckt ist.

Der Ausdruck Werk wird hier verwendet mit Bezug auf eine übertragbare Wissenseinheit.

Der Begriff Sammlung wird benutzt, um eine Vielzahl von zueinander gehörenden Werken zu  bezeichnen. Eine Sammlung kann natürlich auch selbst als Werk angesehen werden.

Der Begriff Lizenz bezieht sich auf die rechtliche Bedingung, unter der ein Werk verfügbar gemacht wird. Wenn keine Lizenz angegeben ist, sollte dies als Verweis auf die normalerweise üblichen Konditionen, unter denen das Werk verfügbar ist, interpretiert werden (z.B. Copyright oder Urheberrecht).

Definition

Ein Werk ist offen, wenn die Art und Weise seiner Verbreitung folgende Bedingungen erfüllt:

1. Zugang

Das Werk soll als Ganzes verfügbar sein, zu Kosten, die nicht höher als die Reproduktionskosten sind, vorzugsweise zum gebührenfreien Download im Internet. Das Werk soll ebenso in einer zweckmäßigen und modifizierbaren Form verfügbar sein.

Kommentar: Dies lässt sich als “soziale” Offenheit bezeichnen – es ist einem nicht nur erlaubt, ein Werk zu nutzen sondern auch praktisch möglich. “Als Ganzes” untersagt die Beschränkung der Zugangsmöglichkeiten auf indirektem Weg, zum Beispiel durch eine Beschränkung des gleichzeitigen Zugriffs auf einige wenige Elemente einer Datenquelle.

2. Weiterverbreitung

Die Lizenz darf niemanden hindern, das Werk entweder eigenständig oder als Teil einer Sammlung aus verschiedenen Quellen zu verschenken oder zu verkaufen. Die Lizenz darf keine Lizenzzahlungen oder andere Gebühren für Verkauf oder Verbreitung erfordern.

3. Nachnutzung

Die Lizenz muss Modifikationen oder Derivate erlauben, ebenso wie deren Weiterverbreitung unter den Bedingungen Lizenzbedingungen des ursprünglichen Werks.

Kommentar: Man beachte, dass diese Klausel nicht die Verwendung “viraler” Lizenzen oder von Share-Alike-Lizenzen verhindert, die die Weiterverbreitung abgeleiteter Werke unter den Lizenzbedingungen der ursprünglichen Werke verlangen.

4. Keine technischen Einschränkungen

Das Werk muss in einer Form zur Verfügung gestellt werden, die keine technischen Hindernisse für die Durchführung der oben genannten Nutzungen beinhaltet. Dies kann durch die Bereitstellung des Werks in einem offenen Datenformat erreicht werden, dessen Spezifikation öffentlich und frei verfügbar ist und das keine finanziellen oder anderen Hindernisse bezüglich der Nutzung auferlegt.

5. Namensnennung

Die Lizenz kann als Bedingung für Weiterverbreitung und Nachnutzung des Werkes die Nennung der Namen seiner Urheber und Mitwirkenden verlangen. Sollte diese Bedingung gestellt werden, darf sie nicht behindernd wirken. Zum Beispiel sollte, sofern eine Namensnennung verlangt wird, dem Werk eine Liste derjenigen Personen beigefügt sein, deren Namen zu nennen sind.

6. Integrität

Die Lizenz kann als Bedingung für die Verbreitung des Werkes in modifizierter Form verlangen, dass das Derivat einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als das ursprüngliche Werk erhält.

7. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen

Die Lizenz darf keine Einzelpersonen oder Personengruppen diskriminieren.

Kommentar: Um maximalen Nutzen aus Open-Knowledge-Prozessen zu ziehen, sollte die größtmögliche Vielfalt an Personen und Gruppen gleichermaßen berechtigt sein, zum offenen Wissen beizutragen. Daher verbieten wir allen Open-Knowledge-Lizenzen, Personen von diesen Prozessen auszuschließen.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 5 der Open-Source-Definition übernommen.

8. Keine Einschränkung der Einsatzzwecke

Die Lizenz darf niemanden daran hindern, das Werk zu einem beliebigen Zweck einzusetzen. Zum Beispiel darf die Nutzung des Werkes für kommerzielle Zwecke oder zur Genforschung nicht ausgeschlossen werden.

Kommentar: Hauptabsicht dieser Klausel ist es, Lizenzfallen vorzubeugen, die eine kommerzielle Verwendung von Open Source verhindern. Wir wollen, dass kommerzielle Nutzer sich unserer Community anschließen, und nicht, dass sie sich ausgeschlossen fühlen.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 6 der Open-Source-Definition übernommen.

9. Lizenzvergabe

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, müssen bei der Weiterverteilung an alle Empfangenden übergehen, ohne dass diese verpflichtet sind, zusätzliche Bedingungen zu akzeptieren.

Kommentar: Diese Klausel soll verhindern, dass Wissen durch indirekte Mechanismen wie Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitserklärungen unzugänglich gemacht wird.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 7 der Open-Source-Definition übernommen.

