Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken laut Bundesverwaltungsgericht nicht erforderlich

Aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

In der Sache ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken und öffentlichen Bibliotheken an Sonn- oder Feiertagen zur Befriedigung an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer Freizeitgestaltung nicht erforderlich, weil DVDs, Computerspiele oder Bücher für eine Nutzung am Sonn- oder Feiertag vorausschauend schon an Werktagen ausgeliehen werden können. Es stellt keinen erheblichen Schaden i.S.d. des Gesetzes dar, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter den Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.

Ist die Öffnung erforderlich? Dienen öffentliche Bibliotheken nur der Freizeitgestaltung oder geht ihre Bestimmung darüber hinaus? Es darf diskutiert werden.

[via @hobohm]

Discovery-System und/oder Katalog?

Mir wurde die Erreichung der “nächste Stufe der Verblödung” für die Verwendung des Begriffes “Katalog” für eine VuFind-Installation unterstellt. Leider kann ich diese Auszeichnung nicht annehmen. Andere waren da viel schneller. Zum Beispiel die KollegInnen an folgenden Bibliotheken:

  • Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy [1] “Der Katalog der Hochschule für Musik und Theater ist online.”
  • TU Chemnitz [2] “Der neue Katalog der TU Chemnitz ist online”
  • Max Planck Institutes for Ecology and for Biogeochemistry [3] http://catalog.clib-jena.mpg.de/
  • UB Leipzig [4] “Der neue Katalog der Universitätsbibliothek Leipzig […]”
  • TUB Hamburg-Harburg [5] “Außerdem hat unser vufind-Katalog jetzt einen Namen: TUBfind.”
  • Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht [6] “Gemeinsamer Katalog des BGH, BVerwG und BVerfG”

In Hamburg wurde eine Abschlussarbeit mit dem Titel Bachelopac [7] “Der OPAC aus dem Baukasten : Realisierung eines Katalog 2.0 unter Einbeziehung der Community” geschrieben. Und das VuFind-Team selbst [8] “[…] the ability to browse the catalog weiß auch nicht, was es tut, ebenso wenig die VZG [9] “[…] der letztlich als produktiver Katalog mit vufind realisiert wurde.” .

Die ersten Verblöder sind wir also schon einmal nicht. Aber auch inhaltlich ist die Kritik an der Bezeichung m.E. verfehlt. Aus Löfflers “Einführung in die Katalogkunde”, S. 11: [10] Löffler, Karl; Fischer, Norbert (1956): Einführung in die Katalogkunde. 2. Aufl. Stuttgart: Hiersemann. (PDF)

Heute versteht jedermann, wenigstens in der Bücherwelt, unter Katalog in erster Linie ein nach bestimmten Gesichtspunkten geordnetes Verzeichnis von Schriften, und zwar von Schriften, die in einer bestimmten Sammlung, einer bestimmten Bibliothek, gelegentlich auch in einer bestimmten Gruppe von Bibliotheken vorhanden sind, also ein Bücherverzeichnis für eine einzelne Stätte oder jedenfalls von begrenztem Umfang.

Dass ein Katalog das Verzeichnis der Medien einer Institution ist, ist auch heute noch gängige Definition. Und da wir via VuFind nur Medien zugänglich machen, zu denen wir auch den Zugang bieten, halte ich die Bezeichnung “Katalog” durchaus für angemessen.

Auch wenn man anderer Meinung ist: Am wichtigsten bei der Benennung dieser Dienstleistung ist meines Erachtens, dass die Nutzer wissen, was sich dahinter verbirgt. Und beim Familienduell (“Wir haben 100 Leute befragt..”) wäre auf die Aufforderung, Suchinstrumente zu nennen, “Discovery-System” sicherlich nicht auf den vorderen Plätzen gelandet.