Zoosphere: Datenaggregator mit CC0-Insekten-Bildern

Zoosphere ist ein Portal, in dem Sequenzen digitalisierter Insektenpräparate aus dem Bestand des durch das Museums für Naturkunde Berlin unter CC0-Lizenz(!) veröffentlicht werden, zum Beispiel von Chrysis comparata, einer recht hübschen Wespe.

Chrysis Comparata
Chrysis Comparata, CC0

Die Seiten zu den einzelnen Digitalisaten sind nette Beispiele für die Aggegration von Fremddaten in Kombination mit eigenen Daten und Medien. So sind dort zum Beispiel Daten zu den Vorkommen der Insekten aus der mir bislang unbekannten Global Biodiversity Information Facility eingebunden. Vereinzelt sind auch “References” zu finden, zum Beispiel bei der Goldschildfliege (Phasia aurigera).

Die Ziele des Zoosphere-Projekts:

  • An international repository and web hub for high resolution image sequences of biological specimen
  • Delivering content to various end user devices, such as dekstop computers, mobile devices and web browsers in general
  • Create a tool for scientists, especially taxonomists, to speed up and improve their research
  • Prevent physical object transfer via regular mail
  • Reduce travel costs and efforts related to local object inspection
  • Digital preservation of biological collection objects, which are subject to natural decay
  • Increasing the visibility and accesibility of biological collection objects
  • Making objects available to both: general public and scientists

Das Projekt befindet sich nach Eigenangabe noch in einer sehr frühen Phase. Was jetzt zu sehen ist, ist jedoch schon recht vielversprechend. Besonders die CC0-Lizenzierung muss positiv hervorgehoben werden, wo andere Museen doch lieber auf nervige Wasserzeichen und mit sachlichen Gründen nicht zu erklärenden Nutzungseinschränkungen arbeiten.

Mankos wie die nicht funktionierende(?) Favoritenfunktion werden sicherlich noch behoben. Von diesem Projekt wird man jedoch sicherlich noch mehr hören, hoffentlich auch in Form einer Kooperation mit Wikimedia/Wikidata und einer daraus resultierenden Bot-generierten Anlage von Artikeln zu bisher in der deutschsprachigen Wikipedia fehlenden Insekten.

SWB-Datenbank als Linked-Open-Data veröffentlicht

Informationen über Open Access für Daten aus dem SWB finden sich im BSZ-Wiki. Dort steht, dass der SWB-Verbundkatalog monatlich aktualisiert als MARC21-Download (auch RDF und BEACON!) unter CC0-Lizenz zur Verfügung steht.

Damit ist die Landschaft der deutschen Verbundkataloge fast komplettiert:

BVB Dezember 2011 (B3KAT)
GBV tba.
HEBIS Juli 2012
HBZ August 2012 [1] Über dieses Datum lässt sich streiten, da der Download des Verbundkatalogs aufgrund der Zurückhaltung einzelner Bibliotheken zu dieser Zeit noch nicht vollständig war.
KOBV Dezember 2011 (B3KAT)
SWB September 2013

Im von Patrick Danowski und Adrian Pohl herausgegebenen Buch “(Open) Linked Data in Bibliotheken” wird über viele andere Aktivitäten im Bereich Open Bibliographic Data berichtet. [2] Eine Timeline gibt es im Kapitel 2.4.8 “Übersicht der Entwicklungen von 2007 bis 2012”, S. 18ff

[via BSZ]

References

References
1 Über dieses Datum lässt sich streiten, da der Download des Verbundkatalogs aufgrund der Zurückhaltung einzelner Bibliotheken zu dieser Zeit noch nicht vollständig war.
2 Eine Timeline gibt es im Kapitel 2.4.8 “Übersicht der Entwicklungen von 2007 bis 2012”, S. 18ff

Deutsche RDA für 12 Monate frei einsehbar

Die deutsche Übersetzung der RDA (Resource Description and Access) ist auf der Webseite der DNB verfügbar. Erst einmal zumindest:

Die Deutsche Nationalbibliothek hat es als Vertragspartnerin der RDA-Rechteinhaber erreicht, dass die Übersetzung des Regelwerkstexts für die Dauer von 12 Monaten kostenfrei zugänglich gemacht werden darf. In diesem Zeitraum sollten alle Interessenten die Gelegenheit nutzen, sich mit dem Standard vertraut zu machen. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Dateien aus dem Webangebot der DNB entfernt werden.

