Internet-Recherche in Schulen

Teil der Operation Frühjahrsputz 2016, in deren Verlauf angefangene und nie beendete Postings einfach so veröffentlicht werden.

Aus dem BITKOM-Beitrag:

Um Informationen für den Unterricht zu erhalten, wird am häufigsten auf Wikipedia zurückgegriffen. Das Online-Lexikon nutzen 84 Prozent der Lehrer, die ihre Schüler im Netz recherchieren lassen. An zweiter Stelle liegt die Suchmaschine Google (61 Prozent), deutlich vor den alternativen Suchangeboten Bing (25 Prozent) und Yahoo (18 Prozent). Spezielle Kindersuchmaschinen wie Fragfinn setzen 6 Prozent der Lehrer ein. Andere Webangebote nutzt nur jeder zwanzigste Lehrer (5 Prozent). „Entscheidend ist, dass im Unterricht vermittelt wird, verschiedene Quellen heranzuziehen. Schule muss dabei auch ein Grundverständnis der Funktionsweise von Suchalgorithmen vermitteln“, sagt Rohleder. „Die fächerübergreifende Vermittlung von Medienkompetenz muss fester Bestandteil des Unterrichts sein.“

Warum man Suchmaschinen einsetzt, ohne andere Webangebote zu nutzen, erschließt sich mir nicht, aber vermutlich ist hier nur der Sucheinstieg gemeint.

Schultrojaner: Schlupfloch für Schulen

Sebastian Koch schreibt im Blog der Digitalen Linken, dass der Einsatz des Schultrojaners nicht erzwungen werden darf:

So können in Niedersachsen die einzelnen Schulen nicht gezwungen werden, die nach §6.4 des Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 UrhG (PDF) einzusetzende Plagiatssoftware auch wirklich zm Einsatz zu bringen, wie die Landesregierung im Kultusausschuss Ende 2011 mitteilte. Die Bundesländer seien lediglich verpflichtet, eine freundliche Bitte an die Schulträger zu richten, den Schultrojaner doch dann auch zu benutzen, wenn er denn jemals vorliegt – mehr nicht.

Schultrojaner? Karlsruhe, bitte übernehmen Sie!

Die Kultusminister der Länder haben Verlagen vertraglich zugesichert, mittels Überwachungssoftware auf Schulrechnern nach “Plagiaten” (gemeint sind urheberrechtlich geschützte Materialien) suchen zu dürfen. Paragraph 6, Absatz 4 aus dem “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF):

Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.

Netzpolitik.org fasst zusammen:

Unsere Kultusminister schließen einen Rahmenvertrag mit Rechteinhabern und erlauben diesen im Gegenzug, einen Schultrojaner auf unsere Schulen loszulassen, und ggf. Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren. Es klingt wie eine Schnapsidee, wobei es äußerst fragwürdig ist, ob das überhaupt rechtlich durchführbar ist. Hat das eigentlich mal jemand vor Vertragsabschluß durchdacht? Erschütternd ist, dass unsere Kultusministerien sowas überhaupt verhandelt und dann durch den bayrischen Kultusminister unterschrieben haben. Noch ist Zeit, den Einsatz dieser Schnüffelsoftware zu verhindern.

Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: im Dezember letzten Jahres haben die Kultusminister der Länder einem Vertrag zugestimmt, der es Verlagen erlaubt, auf Schulrechnern Software zwecks Überwachung der dort liegenden Inhalte zu installieren. Auch Schulbibliotheksrechner sind übrigens Schulrechner. Karlsruhe, bitte übernehmen Sie. Danach möge es bitte gesunden Menschenverstand und ein wenig Bewusstsein für Grundrechte vom Himmel regnen.

HGIS Germany

Stefan H. machte mich auf HGIS Germany aufmerksam.

HGIS Germany ist ein historisch-geographisches Informationssystem, das auf Flächenbasis aufgebaut ist und die Entwicklung der Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes (bzw. des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches) von 1820 bis 1914 abbildet. Es verbindet damit Informationen zu Raum und Zeit in einem Informationssystem. […] Den geographischen Daten sind historische Informationen, wie etwa Bevölkerungszahlen, Wirtschaftsdaten, dynastische Verbindungen oder auch multimediale Staatenbeschreibungen, zugeordnet.

Ein Beispiel ist die Visualisierung der Streichgarnproduktion in Preußen:

Dieses hübsche Projekt zeigt sehr schön auf, wie man historische Daten visualisieren kann. Und nun sich mir die Frage: Könnte man so etwas nicht auch mit Freebase hinbekommen? Durch Freebase Parallax bieten sich dem geübten Herumklicker schon etliche Visualisierungsmöglichkeiten. Auch wenn ich es spontan nicht hinbekommen habe: Ich sehe es als nicht unmöglich an, die Zeitleiste mit den Map-Funktionen zu kombinieren. Wenn das jetzt tatsächlich noch nicht gehen sollte, kann man eine solche Funktion sicherlich implementieren.

So schnell werden wir das jedoch nicht herausfinden können. Denn:

© HGIS Germany, 2006-2007. All rights reserved.

Eine Nachnutzung der erstellten Datenbanken ist also offensichtlich nicht vorgesehen. Immerhin kann HGIS auch so z.B. für schulische Zwecke verwendet werden.

Schulbibliothek mit 80.000 Bänden

Die älteste Schulbibliothek des Landes Sachsen-Anhalts steht in Pforta, sie beherbergt ca. 80.000 Bände, darunter auch zwei Erstausgaben von Kopernikus und Galilei.

Dutzende Namen ehemaliger Schüler sind heute weit über das Saaletal hinaus bekannt : Die Philosophen Johann Gottlieb Fichte und Friedrich Nietzsche lernten ebenso in der Landesschule wie der Dichter Friedrich Gottlieb Klopstock, der Historiker Leopold von Ranke und Goethes Enkel Wolfgang. Auf ihre Spuren kann man in dem Schularchiv stoßen, das in der Bibliothek aufbewahrt wird.

[via Volksstimme.de]