Do Bad Things Happen When Works Enter the Public Domain? Nein.

Passend zu der hübschen Visualisierung der Nutzungslücken (hatten wir hier auch schon) haben Christopher J. Buccafusco und Paul J. Heald ein Paper veröffentlicht mit dem schönen Titel “Do Bad Things Happen When Works Enter the Public Domain?: Empirical Tests of Copyright Term Extension”. Untersucht wurde die Nutzung und Bewertung von Audiobooks innerhalb und außerhalb der Public Domain. Abstract:

The international debate over copyright term extension for existing works turns on the validity of three empirical assertions about what happens to works when they fall into the public domain. Our study of the market for audio books and a related human subjects experiment suggest that all three assertions are suspect. We demonstrate that audio books made from public domain bestsellers (1913-22) are significantly more available than those made from copyrighted bestsellers (1923-32). We also demonstrate that recordings of public domain and copyrighted books are of equal quality. While a low quality recording seems to lower a listener’s valuation of the underlying work, our data do not suggest any correlation between that valuation and legal status of the underlying work. We also report important pricing data.

Hier geht’s zum Volltext.

[via @OKFN]

Das Schutzfristenproblem im Urheberrecht

Netzpolitik.org: Die Lücke des 20. Jahrhunderts: Visualisierung des Schutzfristenproblems im Urheberrecht

Es zeigt sich, wie die Länge der urheberrechtlichen Schutzfristen Digitalisierung und Zugang zu Büchern und damit dem kulturellen Erbe behindern, weil große Mehrzahl der Werke zwar auch noch Jahrzehnten noch urheberrechtlich geschützt sind, eine Verwertung sich aber bereits nach wenigen Jahren nicht mehr lohnt. Das Diagramm veranschaulicht also sehr schön, was in der Debatte um “verwaiste Werke” als die “Lücke des 20. Jahrhunderts” bezeichnet wird.

51 Tatort-Autoren gegen "die Netzgemeinde"

“Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!”

Dies sind die Adressaten eines offenen Briefes von 51 Tatort-Autorinnen, der gerade durch die Medien geht und schon verschiedene Antworten erhalten hat. Der offene Brief ist inhaltlich nicht ernst zu nehmen. Dort ist zum Beispiel die Rede von (anlassloser) Vorratsdatenspeicherung, die Sie [die Adressaten, Anm. d. Verf.] gerne Zensur nennen. Wer nennt die VDS Zensur? Ein kleiner Google-Test ergibt einen Treffer für die Phrase “vorratsdatenspeicherung ist zensur”, die sich inhaltlich gegen die Gleichsetzung ausspricht. Für “vorratsdatenspeicherung bedeutet zensur” finden sich gar keine Treffer.

In dem Stil geht es weiter. So wird zu den Schutzfristen im Urheberrecht behauptet, dass nirgendwo eine Argumentation versucht wird, warum gerade diese Eigentumsform überhaupt eine Einschränkung erfahren darf. Ich bin mir nicht sicher, ob man als Tatort-Autor mit den Grundlagen der Recherche vertraut sein muss. Im Trainingshandbuch Recherche steht vielleicht etwas dazu, ich kenne das Buch nicht. Daher hier ein kleiner Crashkurs für informationssuchende DrehbuchautorInnen.

Wenn Sie dies hier lesen, haben Sie es schon einmal ins Internet geschafft – sofern Sie keinen Ausdruck dieses Postings vor sich liegen haben. Herzlichen Glückwunsch!

Von hier ist es nicht weit bis zu so genannten “Suchmaschinen”. Diese Suchmaschinen suchen nicht nur, sie finden auch. Und zwar Informationen nach Ihren Vorgaben. Wenn Sie der Suchmaschine mitteilen, dass Sie gerne Webseiten zu einem bestimmten Thema hätten, geben Sie dort einfach ein paar Stichworte ein und die Suchmaschine schlägt Ihnen passende Webseiten vor.

In unserem Fall können wir es probieren mit der Frage “Warum Schutzfristen”. Gleich der erste Treffer der die auch von Ihnen erwähnten Suchmaschine Google zu dieser Anfrage ist ein Blogposting von Volker Beck (ein Grüner) zu genau diesem Thema. Und natürlich gibt es juristische Fachliteratur in vielen Bibliotheken. Und zum Beispiel die Urheberrechtsfibel (PDF) von Klaus Graf, in der er sich auf S. 142 diesem Thema widmet.

Weitere Auseinandersetzungen mit dem offenen Brief gibt es unter anderem bei Netzpolitik.org und vom CCC (sehr ausführlich).

PS: Oliver Stock schreibt im Handelsblatt:

Die Anrede ist weitschweifig, aber eindeutig: „Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!“ lautet sie und stammt von jenen 51 Autoren, die Deutschland jeden Sonntag Abend mit der neuesten Folge der Krimiserie „Tatort“ beglücken.

Eindeutig? Wer ist denn diese Netzgemeinde?