Neuer Denkmalatlas Niedersachsen mit freien Lizenzen

Der Denkmalatlas Niedersachsen ist ein Informationssystem für Informationen und Bilder zu und von Denkmälern in Niedersachsen. Der Atlas wurde am 22. Januar 2020 freigeschaltet.

Erfreulich ist, dass freie Lizenzen gewählt wurden sowohl für die Bilder (CC BY-SA 3.0) als auch für die Metadaten (CC0).

Sakristei und Bibliothek Kloster St.Blasien
Sakristei und Bibliothek Kloster St. Blasien, Lizenz: CC BY-SA 3.0 vom Niedersächsischen Amt für Denkmalpflege

Damit löst die niedersächsische Regierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, das ich hier im Blog mit den Worten

Der digitale Atlas wird hoffentlich ein “offenes Projekt”.

kommentierte. Die Vorgeschichte Niedersachsens in Sachen Offenheit ist nicht gerade ruhmreich, daher kann man das hier getrost als erfreuliche Überraschung und hoffentlich als Zeichen für einen generellen Kurswechsel notieren.

Zur Erinnerung ein paar Links auf verwandte Beiträge aus der Vergangenheit.

Regierungsprogrammentwurf der SPD zu Open Access

Bildung und Wissenschaft sollen die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen können. Wir wollen die offenen Kanäle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation fördern (Open Access). Für die Verwertung und Nutzung von Daten wollen wir Rechtssicherheit für alle schaffen und eine solide Vergütung der Urheber sowie eine angemessene Beteiligung der Verlage gewährleistet. In Forschung und Lehre sollen digitale Methoden legal genutzt werden können. Beispiele hierfür sind Text- und Datamining, also die Auswertung digitaler Datenbestände.

So schreibt die SPD in ihrem “Entwurf des Leitantrags der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017” in Zeile 350-356, und skizziert damit so etwas wie den sich abzeichnenden Minimalkonsens unter den Parteien. Text- und Datamining, legale Nutzung für Forschung und Lehre, Open Access. Ob und wie das dann in die Praxis umgesetzt würde, bleibt anzuwarten. Die bisherige Praxis im Bund und den Ländern spricht nicht gerade dafür, dass dieses Thema irgendeiner Partei tatsächlich wichtig wäre, dass man über einen Minimalkonsens hinaus ginge oder so sogar eigene Ideen entwickeln würde.

Nun ja, in einem Bundestagswahlprogramm werden alle Themen nur sehr kurz angeschnitten, übermäßige Kritik ist an dieser Stelle also nicht angebracht. Abzuwarten ist, wie sich das Schattenkabinett zusammensetzen wird und wer wie für diesen Bereich in die Bresche springen wird.

Anfragen zu Open Access in Niedersachsen

Auf FragDenStaat.de wurde eine Anfrage nach der von der rot-grünen Koalition angekündigten Open-Access-Strategie für Niedersachsen gestellt. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) antwortete:

Das MWK erarbeitet derzeit gemeinsam mit der Landeshochschulkonferenz Eckpunkte für die nachhaltige Gestaltung des Digitalisierungsprozesses an den niedersächsischen Hochschulen. In diesem Zusammenhang wird auch der freie Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung und dessen Umsetzung durch Open Access-Instrumente Berücksichtigung finden. Es ist davon auszugehen, dass dieser Abstimmungsprozess zwischen Landesregierung und Hochschulen im kommenden Jahr abgeschlossen werden kann. Die Ergebnisse werden in angemessener Weise berücksichtigt.

Die Antragstellerin konkretisierte Ihre Anfrage und wollte in Erfahrung bringen, ob es eine Strategie wie z.B. Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein geben wird.

bezüglich Ihrer Nachfrage zu den möglichen Planungen des MWK für eine Open Access-Strategie vom 27.07.2016 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Bei der Erarbeitung von Eckpunkten für die nachhaltige Gestaltung des Digitalisierungsprozesses werden die beiden hochschulisches Kernaufgaben Forschung und Lehre im Mittelpunkt stehen. Es erfolgt mithin keine Reduzierung auf bibliothekarische Fragestellungen wie die Digitalisierung von Bibliotheksbeständen oder die ausschließliche Fokussierung auf die digitale Gestaltungsmöglichkeiten in der Lehre. Wie ich bereits in meiner ersten Antwort vom 27.07.2016 ausgeführt habe, wird der Open Access-Gedanke in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden. Mit Rücksicht auf die hochschulseitigen Partner in dem Erarbeitungsprozess von Eckpunkte für die Gestaltung der Digitalisierung an den niedersächsischen Hochschulen und vor dem Hintergrund des noch immer andauernden Prozess bitte ich um Verständnis, wenn ich derzeit keine näheren Auskünfte dazu machen kann, in welcher Form das Thema Open Access aufgegriffen wird.