10. Die Lizenz darf nicht an eine spezifische Sammlung gebunden sein

Die rechtlichen Bedingungen, denen ein Werk unterliegt, dürfen nicht davon abhängen, ob das Werk Teil einer spezifischen Sammlung ist. Wenn das Werk der Sammlung entnommen und innerhalb deren Lizenzbestimmungen verwendet oder verbreitet wird, müssen alle Parteien, an die das Werk weiterverteilt wird, sämtliche Rechte erhalten, mit denen auch die ursprüngliche Sammlung ausgestattet war.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 8 der Open-Source-Definition übernommen.

11. Die Lizenz darf die Verbreitung anderer Werke nicht einschränken

Die Lizenz darf anderen Werken, die mit dem lizensierten Werk gemeinsam weitergegeben werden, keine Beschränkungen auferlegen. Die Lizenz darf beispielsweise nicht dazu verpflichten, dass alle Werke, die auf demselben Medium enthalten sind, offen sind.

Kommentar: Verbreiter offenen Wissens haben das Recht, ihre eigene Wahl zu treffen. Man beachte, dass “Share-Alike”-Lizenzen konform sind, da ihre Bestimmungen nur gelten, wenn die betroffene Einheit ein einziges Werk darstellt.

Kommentar: Diese Klausel ist aus Artikel 9 der Open-Source-Definition übernommen.

Translated by Christian Hauschke & Ulrich Herb with kind support by the German OKF community

CfP: Journal of Librarianship and Scholarly Communication

Seeking Submissions for Inaugural Issue of the Journal of Librarianship and Scholarly Communication

The Journal of Librarianship and Scholarly Communication (ISSN 2162-3309) is a quarterly, peer-reviewed, open-access publication for original articles, reviews and case studies that analyze or describe the strategies, partnerships and impact of library-led digital projects, online publishing and scholarly communication initiatives.

The Journal of Librarianship and Scholarly Communication provides a focused forum for library practitioners to share ideas, strategies, research and pragmatic explorations of library-led initiatives related to such areas as institutional repository and digital collection management, library publishing/hosting services and authors’ rights advocacy efforts. As technology, scholarly communication, the economics of publishing, and the roles of libraries all continue to evolve, the work shared in JLSC informs practices that strengthen librarianship. The Journal of Librarianship and Scholarly Communication provides a shared intellectual space for scholarly communication librarians, institutional repository managers, digital archivists, digital data managers and related professionals.

The journal welcomes original research and practitioner experience papers, as well as submissions in alternative formats (e.g. video).

General topics of interest include:
-Scholarly communication
-Open Access
-Library as publisher and library/press partnerships; including, but not limited to:
—Emerging modes and genres of publication
—Organizational and business models
-Policy issues; including, but not limited to:
—Publishing/deposit mandates
—Impact of governmental or institutional policy
—Policy development for library services
-Digital collection management
-Institutional and discipline-specific repositories
-Digital curation
-Technological developments and infrastructure
-Intellectual property
-Resources, skills, and training
-Interdisciplinary or international perspectives on these issues

The inaugural issue of JLSC will focus on the theme of “Defining Scholarly Communication”.

Mehr Infos in der OSS4LIB-Mail von Lisa Schiff und direkt beim JLSC.

Kommentare zu IWP/de Gruyter

Wirklich positive Kommentare zur Entscheidung der DGI, mit IWP zu de Gruyter zu wechseln, habe ich nicht gefunden. Ein bißchen Verständnis für eventuelle Sorgen und Nöte.

Blogs

Mails in Inetbib

Jakob Voss:

Da kam die Session “Auf dem Goldenen Weg zu Open Access” am 9.6. auf dem Bibliothekartag wohl zu spät (siehe http://is.gd/XYLWxl):

Annette Kustos:

In der Tat also schade, dass eine Einrichtung aus dem Bereich IuD hier den Schritt nach OA nicht wagt. Ein bisschen schwierig nun, ein neues Themenheft zu OA…. Andererseits ist selber machen müssen immer anders.

Eberhard R. Hilf:

Im Falle einer Fachgesellschaft ist zudem dieser Schritt problematisch, da ja gerade die DGI auch fachpolitisch zum Thema Informationsmanagement in der Wissenschaft taetig sein sollte, und dies sich auch in ihrem Journal wiederspiegeln sollte. Bei anderen Fachgesellschaften, die einen vergleichbaren Schritt gemacht hatten, weiss man, dass diese Unabhaengigkeit eben nicht mehr gegeben wird.

Rainer Kuhlen:

Ich hatte auch dringend von einer Nicht-OA-Lösung abgeraten, sehe allerdings auch die besondere Lage einer Gesellschaft wie der DGI. In der Tat wird man abwarten, wie sich das entwickelt und wie liberal deGruyter mit dem Zugriff und der Langzeitsicherung umgeht. Auch dieses wird über die Reputation einer Z. entscheiden.

Die Diskussion wird sicherlich weitergehen, hoffentlich auch unter Beteiligung der DGI.

