Informationsfreiheitsgesetz in Hessen, immer noch nicht in Bayern, Niedersachsen, Sachsen

Fast alle europäischen Staaten haben ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. Aber was genau ist Informationsfreiheit? Für wen gilt sie? Ist wirkliche jede Stelle der öffentlichen Verwaltung zur Herausgabe von Informationen verpflichtet? Wo sind Grenzen der Informationsfreiheit und wann sind diese sinnvoll? Diese und weitere Fragen werden in den Themenblättern behandelt. Neben dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) lernen die Schülerinnen … Continue reading “Informationsfreiheitsgesetz in Hessen, immer noch nicht in Bayern, Niedersachsen, Sachsen”

Fast alle europäischen Staaten haben ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. Aber was genau ist Informationsfreiheit? Für wen gilt sie? Ist wirkliche jede Stelle der öffentlichen Verwaltung zur Herausgabe von Informationen verpflichtet? Wo sind Grenzen der Informationsfreiheit und wann sind diese sinnvoll? Diese und weitere Fragen werden in den Themenblättern behandelt. Neben dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) lernen die Schülerinnen und Schüler die Debatte um einen “gläsernen Staat” kennen und sollen gemeinsam auch über Grenzen von Transparenz ins Gespräch kommen. Eine Zusatzaufgabe regt zur weiteren Recherche an und gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eine eigene IFG-Anfrage auszuprobieren.

Die Ausgabe der Themenblätter enthält einen Klassensatz von 32 doppelseitigen (identischen) Arbeitsblättern im Abreißblock. Hintergrundinformationen für Lehrkräfte bieten einen Überblick über das Thema und geben Hinweise für den Einsatz des Arbeitsblattes im Unterricht. Weiterführende Hinweise zum Thema und zu aktuellen Publikationen der bpb runden die Themenblätter Nr. 117 ab.

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Die Bundeszentrale für politische Bildung hat nun etwas im Programm, dass nicht nur in Klassensätzen, sondern bestimmt auch in Fraktionsgröße bestellt werden kann. Die Landtagsabgeordneten in Bayern, Niedersachsen und Sachsen könnten dies dringend gebrauchen. In Hessen ist dies anscheinend zumindest grundsätzlich nicht mehr nötig, auch wenn das dortige Informationsfreiheitsgesetz drüben bei Netzpolitik nicht gerade auf Begeisterung stößt.