§ 52a UrhG endlich entfristet

Siehe Mitteilung des Bundesrats, eine kurze Erläuterung zum Inhalt des Gesetzes gibt es auch (PDF). Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat vor einiger Zeit eine Bewertung der Entfristung durch Rainer Kuhlen (PDF) veröffentlicht.

Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken laut Bundesverwaltungsgericht nicht erforderlich

Aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

In der Sache ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken und öffentlichen Bibliotheken an Sonn- oder Feiertagen zur Befriedigung an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer Freizeitgestaltung nicht erforderlich, weil DVDs, Computerspiele oder Bücher für eine Nutzung am Sonn- oder Feiertag vorausschauend schon an Werktagen ausgeliehen werden können. Es stellt keinen erheblichen Schaden i.S.d. des Gesetzes dar, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter den Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.

Ist die Öffnung erforderlich? Dienen öffentliche Bibliotheken nur der Freizeitgestaltung oder geht ihre Bestimmung darüber hinaus? Es darf diskutiert werden.

[via @hobohm]

Parteien über freien Zugang zu Gerichtsurteilen

Openjur hat verschiedene Parteien befragt, wie sie sich zur freien Zurverfügungstellung von Gerichtsentscheidungen positionieren.

Grundsätzlich muss für die Übersendung der einzelnen Gerichtsentscheidung eine – entweder durch JVKostO oder die jeweilige Landesnorm festgesetzte – Gebühr bezahlt werden. Grundsätzlich enthält sowohl die JVKostO (§§ 4 Abs. 6 bzw. 7a Abs. 3 JVKostO) als auch die jeweiligen Landesnormen einen Befreiungstatbestand, dass das jeweilige Gericht auf die Erhebung der Gebühren verzichten kann, wenn die Entscheidung zu einem Zweck angefordert wird, der im überwiegend öffentlichen Interesse liegt. Wir sind der Meinung, dass die Tätigkeit von openJur diesen Ausnahmetatbestand erfüllt.

Aus der Antwort von Tobias Miethaner (Landesgeschäftsführer des “AK Juristen” der CSU):

Schließlich leuchtet mir ein, dass ein Gericht nicht Entscheidungen kostenfrei veröffentlichen kann, deren Verbreitung einem kommerziellen Anbieter exklusiv und gegen Entgelt vertraglich überlassen wurde. Insgesamt habe ich vor diesem Hintergrund meine Zweifel, ob das Rechtsstaats- und Demokratiegebot die Gerichte zur kostenlosen Veröffentlichung sämtlicher Entscheidung verpflichtet, wie Sie meinen.

Eine für die CSU wenig überraschende Einstellung. Herr Miethaner glaubt entscheiden zu können, welche Urteile im Sinne des Rechtsstaats- und Demokratiegebots frei verfügbar sein müssen. Oder er glaubt, dass es jemand anders entscheiden kann. Das der Schutz des kommerziellen Anbieters für die CSU Vorrang hat vor profanen Anliegen wissbegieriger Bürger, die die Urteile bezahlt haben und in deren Namen sie gesprochen werden, Bedarf keiner weiteren Erwähnung.

Alle anderen Parteien, die reagiert haben (FDP, Freie Wähler, Piraten, SPD), haben den Sinn des Openjur-Anliegens übrigens positiv beantwortet. Alle Antworten gibt’s bei Openjur.

So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile

28 Prozent Umsatzrendite – der Digital-Verlag Juris erzielt unter anderem mit Online-Datenbanken deutscher Rechtsprechung traumhafte Gewinne. Eigentlich gehören die Urteile der Allgemeinheit. Doch ein Vertrag mit dem Bund garantiert Juris exklusive Vorteile.

Einzig gangbare Lösung: alles maschinenlesbar und gemeinfrei ins Netz. Weiter geht’s bei Spiegel Online.

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

CC: BY-NC-SA von Vollefolklore
CC: BY-NC-SA von Vollefolklore

So wie es aussieht, wird der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) tatsächlich am 1. Januar in Kraft treten. Jugend und Schutz, das klingt ja immer erstmal toll und lobenswert. Faktisch ist es jedoch ein hanebüchener gefährlicher Irrsinn, dem sich so ziemlich alle Parteien über den 5%-Hürden angeschlossen haben. Die Konsequenzen für Bibliotheken, Blogger und so ziemlich alle, die Inhalte irgendeiner Art im Web zur Verfügung stellen, könnten enorm sein. Da zur Zeit nahezu überall darüber berichtet wird, verlinke ich hier nur ein paar wenige Quellen. Von dort aus findet man schnell weitere Infos. Ansonsten einfach nach “JMStV” suchen.

Lesen! Überlegen, was das für Konsequenzen haben wird! Den Verantwortlichen Bescheid geben. Auch wenn Linus Neumann wider das große Blogschließen wegen des JMStV argumentiert: ob Infobib 2011 noch existieren wird, steht in den Sternen. Die drohenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen des JMStV sind bei der mit Sicherheit folgenden Abmahnwelle für Privatpersonen nicht zu tragen. Und Öffnungszeiten per Cronjob sind auch keine Alternative.

Vielleicht kommt ja jetzt mal etwas von den Bibliotheksverbänden, die sich ja sonst gerne gegen Zensur und für Meinungs- und Informationsfreiheit äußern?

PS: Kleines Fünkchen Hoffnung(?) ist die eventuelle Nichtzustimmung der Grünen in NRW.

#skyoclc: Anti-Trust-Verfahren gegen OCLC

Gemeinsam mit Innovative Interfaces strengt SkyRiver ein Anti-Trust-Verfahren gegen OCLC an. Aus der Pressemeldung:

In a move that could have far-reaching implications for competition in the library software and technology services industry, SkyRiver Technology Solutions, LLC has filed suit in federal court in San Francisco against OCLC Online Computer Library Center, Inc. The suit alleges that OCLC, a purported non-profit with a membership of 72,000 libraries worldwide, is unlawfully monopolizing the markets for cataloging services, interlibrary lending, and bibliographic data, and attempting to monopolize the market for integrated library systems, by anticompetitive and exclusionary practices.

Hervorhebung von mir. Zum Verfahren gibt es seitens SkyRiver auch eine Kampagnenwebseite: http://www.choiceforlibraries.com/

Bei Twitter wird das Verfahren unter dem Hashtag #skyoclc diskutiert.

[via Karen Coyle]

Berliner Rede zum Urheberrecht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird heute abend um 19 Uhr eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.

Damit möchte sie den dritten Korb der Urheberrechtsreform einleiten und ein paar grundsätzliche Statements abgeben, heißt es bei Netzpolitik.org. Dort habe ich auch das Livestream-Angebot von Carta gefunden:

Weitere Informationen gibt es unter anderem…