#mehrinternet: Petition gegen Störerhaftung ist relevant für Bibliotheken, Museen & Co

Über 60.000 Personen haben die von Christian Heise gestartete Petition zur Abschaffung der Störerhaftung schon gezeichnet.

Auch Bibliotheken oder Museen könnten ohne Störerhaftung ihre WLANs deutlich einfacher und ohne Angst vor Klagen ihren Nutzern und Besuchern öffnen und somit erhöhte Interaktionsmöglichkeiten mit den dortigen Beständen bieten. Wer daran interessiert ist, Menschen Zugang zu verschaffen, sollte diese Petition zeichnen. Und vielleicht einfach mal beim örtlichen Unions-Abgeordneten anrufen, denn die Union (CDU und CSU) ist der maßgebliche Störenfried, wenn es um freien Zugang zum Web geht. Auf Abgeordnetenwatch kann man durch Eingabe der Postleitzahl schnell feststellen, von wem man im Bundestag vertreten wird. Eine Suchmaschinenabfrage später hat man in der Regel die passende Telefonnummer.

Gesetzesentwurf für die Mitnutzung von WLANs

Der Verein Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf für die Mitnutzung von WLANs ins Netz und der Politik zur Verfügung gestellt.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Auch wenn so mancher die Vorstellung freien Informationszugangs für jeden erschreckend findet, wäre der Wegfall der Störerhaftung sicherlich auch für Bibliotheken sehr beruhigend. Und sie könnten damit ihrer sozialen Verantwortung einfacher nachgehen:

Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e.V. ist das Teilen von Internetzugängen aber keine reine rechts-, sondern auch eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit: „Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. „Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.“ Der Hartz-IV-Regelsatz sieht einen Zugang zum Internet bisher nämlich überhaupt nicht vor. Gerade für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bedeutet dies eine schwere soziale Benachteiligung.

[via Netzpolitik.org]

Sündenpfuhl Internet bald auch in Münchner Stadtteilbibliotheken unbegrenzt verfügbar

Jürgen Plieninger macht in Netbib auf einen Artikel zur Einführung von WLAN in der Stadtbibliothek Laim aufmerksam:

Doch nicht jeder befürwortet die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Internets. So wandte BA-Mitglied Jutta Hofbauer (Bündnis 90/ Die Grünen) ein: „Es gibt schon genug Möglichkeiten für Internetnutzung.” Zudem müsse man überlegen, wie die Internetnutzung für Kinder zu handhaben sei. Fraktionskollege Ingo Benn gab zu bedenken, dass eine W-Lan Verbindung eine unbegrenzte Nutzung des Internets und damit verschiedenster Inhalte ermögliche. Die jetzt zur Verfügung gestellten PCs hingegen seien durch Sicherheitssysteme geschützt. Und Anette Zöllner (CSU) sah die zusätzliche Strahlenbelastung, die durch W-Lan-Netzte entstünde, als einen Nachteil für die geplante Umsetzung. Auf Grund der kontroversen Ansichten, fiel schließlich die Entscheidung des Gremiums sehr knapp aus. Nur mit geringer Mehrheit stimmte der BA dem gestellten SPD-Antrag zu.

Gibt es schon genügend Möglichkeiten der Internetnutzung? Das Allensbach-Institut hat dazu folgende Frage gestellt:

“Haben Sie von zu Hause Zugang zum Internet, ich meine, gibt es bei Ihnen zu Hause die Möglichkeit, ins Internet zu gehen?”

2010 wurden dazu 9.036 Personen befragt. Hochgerechnet ergab das laut Allensbach [1] Quelle: Statista, Zugang kostenpflichtig ca. 9,5 Millionen Personen zwischen 14 und 64 Jahren, die zuhause keinen Internetzugang haben. Auch wenn Jutta Hofbauer das anders sieht: flächendeckender Internetzugang ist nach wie vor nicht gegeben.

Das es Ingo Benn erschreckt, wenn eine unbegrenzte Nutzung des Internets und damit verschiedenster Inhalte einfach so für Hinz und Kunz möglich ist, lass ich einfach mal unkommentiert stehen.

References

References
1 Quelle: Statista, Zugang kostenpflichtig