IWP auch in Zukunft hinter Schloss und Riegel

Manuela Meinl freute sich am 11. Juni 2001, in Inetbib darüber informieren zu dürfen, dass “Information. Wissenschaft und Praxis (IWP)“ ab 2012 im Verlag De Gruyter erscheinen wird.

Der Vorstand der DGI erwartet von der Zusammenarbeit mit De Gruyter neben einer größeren wissenschaftlichen Reputation eine Erhöhung der Reichweite der IWP sowie die Gewinnung weiterer Abonnenten im In- und Ausland. Die Zeitschrift wird sechs Mal im Jahr gedruckt und online erscheinen. Sie wird wie bisher wissenschaftliche Originalbeiträge, praxisorientierte Fachbeiträge, Tagungsberichte, Buchbesprechungen, Personalnachrichten und Mitteilungen aus der DGI, ihren Fachgruppen und dem professionellen Umfeld enthalten. Weiterhin ist sie auch Mitteilungsblatt der Fachgruppe Dokumentation im Deutschen Museumsbund, des Normenausschusses Bibliotheks- und Dokumentationswesen im DIN Deutsches Institut für Normung sowie der Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken.

De Gruyter bietet Autoren mit Open Library (PDF) ein innovatives Open Access Modell für Zeitschriften und Buchreihen an:

de Gruyter bietet ein verlagsübergreifendes einheitliches Open Access Modell: Zum Preis von € 1.750 pro Artikel können Autoren ihre Beiträge für den Leser kostenfrei auf der Internetseite www.reference-global.com zugänglich machen. Unabhängig von der Disziplin und der Länge der Veröffentlichung, wird der Modus für Beiträge aus Zeitschriften, Buchreihen oder Sammelbänden angewandt. Für die Zukunft ist vorgesehen, bei einer 20%-igen kalkulatorischen Erlössteigerung durch Open Access die Produktpreise anzupassen.

Na, das ist doch ein Schnäppchen! Das gibt man doch gerne mal aus! Ist Stefan Gradmann, der den Vertrag mit de Gruyter als DGI-Präsident unterschrieb, nicht über das OJS-System seiner Universität informiert? Oder gab es tatsächlich gewichtige Gründe für die Entscheidung? Über “Open Access: Wissenschaft als Öffentliches Gut” (übrigens auch in einer OJS-Zeitschrift) zu schreiben und dann unter anderem mit dem Argument der Abonnentengewinnung zu de Gruyter zu wechseln, scheint mir jedenfalls nicht besonders einleuchtend. Aber die DGI und besonders Herr Gradmann werden die Öffentlichkeit sicherlich in näherer Zeit über die Beweggründe aufklären.

Bis dahin gilt für mich: Wer veröffentlichen möchte, sollte seine Werke auch tatsächlich der Öffentlichkeit zugänglich machen und sie nicht hinter Paywalls verstecken. Es wird Zeit, alle alles lesen zu lassen. Liebe AutorInnen, lasst Toll Access zumindest für Bibliotheks- und Informationswissenschaften bitte sterben! Reicht einfach keine Paper mehr ein! Wenn niemand für Toll-Access-Journals schreibt, müssen die Herausgeber zwangsläufig reagieren.

Internet Operating System

Tim O’Reilly erklärte vor etwa einem Jahr, was er unter einem Internet Operating System versteht:

Ask yourself for a moment, what is the operating system of a Google or Bing search? What is the operating system of a mobile phone call? What is the operating system of maps and directions on your phone? What is the operating system of a tweet?

Automatische Preisfestlegung bei Amazon

Wer sich schon das eine oder andere Mal über sprunghafte Preisänderungen für Gebrauchtbücher bei Onlinebuchhändlern gewundert hat, wird diese Anekdote über automatisierte Preisfestlegung bei Amazon recht aufschlussreich finden. Michael Eisen ist auf ein Buch gestoßen, dass für $1,730,045.9 angeboten wurde. Innerhalb einer Woche stieg der Preis sogar auf über 23 Millionen Dollar. Zu diesem Preis kam es, weil sich zwei Preisfestlegungs-Bots (der Amazon-Anbieter “profnath” und “bordeebook”) gegenseitig hochgetrieben haben:

Once a day profnath set their price to be 0.9983 times bordeebook’s price. The prices would remain close for several hours, until bordeebook “noticed” profnath’s change and elevated their price to 1.270589 times profnath’s higher price. The pattern continued perfectly for the next week.

Ein sehr schönes Beispiel für außer Kontrolle geratene reaktive Agenten. Wenn man sich nun vor Augen führt, dass Stock-Trading teils auch von Software-Agenten durchgeführt wurde…

Es gibt übrigens auch Beispiele für noch absurdere Preise bei Amazon. Hoggledorf erwähnt in den Kommentaren zu Michael Eisens Posting “Lana, The Lady, The Legend, The Truth” von Lana Turner, das gebraucht entweder für $0,01 oder für $900,000,000.00 erhältlich ist.