Danach kann niemand mehr die Gelegenheit nutzen, sich mit dem Angebot vertraut zu machen. Wäre ja noch schöner, wenn sich jeder einfach mit einem Standard vertraut machen könnte! Hinz und Kunz! Denn Standards sind ja bekanntlich besonders dann nützlich, wenn sie unter Verschluss gehalten werden. Und zukünftige Berufsanfänger sind selbst schuld. Sie hätten ja früher geboren werden können.

Wer von den jetzt schon RDA-Interessierten vielleicht länger als 12 Monate benötigt, um sich mit RDA vertraut zu machen, kann übrigens ratzfatz ein Privatarchiv anlegen per Firefox-Erweiterung DownThemAll. In meinem Fall hat der Download inkl. Umbenennung aller Dateien nach Link-Text etwa eine halbe Minute gedauert. Video: [1] Ja, ich habe gerade Screenr für mich wiederentdeckt…

Die verwendeten Optionen (falls es im Filmchen zu schnell geht):

  1. Umbenennungstext: *flattext*.*ext*
  2. Filter: “Alle Dateien” anhaken
  3. Schnelles Filtern: pdf
  4. Andere Filter deaktivieren: anhaken
  5. Dateien speichern in: das muss man schon selbst wissen…

Und schon hat man seine Privatkopie.

[via @suwannie]

References

References
1 Ja, ich habe gerade Screenr für mich wiederentdeckt…

Filme der Murnau-Stiftung werden digitalisiert

Heise.de:

Das Deutsche Filminstitut in Frankfurt und die in Wiesbaden ansässige Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung wollen künftig gemeinsam alte Filme aus der Zeit des Ersten Weltkriegs digitalisieren und über das Internet jedem zugänglich machen. Die Zusammenarbeit ist Teil des europäischen Gemeinschaftsprojekts “The European Film Gateway” (EFG1914), wie das Institut am Montag in Frankfurt mitteilte.

Im Workplan heißt es zum konkreten Vorgehen:

The main goal will be to make the content digitised in EFG1914 accessible both via the European Film Gateway (EFG) service and via Europeana. To this aim, the work package is organized in four main activities: 1) investigating and realizing solutions for enabling OAI-PMH metadata exports from non-conformant archives; 2) definition of a suitable common schema for EFG1914 as an extension of the EFG schema and identification of the metadata mappings from the archive schemas to the new EFG1914 schema; 3) deployment of the EFG1914 metadata aggregation system as an extension of the EFG aggregation system, to deliver metadata from the archives to Europeana, EFG portal and Virtual exhibition tools; 4) management of harvesting and transformation activities necessary to grow and curate the information space.

Zur Lizenzierung der Filme habe ich bislang nichts gefunden. Die Metadaten scheinen jedoch zur Nachnutzung gedacht zu sein.

Nur gucken, nicht anfassen: Kulturerbe Niedersachsen

Wie der NDR berichtet, ist das Portal Kulturerbe Niedersachsen nun eröffnet:

Das Land Niedersachsen ist um ein virtuelles Museum reicher: Im Internet-Portal “Kulturerbe Niedersachsen” sind nun bedeutende Kulturschätze des Landes für jedermann kostenlos zu besichtigen. Kulturministerin Johanna Wanka (CDU) hat den offiziellen Startschuss für die Website am Dienstag gegeben.

Museum heißt hier, dass man sich bunte Bilder innerhalb des Portals ansehen kann. Bei vielen Werken (zum Beispiel hier)ist folgender Hinweis zu finden: Dieses Exponat kann nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.

