Endlich offenes WLAN ohne Störerhaftung? Vielleicht.

SpOn berichtet über die anstehende und sehr, sehr überfällige Aufhebung der Störerhaftung. Netzpolitik.org meldet Zweifel an, ob Otto-Normal-WLAN-Betreiber mit der angekündigten Lösung tatsächlich geholfen wäre.

Bevor das Gesetz nicht in Kraft und der erste Abmahngeier gerichtlich und letztinstanzlich gescheitert ist, dürften viele eigentlich gutwillige WLAN-Anbieter vorsichtig sein. Für Bibliotheken, Archive, Museen, Hochschulen und Artverwandte heißt es dann aber hoffentlich: Hereinspaziert, mi WLAN es su WLAN!

#mehrinternet: Petition gegen Störerhaftung ist relevant für Bibliotheken, Museen & Co

Über 60.000 Personen haben die von Christian Heise gestartete Petition zur Abschaffung der Störerhaftung schon gezeichnet.

Auch Bibliotheken oder Museen könnten ohne Störerhaftung ihre WLANs deutlich einfacher und ohne Angst vor Klagen ihren Nutzern und Besuchern öffnen und somit erhöhte Interaktionsmöglichkeiten mit den dortigen Beständen bieten. Wer daran interessiert ist, Menschen Zugang zu verschaffen, sollte diese Petition zeichnen. Und vielleicht einfach mal beim örtlichen Unions-Abgeordneten anrufen, denn die Union (CDU und CSU) ist der maßgebliche Störenfried, wenn es um freien Zugang zum Web geht. Auf Abgeordnetenwatch kann man durch Eingabe der Postleitzahl schnell feststellen, von wem man im Bundestag vertreten wird. Eine Suchmaschinenabfrage später hat man in der Regel die passende Telefonnummer.

Gesetzesentwurf für die Mitnutzung von WLANs

Der Verein Digitale Gesellschaft hat einen Gesetzentwurf für die Mitnutzung von WLANs ins Netz und der Politik zur Verfügung gestellt.

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Auch wenn so mancher die Vorstellung freien Informationszugangs für jeden erschreckend findet, wäre der Wegfall der Störerhaftung sicherlich auch für Bibliotheken sehr beruhigend. Und sie könnten damit ihrer sozialen Verantwortung einfacher nachgehen:

Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e.V. ist das Teilen von Internetzugängen aber keine reine rechts-, sondern auch eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit: „Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. „Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.“ Der Hartz-IV-Regelsatz sieht einen Zugang zum Internet bisher nämlich überhaupt nicht vor. Gerade für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bedeutet dies eine schwere soziale Benachteiligung.

[via Netzpolitik.org]