Bibliothekarisches auf der Didacta 2015 in Hannover

Auf der diesjährigen Didacta findet sich einiges mit (Ö)-Bibliotheksbezug:

 

Schulbibliotheken, Schultrojaner und der Code of Ethics

Aus dem Code of Ethics des BID:

Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kundinnen und Kunden. Wir speichern personenbezogene Daten nur zur Erbringung unserer Dienstleistung und nur im gesetzlichen Rahmen. Anderen Behörden stellen wir Benutzerdaten nur im engen Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.

Da in Schulbibliotheken wohl hauptsächlich Schulrechner aufgestellt sind, ist der “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (die Grundlage für den Einsatz des Schultrojaners) hier sicherlich relevant.

Inzwischen zieht das Thema weitere Kreise. Netzpolitik hat verschiedene Pressestimmen gesammelt. Auch Biblioblogs haben das Thema aufgegriffen, z.B. Markus Trapp oder Klaus Graf.

Gibt es von Bibliotheksverbänden schon Äußerungen zum Schultrojaner?

Schultrojaner? Karlsruhe, bitte übernehmen Sie!

Die Kultusminister der Länder haben Verlagen vertraglich zugesichert, mittels Überwachungssoftware auf Schulrechnern nach “Plagiaten” (gemeint sind urheberrechtlich geschützte Materialien) suchen zu dürfen. Paragraph 6, Absatz 4 aus dem “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF):

Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.

Netzpolitik.org fasst zusammen:

Unsere Kultusminister schließen einen Rahmenvertrag mit Rechteinhabern und erlauben diesen im Gegenzug, einen Schultrojaner auf unsere Schulen loszulassen, und ggf. Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren. Es klingt wie eine Schnapsidee, wobei es äußerst fragwürdig ist, ob das überhaupt rechtlich durchführbar ist. Hat das eigentlich mal jemand vor Vertragsabschluß durchdacht? Erschütternd ist, dass unsere Kultusministerien sowas überhaupt verhandelt und dann durch den bayrischen Kultusminister unterschrieben haben. Noch ist Zeit, den Einsatz dieser Schnüffelsoftware zu verhindern.

Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: im Dezember letzten Jahres haben die Kultusminister der Länder einem Vertrag zugestimmt, der es Verlagen erlaubt, auf Schulrechnern Software zwecks Überwachung der dort liegenden Inhalte zu installieren. Auch Schulbibliotheksrechner sind übrigens Schulrechner. Karlsruhe, bitte übernehmen Sie. Danach möge es bitte gesunden Menschenverstand und ein wenig Bewusstsein für Grundrechte vom Himmel regnen.

Facharbeit: Hilfe bei der Informationsbeschaffung

In einem studentischen Projekt der angehenden Informationsmanager an der FH Hannover wurde eine Anleitung zur Informationsrecherche für Facharbeiten erstellt. Der Fahrplan zur Facharbeit steht unter einer Creative-Commons-Lizenz und kann also an Schulen eingesetzt und von Schulbibliotheken empfohlen werden.

PS: Der “Fahrplan” ist übrigens sehr hübsch gestaltet.

Diskussion über Schulbibliotheken in Potsdam und Südafrika

Nur 7% der 28.000 südafrikanischen Schulen hat eine funktionierende Schulbibliothek. Die dortige Debatte erinnert sehr an die hiesige.

Mr Alan Thomson of the National Teachers Union (Natu) stressed that school libraries will never get of the ground or function effectively if the onus rests on teachers to manage it. Various librarians have shown that to manage a library, is a full time vocation. He suggests that the Department must investigate that possibility to bring these posts back to schools.

Über die Förderung von “Substandard-Bibliotheken” wird auch in Potsdam gestritten.

Bibliothek als "ideologisches Privileg"?

Die NRZ berichtet heute über die Streichung der Bibliothekarinnen-Stelle an der Heinrich-Heine-Gesamtschule in Düsseltal.
Dass mit Eintritt der bisherigen Stelleninhaberin in den Ruhestand der Rotstift angesetzt wurde, überrascht heutzutage wohl niemanden mehr. Die Argumente dafür aber sehr wohl:

Sylvia Pantel (CDU): Es könne doch nicht sein, dass eine Schule “bevorzugt werde”. Sie plädiert für ehrenamtliches Engagement. Gerhild Kocks (FDP) bezeichnete die Stelle für die Bibliothek sogar als “jahrzehntelanges ideologisches Privileg” für eine Gesamtschule, das man nicht weiter “zementieren” dürfe.