Was bedeutet das? Ich finde keinen Unterschied zu Werken, bei denen dieser Hinweis nicht zu finden ist. Zum Beispiel bei diesem Gemälde von Jacob Philipp Hackert. Keine Downloadmöglichkeit, Rechtsklick funktioniert jedoch. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Beschränkung auf das Original bezieht.

In den Nutzungsbedingungen heißt es übrigens: Die Inhalte des Onlineportals “Kulturerbe Niedersachsen” sind urheberrechtlich geschützt.”

Das ist dringend zu ändern. Einige Objekte sind sicherlich urheberrechtlich geschützt. Wenn man sich aber die Verteilung der Objekte auf die Jahrhunderte anschaut, merkt man sehr schnell, dass dies für den Großteil der Objekte nicht zutrifft (in Klammern steht die Zahl der Objekte aus dem jeweiligen Jahrhundert):

21. Jhd. (2)
20. Jhd. (762)
19. Jhd. (2565)
18. Jhd. (4666)
17. Jhd. (3410)
16. Jhd. (959)
15. Jhd. (87)
14. Jhd. (19)

Ohne jetzt einzelne Schutzfristen zu prüfen: Von 12470 Objekten kann man bei der Mehrheit davon ausgehen, dass sie nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Da das Portal und auch die Digitalisierungen mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden und die Werke nicht urheberrechtlich geschützt sind, ist hier (übrigens auch im Sinne der Verbreitung des niedersächsischen Kulturerbes) dringend geboten,

a) die Nutzungsbedingungen anzupassen und
b) eine Downloadmöglichkeit zu schaffen, am Besten für einzelne Objekte und auch für die Sammlung als Ganzes.

Tipp für die Projektbeteiligten: Wenden Sie sich an Open GLAM. Mathias Schindler (Wikimedia) hat auf dem Open-GLAM-Workshop (hierzublog schon einmal erwähnt) einen Vortrag gehalten, in dem er Empfehlungen für GLAMs (Galleries, Libraries, Archives and Museums) gibt.

Seiner Aussage auf der 19 13. Folie kann ich mich nur anschließen: “Betreiben Sie bitte kein Copyfraud“!

DLR-Bilder nun unter CC-Lizenz

Mathias Schindler weist im Wikimedia-Blog darauf hin, dass das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ab sofort Bilder unter CC-Lizenz veröffentlicht.

Marco Trovatello beschreibt den Erkenntnisprozess des DLR im DLR-Blog:

Nicht nur, dass uns infolge von Mathias Schindlers Anfrage auffiel, dass wir Wikipedia hier sehr gerne unterstützen wollten – uns fiel auch auf, dass wir als Wissenschafts- und Technologiekommunikatoren das Teilen und damit die Verbreitung bzw. Multiplikation unserer Inhalte durch die allgemeine Öffentlichkeit und Medien unnötig erschwerten und dass wir bei genauer rechtlicher Auslegung unserer Nutzungsbedingungen auch den Medien genau das nicht eindeutig erlaubten, da die entsprechenden Verlage bzw. Unternehmen in den meisten Fällen kommerziell arbeitende Wirtschaftsunternehmen sind.

Das ganze Posting ist sehr lesenswert und beschreibt ausführlich die Überlegungen hinter diesem Schritt. Pflichtlektüre für alle Datenbefreier!

Parteien über freien Zugang zu Gerichtsurteilen

Openjur hat verschiedene Parteien befragt, wie sie sich zur freien Zurverfügungstellung von Gerichtsentscheidungen positionieren.

Grundsätzlich muss für die Übersendung der einzelnen Gerichtsentscheidung eine – entweder durch JVKostO oder die jeweilige Landesnorm festgesetzte – Gebühr bezahlt werden. Grundsätzlich enthält sowohl die JVKostO (§§ 4 Abs. 6 bzw. 7a Abs. 3 JVKostO) als auch die jeweiligen Landesnormen einen Befreiungstatbestand, dass das jeweilige Gericht auf die Erhebung der Gebühren verzichten kann, wenn die Entscheidung zu einem Zweck angefordert wird, der im überwiegend öffentlichen Interesse liegt. Wir sind der Meinung, dass die Tätigkeit von openJur diesen Ausnahmetatbestand erfüllt.