Am 29. Juni 2016 habe ich übrigens recht ähnliche Fragen gestellt, allerdings an die regierenden Fraktionen (SPD und Grüne) im Landtag Niedersachsens. Die Fragen:

1. Wie definiert Ihre Fraktion “Open Access”?

2. Welche Schritte wird Ihre Fraktion gehen, um in dieser Legislaturperiode den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen für Publikationen durchzusetzen, die das Land Niedersachsen finanziert hat?

3. Werden wissenschaftliche Publikationen, die durch Angestellte des Landes erstellt werden (zum Beispiel in Ministerien oder Landesanstalten) frei lizenziert veröffentlicht werden?

4. Die Veröffentlichung auf Open-Access-Repositorien ist oftmals an die Zugehörigkeit an eine wissenschaftliche Einrichtung gebunden. Wird das Land Niedersachsen auch wissenschaftlich Tätigen außerhalb dieser Einrichtungen (z.B. Heimatforschern) eine Publikationsmöglichkeit bieten?

Antworten auf diese Fragen wurden von beiden Fraktionen angekündigt, stehen aber noch aus.

SPD fordert Open Access auf Bundesebene

Saskia Esken, Mitglied des Bundestags für die SPD, erinnert auf ihrer Webseite daran, dass die aktuelle Bundesregierung eigentlich eine Open-Access-Strategie vorlegen wollte.

„Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, auf Bundesebene eine Open-Access-Strategie zu entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und Daten verbessern soll – bislang hat das hierfür zuständige Ministerium aber hierzu keine Initiative erkennen lassen. Wir fordern das Bundesministerium für Bildung und Forschung daher auf, dies zügig nachzuholen“, erklärt Saskia Esken, Mitglied im Ausschuss für Bildung und Forschung sowie Berichterstatterin für Digitale Bildung und stellvertretende digitalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag. „Eine solche Strategie ist auch ein wichtiger Baustein, damit Deutschland im internationalen Wissenschaftsvergleich wettbewerbsfähig und innovativ bleibt.“

Sie veröffentlichte nun ein Positionspapier der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion mit dem Titel Vorschläge und Forderungen der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion an eine moderne Open Access-Strategie (PDF). In diesem Papier sind 10 Anregungen und Forderungen formuliert. Unter anderem sollen Empfänger öffentlicher Fördermittel zu OA verpflichtet werden – ein längst überfälliger Schritt. Die Berliner Erklärung soll flächendeckend unterzeichnet werden und die Umsetzung der dort formulierten Ziele institutionell verankert werden. Darüber hinaus:

(6) Vorlage eines Konzepts zur bundesweiten Förderung einer einheitlichen Infrastruktur für die elektronische wissenschaftliche Kommunikation und zur Vernetzung der bestehenden Infrastrukturen zur Open Access-Publikation wie insbesondere von Repositorien. Darüber hinaus sind Anreize zu schaffen, existierende sowie geplante Angebote zu vereinheitlichen mit dem Ziel eines erleichterten Zugangs und eine befristete öffentliche Förderung von „Open Source“ Projekten zur Entwicklung von digitalen Gold Open Access Publikationsinfrastrukturen auf den Weg zu bringen.

(7) Förderung und Koordination von Aktivitäten zur Sicherstellung eines nachhaltigen und systematischen Zugangs zum übergreifenden Zugang zu Forschungsdaten und Entwicklung entsprechender förderpolitischer und rechtlicher Rahmenbedingungen; hierzu zählt auch der Aufbau von Plattformen, um dem wachsenden Informationsbedarf in Wissenschaft, Lehre und Forschung Rechnung zu tragen.

“Text and data mining” ist ebenfalls im Papier verzeichnet. Spannend ist der letzte Punkt:

(10) Durchführung einer regelmäßigen Konferenz zur Digitalisierung in der Wissenschaft mit dem Ziel, die Sichtbarkeit Deutschlands in diesem Zukunftsfeld zu steigern, Leuchttürme des digitalen Fortschritts in der Wissenschaft zu identifizieren und über „best practice“-Beispiele eine neue Dynamik in diesem Bereich zu entfachen.

Mir fehlt gerade ein wenig die Fantasie, wie solch eine Konferenz aussehen könnte. Kann jemand auf vergleichbare Veranstaltungen im Ausland verweisen?

Digitalisierung und Open Access im SPD-Grundsatzprogramm

Die SPD hat ein “Grundsatzprogramm für die digitale Gesellschaft” (PDF) veröffentlicht. Ab Zeile 726 heißt es:

Urheberrecht weiterentwickeln, Open Access fördern
Die Herausforderungen der Digitalisierung anzunehmen, bedeutet auch, das Urheberrecht zu modernisieren und weiterzuentwickeln. Notwendig sind ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Durch ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht muss der freie Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen im Internet systematisch gefördert und ausgebaut werden, insbesondere wenn Beiträge durch öffentliche Mittel gefördert wurden. Darüber hinaus braucht es eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.

