Regierungsprogrammentwurf der SPD zu Open Access

Bildung und Wissenschaft sollen die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen können. Wir wollen die offenen Kanäle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation fördern (Open Access). Für die Verwertung und Nutzung von Daten wollen wir Rechtssicherheit für alle schaffen und eine solide Vergütung der Urheber sowie eine angemessene Beteiligung der Verlage gewährleistet. In Forschung und Lehre sollen digitale Methoden legal genutzt werden können. Beispiele hierfür sind Text- und Datamining, also die Auswertung digitaler Datenbestände.

So schreibt die SPD in ihrem “Entwurf des Leitantrags der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017” in Zeile 350-356, und skizziert damit so etwas wie den sich abzeichnenden Minimalkonsens unter den Parteien. Text- und Datamining, legale Nutzung für Forschung und Lehre, Open Access. Ob und wie das dann in die Praxis umgesetzt würde, bleibt anzuwarten. Die bisherige Praxis im Bund und den Ländern spricht nicht gerade dafür, dass dieses Thema irgendeiner Partei tatsächlich wichtig wäre, dass man über einen Minimalkonsens hinaus ginge oder so sogar eigene Ideen entwickeln würde.

Nun ja, in einem Bundestagswahlprogramm werden alle Themen nur sehr kurz angeschnitten, übermäßige Kritik ist an dieser Stelle also nicht angebracht. Abzuwarten ist, wie sich das Schattenkabinett zusammensetzen wird und wer wie für diesen Bereich in die Bresche springen wird.

Novellierung des Bundesarchivgesetzes

Heute steht die Novellierung des Bundesarchivgesetzes im Bundestag zur Debatte:

Die Schutzfristen im Bundesarchiv sollen deutlich verkürzt werden. Dies sieht eine Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) zur Novellierung des Bundesarchivrechts vor. Mit der Neuregelung soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher werden.

So sollen die Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut von 30 auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person gesenkt werden. Im Fall von Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte soll die Schutzfrist komplett entfallen, wenn der schutzwürdige Privatbereich nicht betroffen ist. Nach dem Willen der Regierung sollen zudem in Zukunft alle öffentlichen Stellen des Bundes ihre Akten und Unterlagen nach 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten. Die Schutzfristen für Archivgut, das den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegen, sollen von 60 auf 30 Jahre verkürzt werden können, wenn eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet.

Wissenschaftlicher Dienst über “Archiv- und Urheberrecht”

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags scheint inzwischen auch Gutachten zu veröffentlichen, die noch nicht angefragt wurden. Zumindest ist jetzt schon eine am 16.
Februar 2016 fertiggestellte Arbeit über den Sachstand zu “Archiv- und Urheberrecht” (WD 7 – 3000 – 028/16, PDF) verfügbar, das sich mit dem unterschiedlichen Fristen im Bundesarchivgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz befasst. Eine Kernaussage (S. 8):

Nach dem BArchG beträgt die grundsätzliche Sperrfrist zur Einsichtnahme 30 Jahre. Aufgrund des Inkrafttretens des IFG zum 01.01.2006 ist jedoch eine Einsichtnahme auf entsprechenden Antrag hin möglich. Deswegen wird die Sperrfrist von 30 Jahren dispensiert, soweit zuvor eine Einsichtnahme nach dem IFG möglich war. Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist.

Anlass des Gutachtens war – so steht es auch im Gutachten – die FragDenStaat-Aktion.

#FragDenBundestag führt zu mehr Informationsfreiheit

Netzpolitik.org berichtet:

Wie aus einer internen E-Mail des Bundestagspräsidenten an alle Abgeordnete hervorgeht, wird der Bundestag künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) online auf der Bundestags-Website veröffentlichen – unter anderem zu Themen wie Sicherheitspolitik, Finanzen, Strafrecht, Asylrecht und Europapolitik. Das beschloss der Ältestenrat des Bundestags in seiner heutigen Sitzung.

Die Befreiung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags war also offensichtlich erfolgreich! Ich wage nicht zu hoffen, dass die Gutachten mit URN/DOIs und in einem ordentlichen Repository veröffentlicht werden. Aber immerhin werden sie überhaupt veröffentlicht.

Befreiung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags

Seit kurzem gibt es bei FragDenStaat.de eine wirklich sehr komfortabel gestaltete Möglichkeit, bei der Befreiung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags mitzumachen. Einfach anmelden und ein paar Gutachten anfordern. Insgesamt sind es 4000, etliche sind aber schon angefordert. Die Gutachten können dann auf der Seite veröffentlicht und für alle zugänglich gemacht werden.

Die Ergebnisse meiner Anfragen werde ich zumindest teilweise hier vorstellen.

Schöner wäre allerdings eine Veröffentlichung durch den Bundestag selbst, am besten zitierfähig mit DOI und mit Metadaten unter freier Lizenz.

Lobbyisten der CDU: Die fehlenden üblichen Verdächtigen

Kürzlich schrieb ich hier über die veröffentlichte Liste von Lobbyisten im Bundestag:

Sehr verwunderlich ist, dass weder Bertelsmann noch Axel Springer auf der Liste zu finden sind. Die Organisationen, denen die Unionsparteien einen Hausausweis gegönnt haben, sind in der Liste aber auch nicht enthalten.