Aus der Antwort von Tobias Miethaner (Landesgeschäftsführer des “AK Juristen” der CSU):

Schließlich leuchtet mir ein, dass ein Gericht nicht Entscheidungen kostenfrei veröffentlichen kann, deren Verbreitung einem kommerziellen Anbieter exklusiv und gegen Entgelt vertraglich überlassen wurde. Insgesamt habe ich vor diesem Hintergrund meine Zweifel, ob das Rechtsstaats- und Demokratiegebot die Gerichte zur kostenlosen Veröffentlichung sämtlicher Entscheidung verpflichtet, wie Sie meinen.

Eine für die CSU wenig überraschende Einstellung. Herr Miethaner glaubt entscheiden zu können, welche Urteile im Sinne des Rechtsstaats- und Demokratiegebots frei verfügbar sein müssen. Oder er glaubt, dass es jemand anders entscheiden kann. Das der Schutz des kommerziellen Anbieters für die CSU Vorrang hat vor profanen Anliegen wissbegieriger Bürger, die die Urteile bezahlt haben und in deren Namen sie gesprochen werden, Bedarf keiner weiteren Erwähnung.

Alle anderen Parteien, die reagiert haben (FDP, Freie Wähler, Piraten, SPD), haben den Sinn des Openjur-Anliegens übrigens positiv beantwortet. Alle Antworten gibt’s bei Openjur.

LOD: Machen wir es nicht, machen es andere!

Nicht nur scheint LOD also aus rationalen und Effizienzgründen die bessere Wahl zum Aufbau zukünftiger Informationsinfrastrukturen zu sein. Auch könnte es der Bibliothekswelt dabei helfen, relevant zu bleiben und nicht durch andere Organisationen verdrängt zu werden.

Jakob Voß hat am Wochenende darauf hingewiesen, dass Wikimedia überlegt, ein Projekt “Bibliographisch-archivalische Datenbank” anzugehen, in dem eine offene bibliographisch-archivalische Datenbank angelegt werden soll zur Nachnutzung durch die verschiedenen Wikimedia-Projekte aber auch durch andere Akteure wie Wissenschaftler oder Google Books.

Wenn bibliothekarische Organisationen nicht eine wichtige Rolle dabei übernehmen, bibliographische Daten im großen Stil offen, strukturiert und leicht nachnutzbar zur Verfügung stellen, werden es schließlich andere tun…

[via Übertext]

Neuer Übersetzungsentwurf der Open Knowledge Definition zur Diskussion freigegeben

Die Open Knowledge Definition (OKD) definiert anhand von 11 Klauseln offenes Wissen (oder Open Knowledge). Verkürzt gesagt sind danach Wissensinhalte oder Daten offen, wenn jede Person sie frei (also ohne Restriktionen) nutzen, zu eigenen Zwecken weiterverwenden und ändern sowie weiterverteilen kann. Diese Kernaussagen der Open Definition, die letztlich eine Übertragung des Open-Source-Prinzips auf Wissensinhalte beabsichtigt, werden in den erwähnten 11 Klauseln ausgeführt und beschrieben. Während die englischsprachige Version der OKD in Version 1.1 [http://www.opendefinition.org/okd/] vorliegt, bezieht sich die derzeitige deutsche Übersetzung auf die OKD-Version 1.0. Aus diesem Grund wurde ein neuer Übersetzungsvorschlag gemacht, der unter der Adresse http://primarypad.com/openknowledgeuebersetzung veröffentlicht ist.

Die Verfasser des aktuellen Übersetzungsvorschlages, Christian Hauschke und Ulrich Herb, bitten alle Interessierten bis zum 21.08.2011 um eine Diskussion und Kommentierung der Ergebnisse, idealerweise im oben verlinkten Dokument. Dies gilt keinesfalls nur, aber insbesondere für die Formulierungen, bei denen sie im Dokument um Rückmeldungen bitten. Weiterhin werden alle Leser dieses Aufrufs darum gebeten, ihn weiter zu verbreiten.

[ebenfalls veröffentlicht in Wisspub]