Umfassende Open-Access-Politik ist reichlich schwammig, zumal nirgendwo definiert wird, was darunter verstanden wird. Zur Digitalisierung ist ab Zeile 1222 folgendes zu lesen:

Nachhaltige Digitalisierungsstrategien von Kunst und Kultur stärken
Digitalisierungsstrategien und -konzepte müssen nicht nur die Sicherung und den Erhalt des kulturellen Erbes im digitalen Zeitalter schaffen, sondern auch die Authentizität und Wirkungsmächtigkeit von Kultur und Kunst stärken. Dies gilt nicht nur für Bildwerke wie Fotografie, Malerei und Film, sondern auch für alle weiteren Bereiche wie Museen und Parks, Architektur, Konzerte und Theater, die durch entsprechende digitale Zugangsformen wie virtuelle Rundgänge und digitale Information erfahrbar werden. Das trifft besonders für Archive und Bibliotheken zu, deren Erhalt als moderne, sozial offene Räume der kulturellen Kommunikation die Digitalisierung mit einschließen muss. Wir brauchen eine Stärkung der kulturellen und medialen Bildung, um das Authentische erfahren zu können. Zugleich müssen die Kultur- und Wissenseinrichtungen darin unterstützt werden, die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung auch nutzen zu können.

“Wir brauchen eine Stärkung” ist kein Programm, das ist eine Feststellung. Warum wird hier nicht klarer formuliert? “Angestrebt wird die Digitalisierung aller in öffentlicher Hand befindlicher Werke und ihre bedingungslose Veröffentlichung, sobald sie gemeinfrei sind.” Ja, das kostet viel Geld. Aber nur so wird eine notwendige Grundbedingung für wirkliche “Digitale Bildung” und Teilhabe geschaffen.

[via Heise.de]

Vorratsdatenspeicherung wie Erfassung aller gelesenen Seiten in der Bibliothek

Liebe KollegInnen aus dem Bibliothekswesen, Jan Korte (Die Linke) hat heute im Bundestag einen Vergleich geliefert, der uns allen sehr plastisch machen sollte, warum die Vorratsdatenspeicherung (VDS), die die große Koalition aus CDU und SPD gerade durchpeitschen möchte, rundheraus abzulehnen ist:

VDS bleibt VDS, bleibt VDS, daher lehne man sie ab. Gehe um Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens fast aller Bürger der BRD. Man muss nur 30 Jahre zurückblicken, um zu versinnbildlichen. Bibliothek-Mitarbeiter hätte jede Seite mitgeschrieben, die man gelesen hätte. Das sei mit demokratischer Rechtsstaat nicht vereinbar. Es gebe keinen nachweislichen Nutzen. BMJV könne keine Fälle benennen. „Das schleichende Gift der Überwachung„ führe zu Anpassung des Kommunikationsverhaltens. Er will auf SPD eingehen, CDU/CSU wären verloren.

Protokoll von Netzpolitik, Hervorhebung von mir, Umkehrung der Unschuldsvermutung und Totalüberwachung von der großen Koalition.

CSU, CDU und SPD beschließen anlasslose Massenüberwachung

Anderswo wurde schon alles gesagt. Die Argumente sind längst mehrfach ausgetauscht, es ist ja nicht einmal das erste Mal unter Angela Merkel, dass die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde.

Die Wut über Heiko Maas, dem offenbar Loyalität zu Sigmar Gabriel wichtiger ist als seine Überzeugung und der Schutz der Grundrechte, ist natürlich berechtigt. Gewollt haben das Gesetz vorwiegend die Unionsparteien. Unterstützt hat die SPD.

Also, liebe Mitglieder der GroKo-Parteien, könnt Ihr da innerparteilich nicht etwas machen? Oder austreten?

Antrag von Union und SPD zur “Digitalen Bildung”

Die Transferstelle für OER hat einen Bundestagsantrag zur Digitalen Bildung veröffentlicht, der am nächsten Donnerstag in die erste Beratung gehen soll. Der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD heißt “Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden” und ist als Google-Dokument verfügbar. Zwei Fundstellen, Hervorhebungen von mir:

die Entwicklung bundeseinheitlicher Mindeststandards zur digitalen Informations- und Medienkompetenz für die unterschiedlichen Altersstufen der Lernenden sowie regelmäßige Überprüfung dieser in einer Ländervergleichsstudie, um im Rahmen dieser auch eine internationale Vergleichbarkeit herzustellen.

der Arbeit an einem bildungs- und forschungsfreundlichen Urheberrecht als Grundlage der digitalen Lehrmittelfreiheit sowie damit verbunden der Einführung einer einheitlichen Bildungs- und Wissenschaftsschranke.

Drucksache 18/3046: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen (Drucksache 18/3046).

Die Wortbeiträge der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Sigrid Hupach (DIE LINKE), Burkhard Blienert (SPD), Astrid Freudenstein (CDU/CSU) und Metin Hakverdi (SPD) sind dokumentiert. Diskutiert wurde vorwiegend vor dem Hintergrund der Rückführung von NS-Raubgut und dem Schwabinger Kunstfund. Die Debatte fand statt am 6. Februar 2015.