Auf Spiegel Online ist die vollständige Liste (PDF) inklusive eines Begleitartikels nun zu finden. Natürlich sind Axel Springer und Bertelsmann, neben zahlreichen anderen von der CDU mit einem Hausausweis versorgten Firmen und Verbänden, nun aufgeführt.

Lobbyisten im Bundestag und im Innenministerium

Thomas de Maizières Innenministerium erhielt eine Mail von Peter Clever (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) zu einer Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung über “Ökonomie und Gesellschaft – Zwölf Bausteine für die schulische und außerschulische Bildung”. Der Rest der Geschichte hat es zu Recht schon in die Wikipedia geschafft:

“Mit viel Einsatz” (Der Spiegel) verhinderte Peter Clever, dass eine Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung “Ökonomie und Gesellschaft” vertrieben wird. Der Band enthält zwölf von unterschiedlichen Autoren geschriebene “Bausteine für die schulische und außerschulische politische Bildung” und wurde im Februar 2015 veröffentlicht. Im Juni 2015 schrieb Clever dem Bundesinnenministerium, dem die Bundeszentrale formal untersteht, einem fünfseitigen Brief und äußerte sein “Befremden” über die Publikation, da dass freie Unternehmertum dort zu schlecht wegkäme. “Die in Ihrer Publikation transportierten ideologischen und voreingenommenen Anschuldigungen kennen wir aus interessierten Kreisen schon länger. Dass sie nun aber durch die Bundeszentrale für politische Bildung verbreitet und empfohlen werden, ist skandalös und nicht hinnehmbar.” Das Buch entspreche “einseitiger Propaganda gegen die Wirtschaft”. Clever bat darum das Buch aus dem Vertrieb zu nehmen, was das Innenministerium unter Thomas de Maizière (CDU) dann auch veranlasste.

Die Deutsche Gesellschaft für Soziologie zeigte sich schockiert, der wissenschaftliche Beirat der BpB befasste sich mit dem Fall und votierte mit großer Mehrheit für eine Aufhebung des Vertriebsverbotes.

Mehr Infos sind im zitierten Spiegel-Artikel zu finden, der den Artikel schlüssig beendet:

Besonders echauffiert hatte sich Arbeitgeber-Geschäftsführer Clever in seinem Brandbrief übrigens über das Kapitel zum Thema Lobbyismus. Es werde ein “monströses Gesamtbild von intransparenter und eigennütziger Einflussnahme der Wirtschaft auf Politik und Schule gezeichnet”, schrieb er darin.

Vielleicht ist ja auch der Versuch des BDA, ein Wirtschaftsbuch aus dem Verkehr zu ziehen, künftig ein gutes Beispiel für den Unterricht.

Ein gutes Beispiel für den Unterricht ist auch die kürzlich von Abgeordnetenwatch veröffentlichte Liste von 607 Konzernen, Lobbyverbänden und Organisationen mit Bundestagshausausweis:

Neben vielen Organisationen, die man dort erwartet hätte, sind auch ein paar Überraschungen zu finden. Zum Beispiel die Universiäten Bielefeld und Duisburg-Essen. Die Max-Planck-Gesellschaft ist vertreten, Helmholtz, Leibniz und Fraunhofer nicht. Der DBV übrigens auch nicht. Sehr verwunderlich ist, dass weder Bertelsmann noch Axel Springer auf der Liste zu finden sind. Die Organisationen, denen die Unionsparteien einen Hausausweis gegönnt haben, sind in der Liste aber auch nicht enthalten.

Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bald zugänglich?

Arbeitet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages für uns alle? Ist die aus Steuergeld finanzierte Arbeit transparent? Oder bleibt der Dienst eine geschlossene Abteilung, nur nutzbar für die Abgeordneten des Bundestages? Darüber entscheidet morgen Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht in Leipzig.

Das schrieb gestern das Correctiv. Heute wurde nun entschieden, und zwar im Sinne der Informationsfreiheit:

Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde”, begründet das Gericht die Entscheidung. An dieser rechtlichen Einordnung ändere sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. “Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Und nun möge der Bundestag den logischen nächsten Schritt gehen und sämtliche Gutachten und Analysen des Wissenschaftlichen Dienstes bitte online für alle stellen. Es muss ja nicht sein, dass jetzt jeder Bürger nach jedem Gutachten einzeln fragen muss.

Drucksache 18/3046: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Provenienzforschung stärken – Bessere Rahmenbedingungen für einen angemessenen und fairen Umgang mit Kulturgutverlust schaffen (Drucksache 18/3046).

Die Wortbeiträge der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Sigrid Hupach (DIE LINKE), Burkhard Blienert (SPD), Astrid Freudenstein (CDU/CSU) und Metin Hakverdi (SPD) sind dokumentiert. Diskutiert wurde vorwiegend vor dem Hintergrund der Rückführung von NS-Raubgut und dem Schwabinger Kunstfund. Die Debatte fand statt am 6. Februar 2015.