Wissenschaftlicher Dienst über “Archiv- und Urheberrecht”

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags scheint inzwischen auch Gutachten zu veröffentlichen, die noch nicht angefragt wurden. Zumindest ist jetzt schon eine am 16.
Februar 2016 fertiggestellte Arbeit über den Sachstand zu “Archiv- und Urheberrecht” (WD 7 – 3000 – 028/16, PDF) verfügbar, das sich mit dem unterschiedlichen Fristen im Bundesarchivgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz befasst. Eine Kernaussage (S. 8):

Nach dem BArchG beträgt die grundsätzliche Sperrfrist zur Einsichtnahme 30 Jahre. Aufgrund des Inkrafttretens des IFG zum 01.01.2006 ist jedoch eine Einsichtnahme auf entsprechenden Antrag hin möglich. Deswegen wird die Sperrfrist von 30 Jahren dispensiert, soweit zuvor eine Einsichtnahme nach dem IFG möglich war. Im Ergebnis bedeutet das, dass die 30jährige Sperrfrist nicht für solche Unterlagen gilt, die nach dem 01.01.2006 an das Archiv abgegeben worden ist.

Anlass des Gutachtens war – so steht es auch im Gutachten – die FragDenStaat-Aktion.

#FragDenBundestag führt zu mehr Informationsfreiheit

Netzpolitik.org berichtet:

Wie aus einer internen E-Mail des Bundestagspräsidenten an alle Abgeordnete hervorgeht, wird der Bundestag künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) online auf der Bundestags-Website veröffentlichen – unter anderem zu Themen wie Sicherheitspolitik, Finanzen, Strafrecht, Asylrecht und Europapolitik. Das beschloss der Ältestenrat des Bundestags in seiner heutigen Sitzung.

Die Befreiung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags war also offensichtlich erfolgreich! Ich wage nicht zu hoffen, dass die Gutachten mit URN/DOIs und in einem ordentlichen Repository veröffentlicht werden. Aber immerhin werden sie überhaupt veröffentlicht.

Befreiung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags

Seit kurzem gibt es bei FragDenStaat.de eine wirklich sehr komfortabel gestaltete Möglichkeit, bei der Befreiung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags mitzumachen. Einfach anmelden und ein paar Gutachten anfordern. Insgesamt sind es 4000, etliche sind aber schon angefordert. Die Gutachten können dann auf der Seite veröffentlicht und für alle zugänglich gemacht werden.

Die Ergebnisse meiner Anfragen werde ich zumindest teilweise hier vorstellen.

Schöner wäre allerdings eine Veröffentlichung durch den Bundestag selbst, am besten zitierfähig mit DOI und mit Metadaten unter freier Lizenz.